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Aktion Lindwurm

1989 wurde durch offizielle Stellen bestätigt, dass die Vereinigten Staaten von Amerika einen Teil ihrer chemischen Kampfstoffe auch in Westdeutschland lagern. Anfang der 1990er Jahre wurden die Granaten aus Rheinland-Pfalz zur Vernichtung zurück in die USA überführt. Der Transportweg wurde dabei mit verschiedenen Transportmitteln zu Land und zu Wasser zurückgelegt. Dabei wurde u. a. der im Rahmen dieser Internetseiten behandelte Streckenabschnitt Saarbrücken Hbf – Mannheim Hbf zwischen Hauptstuhl und Ludwigshafen (Rhein) Hbf genutzt.
Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben diese – in Deutschland – unter dem Namen „Aktion Lindwurm“ bekannte Transportaktion. Dabei wird das Ziel einer möglichst umfangreichen und umfassenden Beschreibung verfolgt. Diese fokussiert sich nicht nur auf den Bahntransport der Granaten, sondern stellt auch Hintergrundinformationen – insbesondere zu der hinter der Aktion stehenden politischen und öffentlichen Debatte – bereit. Für den interessierten Leser findet sich am unteren Ende der Seite ein separater Abschnitt mit Hintergrundinformationen zu verschiedenen Aspekten im Themenbereich „chemische Waffen“. Zum Verständnis wird dabei für einzelne Teile ein gewisses Grundlagenwissen in Chemie und Biologie vorausgesetzt.

Inhaltsüberblick



Vorgeschichte und politisch-historischer Kontext: Der Weg zum Abtransport

155 mm-Granaten mit Senfgas. Es handelt sich um ähnliche Granaten wie die im Rahmen der „Aktion Lindwurm“ abtransportierten Modelle. [1]
Bereits im Jahr 1981 äußerten Umweltschützer und Friedensaktivisten Vermutungen, dass chemische Kampfstoffe US-amerikanischen Ursprungs zu einem großen Teil auch in Westdeutschland gelagert würden. Der Lagerort wurde zu diesem Zeitpunkt u. a. im Raum Pirmasens, hier namentlich im Depot Fischbach, vermutet. Örtliche Gewerkschaftsvertreter sowie eine eigene Bürgerinitative nahmen sich ebenfalls dieser Thematik an und äußerten ihre Besorgnis über die fehlende Information der Bevölkerung, sofern die Vermutungen zuträfen. [2] Unangekündigte Übungen des US-Militärs im Umfeld des Fischbacher Lagers, bei dem u. a. ABC-Schutzausrüstung getragen wurde, nährten mögliche Spekulationen und sorgten gleichzeitig für Verunsicherung innerhalb der Bevölkerung. [3] [4] Im Mai des gleichen Jahres berichtete das WDR-Magazin „Monitor“ über in Deutschland gelagerte US-amerikanische chemische Kampfstoffe und untermauerte so die Vermutungen der Aktivisten.
Eine Bestätigung von amerikanischer Seite erfolgte jedoch erst am 24. Mai 1983 durch das US-Verteidigungsministerium unter C. W. Weinberger. [5] [6] Demnach lagerten in Rheinland-Pfalz etwa 100.000 [7] [8] [9] – an anderer Stelle ist von 120.000 [10] bzw. über 100.000 [11] die Rede – Artilleriegranaten im Kaliber [12] 155 Millimetern bzw. 8 Zoll [13] [14] mit insgesamt 437 Tonnen Sarin (GB) und VX. [15] [16] [17] Zum damaligen Zeitpunkt entsprach dies letztlich nur einem Anteil von etwa einem Prozent am gesamten US-amerikanischen Chemiewaffenarsenal. [18] [19] Über den tatsächlichen Lagerort konnte aufgrund der restriktiven Informationspolitik der Bundesregierung und der USA jedoch weiterhin nur gemutmaßt werden. [20] [21] [22] Die politische Haltung, die mögliche Hinweise zum Lagerort weder zu dementierten noch zu bestätigten, hatte ihren Grund in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem US-Präsidenten Richard Milhous Nixon und Bundeskanzler Willy Brandt. Demnach sollten von deutscher Seite keinerlei Aussagen getätigt werden, wo die USA in Deutschland in ihrer eigenen Zuständigkeit Waffen – gleich welcher Art – lagern. Dies schloss Bestätigen ebenso ein wie Dementieren. [23] Gleichwohl waren der Bundesregierung zu jedem Zeitpunkt die Lagerorte u. a. chemischer Waffen bekannt. [24] Diese Vereinbarung galt auch nach dem Rücktritt Willy Brandts unverändert weiter fort und war noch in Kraft, als der Abtransport der Chemiewaffen ab 1986 geplant wurde. [25]

1984 präsentierte US-Vizepräsident George H. W. Bush im Rahmen der Genfer Abrüstungsverhandlungen ein Maßnahmenpaket zur weltweiten Reduktion chemischer Waffen. Dabei handelte es sich nur um eine von mehreren Initiativen der USA zur Forcierung chemischer Abrüstung und zur Förderung internationaler Rüstungskontrolle. Die vorgestellten Maßnahmen wurden von der amerikanischen und internationalen Öffentlichkeit jedoch nicht oder nur am Rande wahrgenommen. Aus diesem Grund sollten die Bestrebungen rhetorisch überspitzt dargestellt werden, um der Öffentlichkeit die Bedeutung und Chancen einer chemischen Abrüstung und Rüstungskontrolle eindringlich zu verdeutlichen. Damit sollte zugleich das Ziel verfolgt werden, Druck auf die Sowjetunion aufzubauen, um diese ebenfalls zu Schritten der chemischen Abrüstung zu motivieren. [26]
Mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 1986 beschloss der US-Kongress am 8. November 1985 die Vernichtung des gesamten amerikanischen Bestandes an unitärer chemischer Munition bis zum 30. September 1994, da im Gegenzug neue binäre chemische Waffen [27] erwartet wurden. Für den Fall, dass in der Zwischenzeit ein völkerrechtlicher Vertrag zur Vernichtung der jeweiligen Chemiewaffenbestände ratifiziert würde, sollte das Datum auf den im Vertrag genannten Zeitpunkt verschoben werden. Im Kriegsfall wäre die Aussetzung der Vernichtung möglich gewesen, sofern die Bestände an binärer Munition noch nicht ausreichend hoch gewesen wären. [28]
Die Vernichtung der chemischen Munition sollte dabei dergestalt erfolgen, dass

  • maximale Sicherheit für
    • Umwelt,
    • Öffentlichkeit und
    • das mit der Vernichtung betraute Personal gewährleistet werden sollte sowie
  • ausschließlich für den Zweck der Munitionsdelaborierung errichtete Anlagen genutzt werden sollten. [29] [30]
Letztere sollten dabei nur diesem Zweck dienen und nach Abschluss der Arbeiten dekontaminiert, abgebaut und entsprechend der nationalen amerikanischen Gesetzgebung entsorgt werden. Zusätzlich sah das Gesetz vor, dass durch das US-amerikanische Verteidigungsministerium ein entsprechender Zeit- und Maßnahmenplan zur Umsetzung der Vorgaben erarbeiten werden sollte. Dieser sollte u. a. einen Vergleich zwischen der Vernichtung

  • direkt am Lagerort („on-site destruction“),
  • in regionalen Delaborierungszentren („regional disposal centers“) oder
  • in einem nationalen Delaborierungszentrum („national disposal center“)
– die beiden letzten Punkte jeweils inner- und außerhalb der USA – beinhalten. [31] [32] Schließlich sollte bis spätestens 1. Mai 1986 eine eigene Verwaltungseinheit innerhalb des U.S. Department of the Army („Heeresamt“) geschaffen werden. [33] [34]
Am 19. Dezember 1985 verabschiedete der US-Kongress eine Gesetzesvorlage, wonach dem US-amerikanischen Verteidigungsministerium erstmals seit 1969 [35] Haushaltsmittel für die Produktion neuer chemischer Munition – als moderne binäre Munition – zur Verfügung gestellt wurden. Der Bau hierzu erforderlicher Fabriken oder Fertigungsanlagen wurde dadurch ebenfalls abgedeckt. Hintergrund dieses Gesetzes war die zum damaligen Zeitpunkt erachtete Notwendigkeit einer Modernisierung des US-amerikanischen Chemiewaffenbestandes und der damit einhergehende Ersatz klassischer Chemiewaffen durch die sicherere binäre Variante [36] [37] sowie die fortlaufende Produktion chemischer Waffen durch die Sowjetunion [38]. Die Vernichtung der nichtbinären Arsenalanteile und ihr Ersatz durch binäre Munition wurde bereits am 8. November 1985 mit dem Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 1986 beschlossen. [39]
Die Produktion derartiger Waffen war jedoch an Bedingungen geknüpft. Zunächst sollte eine Produktion bzw. Beschaffung generell nur dann möglich sein, wenn

  • die Notwendigkeit der Modernisierung gegenüber der NATO schlüssig begründet und diese Erklärung durch den Nordatlantikrat angenommen,
  • im Dialog mit dem alliierten Oberbefehlshaber in Europa ein Plan zur Verbringung dieser Waffen im Krisen- oder Kriegsfall zu Abschreckungszwecken nach Europa abschließend erarbeitet und
  • diese Planungen mit anderen NATO-Mitgliedsländern abgesprochen würden. [40] [41]
Zusätzlich zu diesen Vorgaben wurde die Einschränkung getroffen, dass die Produktion nicht vor dem 1. Oktober 1987 beginnen dürfe. Diese Einschränkung wurde wiederum an die Bedingung geknüpft, dass bis zu diesem Zeitpunkt durch die USA kein internationales bzw. völkerrechtliches Abkommen unterzeichnet wurde, welches eine Neuprodutkion chemischer Waffen verhindern würde. Auch für nach dem 1. Oktober 1987 produzierte Waffen sollte der US-Präsident vor dem US-Kongress erklären, dass die Herstellung der nationalen Sicherheit der USA und anderer NATO-Mitgliedsstaaten diene. [42] Daneben wurden weitere Bedingungen an die Herstellung derartiger Waffen geknüpft [43], welche für die hiesigen Betrachtungen jedoch nicht relevant sind.
Die Haltung der Bundesrepublik Deutschland zu dieser Frage wurde zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Verteidigung bereits im Dezember 1985 bzw. Januar 1986 abgestimmt. [44] So erklärte der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl am 11. April 1986, dass

  • sich die Bundesregierung vorrangig für eine weltweite und nachprüfbare Vernichtung aller Chemiewaffen einsetzen werde,
  • die Entscheidung zur Modernisierung des Chemiewaffenbestandes ausschließlich eine rein nationale Entscheidung der US-Regierung sei und
  • innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Friedenszeiten keine neuen binären chemischen Waffen stationiert würden. [45]
Weitere Kriterien, die nicht Gegenstand der Regierungserklärung Kohls waren, umfassten

  • den Abzug der alten US-amerikanischen Chemiewaffen zum frühestmöglichen Zeitpunkt und
  • die Vermeidung einer Singularisierung [46] der Bundesrepublik Deutschland im Eventualfall durch Verlegung chemischer Waffen auf das deutsche Hoheitsgebiet. [47]
Alle Aspekte entsprachen der Meinungsmehrheit im Deutschen Bundestag. Aus Sicht Deutschlands musste jedoch das Erreichen beider Kriterien sichergestellt sein. Hierzu empfahl der Leiter der Politischen Abteilung II im Auswärtigen Amt, Ministerialdirektor Gerold Hermann Johannes Edler von Braunmühl, in einer ministeriumsinternen Vorlage am 29. Januar 1986,

  • das von den USA vorgeschlagene Mitwirkungsverfahren innerhalb der NATO ablaufen zu lassen, eine Stellungnahme Deutschlands jedoch bis zum Abschluss einer politischen Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung vorzubehalten;
  • die deutschen Interessen deutlich und von Beginn an zu vertreten sowie
  • auf einer gemeinsamen Stellungnahme innerhalb der NATO und in Verantwortung des NATO-Generalsekretärs zu bestehen, welche die entsprechenden Ziele Deutschlands schriftlich fixiert. [48]
Die SPD-Bundestagsfraktion stellte im Kontext der angesprochenen Regierungserklärung Kohls auf dem Antragswege am 23. April 1986 fest, dass durch die Bestimmungen des amerikanischen Gesetzes u. a. der Bundesrepublik Deutschland als NATO-Mitgliedsland ein faktisches Mitbestimmungsrecht über die Wiederaufnahme der Produktion US-amerikanischer Chemiewaffen eingeräumt werde. [49] Diese Feststellung wurde drei Wochen zuvor, am 1. April 1986, durch den SPD-Abgeordneten Egon Bahr erstmals öffentlich formuliert. Demnach sei ein „Nein“ Deutschlands Vorbild für eine gleichlautende Antwort europäischer Verbündeter. [50] Diese Einschätzung entsprach der Sicht des Auswärtigen Amts. Demnach seien die Einschränkungen, die einer Neuproduktion vorausgehen müssten, durch die politischen Gegner einer ebensolchen im US-Kongress bewusst mit dieser Absicht durchgesetzt worden. Sie erhofften sich demnach eine Verweigerung der Zustimmung durch die europäischen NATO-Mitglieder, wodurch letztlich auch die Neuproduktion als solche verhindert werden würde. Zudem müsse diese Entscheidung vor dem Hintergrund der Genfer Verhandlungen zu einem internationalen Chemiewaffenverbotsabkommen getroffen werden. Hierdurch komme der Bundesregierung ein praktisches Mitbestimmungsrecht über die Zukunft dieser Abrüstungsgespräche zu. [51]
Die SPD-Fraktion forderte in ihrem Antrag daher ein ablehnendes Votum Deutschlands zum amerikanischen Vorhaben im Nordatlantikrat. Gleichzeitig sollte durch die Bundesregierung die Haltung früherer deutscher Regierungen bekräftigt werden, wonach chemische Waffen zur Implementierung von NATO-Strategien überflüssig seien. Letztlich wurde gefordert, der US-amerikanischen Seite die Ablehnung Deutschlands zur Stationierung binärer chemischer Waffen auf deutschem Hoheitsgebiet zu signalisieren. [52] Der Antrag wurde durch den Bundestag abgelehnt. [53] Zwischen der Ablehnung des Antrags im Bundestag und einer Besprechung zwischen Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung und Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher Mitte April 1986 kann dabei ein Zusammenhang hergestellt werden. Demnach sei die Zustimmung zur Produktion chemischer Waffen eine Angelegenheit der NATO und müsse als solche behandelt werden. Eine rein bilaterale Regelung auf deutsch-amerikanischer Ebene sei daher nicht anzustreben. Bilateral solle nur die Frage des Abzugs des amerikanischen Waffenbestands aus Deutschland geklärt werden. [54]

Im Rahmen des G7-Gipfels in Tokio vereinbarten US-Präsident Ronald Reagan, Bundeskanzler Helmut Kohl sowie Außenminister Hans-Dietrich Genscher am 4. Mai 1986 [55] – an anderer Stelle ist vom 6. Mai 1986 die Rede [56] – letztlich ebendiesen Abtransport der in Deutschland gelagerten Chemiewaffen bis 1992. [57] [58] [59] [60] [61] Dieser Erklärung voraus gingen verschiedene Vorgespräche und Verhandlungen auf Arbeitsebene.
Am 11. März 1986 fanden Abstimmungsgespräche zwischen Vertretern des Auswärtigen Amts und der amerikanischen Regierung im United States European Command (USEUCOM) Stuttgart statt. Darin wurden durch die Delegierten der USA mögliche Vernichtungstechniken, Umweltschutz- und Transportüberlegungen präsentiert. Demnach würde seitens der USA noch geprüft, ob die Vernichtung der in Deutschland lagernden Waffen – analog der übrigen Altbestände auf dem amerikanischen Festland – an einem zentralen Ort, in zwei regionalen Vernichtungszentren oder am Ort der Lagerung erfolgen solle. Die Bewertung müsse anhand des Transportrisikos erfolgen. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass nur noch zen Prozent des amerikanischen Gesamtbestands an chemischen Waffen einsatzfähig seien. Hiervon würde ein Prozent in Deutschland lagern. In diesem Zusammenhang wurde durch die deutschen Regierungsvertreter darauf hingewiesen, dass die in Deutschland lagernden Bestände nicht erst nach Vernichtung des gesamten übrigen Bestands erfolgen dürfe. Grundsätzlich erklärte sich die amerikanische Regierung bereit, die chemischen Waffen zur Vernichtung aus Deutschland abzuziehen und den Abzug zeitnah zu realisieren. Zur Klärung von Transportmodalitäten wurde ein weiteres Abstimmungsgespräch im Mai 1986 terminiert. Dadurch sollte eine Abstimmung der Einzelheiten des Abzugs mit der amerikanischen Seite und weiteren deutschen Ressorts – wie z. B. dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium – ermöglicht werden. Gleichzeitig sollten die mit einem Abzug verbundenen komplexen technischen Fragen des Abzugs zu klären. [62]
Am 3. April 1986 fand im Bundesverteidigungsministerium auf Arbeitsebene ein Abstimmungsgespräch mit einem amerikanischen Botschaftsvertreter statt. Dabei wurden zeitliche Einzelheiten der Transportplanung diskutiert. Weiterhin wurden Aspekte einer möglichen Singularisierung Deutschlands im Eventualfall durch Verlegung chemischer Waffen auf deutsches Hoheitsgebiet besprochen. Aus Sicht Deutschlands sei eine Nichtsingularisierung der Bundesrepublik anzustreben. Im Eventualfall sollten chemische Waffen damit nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen NATO-Mitgliedsstaaten stationiert werden. Im Verlaufe des März 1986 wurde dies gegenüber dem amerikanischen Botschafter und weiteren Regierungsvertretern mehrmals kundgetan. [63]
Neben diesen bilateralen Abstimmungsgesprächen fanden im Vorfeld des G7-Gipfels Verhandlungen unter Führung des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Alfred Dregger, mit amerikanischen Vertretern statt. Er ebnete mit Unterstützung zweier Fraktionskollegen somit den Weg für die Stellungnahme der drei Staatsmänner. [64]
Der bekanntgegebene Abzugstermin war von vorneherein als letztmöglicher Zeitpunkt des Abzugs vorgesehen, d. h., ein Abzug nach 1992 wurde bereits im Vorfeld ausgeschlossen. [65] [66] Zudem sollte der Zeitpunkt durch den potentiellen Abschluss eines internationalen Abkommens über die Vernichtung chemischer Waffen nicht mehr zu verschieben sein. [67] Auf deutscher Seite sollte damit vor allem die Absicht eines schnellstmöglichen Abzugs unterstrichen werden.
Mit der Abzugsvereinbarung vollzog Deutschland gleichzeitig eine Kehrtwende in seiner Außen- und Sicherheitspolitik [68], die in Teilen auch auf den Regierungswechsel von einer SPD/FDP-geführten Koaltion unter Helmut Schmidt hin zu einer CDU/CSU/FDP-geführten Koalition unter Helmut Kohl zurückzuführen ist. Noch am 13. Mai 1981 verkündete der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Dr. Wilfried Penner, im Bundestag: „[…] Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die USA aufzufordern, ihr in der Bundesrepublik Deutschland gelagertes C-Kampfstoffpotential abzuziehen. […]“. [69]
Der Vereinbarung auf dem G7-Gipfel sowie der Entscheidung zum Abtransport und zur Vernichtung außerhalb Deutschlands ebenfalls voraus ging eine Bewertung möglicher Handlungsalternativen durch Deutschland und die USA (siehe oben), nämlich

  1. die Weiterführung der Lagerung ohne Abtransport und Vernichtung,
  2. die Vernichtung und Entsorgung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie
  3. der Abtransport aus der und die Vernichtung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Unter Abwägung der jeweiligen Risiken wurde letztlich die dritte Möglichkeit gewählt. [70] [71]
Die USA wollten durch die Zusage zum vollständigen Abzug den Bedenken des NATO-Partners Deutschland gegenüber Lagerung und Einsatz derartiger Waffen – im Kontext der durch die USA geplanten Aufnahme der Neuproduktion binärer chemischer Waffen – entgegentreten. Gleichzeitig bestand die Hoffnung, durch diese Maßnahme – wie weiter oben dargelegt – Druck auf Seiten der Sowjetunion aufbauen und sie ebenfalls zu chemischen Abrüstungsmaßnahmen bewegen zu können. [72] Im Gegenzug forderten die USA jedoch die Zustimmung Deutschlands zur Produktion neuer binärer Chemiewaffen auf Grundlage der Bestimmungen des US-Gesetzes vom 19. Dezember 1985 im Nordatlantikrat. [73] Wie bereits im Rahmen der Erläuterungen zu diesem Gesetz dargelegt, sollte eine Lagerung dieser neuen Chemiewaffen in Friedenszeiten nur in den USA erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt war weiterhin das „Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen“ (Chemiewaffenkonvention, gelegentlich auch Chemiewaffenübereinkommen) noch nicht ausgehandelt. [74]
Mit Bezug auf die G7-Absprache forderte die Bundestagsfraktion der Partei Die Grünen am 13. Mai 1986 auf dem Antragswege die Bundesregierung auf, die Zustimmung zur Produktion amerikanischer Binärwaffen im Nordatlantikrat zu verweigern. Gleichzeitig beantragte sie, die US-Regierung nachdrücklich zum Abzug aller in Deutschland lagernden Chemiewaffen aufzufordern. [75] Der Antrag wurde im Bundestag abgelehnt. [76]
Am selben Tag wurde durch die Regierungsfraktionen der CDU/CSU und FDP ebenfalls ein Antrag eingebracht, der die auf dem G7-Gipfel getroffene Absprache unterstützt. Demnach sei die Vereinbarung deckungsgleich mit den von Bundeskanzler Helmut Kohl am 11. April 1986 präsentierten Erklärungen. Sie forderte daher die Bekräftigung folgender Punkte durch den Deutschen Bundestag.

