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Betriebsstellen

Die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) kennt Betriebsstellen nur unter dem Begriff „Bahnanlage“. In der ersten Fassung vom 8. Mai 1967 wurden Bahnanlagen in § 4 (1) als „alle zum Betrieb einer Eisenbahn erforderlichen Anlagen“ definiert. Ausdrücklich ausgeschlossen hiervon waren Fahrzeuge. [1] Mit der „Dritten Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung“ vom 8. Mai 1991 wurde die Definition dahingehend erweitert, dass Bahnanlagen nun als „alle Grundstücke, Bauwerke und sonstigen Einrichtungen einer Eisenbahn, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind“ festgelegt wurden. Ausdrücklich zu den Bahnanlagen wurden nun „auch Nebenbetriebsanlagen sowie sonstige Anlagen einer Eisenbahn, die das Be- und Entladen sowie den Zu- und Abgang ermöglichen oder fördern“ gezählt. Fahrzeuge blieben nach wie vor von dieser Begriffsbestimmung explizit ausgenommen. [2] Die 1991 eingeführte Definition einer Bahnanlage ist nach wie vor gültig.
Ebenfalls in § 4 (1) der EBO ist bereits seit der Ursprungsfassung aus dem Jahr 1967 die Einteilung von Bahnanlagen festgelegt. Diese lassen sich demnach unterteilen in

Diese Unterteilung wird in den folgenden Unterseiten übernommen. Dabei wird anstelle des Begriffs „Bahnanlage“ die Bezeichnung „Betriebsstelle“ verwendet. Als „sonstige Bahnanlagen“ werden im Zusammenhang mit diesem Projekt beispielsweise Tunnel verstanden. Die übrigen Betriebsstellen werden den durch die EBO vorgegebenen Kategorien „Bahnhof“ oder „freie Strecke“ zugewiesen.

Die Benennung von Eisenbahnbetriebsstellen folgt einem stringenten Formalismus, welcher ebenfalls in nahezu vollem Umfang im Rahmen dieses Abschnitts genutzt wird. Die entsprechenden Regelungen sind bei Rösler [4] ausführlich beschrieben. Die angesprochenen Ausnahmen beziehen sich auf Zusätze hinter Ortsnamen, welche im Rahmen dieser Internetseiten – entgegen der üblichen Vorgehensweise – nicht in Klammern gesetzt werden.
Darüber hinaus werden Abkürzungspunkte im Zusammenhang mit den hier besprochenen Betriebsstellen – in Übereinstimmung mit der im Eisenbahnbereich üblichen Vorgehensweise [5] – weggelassen, sofern es sich um feststehende Abkürzungen handelt.

Die nachfolgenden Abschnitte bilden die Beschreibung der Betriebsstellen der Pfälzischen Ludwigsbahn.

Die nachfolgende Übersicht zeigt schematisch den Streckenverlauf der im Rahmen dieses Internetprojekts betrachteten Teilstrecken sowie die zugehörigen Betriebsstellen. Zusätzlich sind die einzelnen VzG-Strecken farblich hervorgehoben. Anschlussstrecken sind in dieser Darstellung nicht enthalten. Sie können stattdessen auf der entsprechenden Unterseite abgerufen werden.

Quellen und Anmerkungen

1
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1967 (BGBl. II S. 1563)

2
Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung vom 8. Mai 1991 (BGBl. I S. 1098)

3
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1967 (BGBl. II S. 1563)

4
H. Rösler, Dokumente zur Eisenbahn-Aktenkunde, Rediroma-Verlag, Duisburg, 2019, S. 936f.

5
H. Rösler, Dokumente zur Eisenbahn-Aktenkunde, Rediroma-Verlag, Duisburg, 2019, S. 20.