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Überleitstellen

Die 1967 veröffentliche Ursprungsfassung der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) kannte den Begriff der Überleitstelle noch nicht. Dieser wurde erst mit der „Dritten Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung vom 8. Mai 1991“ eingeführt. Nach § 4 (6) EBO sind Überleitstellen „Blockstellen der freien Strecke, wo Züge auf ein anderes Gleis derselben Strecke übergehen können.“ [1]

Auf der Pfälzischen Ludwigsbahn existier(t)en folgende Überleitstellen.

Quellen und Anmerkungen

1
Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung vom 8. Mai 1991 (BGBl. I S. 1098)