  1. Vorrangiges Ziel der Deutschen Bundesregierung ist der Abschluss eines Verbots zur Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen sowie die schnellstmögliche Aushandlung einer solchen Vereinbarung einschließlich ihrer Ratifizierung.
  2. Die Modernisierung des amerikanischen Chemiewaffenarsenals zur Abschreckung im Rahmen der NATO-Bündnispolitik ist eine ausschließlich nationale, amerikanische Entscheidung.
  3. Die innerhalb des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland gelagerten chemischen Waffen der USA werden bis Ende 1992 abtransportiert.
  4. Eine Stationierung neuartiger, amerikanischer binärer chemischer Waffen in der Bundesrepublik Deutschland im Friedensfall findet nicht statt. Im Eventualfall ist eine Verbringung solcher Waffen nach Deutschland nur dann möglich, wenn
    • zuvor umfassende Konsultationen auf politischer Ebene innerhalb der NATO durchgeführt wurden;
    • möglichst viele NATO-Bündnispartner ebenfalls Waffen aufnehmen, sodass eine Alleinstellung der Bundesrepublik Deutschland vermieden wird und
    • zuvor durch die Aufnahmeländer entsprechende Bitte und Billigung erfolgt ist.
Weiterhin beantragten die Fraktionen die Mitwirkung Deutschlands bei der ratifizierungsreifen Aushandlung einer Verbotsvereinbarung zur Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen bis zum 1. Dezember 1987. Hierdurch sollte die von den USA selbst auferlegte Übergangsfrist voll ausgenutzt werden. Schlussendlich sollte an die Sowjetunion appelliert werden, konstruktiv an den Genfer Abrüstungsverhandlungen mitzuwirken. [77] Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. [78]
In einer Sitzung des Verteidigungsplanungsausschusses der NATO am 22. Mai 1986 bewertete Bundesverteidigungsminister Dr. Manfred Hermann Wörner das Programm zur Modernisierung des US-Chemiewaffenbestandes als „angemessen und maßvoll“. Eine Gefährdung der Genfer Verhandlungen zu einem internationalen Chemiewaffenverbotsabkommen sah er nicht: Die Sowjetunion als größter Staat des Warschauer Pakts könne die Produktion neuer chemischer Produktion durch die USA nach wie vor dadurch verhindern, dass sie im Rahmen der Verhandlungen den durch die NATO eingebrachten Verifikationsmaßnahmen zur Einhaltung des in Rede stehenden Chemiewaffenverbots zustimme. [79]
Er schloss sich damit in weiten Teilen den Ausführungen seines kanadischen Amtskollegen, Erik Hersholt Nielsen, an. Dieser verwies darauf, dass die Sowjetunion den einseitigen Verzicht auf die Produktion chemischer Waffen durch die USA 1967 nicht honoriert habe und stattdessen ihren Bestand stetig vergrößert und verbessert habe. Daraus resultiere eine Fähigkeitslücke zwischen NATO und Warschauer Pakt, welche stetig größer werde, solange die NATO nicht handele. Die Vergeltung eines möglichen Chemiewaffeneinsatzes der Sowjetunion sei nicht möglich. Hierdurch ergäben sich einseitige Vorteile für die Sowjetunion: Während NATO-Truppen im Eventualfall unter entsprechendem Schutz kämpfen müssten und dadurch schneller ihre Leistungsgrenze erreichten, wäre für Truppen des Warschauer Pakts mangels entsprechender Vergeltungskapazität ein belastungsfreies Agieren möglich. Ohne adäquaten Vorrat an chemischen Waffen und einer begrenzten Vergeltungskapazität könne von NATO-Seite aus ein Angriff mit Chemiewaffen lediglich nuklear vergolten werden. Dies widerspreche jedoch der grundlegenden Politik des Bündnisses, wie sie in der Strategie MC 14/3 (s.&mbsp;u. im entsprechenden Abschnitt der Hintergrundinformationen) festgelegt sei. [80]
Ähnlich argumentierte der britische Verteidigungsminister George Kenneth Hotson Younger. Er warf der Sowjetunion neben der stetigen Erweiterung und Modernisierung des Chemiewaffenbestands die zunehmende Dislozierung desselben und damit einhergehend die beständige Verbesserung von Ausbildung und Operationsfähigkeit ihrer Truppen vor. [81]
Zwischen dem 7. und 11. Januar 1989 fand in Paris die „Konferenz über das Verbot chemischer Waffen“ statt. [82] Aus der dabei am 11. Januar 1989 einstimmig verabschiedeten Abschluss- und Absichtserklärung [83] ging letztlich – nach mehrjährigen Verhandlungen – das „Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen“ (Chemiewaffenkonvention, gelegentlich auch Chemiewaffenübereinkommen) hervor. Es wurde zwischen dem 13. und 15. Januar 1993 von über 100 Nationen in Paris unterzeichnet (siehe Abschnitt „Völkerrechtliche Ansätze zur Reglementierung chemischer Kampfstoffe“). [84]
Auf ebendieser Konferenz kündigte der sowjetische Außenminister Eduard Schewardnadse einseitig – in Einklang mit der ab 1986 in der UdSSR etablierten Perestroika-Doktrin – die Vernichtung des gesamten sowjetischen Chemiewaffenbestandes an. Diese solle im Jahr 1989, nach Fertigstellung einer entsprechenden Anlage, beginnen. [85]

In diesem Umfeld sollte nun der Abtransport der chemischen Waffen aus Deutschland stattfinden. Der rheinland-pfälzische Landtag unterstützte dieses Vorhaben ausdrücklich. Vor dem Hintergrund der Ereignisse auf der Pariser Konferenz forderte die FDP-Landtagsfraktion in einem Entschließungsantrag vom 16. Januar 1989, dass

  • die chemischen Waffen zum nächstmöglichen Termin aus Rheinland-Pfalz abzuziehen,
  • sie zum Zwecke ihrer Vernichtung aus Rheinland-Pfalz abzutransportieren und
  • beim Abtransport jegliche Risiken für die Bevölkerung auszuschließen seien. [86]

Am 18. Januar 1989 forderte die CDU-Landtagsfraktion eine Ergänzung des FDP-Antrags. Sie beantragte, dass

  • sich die Bundesrepublik Deutschland finanziell am Aufbau einer international zu nutzenden Anlage zur Vernichtung von Chemiewaffen beteiligen solle;
  • die Exportbestimmungen für Anlagen zur Produktion chemischer Waffen zu verschärfen seien;
  • in Verhandlungen zwischen Rheinland-Pfalz, der Bundesregierung und der US-amerikanischen Streitkräfte ein konkreter Zeitplan für den Abtransport aus Rheinland-Pfalz auszuhandeln und
  • dem Landtag bis Ende September 1989 ein Sachstand über diese Verhandlungen vorzulegen sei. [87]

Die Landtagsfraktion der Partei Die Grünen beantragte am 19. Januar 1989 die Ergänzung der beiden vorhergehenden Anträge um den Punkt, dass nach erfolgtem Abtransport keine neuen chemischen Waffen in Rheinland-Pfalz zu lagern seien, und zwar weder im Friedens- noch im Krisenfall. [88] Alle drei Anträge wurden in der Landtagssitzung vom 19. Januar 1989 angenommen. [89]
Vor diesem Hintergrund teilte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Carl-Ludwig Wagner am selben Tag in einer Regierungserklärung mit, dass er sich bereits am 13. Januar 1989 bei Bundeskanzler Kohl und Bundesverteidigungsminister Stoltenberg für eine Vorverlegung des Abtransporttermins eingesetzt habe. [90] [91] Mit Schreiben vom 1. Februar 1989 an den amerikanischen Außenminister unterstrich Wagner die rheinland-pfälzische Forderung nach einem frühestmöglichen Abzug der Waffen. Am 2. Mai 1989 legte er seine Position dem USAREUR-Kommandeur General Crosbie Edgerton Saint dar. Am 17. Mai 1989 führte er in gleicher Angelegenheit ein Gespräch mit dem amerikanischen Botschafter Vernon A. Walters. [92] Letzerer weilte zu seinem Antrittsbesuch in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei. [93]
Aus dem Beschluss des rheinland-pfälzischen Landtags vom 19. Januar 1989, der an den Bundestag weitergeleitet wurde [94], sowie der Regierungserklärung Wagners ging ein Antrag der rheinland-pfälzischen Bundestagsabgeordneten vom 28. Februar 1989 hervor. Darin wurde der Beschluss des Bundestages darüber gefordert, dass

  • alle chemischen Waffen schnellstmöglich aus Rheinland-Pfalz abzuziehen seien,
  • eine Vernichtung nicht auf rheinland-pfälzischem Territorium erfolgen solle und daher zur Vernichtung abzutransportieren seien,
  • der Abtransport der Waffen aus Rheinland-Pfalz ohne jegliches Risiko für die Bevölkerung erfolgen müsse,
  • sich die Bundesregierung finanziell am Aufbau einer Vernichtungsanlage für chemische Waffen auf internationaler Ebene beteiligen werde,
  • die Exportbestimmungen für Produktionsanlagen chemischer Waffen verschärft würden,
  • zwischen der Bundesregierung und den alliierten Streitkräften ein konkreter Zeitplan zum Abzug der Waffen ausgehandelt werde,
  • dem Bundestag bis Ende September 1989 ein Zwischenstand der Verhandlungen sowie ein konkreter Zeitplan vorgelegt werde sowie
  • nach erfolgtem Abzug der amerikanischen Chemiewaffen keine erneute Verbringung und Lagerung in Rheinland-Pfalz – weder im Krisen- noch im Verteidigungsfalle – erfolgen werde. [95]

Der Antrag wurde durch den Deutschen Bundestag auf Basis der Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses im März 1990 (sic!) abgelehnt. [96] [97] Als Grund wurde u. a. angeführt, dass die beantragten Punkte zwischen den beteiligten Regierungen bereits beschlossen seien und daher keiner weiteren Einlassung des Bundestages mehr bedürften. [98]
Im Rahmen der Auftaktveranstaltung der „Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa“ (VKSE) in Wien erklärte der US-amerikanische Außenminister James A. Baker III – zu diesem Zeitpunkt selbst erst kurze Zeit im Amt – am 6. März 1989, dass die USA unverbindlich Möglichkeiten eines schnelleren Abzugs der Waffen aus Deutschland prüfen würden. [99] [100] [101] [102] [103] [104] [105] [106] [107]

[108]
[…] I am happy to announce that as one of his first acts, President Bush has directed our new Administration to explore ways to accelerate the removal of our existing chemical weapons from Germany […]
([…] Präsident Bush hat als eine seiner ersten Amtshandlungen angewiesen, Wege zur Beschleunigung des Abzugs unserer chemischen Waffen aus Deutschland zu prüfen […])

Diese Entscheidung wurde Bundeskanzler Kohl durch die US-Regierung bereits am 4. März 1989 fernmündlich mitgeteilt. [109] Die Erklärung Bakers erfolgte demnach in Absprache mit Deutschland und weiteren Verbündeten [110] und wurde durch Bundeskanzler Kohl noch am selben Tag nachdrücklich begrüßt [111].
Die Motivation auf US-amerikanischer Seite lag darin, dass die einfache Ankündigung eines Abzugs bis 1992 keine ähnliche Ankündigung der Sowjetunion – oder gar entsprechende Taten – bewirkt hatte. Die Ankündigung der Prüfung eines schnelleren Abzugs der Waffen aus Deutschland erfolgte demnach im Einklang mit der auf US-Seite herrschenden Direktive, maximalen Druck auf die Sowjetunion in Fragen der chemischen Abrüstung und Rüstungskontrolle auszuüben. Zusätzlich versprach sich die US-Regierung Vorteile für die Durchsetzung eigener außenpolitischer und nationaler Sicherheitsinteressen. Auf die Nennung eines genauen Jahres oder gar tagesgenauen Datums wurde jedoch bewusst verzichtet, da noch Probleme im Hinblick auf Transport und Lagerung der abgezogenen Waffen zu lösen waren. [112] Hierdurch war nicht klar, um wie viele Jahre der Abzug beschleunigt werden könnte. [113] Die für den schnelleren Abzug erforderlichen Untersuchungen begannen auf US-amerikanischer Seite bereits Anfang März 1989. [114] Damit wollte die US-Regierung vermutlich sicherstellen, dass einer möglichen öffentliche Ankündigung der Prüfung eines früheren Abzugs entsprechende Taten folgen können.
Der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl interpretierte die Aussage Bakers in einer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag am 27. April 1989 – vermutlich wissentlich [115] – fälschlicherweise als feste Zusicherung eines zwei Jahre früheren Abzugs durch die USA [116] [117] [118] [119].

[120]
[…] Präsident Bush hat angekündigt, bis Ende 1990 alle chemischen Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland vorzeitig […] abzuziehen. […]

Damit sorgte er insbesondere auf Seiten der USA für Verwirrung, da Baker in seiner Aussage kein konkretes Jahr oder Datum nannte [121] [122] [123] [124] [125] und auf Grundlage seiner Aussagen auch keine derartig lautende Vereinbarung zwischen den USA und Deutschland getroffen wurde [126] [127] [128].

[129]
[…] [I]f the question is whether he used the date 1990 because there was an agreement between the German and American Government on 1990 as the terminus for the retrograde, there is no such agreement. […]
([…] Wenn die Frage lautet, ob er (Kohl, d. Verf.) das Jahr 1990 als Abzugstermin ins Spiel brachte, weil es eine Vereinbarung zwischen der deutschen und der amerikanischen Regierung über 1990 als finalen Abzugstermin gäbe, dann lautet die Antwort, dass es eine solche Vereinbarung nicht gibt. […])

Während sich deutsche Regierungssprecher zur Aussage Kohls nicht äußerten und sie sogar wiederholt als richtig bekräftigten [130] [131] [132], wurde dieser neue Abzugstermin auf US-amerikanischer Seite hinsichtlich seiner Durchführbarkeit und der mit ihm verbundenen Risiken untersucht und bewertet [133]. Im Hinblick auf die dabei identifizierten Risiken – in Verbindung mit organisatorischen Herausforderungen – wurde ein früherer Abzug sowohl durch das US-Verteidigungsministerium als auch die Generalstabschefs nicht empfohlen. [134] Auch einzelne US-Abgeordnete werteten den früheren Abzugstermin als nicht realisierbar. [135]
Die USA betrachteten die Rede Bakers lediglich als Ergänzung zur G7-Vereinbarung zwischen Reagan und Kohl aus dem April 1986. [136] Im Oktober 1989 [137] erklärte US-Verteidigungsminister Richard Bruce „Dick“ Cheney einen Abzug bis 1990, spätestens 1991, für möglich. [138] [139] [140] Auf deutscher Seite wurde die Ankündigung dieses früheren Termins als Erfolg der deutschen Politik ausgegeben. [141] Mögliche Diskussionen auf diplomatischen Kanälen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Erreichung dieses Ziels sind nicht auszuschließen.
Der Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989, die danach folgende deutsche Wiedervereinigung im Oktober 1990 und die im Dezember 1990 anstehende erste gesamtdeutsche Bundestagswahl werden mitunter ebenfalls als Faktoren angesehen, die insgesamt zur Entscheidung der USA für einen zwei Jahre früheren Abzug beigetragen haben könnten. [142] [143] [144] Flotillenadmiral Elmar Schmähling – ehemaliger Leiter des Militärischen Abschirmdienstes sowie des Amtes für Studien und Übungen der Bundeswehr (ein Vorläufer des heutigen Planungsamtes der Bundeswehr) – bewertete das gesamte Abtransportvorhaben einschließlich des zwei Jahre früheren Abzugs als „Gunsterweis der Amerikaner gegenüber dem Bundeskanzler“. [145]
Der US-Kongress stimmte im Rahmen des Haushaltsgesetzgebungsverfahrens für das Haushaltsjahr 1990 dem früheren Abzugstermin nur unter zwei Bedingungen zu. Durch den amerikanischen Verteidigungsminister sollte dabei vor den Verteidigungsausschüssen des US-Senats (United States Senate Committee on Armed Services) und des US-Repräsentantenhauses (United States House Committee on Armed Services) vor Beginn des Abzugs bestätigt werden, dass

  1. der Umfang des amerikanischen Bestandes an binären chemischen Waffen einen angemessenen Umfang [146] erreicht habe und
  2. der Abzug der chemischen Waffen aus Deutschland auf Basis
    • minimaler technischer Risiken,
    • minimaler operationeller Risiken sowie
    • maximaler Sicherheit für die und der Bevölkerung
    durchgeführt werde. [147] [148] [149]
Etwa eine Woche vor Verabschiedung des Haushaltsgesetzes erging ein Beschluss des US-Kongresses, wonach die Ausgaben für die Transport- und Vernichtungsaktion im Haushaltsjahr 1990 auf zehn Millionen US-Dollar zu deckeln seien. Diese Einschränkung sollte so lange bestehen bleiben, bis durch den US-Präsidenten gegenüber dem US-Kongress die Funktions- und Leistungsfähigkeit der seit 1981 beschlossenen und 1986 fertiggestellten Entsorgungsanlage auf dem Johnston-Atoll (Johnston Atoll Chemical Agent Disposal System, JACADS) sowie die Vorhaltung ausreichender Lagerkapazitäten ebendort eindeutig nachgewiesen wurde. [150] [151]
Am 20. Februar 1990 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika ein Verwaltungsabkommen geschlossen, in welchem die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für den Chemiewaffenabzug festgeschrieben wurden. [152]

Am 7. März 1990 bestätigte Bundesverteidigungsminister Manfred Stoltenberg vor dem Verteidigungsausschuss [153] [154] und später am gleichen Tag in einer öffentlichen Pressekonferenz [155] [156] [157], dass die chemischen Kampfstoffe im Depot Clausen – und nicht, wie zuvor jahrelang angenommen, in Fischbach – unter Zuständigkeit der amerikanischen 59th Ordnance Brigade gelagert würden. [158] [159] Gleichzeitig stellte er das im Rahmen des Planungsprozesses erarbeitete Abzugskonzept vor. [160] Er folgte damit als Vertreter der Bundesregierung einem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion vom 24. Januar 1990, der in ähnlicher Form in den Vorjahren durch verschiedene Fraktionen sowohl im rheinland-pfälzischen Land- als auch im gesamtdeutschen Bundestag eingebracht wurde. Darin wurde die umfassende Information von Öffentlichkeit und Parlament bezüglich der wissenschaftlichen, gutachterlichen und sicherheitstechnischen Erkenntnisse hinsichtlich des geplanten Abtransports gefordert. Weiterhin sollte eine Aufklärung über die jeweiligen lokalen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erfolgen (siehe unten). [161] Im Rahmen einer Bürgerversammlung informierte der rheinland-pfälzische Innenminister Rudolf „Rudi“ Geil noch am gleichen Abend die örtliche Bevölkerung in Clausen über die Aussagen Stoltenbergs. [162]
Als Zeitfenster für den Abtransport wurde im Rahmen einer Regierungsvereinbarung zwischen Deutschland und den USA der Zeitraum Juli bis September 1990 avisiert, vorbehaltlich etwaiger zeitlicher Verschiebungen infolge unvorhersehbarer Lageänderungen. [163]

Die Transportaktion

Die nachfolgenden Abschnitte behandeln die einzelnen Phasen der Transportaktion von der Planung bis zu Durchführung und Abschluss.

