Vorkommnisse
Die folgenden Abschnitte stellen Informationen zu gefährlichen Ereignissen im Bahnbetrieb entlang der drei Teilstrecken bereit. Folgende Ereignisse werden nicht betrachtet.
- technische Störungen mit minimaler Auswirkung auf den Bahnbetrieb (z. B. kurzfristige Weichen-, Signal- oder Stellwerksstörungen). Störungen an Fahrzeugen oder der Infrastruktur werden im Allgemeinen nur dann berücksichtigt, wenn hierdurch ein Zug zur Vermeidung einer Gefährdung des Bahnbetriebs sofort anhalten oder angehalten werden muss oder die Auswirkungen aufgrund der Störung gravierenden Einfluss auf den Bahnbetrieb haben.
- Störungen, die durch militärische Operationen ausgelöst wurden, z. B. die Unterbrechung von Streckenabschnitten aufgrund bombardierter oder gesprengter Brücken. Dies gilt nicht für Entgleisungen (z. B. infolge eines Luftangriffs) oder sonstige gefährliche Ereignisse mit eindeutigem Bezug zu militärischen Operationen. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden gezielte Luftangriffe auf Bahnanlagen, durch die der Betrieb beeinträchtigt wird.
- Personenunfälle mit geringer betrieblicher Bedeutung, z. B. Sturz eines Reisenden beim Aussteigen zwischen Zug und Bahnsteigkante
In den einzelnen Übersichten wird nicht nach den im Rahmen dieser Internetseite betrachteten Streckenabschnitten unterschieden.