Überleitstellen
Die 1967 veröffentliche Ursprungsfassung der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) kannte den Begriff der Überleitstelle noch nicht. Dieser wurde erst mit der „Dritten Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung vom 8. Mai 1991“ eingeführt. Nach § 4 (6) EBO sind Überleitstellen „Blockstellen der freien Strecke, wo Züge auf ein anderes Gleis derselben Strecke übergehen können.“ [1]
Auf der Pfälzischen Ludwigsbahn existier(t)en folgende Überleitstellen.
Üst Blies
Üst Bruchhof
Üst Eichelberg
Üst Franzosenwoog
Üst Hinkelpfad
Üst Holzweg
Üst Kaiserslautern Ausbesserungswerk
Üst Kirkel
Üst Neidenfels
Üst Neubauer Hübel
Üst Vogelbach
Quellen und Anmerkungen
1
Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung vom 8. Mai 1991 (BGBl. I S. 1098)