Planungen

In den nachfolgenden Abschnitten finden sich Informationen zur Planung der Transportaktion. Dabei wird auch auf die damit zusammenhängende politische Debatte eingegangen.

Rahmenbedingungen

Die Planungen zur Durchführung des Abzugs begannen 1987 [164] bzw. unmittelbar nach Unterzeichnung der Tokioer Erklärung zwischen Kohl und Reagan [165]. Die Gesamtleitung wurde der Bundesregierung und damit der Bundesrepublik Deutschland übertragen. [166] [167] [168] Sie war damit für Grunsatzangelegenheiten in den Bereichen

zuständig. [169] Innerhalb der Bundesregierung zeichnete Bundesverteidigungsminister Gerhard Stoltenberg federführend verantwortlich. [170] [171] [172] Er setzte eine interministerielle Kommission (IMK/CW) ein, welche im Dialog mit den USA und den betroffenen Bundesländern die Planungsarbeiten koordinierte. [173] [174] [175] [176] Die Mitsprache der Bundesländer in der IMK/CW war jedoch begrenzt [177] [178] [179] [180] und erfolgte in der Regel nur im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen zustehenden Rechte und Pflichten [181] [182]. Dies umfasste damit vor allem die polizeiliche Gefahrenabwehr sowie den Katastrophenschutz.
Als Vorsitzender der IMK/CW wurde Generalmajor Klaus Dieter Naumann – von 1991 bis 1996 Generalinspekteur und damit ranghöchster Soldat der Bundeswehr – bestellt. [183] [184] Auf amerikanischer Seite übernahm die U.S. Army die Federführung [185], welche die Zuständigkeit auf das US European Command (United States Army Europe, USAREUR) delegierte [186] [187]. Dieses führte die Transportaktion als logistische Operation durch und übte alle Besitz- und Kontrollrechte über die Munition aus. [188] Der deutsche IMK/CW-Vorsitzende Naumann und der USAREUR-Kommandant Saint standen innerhalb der IMK/CW gemeinsam mehreren deutsch-amerikanischen Arbeitsgruppen vor. [189] [190] Diese bearbeiteten jeweils einzelne Fachgebiete. Beteiligt waren u. a. Vertreter
  • des Bundesverteidigungsministeriums,
  • der deutschen Landespolizeien und des Bundesgrenzschutzes,
  • der Bundeswehr,
  • der 7th United States Army (U.S. Army Europe; USAREUR)
  • des U.S. Army Materiel Command und
  • der 59th Ordnance Brigade. [191]
Die Planungen erfolgten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. [192] Lediglich die jeweils zuständigen Bundestagsausschüsse wurden während der Planungsarbeiten durch die IMK/CW kontinuierlich über den aktuellen Planungsstand informiert. [193] Die Information von Parlament und Öffentlichkeit nach Finalisierung der Planungen war jedoch – entsprechend den „Spielregeln“ einer parlamentarischen Demokratie – von Anfang an vorgesehen. [194]
Im Einklang mit den Vorgaben des US-Kongresses, die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 1990 verbindlich festgeschrieben wurden (siehe Erläuterungen oben), waren Sicherheit von Bevölkerung und Umwelt bei den Planungstätigkeiten verfahrensleitend. [195] [196] [197] Dies umfasste Maßnahmen des Bevölkerungs- und Umweltschutzes ebenso wie Maßnahmen zum Schutz vor Störungen des Transports, wie z. B. vor Terroranschlägen oder Sabotageakten. [198] [199] Oberstes Ziel der Planungen war demnach die Entwicklung eines Transportkonzeptes, welches die Sicherheit von Bevölkerung und Umwelt gleichermaßen gewährleisten würde. [200] [201] Zudem sollten deutsche Sicherheitsstandards und gesetzliche Regelungen zur Anwendung kommen, da der Transport über weite Strecken innerhalb der Bundesrepublik erfolgen sollte. [202] Der im Kontext der Planungen verfolgte Sicherheitsaspekt diente darüber hinaus als Rechtfertigungsgrund für den Ausschluss der Öffentlichkeit über den gesamten Planungsprozess. [203] [204]

Final Programmatic Impact Statement: Möglichkeiten zur Vernichtung des US-kontinentalen Chemiewaffenbestandes

Mit dem am 5. November 1985 verabschiedeten Haushaltsgesetz für das Jahr 1986 wurden durch den US-Kongress Mittel zur Substitution des gesamten US-Bestandes an nichtbinärer chemischer Munition durch binäre Munition bereitgestellt. Im Rahmen dieses „Chemical Stockpile Disposal Program“ war dabei auch vorgesehen, die ersetzte unitäre Munition zu vernichten. Zusätzlich forderte das Gesetz u. a. eine vergleichende Untersuchung prinzipiell in Frage kommender Delaborierungs- und Vernichtungsmethoden für die auf dem US-amerikanischen Festland gelagerten nichtbinären Munitionsanteile (siehe oben).
Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden auf Grundlage des National Environmental Policy Acts (NEPA) durch das Department of the Army mehrere so genannte „Programmatic Environmental Impact Statements“ – in Deutschland entsprächen diese Untersuchungen in etwa Umweltverträglichkeitsanalysen – durchgeführt. Deren Ergebnisse wurden im Januar 1988 im dreibändigen „Final Programmatic Environmental Impact Statement“ (FPEIS) zusammengeführt. [205]
Insgesamt identifizierte der Bericht acht Militäreinrichtungen – verteilt über das gesamte US-Festland –, die zur Lagerung nichtbinärer chemischer Munition genutzt wurden, und zwar

  1. Aberdeen Proving Ground (Maryland),
  2. Anniston Army Depot (Alabama),
  3. Lexington-Blue Grass Army Depot (Kentucky),
  4. Newport Army Ammunition Plant (Indiana),
  5. Pine Bluff Arsenal (Arkansas),
  6. Pueblo Depot Activity (Colorado),
  7. Tooele Army Depot (Utah) und
  8. Umatilla Depot Activity (Oregon) [206].
Die Untersuchungen erstreckten sich auf insgesamt fünf verschiedene Alternativen zur Vernichtung der betroffenen Munition, nämlich

  1. die unverändert weitergeführte Lagerung am selben Ort wie bisher („no action alternative“);
  2. die Vernichtung der Munition an ihrem derzeitigen Lagerort („on-site disposal“);
  3. den Eisenbahntransport der Munition zu regionalen Delaborierungszentren im Anniston Army Depot (für die Munition aus Aberdeen Proving Ground, Lexington-Blue Grass Army Depot, Newport Army Ammunition Plant und Pine Bluff Arsenal) und Tooele Army Depot (für die Munition aus Pueblo Depot Activity und Umatilla Depot Activity) („regional disposal centers“);
  4. den Eisenbahntransport der Munition zu einem nationalen Delaborierungszentrum im Tooele Army Depot („national disposal center“) sowie
  5. die Verbringung eines Teils der Munitionsbestände in andere Lagerstätten und Zerstörung der übrigen Munition an ihre derzeitigen Lagerort, wobei die kompletten Bestände aus Aberdeen Proving Ground und dem Lexington-Blue Grass Army Depot per Flugzeug zur Vernichtung zum Tooele Army Depot zu transportieren wären („partial relocation/on-site disposal“) [207].
Für jede Alternative wurde zunächst eine umfangreiche Beschreibung der damit verbundenen Tätigkeiten sowie logistischen und Notfallmaßnahmen präsentiert. Für jede Alternative wurden anschließend die Risiken und Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt im Umfeld der Vernichtungsstätten analysiert. Gleichzeitig wurden Möglichkeiten der Risikomitigation vorgestellt. Darauf aufbauend wurden die einzelnen Alternativen miteinander verglichen, um letztlich eine der fünf Handlungsmöglichkeiten als die bevorzugte Alternative zu identifizieren. [208] Sämtlichen Alternativen, außer der „no action alternative“, gemeinsam war die geplante Verbrennung der Munition in speziellen Hochtemperaturöfen. [209]
Die in den jeweiligen Lagerstätten deponierte Munition wurde bis 1968 produziert. Damit befanden sich in den Lagerhallen Granaten, die zum Zeitpunkt der Untersuchung zwischen 19 und mehr als 40 Jahren alt waren. Einige Granaten wiesen Beschädigungen, andere deutliche Undichtigkeiten auf. Letzteres betraf insbesondere Saringranaten. [210] Aufgrund des Alters der Munition, der festgestellten Beschädigungen bzw. Undichtigkeiten und der für die einzelnen Alternativen identifizierten Risiken wurde die Vernichtung am Ort der Lagerung („on-site disposal“) als bevorzugte Handlungsalternative identifizert. Die damit verbundenen Risiken erwiesen sich als deutlich leichter mitigierbar als die der übrigen Alternativen. [211] Mit dem Verteidigungshaushaltsgesetz für das Jahr 1995 wurde der bundesstaatenübergreifende Transport chemischer Munition letztlich in Gänze verboten. [212]
Das FPEIS wurde der Bundesregierung im Rahmen der gemeinsamen Planungstätigkeiten durch die U.S. Army unmittelbar nach Fertigstellung und Veröffentlichung zur Verfügung gestellt [213], wohingegen die rheinland-pfälzische Landesregierung – wie auch die übrigen von der Transportaktion betroffenen Bundesländer – über die Existenz dieses Gutachtens von offizieller Stelle nicht informiert wurde [214].

Die USA als Vorbild?! Forderungen nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Auf parlamentarischer Ebene wurde das US-amerikanische FPEIS insbesondere auf Seiten der Oppositionsparteien im rheinland-pfälzischen Landtag sowie im westdeutschen Bundestag als Argumentationsgrundlage gegen den Abtransport bzw. die Planungen desselben genutzt. Diese Argumentation entbehrte allerdings jeglicher Grundlage, da das FPEIS – wie in den vorangehenden Abschnitten dargelegt – lediglich Handlungsalternativen zur Vernichtung chemischer Munition auf dem US-amerikanischen Festland untersuchte.
Beispielsweise stellte der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Gernot Rotter in einer mündlichen Anfrage am 29. Mai 1989 die Frage, warum Handlungsalternativen für den Abtransport der chemischen Munition aus Deutschland nicht ebenfalls in Bezug auf ihre Umweltverträglichkeit einschließlich der damit verbundenen Risiken öffentlich überprüft würden. [215] Durch den zuständigen Innenminister, Rudolf „Rudi“ Geil, wurde ein solches Vorgehen zurecht abgelehnt. Der Abzug der Waffen aus Deutschland stand von Anfang an fest. Der Vergleich verschiedener Alternativen konnte sich somit lediglich auf die möglichen Wege des Abtransports erstrecken. Zur Gewährleistung der Sicherheit von Bevölkerung und Umwelt wurde der Weg einer geheimen Planung gewählt. Die öffentliche Überprüfung möglicher Alternativen für den Abtransport hätte diesen Überlegungen widersprochen. [216] Damit folgte er in Bezug auf die geforderten Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit der Argumentationslinie der Bundesregierung. Diese erachtete die Ergebnisse des FPEIS als ausreichend, da die Vernichtung der chemischen Munition nicht inner-, sondern außerhalb Deutschlands erfolgen würde. Die Anfertigung eigener (deutscher) Gutachten sei daher überflüssig. [217]
Ebenfalls am 29. Mai 1989 richtete die Bundestagsfraktion der Partei Die Grünen eine kleine Anfrage an die Bundesregierung. Darin wurde u. a. nach einer Bewertung der Ergebnisse des FPEIS im Hinblick auf die Empfehlung zur Vernichtung direkt vor Ort gefragt. Diesem Ansinnen wurde durch die Bundesregierung nicht nachgekommen, da es sich bei dem fraglichen Gutachten – wie bereits erwähnt – um eine rein nationale Angelegenheit der USA handelte. [218] Zudem sah die Bundesregierung die Vergleichbarkeit nicht gegeben: Im Rahmen des FPEIS wurde größtenteils veraltete und in Teilen beschädigte Munition im Hinblick auf ihre Eignung zur Vernichtung in den USA bewertet. Auf die in Deutschland lagernde Munition trafen diese Eigenschaften jedoch nicht zu, da es sich hierbei um voll einsatzfähige Munition handelte. [219]
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Gernot Erler, zum fraglichen Zeitpunkt mit seiner Fraktion in der Opposition, nutzte das FPEIS am 27. Oktober 1989 im Rahmen einer Aktuellen Stunde ebenfalls als Argumentationshilfe. Dabei kritisierte er die Entscheidung der Bundesregierung, kein gleichartiges Gutachten anfertigen zu lassen. In diesem Zusammenhang warf er dem federführenden Bundesverteidigungsministerium vor, kein Vertrauen in die deutsche Bevölkerung zu besitzen und ihr deshalb Informationen vorzuenthalten. Weiterhin würde durch die Nichtanfertigung eines solches Gutachtens wertvolle Fachexpertise nicht genutzt. [220] Dabei verschwieg er jedoch, dass sich das FPEIS nur auf Transporte auf dem US-Festland bezog. Ebenso unterschlug er dabei, dass die von der amerikanischen Untersuchung erfasste Munition bereits deutlich älter als die in Deutschland gelagerte war und zudem teils deutliche Beschädigungen aufwies. Im Übrigen wurde er in dieser Hinsicht durch keinen seiner Kollegen – weder aus den eigenen Reihen noch aus den Reihen der Regierungsfraktionen – korrigiert.
Auf eine Anfrage des SPD-Bundestagsabgeordneten Lothar Fischer über das Ausbleiben einer dem FPEIS ähnlichen, aber durch Deutschland beauftragten, Studie antwortete das Bundesverteidigungsministerium ähnlich zur Anfrage der Partei Die Grünen vom 29. Mai 1989: Die amerikanische Studie sei ausreichend, da die Vernichtung der aus Deutschland abtransportierten Munition außerhalb der Bundesrepublik erfolge. [221]
Die rheinland-pfälzische SPD-Landtagsfraktion richtete am 12. Januar 1990 eine mündliche Anfrage an die Landesregierung. Darin erbat sie u. a. Auskunft über die in den USA anzuwendenden Zeitvorgaben und die dort erfolgenden Maßnahmen im Hinblick auf den Abtransport chemischer Munition. [222] Das FPEIS wurde in dieser Anfrage nicht direkt angesprochen. Die Antwort der Landesregierung nahm darauf jedoch Bezug. Die in diesem Zusammenhang erläuterten Zusammenhänge sind identisch mit der Antwort auf die Anfrage vom 29. Mai 1989 (siehe oben). [223]
Am 24. Januar 1990 erbat die SPD-Bundestagsfraktion im Rahmen eines Antrags u. a. Informationen darüber, auf welcher Grundlage die Bundesregierung das Umweltgefährdungspotential der Transportaktion bewertet. In der Antragsbegründung wurde dabei auf das FPEIS Bezug genommen. Der federführende Initiator des Antrags – Gernot Erler – brachte dabei die gleichen Argumente vor, die er bereits in seiner Rede im Plenum am 27. Oktober 1989 genutzt hatte (siehe oben). [224] Der Antrag wurde am 9. Februar 1990 im Deutschen Bundestag behandelt und zur Beratung an den Verteidigungsausschuss und den Auswärtigen Ausschuss – letzterer nur in mitberatender Funktion – überwiesen. [225] Mit Beschluss des Verteidigungsausschusses vom 7. März 1990 wurde der Antrag für erledigt erklärt, nachdem die IMK/CW dem Ausschuss – und im Anschluss auch der Öffentlichkeit – umfangreich über die Planungen berichtet hatte. [226] Unter Bezugnahme auf den Bericht der IMK/CW forderte die SPD-Bundestagsfraktion, ebenfalls auf dem Antragsweg, am 25. April 1990 die Einbeziehung deutscher Wissenschaftler zur Bewertung des vorgestellten Abzugskonzepts. [227]
Auch nach Offenlegung des Abzugskonzepts und mehrmaliger Klarstellung durch die Bundesregierung nahm die Bundestagsfraktion der Partei Die Grünen in einer Kleinen Anfrage am 11. April 1990 erneut u. a. Bezug auf das FPEIS. Darin sollte durch die Bundesregierung dargelegt werden, weshalb in Deutschland der Transport der chemischen Munition in Betracht gezogen wird, während das FPEIS dies nicht empfahl. [228] Die Bundesregierung stellte in ihrer Antwort abermals klar, dass sich die Ergebnisse des FPEIS ausschließlich auf in den USA gelagerte Munition beziehen und sämtliche Vergleiche zur Situation der Munition in Deutschland daher jeglicher Grundlage entbehren. [229]
Trotz dieser wiederholten Klarstellung über die Nichtvergleichbarkeit der FPEIS-Ergebnisse mit dem Abzug der Munition aus Deutschland wurde durch die Bundestagsfraktion der Partei Die Grünen am 30. Mai 1990 ein erneuter Antrag eingebracht. Dieser hatte zum Ziel, den Abzug vorläufig auszusetzen. Die Wiederaufnahme sollte u. a. erst dann erfolgen, wenn entsprechende Gutachten über die Gefahren für Mensch und Umwelt durch eine deutsche Expertenkommission nach dem Vorbild des FPEIS angefertigt wären. [230] Der Antrag wurde nach hitziger Debatte im Bundestag abgelehnt. [231] Damit wurde letztlich dem Willen der Bevölkerung in den betroffenen westpfälzischen Regionen gefolgt, die den Abzug entsprechend der am 7. März 1990 vorgestellten Planungen deutlich befürwortete. Die insbesondere durch die Partei Die Grünen vorgebrachten Gegenargumente werteten die betroffenen Regionalvertreter als „Angst- und Stimmungsmache“. [232] Diese Entscheidung erfolgte, obwohl in der gleichen Sitzung auf eine Studie der U.S. Army verwiesen wurde, die den Überlandtransport der fraglichen Munition für stark risikobehaftet hielt und in der gleichzeitig darauf verwiesen wurde, dass durch Deutschland eine Umweltverträglichkeitsanalyse für den Transport innerhalb Deutschlands zu erstellen sei (siehe nachfolgender Abschnitt). [233]

Neubewertung des Überlandtransports durch die U.S. Army

Die vorstehend erwähnte Studie der U.S. Army wurde im Februar 1990 veröffentlicht. Sie stellte eine Ergänzung verschiedener vorhergehender Untersuchungen dar, die bereits ab 1983 geführt wurden, und stand in keinem direkten Bezug zum erläuterten FPEIS. Im Rahmen eines Supplemental Environmental Impact Statement (SEIS) wurden die Auswirkungen von Transport, Lagerung und Vernichtung der in Europa gelagerten chemischen Munition auf das Johnston-Atoll als Standort der Delaborierungsanlage untersucht. [234] Die Studie betrachtete auch Alternativen zu einer Verbringung auf das Johnston-Atoll. Beispielsweise wurde die Nutzung der zur Vernichtung des kontinentalen Chemiewaffenbestandes der USA errichteten Anlagen erwogen (siehe vorstehende Erläuterungen zum FPEIS). Diese Möglichkeit wurde jedoch als nicht umsetzbar bewertet. Als Grund wurde hierfür u. a. angeführt, dass das Risiko eines Überlandtransportes der aus Deutschland stammenden Munition zu hoch sei. [235] Technisch wäre die Nutzung der US-kontinentalen Anlagen ohne weiteres möglich gewesen. [236] Damit wurde erstmals die Aussage aus dem FPEIS von Januar 1988, wonach sich diese Untersuchung nur auf die in den USA gelagerte chemische Munition beziehe, widerlegt. [237] Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass durch Deutschland eine Umweltverträglichkeitsanalyse für den Transport der Munition auf deutschem Staatsgebiet durchzuführen sei. [238]
Das SEIS wurde im Deutschen Bundestag durch die oppositionelle SPD-Abgeordnete Dr. Rose Götte erstmals in einer Plenarsitzung am 1. Juni 1990 erwähnt. Sie kritisierte mit Verweis auf die Untersuchung die Entscheidung der Bundesregierung zum Abtransport der Munition sowie die Nichtdurchführung der erwähnten Umweltverträglichkeitsanalyse durch die Bundesrepublik Deutschland als „host nation“. Gleichzeitig forderte sie, eine Aussetzung der Transportaktion zugunsten der Sicherheit in Kauf zu nehmen. Hierfür müssten bei Bedarf auch höhere Kosten für die Gesamtaktion akzeptiert werden. [239]
Die Hintergründe der im SEIS dargelegten Bewertung des Überlandtransports werden aus den Ausführungen des rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Gernot Rotter (Die Grünen) in einer Aktuellen Stunde am 7. Juni 1990 ersichtlich. In einer Studie im Auftrag des Department of the Army stellte die US-amerikanische MITRE Corporation fest, dass die bestehenden Verpackungssysteme für einen sicheren Überlandtransport chemischer Munition nicht ausreichend sind. Den Untersuchungen zufolge wird die Sicherheit eines solchen Transportvorhabens jedoch im Wesentlichen durch das genutzte Verpackungssystem bestimmt. Die Art des Transports, d. h. Straßen-, Schienen-, Luft- oder Seetransport, sowie die Art der transportierten Fracht spielen dabei lediglich untergeordnete Rollen. Das Gutachten („Chemical Stockpile Disposal Program – Conceptual design of a chemical munitions transport packaging system“ vom August 1987 [240]) präsentierte gleichzeitig ein neuartiges Verpackungssystem, welches die Risiken gegenüber den zum Untersuchungszeitpunkt etablierten Systemen deutlich reduzieren würde. Als Indikatoren hierfür wurden die Parameter Unfallfolgen („crash effect“), Brandfolgen („fire effect“), Flutungseffekte („water immersion effects“) und ballistischer Schutz („ballistic penetration effects“) herangezogen. Die Ausführungen der MITRE Corporation bezogen sich dabei ausdrücklich auch auf die Granaten im Kaliber 155 mm bzw. 8 Zoll, die aus Deutschland abzutransportieren waren. Gegenüber dem für den Transport geplanten Verpackungssystem wären bei Nutzung dieses neuen Systems neben den deutlich reduzierten Risiken jedoch höhere Kosten die Folge gewesen, weshalb – so die Vermutung Rotters – auf Seiten der Bundesregierung auf dessen Nutzung verzichtet wurde. [241]
Rotter war darüber hinaus der vermutlich erste Abgeordnete auf Bundes- bzw. Landesebene, der die in der Bundestagssitzung am 1. Juni 1990 präsentierten Erkenntnisse aus dem Gutachten der U.S. Army gezielt nutzte. Er vertrat nach wie vor die aus seiner Sicht durch die neuen Untersuchungsergebnisse nun gerechtfertigte These einer direkten Vergleichbarkeit zwischen den Ergebnissen des FPEIS und der in Deutschland gelagerten Munition. In diesem Zusammenhang forderte er in einer Plenardebatte am 7. Juni 1990 eine Erklärung der rheinland-pfälzischen Landesregierung, wieso durch Deutschland ein gegenüber den USA niedrigerer Sicherheitsstandard angelegt werde. Dabei wies er darauf hin, dass er den Abzug der Munition für absolut notwendig erachte und diesen keineswegs verhindern wolle. [242]
Der rheinland-pfälzische Innenminister Rudolf „Rudi“ Geil beharrte dagegen auf seinem früheren Standpunkt. Demnach seien die Ergebnisse des FPEIS nicht auf die Situation in Deutschland übertragbar, denn „[…] [d]ie in Clausen […] lagernde Munition gehört zu den am besten erhaltenen chemischen Waffen des gesamten amerikanischen Arsenals […]“. Weiterhin verwies er auf Untersuchungen der U.S. Army zu den Transport- und Verpackungssystemen (siehe „Phase 1: Vorbereitung“), die beim Abtransport zum Einsatz kommen würden. Sowohl Bundes- als auch rheinland-pfälzische Landesregierung würden diese Untersuchungsergebnisse als maßgebend ansehen. [243]
Diesen Standpunkt untermauerte Geil mit einer Einschätzung der Bundesregierung zu dem erwähnten Gutachten der MITRE Corporation. Der Ansatz der Studie gehe vom „worst case“ aus, also der gefährlichsten zu transportierenden Munitionsart. Dies entspräche einer Munition mit sehr dünnen Hülsenwänden. Die aus Deutschland abzutransportierende Munition dagegen weise eine dickwandige Hülle aus Stahl auf, welche entsprechend widerstandsfähiger gegen mechanische Transporteinflüsse sei. Die auf dieser Prämisse aufbauende Beschreibung eines geeigneten Transportsystems sei demnach nicht auf die in Deutschland lagernde Munition übertragbar, da ihr völlig divergierende Annahmen zugrunde lägen. [244]

Streng geheim! Planung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Wie vorstehend bereits erläutert, erfolgten die 1987 aufgenommenen Planungen in einer deutsch-amerikanischen Arbeitsgruppe unter Ausschluss und ohne Information der Öffentlichkeit. Lediglich die regelmäßige Zwischeninformation der zuständigen Bundestagsausschüsse sowie eine entsprechende Unterrichtung von Parlament und Bevölkerung nach Abschluss der Planungen war vorgesehen.
Dieses Vorgehen führte recht bald nach Tätigkeitsbeginn der Arbeitsgruppe zu Nachfragen seitens der Bevölkerung. Letztlich nahmen sich auch die Abgeordneten in Bundestag und rheinland-pfälzischem Landtag der Sache an. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Horst Jungmann beispielsweise forderte bereits am 27. November 1987 eine Stellungnahme der Bundesregierung über die für den Abtransport geplanten Sicherheitsvorkehrungen. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Peter Kurt Würzbach, erklärte daraufhin lediglich, dass die Sicherheit der Bevölkerung „höchste Priorität“ genieße. Seine übrigen Ausführungen beschränkten sich auf allgemeine Erläuterungen zu den Planungen. [245]
Anfang 1988 wurden die Landesregierungen der betroffenen Bundesländer durch die Bundesregierung über die bisher erfolgten Vorplanungen informiert. [246] Eine entsprechende Information von Parlament oder Öffentlichkeit erfolgte nicht.

Erneut Eingang in parlamentarische Debatten fand die Thematik spätestens Anfang 1989 durch eine Anfrage des Frankenthaler SPD-Abgeordneten Horst Sielaff am 24. Februar. Darin nahm er – ohne dies eindeutig zu benennen – u. a. Bezug auf das FPEIS (siehe oben) und weitere Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (z. B. EIS) der USA. Die Bundesregierung sollte dabei ihre Planungen zu eigenen (geplanten) Untersuchungen der Transportrisiken mitteilen. Gleichzeitig sollte sie Rechenschaft über ihre Informationsabsichten gegenüber dem Bundestag ablegen. Die Bundesregierung lehnte in ihrer Antwort vom 3. März 1989 mit Verweis auf die umfangreichen Untersuchungen der US-Seite die Durchführung eigener Umwelt- und Risikoanalysen ab. Gleichzeitig verwies sie erneut darauf, dass im Rahmen der Planungen innerhalb der IMK/CW „[…] [d]ie Gewährleistung der Sicherheit, d. h. des Schutzes der Bevölkerung und die Wahrung der Belange des Umweltschutzes, […]  von ausschlaggebender Bedeutung […]“ seien. Von der Bundesregierung benannte Experten hätten sich hierzu „mehrfach – auch vor Ort – von der hohen Lager-, Transport- und munitionstechnischen Sicherheit der […] in der Bundesrepublik Deutschland lagernden Bestände chemischer Waffen überzeugt“. Eine Information von Parlament und Öffentlichkeit über die Modalitäten der Abzugsaktion sei zu gegebener Zeit geplant. [247]
Die Anfrage Sielaffs bzw. die Antwort der Bundesregierung darauf wurde am 23. März 1989 durch den rheinland-pfälzischen SPD-Landtagsabgeordneten Rudolf Scharping aufgegriffen. Mit Verweis auf die Antwort der Bundesregierung wollte Scharping von der rheinland-pfälzischen Landesregierung wissen, ob eine Begutachtung der Chemiewaffenbestände auch durch Fachvertreter des Landes Rheinland-Pfalz erfolgte, ggf. zusammen mit den Experten der Bundesregierung, oder ob – ggf. nachträglich – rheinland-pfälzische Experten hinzugezogen bzw. informiert wurden. Die Landesregierung verneinte in ihrer Antwort vom 17. April 1989 beide Fragen mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit. Sie teilte weiterhin mit, dass sie durch die Bundesregierung über deren Einschätzung zur Sicherheit der Munitionsbestände informiert wurde. Abschließend verwies sie auf die Anfang 1988 erfolgte Unterrichtung durch die Bundesregierung (siehe oben) und die Einbindung der betroffenen Bundesländer in den weiteren Planungsprozess. [248]

Der amerikanische Botschafter in Deutschland, Vernon A. Walters, absolvierte am 17. Mai 1989 seinen Antrittsbesuch beim rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Dr. Carl-Ludwig Wagner. [249] [250] In einer aus diesem Anlass veröffentlichten Presseerklärung bewertete die Landesregierung die ihr vorliegenden Transportplanungen. Demnach sei festzustellen, „daß ‚mit größter Präzision und Sorgfalt vorgegangen werde‘“ und dass „‚keine Gründe für die Beunruhigung der Bürger‘“ gegeben seien. Die Planungen wären „‚höchst [sorgfältig]‘“ und dem Risiko des Transports „‚vollangemessen‘ (sic)“. [251]
Der SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Gerhard Schmidt nahm diese Erklärung am 26. Mai 1989 zum Anlass, genauere Erklärungen zu den bisherigen Planungen des Abtransports zu erfragen. Diesbezüglich wollte er u. a. beantwortet wissen,

Die rheinland-pfälzische Landesregierung beantwortete diese Fragen am 19. Juni 1989 in ähnlichem Tenor, mit welchem bereits die Bundesregierung auf die Jungmann-Anfrage vom 27. November 1987 (siehe oben) reagierte. Demnach würden die Planungen durch die Maßgabe maximaler Sicherheit von Bevölkerung und Umwelt bestimmt. Danach richte sich auch die Wahl der Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des Transports. Zudem wiesen die fraglichen Waffen eine hohe munitionstechnische Lager- und Transportsicherheit auf, sodass das Risiko einer Gefährdung von Bevölkerung oder Umwelt bereits hinreichend gering sei. Dennoch würden zusätzliche vorbeugende und begleitende Maßnahmen ergriffen, um diese Risiken noch weiter zu reduzieren. Zu diesen Maßnahmen zähle auch die Wahl von Transportmittel und -weg. Bereits mehrfach hätten vor Ort Begutachtungen durch Experten der Bundesregierung stattgefunden. Darin wurden u. a. die Transport- und Lagersicherheit, die Einhaltung der amerikanischen Sicherheitsstandards sowie der Ausbildungsstand des eingesetzten Personals bewertet und für überzeugend befunden. Die Waffen stellten demnach keine Gefahr für Bevölkerung oder das eingesetzte Personal dar. Die Untersuchungen würden durch die Bundesregierung bis zum Abschluss der Transportaktion fortgesetzt, um die hohe Sicherheit und das damit verbundene geringe Risiko zu erhalten. Die im Rahmen der Transporte unabhängig umzusetzenden vorbeugenden und begleitenden Maßnahmen sollen letztlich jegliche Gefährdungen von Bevölkerung und Umwelt auch und gerade bei einem Zwischenfall während des Transports ausschließen. Zudem würden die jeweils zuständigen Behörden rechtzeitig über die Planungen, ggf. in Form eines Zwischenberichts, informiert. Bundestag und Öffentlichkeit würden ebenfalls rechtzeitig über die Planungsergebnisse unterrichtet. Die Bewertung der Planungen durch die Landesregierung basiere letztlich auf einer Unterrichtung des Ministerpräsidenten durch den Bundesverteidigungsminister. [252]

Mit Verweis auf den US-amerikanischen National Environmental Policy Act (NEPA) und die auf dessen Basis durchgeführten Untersuchungen in den USA (z. B. FPEIS, siehe oben) richtete der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Gernot Rotter am 29. Mai 1989 eine Anfrage an die Landesregierung. Darin forderte er u. a. eine Erklärung, weshalb der Transport in Deutschland nicht durch öffentliche Überprüfung aller Alternativen – ähnlich dem Verfahren in den USA – vorbereitet würde. [253]
Der rheinland-pfälzische Innenminister Rudolf „Rudi“ Geil verwies in seiner Antwort während einer Plenardebatte am 22. Juni 1989 auf die bereits mehrfach wiederholten Aussagen der Bundesregierung, wonach die Waffen munitionstechnisch sicher seien und sowohl für Bevölkerung als auch Umwelt während des Transports keine Risiken bestehen würden. Daher seien entsprechende Untersuchungen auch nicht erforderlich. Zudem scheide eine öffentliche Überprüfung der Planungen aufgrund der Einstufung als „geheim“ aus. Diese Einstufung sei durch die Bundesregierung ausschließlich aus Sicherheitsinteressen heraus erfolgt. [254] Die durch den NEPA begründeten Bestimmungen seien zudem nicht auf den Transport innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anwendbar, da es sich um amerikanisches Recht handele. [255] Durch die Beteiligung der Landesregierung sei zudem sichergestellt, dass die aus rheinland-pfälzischer Sicht sicherste Alternative für Bevölkerung und Umwelt ausgewählt werden. [256]

In einer kleinen Anfrage vom 29. Mai 1989 forderte die Bundestagsfraktion der Partei Die Grünen eine Stellungnahme der Bundesregierung u. a. zu den Planungen des Abzugs. Dabei sollte mitgeteilt werden, ob die Landes- und Kommunalparlamente der durch den geplanten Bahntransport betroffenen Bundesländer bzw. Städte und Gemeinden über die Abzugspläne informiert und ihnen die mit dem Transport verbundenen Risiken für Öffentlichkeit und Umwelt bekanntgegeben wurden. Weiterhin forderte sie einen Regierungsbericht über die Begutachtung der Lagerstätten durch deutsche Experten zur Vorlage an Parlament und Öffentlichkeit. Zudem sollte über die Kriterien informiert werden, nach denen die Bundesregierung den Zeitpunkt der Information der Öffentlichkeit festlegt. [257]
Die geforderte Stellungnahme zur Information von Landes- und Kommunalparlamenten im Zuge des Bahntransports wurde durch die Bundesregierung am 23. Juni 1989 mit Verweis auf Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik und die dazu erforderliche Geheimhaltung verweigert. Gleiches gilt für den geforderten Regierungsbericht zur Begutachtung der Lagerstätten. Hinsichtlich der Information von Parlament und Öffentlichkeit wurde – analog zur Antwort der rheinland-pfälzischen Landesregierung auf die Anfrage des SPD-Abgeordneten Dr. Schmidt vom 19. Juni 1989 (siehe oben) – lediglich darauf verwiesen, dass eine Information an Parlament und Öffentlichkeit rechtzeitig und im nötigen Umfang erfolge. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass eine Unterrichtung des Verteidigungsausschusses bereits für den 25. Januar 1989 geplant gewesen sei. Der entsprechende Tagesordnungspunkt sei jedoch kurzfristig von der Agenda gestrichen worden. [258] Zudem wurde erneut auf die Ergebnisse der vor Ort erfolgten Beurteilungen der Lagerstätten hingewiesen (siehe oben). Weiterhin wurde mitgeteilt, dass die Sicherheit von Bevölkerung und Umwelt gleichermaßen oberstes Leitmotiv der Planungsarbeiten sei. Zusätzliche vorbeugende und begleitende Maßnahmen (siehe Anfrage Dr. Schmidts vom 26. Mai 1989) würden ergriffen, um die mit dem Abzug verbundenen Risiken weiter zu minimieren. Erstmals wurde hierbei von Seiten der Bundesregierung die Geheimhaltung der Planungen nicht nur mit der pauschalen Begründung „Sicherheitsinteressen“ gerechtfertigt. Stattdessen findet sich in dieser Antwort erstmals explizit der Schutz vor Terroranschlägen auf die Transportkonvois als eines der Motive für die im Geheimen erfolgenden Planungen. [259]

Eine kleine Anfrage des rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Gernot Rotter der Partei Die Grünen vom 21. Juni 1989 beinhaltete Fragen nach den Rechtsgrundlagen der Geheimhaltung und nach dem Bereich der Geheimhaltung. Für den letzteren Fall schlug Rotter zwei Alternativen vor, nämlich die Geheimhaltung des Gefährdungspotentials der Waffen vor der Bevölkerung sowie die Geheimhaltung aus militärisch-taktischen Erwägungen. [260]
Der Staatssekretär im Landesinnenministerium, Leo Schönberg, berief sich in seiner Antwort vom 17. Juli 1989 auf Aussagen des Bundesverteidigungsministers. Demnach diene die Geheimhaltung etwaiger Detailplanungen neben dem Erhalt der Wirksamkeit polizeilicher Gefahrenabwehr auch der Vermeidung von Un- und Zwischenfällen, die sich aus

ergeben könnten. Übergeordnetes Leitmotiv sämtlicher Vorbereitungen sei der uneingeschränkte Schutz von Bevölkerung und Umwelt. [261]
Eine Anfrage mit ähnlichem Inhalt – jedoch ergänzt um weitere Fragen zu Kosten, Personal und Zuständigkeiten – stellte Rotter am 26. September 1989. Sie wurde durch die rheinland-pfälzische Landesregierung am 16. Oktober 1989 mit Verweis auf die Antwort der Anfrage vom 21. Juni 1989 beantwortet. [262]

Am 8. September 1989 informierte Bundesverteidigungsminister Manfred Stoltenberg, Hauptverantwortlicher für die Planung des Abzugs, die Mitglieder des Verteidigungsausschusses schriftlich und nichtöffentlich über den Stand der Abzugsplanungen. Dabei nahm er auch Bezug auf Fragen zur Sicherheit des Transports. Am 27. September 1989 setzte die Bundesregierung den Unterausschuss Abrüstung über den aktuellen Stand der Planungen in Kenntnis. [263]

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Alfred Mechtersheimer, parteiloses Mitglied der Fraktion der Partei Die Grünen, richtete Anfang Oktober 1989 zwei Fragen an die Bundesregierung. Dabei bewertete Mechtersheimer die geplanten Sicherheitsvorkehrungen nur dann als optimal, wenn jene vollumfänglich gegenüber der Öffentlichkeit bekanntgegeben würden. Hierzu forderte er eine Bewertung der Bundesregierung. Weiterhin erbat er sich eine Aussage der Bundesregierung zu möglichen Ängsten innerhalb der Bevölkerung entlang der geplanten Transportstrecke, die bei unzureichender Information der Öffentlichkeit auftreten könnten und eine potentielle Gefahr für das gesamte Vorhaben darstellen würden. [264]
Die am 18. Oktober 1989 im Plenum bekanntgegebene Antwort der Bundesregierung orientierte sich inhaltlich stark an den Antworten von Bundes- und Landesregierungen auf vorhergehende Anfragen und bezieht sich nur entfernt auf die Anfrage Mechtersheimers. Dem Verweis auf die hohe Munitions- und Lagerungssicherheit – festgestellt durch deutsche Experten im Rahmen eines Vorortbesuchs – folgte der obligatorische Hinweis auf die Sicherheit von Bevölkerung und Umwelt als oberstes Leitmotiv sowie die Abstimmung der Planungen zwischen Deutschland und den USA. Allen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben würden sämtliche Informationen so rechtzeitig zur Verfügung gestellt, dass diese ihren Auftrag im Rahmen der Transportaktion bestimmungsgemäß erfüllen könnten. [265]

In einer Aktuellen Stunde, die die Bundestagsfraktion der Partei Die Grünen beantragte, wurde am 27. Oktober 1989 im Bundestag das Transportvorhaben behandelt. Neben einer generellen Debatte über ein Für und Wider der Zustimmung Deutschlands zur Produktion binärer chemischer Waffen in den USA wurde dabei u. a. auch sehr engagiert über die Geheimhaltung der Transportplanungen diskutiert. Aufgrund der Bedeutung der – zunächst geheimen – Planungen und zur punktuellen Veranschaulichung der einzelnen politischen Positionen wird die Plenardebatte in diesem Kontext nachfolgend ausführlicher beschrieben.
Mitinitiatorin der Aussprache war die Abgeordnete Angelika Beer. Sie stellte in ihrer einleitenden Rede zunächst dar, welche Punkte aus ihrer Sicht von Seiten der Bundesregierung mit Verweis auf die Geheimhaltung in vorherigen Anfragen unbefriedigend aufgeklärt worden seien. Dies umfasse Aussagen

Mit Verweis auf die häufige Begründung der Geheimhaltung mit dem Schlagwort „Sicherheitsinteressen“ durch die Bundesregierung legte Beer dar, dass die einzigen legitimen Sicherheitsinteressen diejenigen der örtlichen Bevölkerung seien. Abschließend warf sie der Bundesregierung die gezielte Desinformation von Parlament und Öffentlichkeit vor. Argumentativ untermauerte sie diese Beschuldigung mit der nach wie vor ausstehenden Unterrichtung des Parlaments über Bestand und Zustand der Waffen sowie die mit den USA abgeschlossenen Vereinbarungen. Mit Verweis auf die öffentlich geführte Debatte der Vernichtung des US-kontinentalen Chemiewaffenbestandes (siehe vorherige Abschnitte) erklärte sie die Geheimhaltungspraxis der Bundesregierung für ungerechtfertigt. Dahingehend warf sie ihr vor, gezielt Informationen zum Bestand der in Deutschland lagernden und abzutransportierenden Waffen zurückzuhalten. [266]
Der CDU-Abgeordnete Johannes Ganz verteidigte in diesem Zusammenhang die Politik der Bundesregierung. Demnach sei der konkrete Zeitpunkt des Abzugs weniger interessant, solange die Waffen bis 1992 aus Deutschland abtransportiert würden. Weiterhin sprach er der Bundesregierung – und hier insbesondere dem federführenden Verteidigungsministerium – im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Vertrauen aus. Den Vorwurf Beers der „Geheimniskrämerei“ wies er mit Verweis auf die Beteiligung der zuständigen Bundes-, Landes- und Kommunalstellen zurück. [267]
Der FDP-Abgeordnete Uwe Ronnenburger warf Beer vor, mit den vorgebrachten Argumenten erneut gezielt Unsicherheit in der Bevölkerung auslösen zu wollen. Demnach würde durch ihre Fraktion der Abzug dringend gefordert. Sobald dieser jedoch beginnen würde, wäre mit entsprechendem Widerstand zu rechnen. Den Vorwurf der bewussten Geheimhaltung mit dem Ziel des Informationsvorbehalts wies Ronneburger mit Verweis auf die „Konferenz über das Verbot chemischer Waffen“ Anfang Januar 1989 zurück. Die in diesem Zusammenhang getroffenen Vereinbarungen und eingegangenen Zusagen seien Ausdruck des politischen Willens aller Unterzeichnerstaaten zur Reduktion des Chemiewaffenbestandes. [268]
Beer erneuerte daraufhin ihre Vorwürfe. So warf sie der Bundesregierung erneut vor, falsche Angaben über den Bestand der lagernden bzw. abzuziehenden Waffen zu veröffentlichen. Die Geheimhaltung der Planungen durch die Bundesregierung betrachtete sie als Bestätigung ihrer These. Sie verwies auf die Möglichkeit der Einfuhr neuer binärer chemischer Waffen als Ersatz für die abgezogene Munition. Abschließend forderte sie die unmittelbare Offenlegung aller Pläne, Unterlagen und Genehmigungen den Abzug betreffend. [269]
Der Hamburger CDU-Abgeordnete Klaus Francke warf Beer in diesem Bezug vor, wissentlich unwahre Tatsachen zu behaupten. So verwies er auf den Brief des planungsführenden Bundesverteidigungsministers an die Mitglieder des Verteidigungsausschusses vom 8. September 1989 und auf die Unterrichtung des Unterausschusses Abrüstung durch die Bundesregierung am 27. September 1989. Beide Dokumente bzw. Erklärungen und die jeweiligen Inhalte seien Beer bekannt. Die Äußerungen Beers als Vertreterin der gesamten Oppositionsfraktion der Partei Die Grünen bezeichnete er daher als „grundlose Spekulationen“. [270]
Die westpfälzische SPD-Abgeordnete Dr. Rose Götte verwies in ihrem Diskussionsbeitrag auf das Misstrauen der lokalen Bevölkerung in die politische Führung und insbesondere in das Bundesverteidigungsministerium. Durch dessen Erwartungshaltung – dem „blind[en] [V]ertrau[en]“ der Bevölkerung in seine Arbeit – würde das Misstrauen vor Ort nur noch größer. Durch Geheimhaltung würden vor Ort Ängste geschürt, denen „nur durch Offenheit, Ehrlichkeit, Überprüfbarkeit und eine gemeinsame Erörtung der anstehenden Probleme“ begegnet werden könne. [271]
Ronneburger erneuerte auf die Aussagen Beers hin seine Bewertung aus dem ersten Diskussionsbeitrag. Er erweiterte sie sogar dahingehend, dass er Beer nun nicht mehr nur Verunsicherung der Bevölkerung, sondern gezielte „Panikmache“ vorwarf. [272]
Der CDU-Abgeordnete Heinrich Lummer schloss sich der Argumentation Ronneburgers teilweise an. Er gestand ein, dass ein gewisses Misstrauen durch die Bevölkerung Teil der politischen und insbesondere der Regierungsarbeit sei. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass ein gewisses Maß an Vertrauen der Bevölkerung in ihre Regierung – und damit indirekt auch die Geheimhaltung der Planungen zur Transportaktion – unerlässlich sei. Die bisherigen Leistungen der Bundesregierung zur chemischen Abrüstung würdigte er als „vorbildlich“. Der Partei Die Grünen warf er vor, Angst gezielt „politisch [zu] instrumentalisier[en]“ und gezielt „Angstmacherei“ zu betreiben. Diese Art der Politik verurteilte er als wenig sinnvoll: „[E]s hat […] keinen Sinn, die Angst hier zu einem Mittel der Politik zu machen.“. [273]
Der CDU-Politiker Willy Wimmer, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, bestätigte daraufhin und mit Bezug auf sämtliche Vorredner die Geheimhaltungspolitik der Bundesregierung. Gleichzeitig legte er dar, dass sich die Politik nicht wesentlich von der der Vorgängerregierung unterscheide. Sie würde jedoch durch die nun in der Opposition befindlichen ehemaligen Regierungsmitglieder verleugnet. Weiters wies er darauf hin, dass die Planungen im Rahmen der IMK/CW unter Beteiligung sowohl der Vereinigten Staaten von Amerika als auch der betroffenen Bundesländer erfolgen würden. Den zum Zeitpunkt seines Beitrags aktuellen Planungsstand stellte er in sieben Stichpunkten dar. Diese entsprachen in Teilen den Antworten vorangegangener parlamentarischer Anfragen auf Bundes- wie Landesebene und wurden auch in folgenden Antworten in gleicher oder ähnlicher Diktion verwendet. Demnach

  1. habe der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt oberste Priorität bei Planung und Durchführung des Abzugs;
  2. würden für die gesamte Transportaktion deutsches Recht und deutsche Sicherheitsstandards angewendet;
  3. sei die Bundesregierung federführend für die Durchführung der gesamten Aktion verantwortlich;
  4. trügen die USA die gesamten Kosten des Abzugs;
  5. sei der Schutz der Bevölkerung durch die hohe munitions- und transporttechnische Sicherheit der Waffen sowie entsprechende vorbeugende und begleitende Sicherheitsvorkehrungen sichergestellt;
  6. erfolge zu gegebener Zeit eine den Umständen angemessene Aufklärung von Parlament und Öffentlichkeit und
  7. erfolge die Vernichtung der abtransportierten Waffen ausschließlich außerhalb Deutschlands [274]
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Gernot Erler verglich in seinem Diskussionsbeitrag die Planungspolitik der Bundesregierung mit derjenigen der US-Regierung. Dabei verwies er auf sein Lieblingsthema: das 1987 – und damit zehn Jahre vor der gesetzlich vorgegebenen Aussonderung unitärer Chemiewaffen – erstellte FPEIS (siehe oben) und den damit zusammenhängenden öffentlichen Diskurs. Er stellte fest, dass ein Jahr vor dem geplanten Abzugsbeginn kein vergleichbares, durch Deutschland erstelltes Umweltverträglichkeitsgutachten vorliege und keine Unterrichtung der Öffentlichkeit stattgefunden habe. Der Bundesregierung, namentlich dem Bundesverteidigungsministerium, attestierte er fehlendes Vertrauen in die eigene Bevölkerung und einen bewussten Verzicht auf den wissenschaftlichen und fachlichen Sachverstand im eigenen Lande. Unter diesen Voraussetzungen würde seiner Ansicht nach kein sicheres Umfeld für den Abtransport geschaffen: „[O]hne die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit“ sei ein Transport der Munition „quer durch“ Deutschland nicht möglich. Er forderte daher abschließend u. a. eine öffentliche Diskussion über die Art und Weise des Abzugs. [275]
Die CDU-Abgeordnete Leni Fischer verteidigte die Geheimhaltung der Planungen mit Verweis auf die im Rahmen der Debatte vorgebrachten Argumente insbesondere aus der Fraktion der Partei Die Grünen. Sie sehe darin Potential für Proteste im Rahmen des Abzugs, welche den Abzug selbst gefährden könnten. Diese These begründete sie mit den zu großen Teilen hektisch und emotional vorgebrachten Aspekten aus dem Lager der Befürworter öffentlicher Planungen. Aus diesem Grund sei zum Schutz der Bevölkerung eine „eingeschränkte Informationspolitik“ unabdingbar. Das gezielte Schüren von Ängsten und Hysterie – überspitzt illustriert mit dem Ausruf „Rettet eure Kinder, bringt eure Kinder in Sicherheit, die Gifttransporte kommen!“ – im Zusammenhang mit der Transportaktion bewertete sie als „unverantwortlich“ [276]
Der CDU-Abgeordnete Peter Petersen verwies mit Rückblick auf die Attentate und Aktionen – ohne diese jedoch wörtlich zu benennen – der RAF und weiterer militanter Gruppierungen auf die Notwendigkeit der Geheimhaltung. Bei Beteiligung und Information der Öffentlichkeit „wird die Gefährdung überhaupt erst einsetzen“. Der Fraktion der Partei Die Grünen – und hier insbesondere der Initiatorin der Aussprache, Angelika Beer, – warf er – wie zahlreiche seiner Vorredner – gezieltes Angstmachen vor. Er befürwortete abschließend die absolute Geheimhaltung der gesamten Planungen bis zum endgültigen Abschluss der Transportaktion: „[M]an muß das so diskret und zügig wie möglich machen und dann hinterher, wenn das Zeug weg ist, alle Welt einladen und sagen: Bitte, schaut nach!“. [277]

Eine Gruppe um den SPD-Landtagsabgeordneten Detlef Bojak richtete am 12. Januar 1990 eine mündliche Anfrage an die rheinland-pfälzische Landesregierung. Darin forderte sie Auskünfte

  • darüber, wann die Unterrichtung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben durch die Landesregierung geplant sei, sowie
  • zu den durch die Landesregierung geplanten Übungen und Planspielen im Vorfeld der Transportaktion, um die betroffenen Katastrophenschutz- und Sicherheitsbehörden auf ihre Aufgaben vorzubereiten. [278]
Die Anfrage wurde etwa eine Woche später im Plenum behandelt. Der rheinland-pfälzische Innenminister Rudolf „Rudi“ Geil verwies dabei am 18. Januar 1990 auf die bisherigen Antworten der Landesregierung in gleicher Angelegenheit. Die ergriffenen Maßnahmen der Geheimhaltung und Sicherheit rechtfertigte er – analog zur Bundesregierung in einer am 23. Juni 1989 veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Partei Die Grünen – mit der Prävention „rechtswidrige[r] Störungen“ oder „terroristische[r] Angriffe“. [279]

In einem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion wurden am 24. Januar 1990 u. a. Forderungen nach Informationen zu den geplanten Sicherheitsmaßnahmen aufgestellt.  [280] Dieser Antrag wurde am 9. Februar 1990 im Plenum ausführlich debattiert. [281] Dabei wurde beispielsweise durch den Staatsminister im Auswärtigen Amt, Helmut Schäfer, darauf hingewiesen, dass eine Information von Parlament und Öffentlichkeit sowie der beteiligten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben erst erfolgen könne, wenn von amerikanischer Seite eine entsprechende Zustimmung vorliege. Vorwürfe von Seiten der SPD und der Partei Die Grünen, wonach die Sicherheit bei den Planungen nur eine untergeordnete Rolle spiele, wies er als „Witz“ zurück. [282] Abschließend wurde der Antrag an Verteidigungs- und Auswärtigen Ausschuss überwiesen. [283] Diese erklärten den Antrag am 7. März 1990 für erledigt, da in der Zwischenzeit eine entsprechende Information von Parlament und Öffentlichkeit erfolgt war. [284]

Mit der Information der Öffentlichkeit ging konsequenterweise eine Reduktion der Forderungen nach Information über die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen und der Beschwerden über die Geheimhaltung der Planungen als solche einher. Dennoch erhoben dieselben Oppositionspolitiker im Bundestag, die zuvor vehement Aufklärung gefordert hatten, nun Vorwürfe gegenüber der Bundesregierung und forderten weitergehende Informationen. Gleichzeitig kritisierten sie das Vorgehen der Bundesregierung als solches erneut.
Die Grünenabgeordnete Angelika Beer warf in einer Plenardebatte am 15. März 1990 Bundesverteidigungsminister Manfred Stoltenberg vor, mit der vermeintlichen Information von Parlament und Öffentlichkeit lediglich Vermutungen zu bestätigen, „die eh schon seit einiger Zeit bekannt waren“. Der Bundesregierung warf sie „ignorante[s] Verhalten“ vor. Dem Verteidigungsminister unterstellte sie abschließend: „Sie nehmen die berechtigten Ängste dieser Menschen (der örtlichen Bevölkerung, d. Verf.) nicht ernst.“. Die vermeintliche Ursache einiger weiterer Feststellungen ihrerseits, die sich u. a. auf Entwicklung und Test der Verpackungsmaterialien bezogen, identifizierte Beer mit dem anstehenden Bundestagswahlkampf. Sie forderte daher erneut die Offenlegung sämtlicher Informationen von der Bundesregierung und schloss dabei auch Absprachen mit der amerikanischen Seite ausdrücklich ein. [285]
Der FDP-Abgeordnete Dr. Werner Hoyer bewertete den geplanten Abtransport als „ein sehr sauberes, durchdachtes und alle Eventualitäten einkalkulierendes Konzept“. Ein früherer Zeitpunkt zur Information sei aus seiner Sicht nicht erforderlich gewesen. Ein solcher hätte zudem eher hinderliche als förderliche Konsequenzen nach sich gezogen. Beer warf er indes (zurecht) „Emotionalisierung und Verunsachlichung“ der Debatte vor und bewertete die Argumentation der Grünen – „[…] weil ein so hohes Maß an Sicherheitsvorkehrungen getroffen wird, muß es ein außerordentliches, überproportional gefährliches und mit entsprechenden Wahrscheinlichkeiten ausgestattetes Unternehmen sein […]“ – als „infam“. Verbesserungen an dem vorgestellten Sicherheitskonzept schloss er jedoch nicht per se aus. [286]
Abschließend bewertete der CDU-Abgeordnete Klaus-Dieter Uelhoff die Planungen der Bundesregierung und die damit verbundene Geheimhaltung positiv. In seinen Ausführungen, die nachfolgend als Ausschnitt aus seiner Gesamtrede wiedergegeben sind, erläuterte er gleichzeitig mit nur wenigen Worten, warum eine frühere Information über Einzelheiten der Transportaktion nicht möglich gewesen sein konnte.

[287]
Inzwischen hat die Bundesregierung auch ihr Versprechen eingelöst, die betroffene Bevölkerung umfassend und rückhaltlos über die Einzelheiten des Abtransports zu informieren. Die zweieinhalbjährigen Vorarbeiten auf deutscher und amerikanischer Seite zeugen von der Gewissenhaftigkeit und der Gründlichkeit der Vorsorge für einen gefahrlosen Abzug. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger konnten sich bei den Informationsveranstaltungen in Pirmasens und Clausen – ich war selbst dabei – von der sorgfältigen Vorbereitung überzeugen. Eine frühere Information hätte nur eine scheibchenweise sein können. Sie hätte manche Tests in den Vereinigten Staaten nicht einbeziehen können. Sie hätte insbesondere auch nicht das Verwaltungsabkommen, das die rechtliche Grundlage für den Abzug bedeutet und das erst am 20. Februar 1990 geschlossen wurde, beinhalten können. Frühzeitig, rechtzeitig und umfassend ist die Bevölkerung der betroffenen Region informiert worden.

Mit der Debatte am 15. März 1990 endeten letztlich sämtliche Diskussionen über die Geheimhaltung während des Planungsprozesses.

Planungsergebnisse und daraus abgeleitete Sicherheitsvorkehrungen

Am 7. März 1990 präsentierte – wie bereits zuvor mehrmals angemerkt – Bundesverteidigungsminister Manfred Stoltenberg auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vertretern der Bundesregierung, der Bundeswehr und der US-Streitkräfte u. a. die Ergebnisse der Planungen. [288] Diese waren wenige Tage zuvor, am 20. Februar 1990, in einer deutsch-amerikanischen Regierungsvereinbarung verbindlich festgehalten worden. [289] Vorgesehen war, die Waffen zunächst per LKW zum U.S. Army-Depot Reserve Storage Activity in Buchholz bei Miesau zu verbringen. Dort sollten sie auf Züge verladen und über Nacht nach Nordenham transportiert werden, wo letztlich die Verladung auf spezielle Transportschiffe stattfinden sollte. Danach sollte sich die Verschiffung zum Johnston-Atoll vor der Südwestküste Hawaiis anschließen. Bis zu ihrer Delaborierung sollten die Granaten dort als Teil des US-amerikanischen Chemiewaffenarsenals gelagert werden. [290] [291] Die Kombination aus Land-, Bahn- und Seetransport wurde dabei von den beteiligten Stellen aufgrund des statistisch geringeren Unfallrisikos gegenüber einem direkten Lufttransport gewählt. [292]
Die Gesamtaktion wurde in drei große Phasen unterteilt, die sich ihrerseits weiter untergliedern lassen. [293] [294] [295]

  • Phase 1: Vorbereitung
    • Phase 1.1: Festlegung geeigneter Verpackungsarten und -materialien
    • Phase 1.2: Transport der SSC vom Produktionsort nach Clausen; Transport von MILVANs aus verschiedenen Standorten in Deutschland nach Clausen
    • Phase 1.3: Unterweisung und Training aller Beteiligten auf der gesamten Wegstrecke von Clausen bis auf das Johnston-Atoll; Vorbereitung der Transportmittel
    • Phase 1.4: Übungen zu jeder Phase der Transportaktion mit allen Beteiligten; Vorbereitung der Transportmittel
  • Phase 2: Transportaktion
    • Phase 2.1: Verpackung und Verladung in Clausen
    • Phase 2.2: Straßentransport nach Miesau
    • Phase 2.3: Bahntransport von Miesau nach Nordenham
    • Phase 2.4: Seetransport von Nordenham zum Johnston-Atoll
  • Phase 3: Vernichtung
    Verbrennung der Granaten in der JACADS-Anlage auf dem Johnston-Atoll nach vorheriger Einlagerung ebendort
Die Vernichtungsphase (Phase 3) ist dabei nicht mehr der eigentlichen Transportaktion (per Straße, Bahn und Schiff) zuzurechnen.
Die Vorbereitungsphase (Phase 1) überschneidet sich thematisch mit der Planungsphase. Teile der Vorbereitungen, wie z. B. Tests des Verpackungssystems, erfolgten dementsprechend noch vor Beginn der eigentlichen Transportaktion und vor Bekanntgabe der Planungsergebnisse gegenüber Parlament und Öffentlichkeit.
Von deutscher Seite wurde das Transportvorhaben als „Aktion Lindwurm“ – gelegentlich auch „Operation Lindwurm“ – bezeichnet [296], während von US-amerikanischer Seite die Bezeichnungen „Operation Steel Box“ oder „Operation Golden Python“ [297] verwendet wurden. Dabei handelte es sich bei „Operation Golden Python“ um den Straßen- und Bahntransport im Zuständigkeitsbereich der U.S. Army. Der sich durch die kurvigen Landstraßen der Westpfalz schlängelnde und verhältnismäßig lange Konvoi stand für diese Bezeichnung Pate. Als „Operation Steel Box“ wurde der Transport der Munitionscontainer auf dem Seeweg zum Johnston-Atoll bezeichnet. Dieser lag im Zuständigkeitsbereich der U.S. Navy. Namenspate waren in diesem Fall die für den Transport genutzten Stahlcontainer. [298]

Die Gesamtverantwortlichkeiten wurden dabei – wie bereits in den vorangehenden Abschnitten angedeutet – klar zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika aufgeteilt. Während die Bundesregierung – vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung – für grundsätzliche Anteile verantwortlich zeichnete (siehe oben), oblagen den jeweils betroffenen Bundesländern Aufgaben der polizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes. [299]
Die Bundeswehr sollte bei Zwischenfällen aller Art, einschließlich einer möglichen Freisetzung chemischer Kampfstoffe, Gefährdungen der eingesetzten Kräfte, der Bevölkerung und der Umwelt ausschließen. Weiterhin oblag ihr die Koordinierungsverantwortung in den Phasen 2.1, 2.2 und 2.3. Koordiniert wurden diese Aktivitäten während des gesamten Transports durch das Wehrbereichskommando IV in Mainz, welches damit über seine eigenen Wehrbereichsgrenzen hinaus tätig wurde. [300]
Die logistische Gesamtleitung lag im Zuständigkeitsbereich des USAREUR, welches zudem die Besitz- und Kontrollrechte über die Munition während der gesamten Aktion ausübte. [301]
Diese klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ermöglichte die Durchführung des Abzugs nach deutschem Recht und unterstrich damit den „Souveränitätsanspruch der Bundesrepublik Deutschland bei Operationen verbündeter Streitkräfte auf deutschem Boden“. [302]

Nach Bekanntgabe der Transportplanungen mehrten sich Forderungen nach einem militärischen oder generellen Flugverbot über den jeweiligen Transportgebieten.
Die Bundesregierung hatte in ihren Planungen ursprünglich eine einfache Schutzzone in Form einer Flugbegrenzung von 1400 Metern im Umkreis und 600 Metern in der Höhe um die Militärflugplätze Ramstein, Sembach und Zweibrücken vorgesehen. Das Bundesverteidigungsministerium sicherte bereits wenige Tage nach Verlautbarung der Planungen eine Erweiterung dieser Schutzzone auf drei Kilometer im Umkreis und 900 Metern in der Höhe zu. [303]
Bereits am 15. März 1990 forderte die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Rose Götte in einer Plenardebatte die Ausweitung dieser Begrenzung zu einem kompletten Überflugverbot. Ihrer Auffassung nach sollten jegliche Flugbewegungen auf den genannten Flughäfen während des Straßentransports unterbleiben. [304] Dieser Forderung schloss sich der westpfälzische CDU-Abgeordnete Dr. Klaus-Dieter Uelhoff in derselben Debatte an. Er verwies dabei auf mögliche positive psychologische Effekte auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, wenn während der Vorbereitungen und des Abzugs ein generelles Überflugverbot eingerichtet würde. Dies wäre auch dann sinnvoll, wenn an den Planungen beteiligte Experten die Sicherheit durch die (nun erweiterte) Schutzzone bereits als ausreichend erachteten. [305]
Die Bundestagsfraktion der Partei Die Grünen forderte am 16. Mai 1990 das Unterlassen sämtlicher militärischer Flugübungen über der gesamten Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Hoheitsgebiets über Nord- und Ostsee. Die örtliche Begrenzung auf das Munitionslager Clausen erachtete sie als unzureichend. Als Argument wurden dabei u. a. auf Abstürze im Rahmen militärischer Flüge in der jüngeren Vergangenheit verwiesen. Demnach sei bei einem Absturz auf die Lagerstätten in Clausen bzw. Miesau oder auf die Transportfahrzeuge durch Freisetzung der Giftstoffe mit zahlreichen Toten und Verletzten – sowohl unter dem Begleitpersonal als auch unter der Zivilbevölkerung – zu rechnen. Gleichzeitig forderte sie von der Bundesregierung die Durchsetzung des Flugverbots bei den Regierungen der verschiedenen NATO-Partner. [306]
Die SPD-Bundestagsfraktion schloss sich dieser Forderung in einem eigenen Antrag am 30. Mai 1990 an. Sie forderte während der Straßentransporte eine vollständige Einstellung des Flugbetriebs an den Militärflughäfen Ramstein, Sembach und Zweibrücken. Gleichzeitig regte sie die Sperrung der an den Transportraum angrenzenden Luftverkehrszonen für den militärischen Flugbetrieb an. Für den Luftraum unter 10.000 Fuß (ca. drei Kilometer) sollte an allen Transporttagen ein generelles Flugverbot, d. h. sowohl für militärische als auch für zivile Flüge, erlassen werden. Für den schienengebundenen Transport und die anschließende Verladung auf Transportschiffe beantragte sie ebenfalls entsprechende Verbote. Anlass für diese deutlich restriktiven Forderungen war u. a. ein Vorfall während einer Übung des Straßentransports am 24. April 1990, bei der ein Kampfjet die Transportkolonne im Tiefflug überquerte. Weiterhin verwies die Fraktion in ihrer Antragsbegründung auf die vergleichsweise hohe Zahl von Abstürzen militärischer Maschinen im Bereich des Transportraums. [307]

Zuordnung einzelner Flugverkehrseinschränkungen zu den Flugplätzen im Transportgebiet. [308]
Flugplatz Maßnahmen
generelle Einschränkung militärischer Tiefflugmanöver vom 16. Juni bis 15. September 1990 (Höhe unter 1985 Fuß bzw. 605 Kilometer); generelles Flugverbot für den zivilen Luftverkehr (bis auf im Text erläuterte Ausnahmen)
Ramstein Einschränkung der An- und Abflugwege durch Überflugverbot in Miesau
Sembach keine
Zweibrücken vollständige Betriebseinstellung während Straßentransporten
Landau nur unabdingbare Hubschrauberflüge (militärisch und zivil) zugelassen
Pirmasens nur unabdingbare Hubschrauberflüge (militärisch und zivil) zugelassen

Die Bundesregierung teilte jedoch bereits am 28. Mai 1990 Modalitäten zur Einschränkung des Luftverkehrs über dem Transportraum mit (siehe Tabelle 1). Das betroffene Gebiet zwischen dem Lagerort Clausen und dem Depot in Buchholz/Miesau wurde zwischen dem 16. Juni und dem 15. September 1990 für militärische Tiefflugmanöver gesperrt. [309] [310] [311] Dies betraf den Luftraum in Flughöhen unterhalb 1985 Fuß (ca. 605 Meter) und galt auch für den Luftraum über den Verladeanlagen in Nordenham. [312] Die militärischen Übungsflüge wurden in Lufträume ostwärts des Rheins, z. B. in den Raum Bergstraße/Odenwald verlagert. Dort trugen sie zu einer weiteren Verdichtung des militärischen Flugverkehrs und Kritik einzelner Politiker mit Wahlkreisen aus diesen Regionen bei. [313]
Gleichzeitig wurde in Absprache mit allen Beteiligten und dem Bundesministerium für Verkehr ein generelles Flugverbot für jeglichen zivilen Flugverkehr im betroffenen Luftraum – d. h. vom Boden bis in unbegrenzte Flughöhe – ausgesprochen. Hiervon waren nur unbedingt nötige Zivil- bzw. Militärflüge mit Hubschraubern ausgenommen, die z. B. im Rahmen von Such- und Rettungseinsätzen oder zur Begleitung des Transports zwingend notwendig waren. [314] Dies betraf jedoch nur die in Ramstein, Zweibrücken, Landau und Pirmasens stationierten Luftfahrzeuge. Zusätzlich wurde über dem Munitionsdepot Miesau ein Überflugverbot für alle Arten von Luftverkehr in einer Begrenzung von zwei nautischen Meilen (ca. 3,7 Kilometer) [315] – an anderer Stelle werden vier nautische Meilen (ca. 7,4 Kilometer) genannt [316] – im Umkreis sowie 3500 Fuß (ca. 1,1 Kilometer) [317] – an anderer Stelle werden hierzu 7500 Fuß (ca. 2,3 Kilometer) angegeben [318] – in der Höhe erlassen. Die U.S. Air Force ordnete während der Straßentransporte von Clausen nach Miesau eine Einstellung des kompletten Flugbetriebs in Zweibrücken an. Zusätzlich wurden durch die zuständigen Stellen der Bundeswehr und des US-Militärs militärische Übungsflüge in den normalerweise für diese Zwecke reservierten Flugzonen für die Dauer der Transportaktion untersagt. [319] Da die vorgenannten Restriktionen durch die An- und Abflugkontrolle des US-Luftwaffenstützpunktes Ramstein bei der Abwicklung des Flugverkehrs berücksichtigt wurden [320], war eine komplette Einstellung des Flugbetriebes in Ramstein selbst nicht erforderlich. [321]
Während der Bahntransporte wurde der gesamte lokale militärische Nachtflug einschließlich Nachttiefflügen ausgesetzt. [322] Dies galt für die komplette Transportroute.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Rudolf „Rudi“ Geil forderte bereits weit vor dem eigentlichen Beginn der Aktion ein Überflugverbot für die in Rheinland-Pfalz liegenden Lagerstätten. Dies wurde jedoch von Seiten des US-Militärs mit Verweis auf die ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen der zur Lagerung der Granaten genutzten „Betoniglus“ abgelehnt. [323]

Über diese Einschränkungen des Luftverkehrs hinaus wurden im Rahmen der Planungskonferenzen weitere Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet. Eine Auswahl ist nachfolgend aufgelistet. [324]

  • Verstärkung der genutzten Straßen und Lagerstätten; in Einzelfällen auch Anpassung des Straßenverlaufs
  • umfangreiche Einweisung und Ausbildung aller an der Aktion Beteiligten
  • Sicherheitsüberprüfung aller Beteiligten
  • kontinuierliche Information der Öffentlichkeit und als Teil hiervon
  • Einrichtung einer zweisprachigen (Deutsch/Englisch) und ganztägig erreichbaren Telefonauskunft bzw. -information
Die beiden letzten Punkte beziehen sich dabei nur auf die in Deutschland stattfindenden Anteile der Aktion (Phasen 1 und 2). Für die Öffentlichkeitsarbeit wurde ein zivil-militärisches Pressezentrum eingerichtet. Seine Aufgaben waren, neben dem Betrieb des zweisprachigen Bürgertelefons, die Information von Presse und Öffentlichkeit sowie die Betreuung von Besuchern. [325]
Auf einen Teil der genannten Maßnahmen wird im Rahmen der weiteren Betrachtung vertiefender eingegangen.

Forderungen nach einem Stopp der Transportaktion

Je näher der Beginn der Transportaktion rückte, umso mehr häuften sich Forderungen nach einer vorläufigen oder vollständigen Aussetzung des Vorhabens.
In Verbindung mit zunächst noch spekulativen Berichten über Clausen als möglichem Lagerort der chemischen Kampfstoffe in der Westpfalz im Vorfeld der öffentlichen Bekanntmachung [326] und der Vorverlegung des Termins um zwei Jahre wurden in der Bevölkerung und in einigen Aktivistengruppen Bedenken gegen einen aus ihrer Sicht zu vorschnellen Abtransport geäußert. [327] So erwog der rheinland-pfälzische Landesverband der Partei Die Grünen – vertreten durch den Mannheimer Rechtsanwalt Günter Urbanczyk – Ende Juni 1990 nach Bekanntgabe der Planungsdetails, den Abtransport per einstweiliger Verfügung vor dem Verwaltungsgericht Köln zu stoppen. Dabei führte er die aus seiner Sicht mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen der Transportaktion als Klagemotiv an. Seiner Ansicht nach sei die körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung gefährdet und müsse durch gerichtliche Schritte eingefordert werden. [328] [329] [330] Dabei nahm er ebenfalls Bezug auf die Untersuchung der U.S. Army vom Februar 1990 und die ihr vorausgegangen Studien der MITRE Corporation (siehe oben). Aus Sicht der Kläger würden sich Sicherheitsrisiken vor allem dadurch ergeben, dass das für den Transport vorgesehene Verpackungssystem keinen ausreichenden Schutz biete. [331]
Ziel dieser Klage sollte sein, den Transport bis zum Abschluss verschiedener Umweltverträglichkeits- und Sicherheitsuntersuchungen auszusetzen. [332] Dabei stand zunächst die Frage im Raum, ob die Entscheidungen auf Regierungsseite überhaupt in Form von Verwaltungsakten [333] getroffen und nicht im Rahmen der schlichten Hoheitsverwaltung [334] getätigt wurden. Im letzteren Fall wäre der Verwaltungsrechtsweg nicht nutzbar gewesen. [335]
Die „Klage auf Untersagung des Transports wegen ungeklärter Sicherheitsfragen“ wurde am 16. Juli 1990 beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht und am 20. Juli 1990 abgewiesen. Die Bundesregierung teilte darauf hin mit, dass unabhängig eines etwaigen nächstinstanzlichen Verfahrens aus ihrer Sicht keine Gründe bestünden, den Transport auszusetzen. [336] Grundlage für die Entscheidung waren u. a. die Planungsergebnisse sowie das gemeinsame deutsch-amerikanische Training der Handlungs- und Prozessabläufe im Vorfeld der Aktion. [337]
Die Kläger legten daraufhin am 24. Juli 1990 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (Westfalen) Beschwerde gegen die Entscheidung des Kölner Gerichts ein. Diese begründeten sie mit zwei Verwaltungsmaßnahmen, die erst während des Kölner Gerichtsverfahrens eingeleitet wurden, nämlich

  1. der Anordnung des Sofortvollzugs der Ausnahmegenehmigung vom 5. Juli 1990 für den Bahntransport am 19. Juli 1990 durch das Bundesverkehrsministerium und
  2. der Erteilung einer Sondergenehmigung („Exceptional Authorisation for the road transport“) für den Straßentransport durch die U.S. Army Europe (USAREUR) am selben Tag.
Im ersten Fall fehlte aus Sicht der Kläger die Begründung des besonderen öffentlichen Interesses für den Sofortvollzug, weshalb die Anordnung rechtswidrig erfolgt sei. Im zweiten Fall sei die Anordnung „unter Druck des Gerichtsverfahrens“ und „vermutlich auf Anraten der Anwälte der Bundesregierung“ erfolgt. Sie forderten gleichzeitig für den Fall, dass eine rein aktenbasierte Entscheidung bis zum 25. Juli 1990 nicht möglich sei, die Bundesregierung per einstweiliger Verfügung zur Aussetzung des Abtransports zu zwingen. [338]
Das Oberverwaltungsgericht wies Beschwerde und Antrag auf einstweilige Verfügung am Abend des 25. Juli 1990 ohne Revisionsmöglichkeit und damit endgültig ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung u. a. damit, dass

  • im Eilverfahren eine Bewertung der Schutzfähigkeit des gewählten Transport- und Verpackungssystems gegenüber einem anderen potentiell einsetzbaren System nicht möglich sei;
  • die unbeabsichtigte Freisetzung giftiger Chemikalien aus dem gewählten Verpackungssystem unwahrscheinlich sei und aus diesem Grund
  • kein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit erkennbar sei.
Eine Würdigung der durch Urbanczyk als Mandatar der Kläger vorgebrachten Argumente zur Begründung seiner Beschwerde erfolgte nicht. Die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung, um den Transport bis zur Klärung offener Fragen – insbesondere des ersten Stichpunktes – vorläufig auszusetzen, wurde verworfen. [339]
Verschiedene Kläger aus Norddeutschland, deren Städte und Gemeinden der Transportzug passieren sollte, versuchten in einem weiteren Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, eine vorläufige Aussetzung des Transports zu erzielen. [340] Damit waren sie ebenfalls nicht erfolgreich.

Der Gießener Oberbürgermeister Manfred Mutz, Mitglied der SPD und in keinster Weise an den Transportplanungen beteiligt oder mit den entsprechenden Hintergründen vertraut, forderte in einem Brief an Bundeskanzler Helmut Kohl den sofortigen Stopp des „offenbar überstürzten Abzugs“ der chemischen Waffen. Er bewertete den Transport in seiner geplanten Form aufgrund der Bevölkerungsdichte entlang der Bahnstrecke als „nicht vertretbar“. Gleichzeitig forderte er die Untersuchung möglicher Alternativen zum Abtransport (siehe nachfolgende Abschnitte). [341] [342] Dabei versuchte er auch, Amtskollegen umliegender Städte und Gemeinden von seiner Meinung zu überzeugen und als Mitstreiter für die Beschreitung des Rechtsweges gegen die Bundesregierung zu gewinnen. [343] Er war damit jedoch nicht erfolgreich.

Ebenfalls im Mai bzw. Juni 1990 forderten Nichtregierungsorganisationen und auch Politiker die direkte Vernichtung der chemischen Munition am Lagerort in Clausen oder im US-Depot Miesau. [344] Beispielsweise schlug der Landesverand Saarland des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) vor, die Granaten direkt zu verbrennen und auf einen Abtransport gänzlich zu verzichten. Dies begründete er damit, dass die Bevölkerung entlang der vorgesehenen Transportroute „nicht als Versuchsobjekte mißbraucht werden“ sollte. [345] Greenpeace sowie der bereits erwähnte Gießener Oberbürgermeister Manfred Mutz schlugen dagegen – unter Berufung auf einen US-amerikanischen Experten – vor, die chemischen Kampfstoffe durch Einsatz von Lauge zu neutralisieren. [346] [347] Die dabei entstehenden Salze wären ungefährlich gewesen und hätten ohne Probleme in die USA zurückgeführt werden können. [348] Beide Vorschläge wurden jedoch zurecht abgelehnt: Die Verbrennung vor Ort barg mehr Risiken als der Abtransport, da der Verbrennungsprozess u. U. giftige Bestandteile der Granaten hätte freisetzen können. Das Neutralisationsverfahren war zum Zeitpunkt des Greenpeacevorschlages erst an 19 Granaten getestet worden, die dem in Clausen gelagerten Typ entsprachen. Für eine Vollautomation des Prozesses fehlten jegliche Untersuchungen. Eine händische Neutralisation von über 100.000 Granaten wäre mit dieser Technik daher nicht umsetzbar gewesen. [349]

Phase 1: Vorbereitung

Zur Gewährleistung der Sicherheit von Bevölkerung und Umwelt sowohl auf deutscher als auch auf US-amerikanischer Seite und der o. g. Vorgaben des US-Kongresses wurde im Rahmen der Planungen ein umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet. Die damit verbundenen Sicherheitsbedenken resultierten mehrheitlich aus dem Risiko eines Unfalls oder eines (terroristischen) Anschlags auf den Transportkonvoi oder während des Transports genutzte Lagereinrichtungen. [350]
Die zu transportierenden Granaten wurden für Gefechts- und widrige Umgebungsbedingungen – z. B. Hitze, Kälte, schlechte oder fehlende Sicherungseinrichtungen beim Transport – ausgelegt. [351] [352] Insbesondere waren sie für den Abschuss aus Geschützen vorgesehen, bei dem Kräfte von mehr als 800 kg/cm2 auf die Munition wirken würden. Dementsprechend wurde ihre Konstruktion ausreichend stabil ausgeführt. [353] Die luftdichten und feuchtigkeitsbeständigen Granaten wurden dennoch im Vorfeld des Transports verschiedenen standardisierten Testverfahren in den Vereinigten Staaten unterzogen. So wurde im Rahmen eines Falltests beispielsweise bewertet, wie sich die Granaten bei mehrmaligem Herabfallen – bis zu zwölf Mal hintereinander – aus zwölf Metern Höhe auf eine Stahlplatte verhalten. Weiterhin wurde der Zustand nach dem Sturz von einem etwa 50 km/h schnellen Lastwagen überprüft. Keine dieser Tests zeigten signifikante Beschädigungen der Munition. [354] [355] Die Munition war somit ohne Gefährdung des eingesetzten Personals, der Umwelt oder der Bevölkerung transportierbar. [356]

Phasen 1.1 und 1.2

Lagerungsvarianten im Munitionsbunker [357]
Außenansicht eines SSC [358]
mit jeweils einer Granatpalette beladene SSC. [359]
Außenansicht eines MILVAN. Container dieser Art werden von NATO-Streitkräften nach wie vor für den Transport konventioneller Munition genutzt. [360]
Die Munition wurde in den Clausener Munitionsbunkern in speziellen Holzgestellen gelagert (siehe Abbildung rechts). Je nach Kaliber teilten sich dabei 16 (8 Zoll) oder 24 (155 mm) Granaten eine Palette. [361] In dieser Form wäre ihr Transport, beispielsweise in einem Container, prinzipiell bereits möglich gewesen. Im Hinblick auf die angestrebte größtmögliche Sicherheit für Bevölkerung und Umwelt, wie in den Ausführungen weiter oben dargelegt, wurde die Nutzung eines gesonderten Umverpackungssystems angestrebt. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden bereits während der Planungsphase über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg umfangreiche Testreihen durchgeführt. [362] [363] Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse wurde entschieden, ein aus drei Stahlcontainern bestehendes Verpackungssystem zu nutzen.

  1. Sekundärstahlcontainer (secondary steel container, SSC)
    zur Aufnahme der Holzgestelle mit der chemischen Munition
  2. MILVANs („military vans“)
    zur Aufnahme der beladenen SSC
  3. Einzelgeschosscontainer (single round container, SRC)
    zur Aufnahme beschädigter oder leckagegefährdeter Geschosse [364]
Das System selbst entsprach dabei den gängigen Gefahrgutvorschriften, um einen reibungslosen Transport per Lastwagen, Bahn bzw. Schiff zu gewährleisten. [365] Die stählernen Behälter standen letztlich Pate für den in der U.S. Navy verwendeten Namen „Operation Steel Box“ (siehe oben). [366] [367]
Die Holzgestelle wurden in speziell angefertigte Sekundärstahlcontainer (secondary steel container, SSC) eingesetzt [368] [369] [370]. Die Anzahl an Paletten pro SSC war dabei kaliberabhängig. [371] Die in die SSC verladenen Paletten wurden nach entsprechender Sicherung in den SSC in spezielle militärische Transportbehältnisse – so genannte MILVANs – verladen. [372] [373] Bei MILVANs handelt es sich um das militärische Gegenstück zu zivilen Transportcontainern. Die im Rahmen der Aktion eingesetzten MILVANs entsprachen oder übertrafen die zum fraglichen Zeitpunkt geltenden internationalen Standards. [374]
Die SSC beruhten auf einer Sonderentwicklung der U.S. Army speziell für die Transportaktion und wurden durch einen Vertragspartner in Westdeutschland produziert. Insgesamt wurden hierfür Kosten von 6,7 Millionen US-Dollar für 5680 Container vorgesehen, was mit dem 31. Mai 1990 auch vertraglich vereinbart wurde. [375] Eine der Hauptanforderungen an die Behältnisse war eine gas- und dampfdichte Bauweise, sodass im Falle einer Leckage keine Emission in die Umwelt erfolgen würde. [376] [377] Während der Produktionsphase wurden die Arbeiten durch stetige Anpassungen der Auslegungsvorgaben verlangsamt und insgesamt teurer, sodass letztlich 13,6 Millionen US-Dollar für den Bau der Behälter gezahlt werden mussten. Abschnittsweise kam die Fertigstellung ganz zum Erliegen, da die US-Regierung nicht in der Lage war, offene Rechnungen zu begleichen. Nur durch außerplanmäßige finanzielle Hilfe der Bundesregierung in Höhe von 14 938 235 D-Mark [378] konnten die Container rechtzeitig fertiggestellt werden. Am 22. August 1990 wurde schließlich die Lieferung abgeschlossen. [379] Die fertigen Container wurden zunächst in einem US-Depot in Mainz zwischengelagert und rechtzeitig zum Beginn der Transportaktion sukzessive nach Clausen verbracht. [380]
Baumuster der SSC wurden vor der endgültigen Erteilung des Produktionsauftrages umfangreichen Testreihen unterzogen, um die Widerstandsfähigkeit auf dem gesamten Transportweg und mit allen Verkehrsträgern zu untersuchen. Hierbei wurden neben der Überprüfung der Dampfdichtigkeit auch Falltests, Tests zum Verhalten bei Kollisionen und Entgleisungen auf der Straße bzw. Schiene, Tests zum allgemeinen Verhalten bei horizontaler und vertikaler Bewegung sowie Überprüfungen der Seetauglichkeit durchgeführt. Auch das Verhalten der Behälter bei Feuer, Explosion, erhöhter Temperatur oder erhöhtem Druck wurde untersucht. Sämtliche Tests bestanden Material und Inhalt unbeschadet. [381] [382] [383] Im Rahmen der Testreihen wurde zudem eine maximale Innenraumtemperatur von lediglich 220 °F (ca. 104 °C) festgestellt. Für die späteren Granaten wären jedoch erst Temperaturen über 392 °F (ca. 200 °C) problematisch geworden. [384] Der Testzeitraum wurde, um den von 1992 auf 1990 vorgezogenen Abzugstermin einhalten zu können, von 18 Monaten auf 30 Tage verkürzt. [385] Die Reduktion der für Tests zur Verfügung stehenden Zeit war einer der Auslöser für kontroverse und hitzige Debatten in Bundestag und rheinland-pfälzischem Landtag (siehe oben).
Für den Transport von Geschossen, welche die Bedingungen der U.S. Army für einen sicheren Transport nicht erfüllten und – z. B. aufgrund äußerer Beschädigungen wie Rost oder Kratzer in der Außenhaut – ein höheres Risiko für Leckagen aufwiesen, wurden die ebenfalls eigens angefertigten SRC vorgesehen. Diese wurden in gesonderte SSC eingesetzt, die wiederum in separaten MILVANs verstaut wurden. [386] [387]

Im Gegensatz hierzu gestaltete sich die Auswahl geeigneter MILVANs auf US-amerikanischer Seite schwieriger als erwartet. Bei einem Großteil der für den Transport eingeplanten Container waren umfangreiche Reparaturen und zum Teil Modifikationen nötig, da ansonsten die Anforderungen des International Maritime Code for Dangerous Goods (IMDG) nicht erfüllt gewesen wären. Die Behälter hätten somit nicht auf dem Seeweg transportiert werden können. Für zusätzliche 1,4 Millionen US-Dollar – was etwa 4400 US-Dollar pro Container entspricht – mussten die vorgesehenen Behälter erst ertüchtigt werden. [388]
Die als geeignet identifizierten bzw. ertüchtigten Container – insgesamt 560 – wurden anschließend von verschiedenen US-Liegenschaften in Westdeutschland nach Clausen transportiert. [389]
Sowohl die neu entwickelten SSC als auch die bereits länger im Einsatz stehenden MILVANs waren mit speziellen Schnittstellen versehen, um den Innenraum durch Anschluss chemischer Detektionssysteme überwachen zu können. [390]

Phasen 1.3 und 1.4

Nach erfolgreichem Abschluss der Konstruktions- und Testphasen der Verpackungseinheiten schloss sich eine umfangreiche Ausbildungs- und Übungsphase an. [391] [392] [393] [394] Sie unterteilte sich im Falle des Straßentransports in die Abschnitte

  • Training auf Einheitenebene mit
    • Einzelfahr(er)ausbildung,
    • gemeinsamer Ausbildung und
    • Gefechtsübungen;
  • einheitenübergreifendes Training;
  • bewertetes teilstreitkräfte- bzw. einheitenübergreifendes Training sowie
  • Training zum Fähigkeitserhalt.
Während die ersten beiden Abschnitte und die letzte Übungsphase von deutscher und amerikanischer Seite getrennt absolviert wurden, waren in den vorletzten Ausbildungsabschnitt deutsche und amerikanische Kräfte gemeinsam eingebunden. [395] Insbesondere im ersten Punkt unterschieden sich dabei jedoch die Inhalte der beiden deutschen bzw. amerikanischen Ausbildungen, da das Führen der Straßentransportfahrzeuge Aufgabe des 53rd Transportation Battalion war (zu Zuständigkeiten der einzelnen Beteiligten siehe Abschnitt „Beteiligte Stellen und Einrichtungen“). Plan- und Truppenübungen auf deutscher Seite umfassten beispielsweise Führungsorganisation und -verantwortung sowie den Fernmeldebereich. [396]
Die Übungen wurden zwischen dem 18. April 1990 und dem 18. Mai 1990 unter dem deutschen Decknamen „Krokodil“ durchgeführt. [397] Dabei erwarben alle Beteiligten – sowohl auf deutscher als auch auf amerikanischer Seite – die für ihren Zuständigkeitsbereich nötigen Fach- und Sachkenntnisse im Hinblick auf Gefahren im Umgang mit chemischen Gefahrstoffen, der Besonderheiten der genutzten Transportmethoden und -techniken sowie die Behandlung von Kontamination von Mensch und Material mit den entsprechenden Gegenmitteln bzw. Gegenmaßnahmen. [398]
Am Beispiel der Vorbereitungen auf amerikanischer Seite sollen kurz die einzelnen Ausbildungsabschnitte exemplarisch beschrieben werden.
Das Training auf Einheitenebene begann hierbei mit der Einzelfahr- bzw. Einzelfahrerausbildung etwa sechs Monate vor Beginn des Abtransports. Dabei wurden verschiedene typische Aufgaben des Fahrers während des Transports wiederholt eingeübt. Dies umfasste beispielsweise Aspekte

  • zur vorbeugenden Instandhaltung des Fahrzeugs,
  • zur Ladungssicherung,
  • zu chemischen Abwehrmaßnahmen,
  • zur Fahrzeugreparatur,
  • zu Notabschleppverfahren,
  • zum Gerätetausch bei Defekten,
  • zum (außerplanmäßigen) Umladen der Ladung und
  • zum Befahren (ungünstigerer) (Ersatz-)Straßen.
Im Rahmen der gemeinsamen Ausbildung auf Einheitenebene wurden primär Tätigkeiten und Handlungsabläufe im Zusammenhang mit dem Konvoifahren sowie die Verteidigung während der Konvoifahrt geübt. Die sich daran anschließenden Gefechtsübungen richteten sich vor allem gegen Bedrohungen durch terroristische Akte. Dabei wurden im Vorfeld zunächst vier Angriffsszenarien identifiziert:

  1. Hinterhalt bei blockierter Straße;
  2. Hinterhalt bei freier Straße;
  3. Bodenminen und Sprengfallen sowie
  4. direktes und indirektes Feuer.
Im weiteren Verlauf wurden wiederholend Gegenmaßnahmen zur Reaktion auf diese Situationen geübt. Darüber hinaus wurden die Fahrer auf zahlreiche weitere Situationen und Vorfälle vorbereitet, damit sie im tatsächlichen Eintrittsfall schnell und vor allem korrekt handeln würden. Dies geschah auch auf Grund des ungewöhnlich hohen Medien- und öffentlichen Interesses. Ein möglicher – unter Umständen nur leichter Fehler – würde hierdurch deutlich stärker wahrgenommen werden als unter „normalen“ Bedingungen. Ergänzt wurde das Training in dieser Phase durch Übungen zur ABC-Abwehr. [399]
Im Rahmen des einheitenübergreifenden Trainings absolvierten das 53rd Transportation Battalion und die 59th Ordnance Brigade ein gemeinsames Ausbildungsprogramm. Es beinhaltete Aspekte

  • zur Konvoiaufstellung;
  • zur Konvoibewegung;
  • zur Fahrzeugreparatur;
  • zur Reparatur der MILVANs;
  • zur Reaktion auf Sicherheits- oder terroristische Vorfälle;
  • zu Verteidigungsmaßnahmen während des Konvoifahrens;
  • zum Verhalten im Brandfall (am Fahrzeug oder im MILVAN) sowie
  • zur chemischen Dekontamination
und endete etwa vier Wochen vor Beginn der Transportaktion. Im Rahmen der gemeinsamen Übungen wurde das fachliche Wissen der Transportexperten des 53rd Transportation Battalion mit der Expertise der Munitions- und Sprengstofffachleute der 59th Ordnance Brigade verknüpft. Daraus wurden letztlich Aspekte abgeleitet, die Eingang in die weitergehenden Übungen fanden. [400]
An das US-amerikanische streitkräftegemeinsame Training schloss sich die dritte Trainingsphase an: das bewertete teilstreitkräfte- bzw. einheitenübergreifende Training. Hierbei übten erstmals alle für den Transport eingeplanten deutschen und amerikanischen Kräfte an zwei Tagen gemeinsam die Abwicklung des Transports – insgesamt 3000 Menschen. [401] Sämtliche Behörden, Organisationen, Stellen und Personen auf beiden Seiten, welche später auch für die eigentliche Transportaktion eingesetzt werden sollten, waren daran beteiligt. [402] Auf deutscher Seite gingen der Übung – ähnlich den beiden Übungen auf US-amerikanischer Seite – verschiedene gemeinsame Übungen von Bundeswehr und Polizei voraus. Dieses binationale Training umfasste u. a. Übungseinheiten

  • zum Konvoifahren,
  • zum Umgang mit Notfallsofortmaßnahmen,
  • zu chemischen Dekontaminationsmaßnahmen und
  • zu Abschleppverfahren. [403] [404]
Dabei wurden sämtliche Phasen des Straßentransports theoretisch und praktisch durchgespielt. Nach jeder Übungseinheit erhielten alle Beteiligten eine detaillierte Auswertung ihrer Leistung durch die Übungsleiter. [405] Darüber hinaus wurden aus dieser Übungsphase drei wesentliche Erkenntnisse abgeleitet, die zu Änderungen an der ursprünglichen Transportplanung bzw. den ursprünglich vorgesehenen Transportprozeduren führten, nämlich

  1. Positionierung der MILVANs auf dem Sattelschlepper
    Die MILVANs wurden mit der Eingangstür dem Fahrerhaus der Zugmaschine zugewandt. Dies ermöglichte der Eskorte auf dem Beifahrersitz einen ungehinderten Blick auf den einzigen Zugang zum MILVAN.
  2. Einführung eines ausfallsicheren Kommunikationssystems
    Sämtliche Fahrzeuge des Straßenkonvois waren per Funk mit der Konvoikommandantur verbunden. Eine Kommunikation untereinander war jedoch nicht oder nur teilweise vorgesehen und darüber hinaus auch abhängig von der Fahrzeugausrüstung. Zur Kommunikation der einzelnen Fahrzeuge untereinander wurde daher ein nonverbales Kommunikationsmittel mittels farbiger Flaggen etabliert. Dabei stand eine
    • grüne Flagge für einen Hinterhalt,
    • blaue Flagge für einen mechanischen Defekt am eigenen oder an einem vorausfahrenden Fahrzeug,
    • rote Flagge für einen chemischen Zwischenfall,
    • gelbe Flagge für Demonstranten entlang der Wegstrecke und
    • weiße Flagge für das Wiederaufnehmen der Fahrt nach einem geplanten oder ungeplanten Zwischenhalt.
  3. Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen
    Vor jedem neuen Transport wurden eine Zugmaschine und zwei beladene Sattelauflieger in Clausen bereitgestellt. Sollte eine Zugmaschine des geplanten Konvois ausfallen, so konnte auf die Ersatzmaschine zurückgegriffen werden. Wäre aufgrund mangelhafter Ladung bzw. fehlender Ladungssicherheit einer der Sattelauflieger auszusetzen gewesen, hätte man auf die bereitgestellten, beladenen Auflieger zurückgreifen und so Vakanzen im Transport vermeiden können. [406]
Mit Abschluss des binationalen Trainings begann auf amerikanischer Seite die vierte und letzte Übungsphase, der Fähigkeitserhalt. Dabei wurden die in den vorhergehenden Übungen und Ausbildungen erlernten Fähigkeiten durch stetiges Wiederholen gefestigt und entsprechende Handlungssicherheit hergestellt. Diese Phase ging gleitend in den eigentlichen Straßentransport über, da etwa einen Monat vor dem avisierten Beginn die ersten materialseitigen Vorbereitungen begannen. [407]
Im Rahmen der Übungen wurde neben Tauglichkeit und Fähigkeit des Personals auch die Eignung der eingesetzten Transportmittel überprüft. Bei einem der Probetransporte löste sich am 24. April 1990 ein nicht richtig sitzender Sicherungsbolzen an einem der Transportfahrzeuge. Dieses vergleichsweise unwichtige Ereignis hätte beim „richtigen“ Transport schwerwiegende Folgen für die Beteiligten und die Bevölkerung haben können, z. B. durch Verrutschen der Ladung. [408]
Im Rahmen der Vorbereitungsmaßnahmen wurden auch die Fahrzeuge für die erste Transportphase, den Straßentransport, vorbereitet. Die vorgesehenen Fahrzeuge – Zugmaschinen und Sattelauflieger gleichermaßen – wurden ab Januar 1990 einer Vollinspektion unterzogen. [409] [410] Gleichzeitig erhielten sie eine chemikalienabweisende Schutzlackierung („CARC – chemical agent resistant coating“). Zusätzlich wurden die Bremssysteme einer Generalüberholung unterzogen. Dem Getriebe wurde ein separater Lufttank beigegeben, um im Falle eines Maschinenschadens weiterhin manövrierfähig zu sein. Sämtliche fahrzeugbezogenen Vorbereitungs- und Umbaumaßnahmen konnten im April 1990 abgeschlossen werden. [411]
Mit Abschluss der Fahrzeugvorbereitungen und der Übungen konnte der Beginn des Transportvorhabens auf den 26. Juni 1990 festgelegt werden. [412] [413] Bis zum Beginn des Straßentransports wurden noch weitere Probeläufe auf den jeweils vorgesehenen Transportstrecken durchgeführt.

Phase 2: Transportaktion

Den Kern der eigentlichen Transportaktion bildeten Verpackung und Verladung in Clausen, der Transport über die Straße nach Buchholz/Miesau, der Transport per Bahn nach Nordenham und letztlich der Seetransport von Nordenham über Südamerika [414] zum Johnston-Atoll.
Vor Beginn der Verpackungs- und Verladearbeiten wurden die vom Transport angefahrenen Stationen sicherheitstechnisch aufgerüstet. So erhielt beispielsweise das Depot in Clausen zusätzliche Zaunanlagen [415] und neue Blitzschutzeinrichtungen. [416] Darüber hinaus wurde eine stärkere Beleuchtungsanlage und eine Messanlage zur Überwachung der Umgebungsluft installiert. [417] Auch die Versorgungswege innerhalb des Depots wurden verstärkt und punktuell ausgebessert. [418]

Für mögliche medizinische Zwischenfälle während der gesamten Transportphasen innerhalb Deutschlands – einschließlich der Verladung der Munition auf die Schiffe – wurden eigens aufgestellte deutsche und amerikanische Rettungsteams durchgehend in Bereitschaft gehalten (24/7). Sie sollten sich im Eventualfall denjenigen Beteiligten annehmen, die in (direkten) Kontakt mit den chemischen Kampfstoffen gekommen wären. Hierfür waren sie mit Atropin als Gegengift in Ampullenform ausgestattet. Zudem konnten sie die Evakuierung der Betroffenen sicherstellen und durchführen. Die Transporte selbst wurden durch Sanitäter begleitet, die ebenfalls entsprechend ausgerüstet waren. Entlang sämtlicher Transportstrecken hielten sich Rettungshubschrauber in Bereitschaft, um etwaige Verletzte direkt in Krankenhäuser zu überführen. Die Krankenhäuser entlang der Transportrouten wurden ebenfalls auf mögliche Kontaminationsfälle vorbereitet. [419] Die Einrichtung bzw. Bereitstellung dieser Notfallteams wurde bereits im Rahmen der Planungen und Vorbereitungen vereinbart. Alle Gruppen waren ebenfalls in die Vorabübungen der Transportaktion eingebunden.

Phase 2.1: Verpackung und Verladung in Clausen

Die Transportaktion begann am 26. Juni 1990 mit dem Ausladen der Granaten aus den Munitionsbunkern in Clausen und ihrer Verpackung in das eigens angefertigte Verpackungssystem.
Die auf den erwähnten Holzpaletten lagernden Granaten wurden in die eigens entwickelten SSC eingesetzt. [420] [421] [422] [423] [424] Dabei wurden entweder drei Paletten zu je acht Granaten im Kaliber 155 mm oder zwei Paletten zu je sechs Granaten im Kaliber 8 Zoll in einen SSC verladen. [425] [426] Zur Verladung wurden explosionsgeschützte, elektrische Gabelstapler genutzt. Hierdurch sollte die Exposition mit Hitze oder möglichem Funkenflug durch den Verbrennungsprozess innerhalb des Motorraums eines konventionellen Gabelstaplers vermieden werden. Die unbeabsichtigte Zündung der Munition wäre jedoch durch solche Einwirkungen in keinem Falle möglich gewesen, da die Munition ohne Zünder gelagert wurde. [427] Es handelte sich dabei um eine Sicherheitsmaßnahme, die letztlich der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Sicherheitsvorkehrungen diente.
Das hohe Maß an Sicherheit, welches an die Transportaktion gestellt wurde, wurde bereits während der Verladung in die SSC deutlich: In jedem geöffneten Munitionsbunker wurde entsprechendes Sicherheitspersonal vorgehalten. Die Luft wurde kontinuierlich auf mögliche chemische Verunreinigungen überwacht. Sämtliche direkt an der Verladung beteiligte Soldaten waren mit entsprechender persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet. Alle Granaten wurden vor ihrer Verladung in die SSC per Augenschein auf mögliche Beschädigungen oder Undichtigkeiten überprüft. [428]
Die in die SSC verladenen Paletten wurden fixiert und mit Streben gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert. [429] [430] [431] Die SCC wurden anschließend in die bereitstehenden MILVANs verladen – jeweils zehn SSC pro MILVAN. [432] [433] [434] Die Beladung wurde dabei so durchgeführt, dass eine potentielle Detonation in einem der SCC die übrigen SSC nicht beeinflussen würde. [435] Hierfür konnten nun Gabelstapler mit Dieselantrieb genutzt werden, da eine Beschädigung oder Gefährdung der in die SSC verladenen Granaten nahezu ausgeschlossen werden konnte. [436] Die dergestalt beladenen MILVANs wogen im Schnitt etwas mehr als 16 Tonnen. [437] Bis zum Beginn des Straßentransports von Clausen nach Buchholz/Miesau wurden die beladenen und versiegelten MILVANs in entsprechenden Clausener Depots gelagert. Sie wurden täglich auf mögliche Undichtigkeiten und Leckstellen untersucht sowie durch Militärpolizisten bewacht. [438] Die Verpackungsarbeiten erstreckten sich über einen Zeitraum von etwa vier Wochen, bevor der Straßentransport beginnen konnte.

Phase 2.2: Straßentransport nach Miesau

Die in Clausen eingelagerten und transportbereiten MILVANs wurden ab dem 26. Juli 1990 [439] [440] [441] verladen und per Straße nach Buchholz/Miesau transportiert. [442] [443] Der erste Transport umfasste 3500 Granaten in acht Containern. [444]
Anstatt der Verpackung der Munition und ihrer Einlagerung in Clausen wäre auch ein bedarfsorientierter Transport nach Buchholz/Miesau möglich gewesen. In diesem Fall wäre ein Transport durchgeführt worden, sobald ausreichend transportbereite MILVANs bereitgestanden hätten. Ein möglicher Grund für diesen zeitlichen Versatz zwischen Verpackung und Transport findet sich in der US-Haushaltsgesetzgebung. Wie bereits in den politisch-historischen Hintergründen dargelegt (siehe oben), oblagen dem US-Präsidenten bestimmte Informationspflichten gegenüber dem Kongress. So musste er vor Beginn der Transportaktion u. a. bestätigen, dass die Delaborierungsanlage auf dem Johnston-Atoll funktionsfähig ist und dort ausreichende Lagerkapazitäten zur Verfügung stehen. [445] [446] Diese gesetzlich geforderte Zusicherung wurde am 23. Juli 1990 durch den stellvertretenden US-Verteidigungsminister Donald Atwood vor dem US-Kongress erbracht. [447] Der Straßentransport konnte dementsprechend drei Tage später, am 26. Juli 1990, beginnen.
Im Vorfeld wurden zur Sicherung der Transportwege – neben Beamten aus dem übrigen Bundesgebiet – etwa 10.000 Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz in die Region um Clausen verlegt. [448] Das Transportkonzept sah zudem vor, bei Gewitter und starkem Wind keine Fahrten durchzuführen. [449]

Die rechtliche Grundlage für den Transport der chemischen Munition auf dem Straßenweg zur Umladestelle in Buchholz/Miesau bildete die deutsche Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) in Verbindung mit dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut. [450] Die generelle Zulässigkeit des straßengebundenen Transports mit militärischen Fahrzeugen ausländischer Streitkräfte ergab sich aus Artikel 57 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut. Nach Absatz 1 sind Streitkräfte der Unterzeichnerstaaten des Truppenstatuts zunächst uneingeschränkt berechtigt, sich mit ihren Fahrzeugen auf dem Bundesgebiet zu bewegen. Sie haben sich dabei, so legt es Absatz 3 fest, an die deutschen Verkehrsvorschriften zu halten. Etwaige Abweichungen hiervon – wie sie im Falle der Aktion Lindwurm vorlagen – sind möglich, unterliegen jedoch den Regelungen in Absatz 4.

§[451]
(1) Eine Truppe, ein ziviles Gefolge, ihre Mitglieder und Angehörigen sind berechtigt, mit Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen die Grenzen der Bundesrepublik zu überqueren sowie sich in und über dem Bundesgebiet zu bewegen. 

[…]

(3) Die deutschen Verkehrsvorschriften gelten für eine Truppe, ein ziviles Gefolge, ihre Mitglieder und für Angehörige, soweit nicht in diesem Abkommen etwas anderes bestimmt ist.

(4) (a) Abweichungen von den deutschen Vorschriften über das Verhalten im Straßenverkehr sind einer Truppe nur im Falle dringender militärischer Erfordernisse und unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gestattet.
(b) Über die Bestimmung und Benutzung eines Straßennetzes für den militärischen Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, deren Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht oder Anzahl die nach dem deutschen Straßenverkehrsrecht geltenden Begrenzungen überschreiten, sind Vereinbarungen zwischen den Behörden einer Truppe und den deutschen Behörden zu schließen. Der Verkehr mit derartigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern ist auf Straßen außerhalb des vereinbarten Straßennetzes nur bei Unglücksfällen, Katastrophen, im Falle des Staatsnotstandes oder nach Vereinbarung zwischen diesen Behörden zulässig. […]

Für den Straßentransport wurden in Übereinstimmung zu den Regelungen in Artikel 57 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut im Rahmen der Planungsarbeiten entsprechende Sicherheitsauflagen erteilt. [452] Den in Deutschland stationierten Truppen räumte § 8 (1) GGVS zusätzliche Sonderrechte beim straßengebundenen Gefahrguttransport ein, worunter auch der Transport chemischer Munition fiel.

§[453]
Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des [Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut] wenden bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße in truppeneigenen Fahrzeugen ihre Vorschriften an, soweit diese gleichwertige oder höhere Anforderungen als diese Verordnung stellen. […]

Demnach wäre zur Durchführung des Straßentransports die Abstimmung zwischen den deutschen und amerikanischen Behörden ausreichend gewesen. Dennoch erließ das U.S. Army European Command als oberste Kommandobehörde der U.S. Army in Deutschland am 19. Juli 1990 eine für 30 Tage bis zum 5. September 1990 gültige Sondergenehmigung für den Straßentransport („Exceptional Authorisation for the Road Transport“). Gegner des Transports aus den Reihen der Partei Die Grünen vermuteten aufgrund der zeitlichen Nähe der Genehmigungserteilung zu einem Berufungsverfahren zur Einstellung des Transports einen Zusammenhang (siehe oben). [454]

Als mögliche Transportrouten wurden im ersten Streckenabschnitt die drei Autobahnen 6, 8 und 62 in Betracht gezogen. Die erste Route sah dabei eine etwa 40 Kilometer lange Strecke über die A 62 bis zum Kreuz Landstuhl und ab dort weiter über die A 6 zur Anschlussstelle Bruchmühlbach-Miesau vor. Da die A 62 zum Zeitpunkt des Transports zwischen dem Hörnchenbergtunnel und dem Kreuz Landstuhl noch nicht fertiggestellt war, musste ein provisorischer Schotterbelag aufgebracht werden. [455] [456]
Die zweite Strecke war mit knapp 60 Kilometern deutlich länger und führte ab Thaleischweiler-Fröschen über die A 8 zum Kreuz Neunkirchen, wo auf die A 6 gewechselt wurde. Diese wurde ebenfalls an der Anschlussstelle Bruchmühlbach-Miesau wieder verlassen. [457] Als Alternative zu den beiden Routen wurde schließlich noch die Strecke über die B 270 nach Kaiserslautern zum Kreuz Kaiserslautern West und ab dort auf der A 6 zur Anschlussstelle Bruchmühlbach-Miesau vorgesehen. [458] Die nachfolgende Darstellung [459] gibt einen Überblick über die beschriebenen Straßentransportrouten.

Überblick über die möglichen Routen des Straßentransports zwischen dem Depot in Clausen und der Umschlagstelle in Buchholz/Miesau. In Rot ist die für alle Transporte genutzte Strecke, in Grün und Blau sind die beiden Ausweichstrecken über A 8 bzw. B 270 dargestellt. Die Bezeichnungen der Straßen entsprechen der heutigen Benennung.

Für den Straßentransport waren 30 Arbeitstage eingeplant [460] [461] [462] [463], wobei pro Tag ein Transport stattfinden sollte. [464] [465] Letztlich konnte der Transport innnerhalb von nur 28 Arbeitstagen abgeschlossen werden [466] [467] [468] [469], sodass bereits Ende August bzw. Anfang September sämtliche 437 Tonnen an chemischem Kampfstoff in Miesau angekommen waren. [470] [471]
Die einzelnen Transportkonvois bestanden – je nach Quelle – aus insgesamt 70 [472] [473], 79 [474] [475], 80 [476] oder mehr als 80 [477] Fahrzeugen. Davon waren 20 Lastwagen mit jeweils einem Munitionscontainer, die übrigen Begleitfahrzeuge von Militär, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst einschließlich der Dekontaminationsmannschaften. [478] [479] [480] [481] Die Fahrzeuge hielten während der Fahrt einen Abstand von 50 Metern zueinander bei. [482]
Sämtliche Transportmittel wurden im Vorfeld umfangreichen Vorbereitungen unterzogen (siehe oben). Als Zugmaschinen wurden im Schnitt zwölf Jahre alte amerikanische M915, als Sattelauflieger insgesamt 60 amerikanische M872A3 eingesetzt. [483]

Jeder Transporttag begann mit einem „convoy briefing“, welches durch den jeweils zuständigen Transportkommandanten („convoy commander“) geleitet wurde und an dem alle Beteiligten – Deutsche wie Amerikaner – teilnahmen. Dabei wurde neben einem Anwesenheitsappell die an diesem Tag genutzte Transportroute sowie in deren Verlauf eingerichtete Kontrollstellen mitgeteilt und die entsprechenden Marschbefehle ausgegeben. Auch die am jeweiligen Transporttag verwendeten Rufzeichen wurden auf den morgendlichen Besprechungen verteilt. Gleichzeitig wurde der Transport des Vortages besprochen und bewertet („debriefing“). [484]
Dem Briefing voraus ging eine Begutachtung aller Strecken durch die deutsche Polizei. Diese legte letztlich in eigener Zuständigkeit unmittelbar vor Beginn der Morgenkonferenzen die für diesen Tag zu nutzende Transportstrecke fest. Dabei wurden auch geheimdienstliche Erkenntnisse beider Seiten ausgewertet und in die Entscheidung einbezogen. [485] [486] Die genutzte Transportstrecke wurde der Bevölkerung unmittelbar vor Abfahrt des Konvois in Clausen per Rundfunk bekanntgegeben. Für die Sicherung des Straßentransports zeichneten bis zu 1200 – an anderer Stelle ist von 1500 [487] die Rede – deutsche Polizisten pro Tag verantwortlich. Die lokalen Polizeidienststellen in Clausen und Miesau verteilten Flugblätter an die Anwohner längs der Transportroute, in denen sie um Verständnis für die mit dem Transport verbundenen Einschränkungen baten. Die Rückseite dieser Schreiben umfasste eine Mitteilung des rheinland-pfälzischen Innenministers, in der auf die Sicherheit der Transportaktion hingewiesen wurde. [488]
Die Lage an den einzelnen Transporttagen erlaubte es letztlich, fast alle Konvois über A 62 und A 6 nach Buchholz/Miesau zu führen. [489] Lediglich an einem Tag musste auf die Route über A 8 und A 6, unter Nutzung des Autobahnkreuzes Neunkirchen, ausgewichen werden. [490] Die Ausweichstrecken wurden damit – bis auf die genannte Ausnahme – nur während der Übungsläufe befahren. [491]

Die Abfahrt in Clausen wurde jeweils auf 08:00 Uhr am Morgen angesetzt. Für die Fahrt zum U.S. Army-Depot Reserve Stoarage Activity bei Buchholz/Miesau wurden zwei bis zweieinhalb Stunden veranschlagt. [492] [493] [494] An allen Transporttagen fuhr der Konvoi pünktlich in Clausen ab. [495]
Für die Fahrt durch die Ortschaften galten besondere Sicherheitsvorkehrungen. Die Bürgersteige mussten währenddessen beispielsweise komplett leer sein. Dies schloss sowohl Autos als auch Müll- oder sonstige Abfalltonnen bzw. -gefäße ein. Vereinzelt mussten aus diesem Grund Müllabfuhrtermine verschoben werden. [496] Die durch den Transport befahrenen Landes- und Bundesstraßen waren während des Transports für den normalen Verkehr voll gesperrt. Gleiches galt für die Autobahnrichtungsspuren, auf denen sich der Transport bewegte. [497] [498] Der Gegenverkehr auf den Autobahnen wurde auf eine Geschwindigkeit von 60 km/h reduziert [499] und durch Militär- und Polizeifahrzeuge eskortiert [500]. Innerhalb geschlossener Ortschaften bewegte sich der Transport mit maximal 25 km/h, auf den Autobahnen war die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. [501] Die mit 30 km/h [502] vergleichsweise geringe Durchschnittsgeschwindigkeit des – je nach Quelle – rund vier [503], fünf [504] bzw. acht Kilometer [505] langen Konvois mag sicherlich auch als ein Grund für die auf deutscher Seite genutzte Bezeichnung „Lindwurm“ gelten.
Neben dem bereits erwähnten Überflugverbot für sämtliche Maschinen während der Transportphase wurde der Straßentransport durch zwei deutsche Polizeihubschrauber [506], unterstützt durch amerikanische Maschinen [507], begleitet. Diese sicherten – unter Einhaltung eines entsprechenden Sicherheitsabstandes zur Vermeidung einer möglichen Gefahr bei einer eventuellen Notlandung oder gar einem Absturz – die Strecke [508] und verfolgten den Verlauf der Fahrt [509]. Sie stellten gleichzeitig eine direkte Kommunikation mit der Transportkommandantur her. [510]

Nach der Ankunft in Buchholz/Miesau wurden die Container abgeladen und für den Weitertransport per Bahn zunächst eingelagert. Hierfür wurden die Lager- und Verladeeinrichtungen auf einer Fläche von 12 000 Quadratmetern asphaltiert, Sicherheitszäune mit entsprechender Beleuchtung errichtet und ein separater Blitzschutz installiert. Für die Sicherheit zeichneten Einheiten der U.S. Army und der amerikanischen Militärpolizei verantwortlich. [511]
Die leeren Anhänger wurden mitsamt ihren Zugmaschinen nach Clausen zurückgeführt. Dies erfolgte im normalen Verkehr ohne besondere Sicherheitsmaßnahmen. Nach der Ankunft in Clausen begannen die Vorbereitungen für den Transport am nächsten Tag. Dabei wurden mehrere „Arbeitsstationen“ durchlaufen. [512]

  1. äußere Reinigung, Ergänzung des Betriebsmittelvorrats; Untersuchung aller Fahrzeuge;
  2. mechanische Untersuchung durch deutsche Polizeikräfte;
  3. technische Untersuchung durch die U.S. Army und
  4. militärpolizeiliche Sicherheitsüberprüfung.
Zunächst wurden alle Fahrzeuge einer äußeren Reinigung unterzogen und nachbetankt. Anschließend erfolgte eine umfangreiche Untersuchung jeder Zugmaschine und jedes Anhängers, der sich eventuelle Reparaturarbeiten anschlossen. [513]
An der zweiten Station erfolgte eine erneute mechanische Untersuchung durch insgesamt fünf deusch-amerikanische Teams. [514] Der deutsche Anteil bestand dabei ausschließlich aus Polizeibeamten. [515] [516] Dabei wurden beispielsweise die Bremsen aller Fahrzeuge überprüft und nachjustiert sowie alle Fahrzeuge auf den Austritt von Betriebsstoffen überprüft. Fahrzeuge mit festgestellten Beanstandungen mussten vorerst aus dem Einsatz genommen und repariert werden. Um die Untersuchungen von insgesamt 230 Bauteilen pro Fahrzeug zu ermöglichen, wurde im Vorfeld des Straßentransports eine zweisprachige Checkliste erarbeitet. Die deutschen Kräfte wurden anschließend in einem Intensivlehrgang durch amerikanische Soldaten in die Technik und Mechanik der Fahrzeuge eingewiesen. [517]
Bereits im Vorfeld der Transportaktion wurden durch die deutsch-amerikanischen Untersuchungsgruppen alle Fahrzeuge begutachtet. Nur solche, die deutsche und amerikanische Sicherheitsstandards gleichermaßen erfüllten oder übererfüllten, wurden überhaupt für einen Einsatz im Rahmen des Transports zugelassen. [518] [519] Um der besonderen Bedeutung der öffentlichen Sicherheit als Leitmotiv für die gesamte Transportaktion gerecht zu werden, waren bei dieser ersten Untersuchung auch Medienvertreter zugelassen. Insgesamt 35 deutsche und internationale Presseangehörige nahmen diese Gelegenheit wahr. [520]
An die zweite Station schlossen sich zwei weitere an, an denen durch die U.S. Army Untersuchungen durchgeführt wurden. Dies umfasste zum einen die technische Untersuchung der für den Munitionstransport vorgesehenen Fahrzeuge („DD 626“) und zum anderen Sicherheitsüberprüfungen durch Angehörige der Militärpolizei. [521]
Nach Abschluss aller Untersuchungen konnten die Fahrzeuge wieder mit den verbleibenden, in Clausen eingelagerten MILVANs für den Transport am Folgetag beladen werden. Die beladenen Fahrzeuge wurden über Nacht unter Bewachung abgestellt und kontinuierlich auf Leckagen überwacht. Am nächsten Morgen wurden alle Fahrzeuge noch vor Beginn des morgendlichen Briefings zum abfahrbereiten Konvoi aufgestellt und der vorstehend beschriebene Prozess des Straßentransports begann von vorne. [522]

Phase 2.3: Bahntransport von Miesau nach Nordenham

Der im Rahmen der Planungen vereinbarte Bahntransport der Munition von Buchholz/Miesau durch Deutschland nach Nordenham stellte die Bundesbahn vor besondere logistische Herausforderungen. Diese wurden im Rahmen der interdisziplinären Arbeitskreise während der Planungen ausführlich besprochen. Zum einen musste auf mögliche Oberleitungsstörungen flexibel reagiert werden, sodass Elektroloks für die Bespannung der Züge ausschieden. [523] [524] Daher wurde entschieden, zwei Lokomotiven der Baureihe 218 pro Zug einzusetzen. Dabei sollten zwischen Buchholz/Miesau und Kassel bzw. Köln – je nach genutzter Strecke – Maschinen des Bw Kaiserslautern, ab Kassel Loks des Bw Hagen zum Einsatz kommen. Hierzu wurden dem Bw Kaiserslautern leihweise Maschinen aus den Direktionen Karlsruhe, München und Nürnberg zugeteilt. [525] Im Vorfeld des Bahntransports fanden – ähnlich wie zuvor in der Vorbereitung des Straßentransports – Probeläufe statt. Dabei wurden beispielsweise die Handlungsabläufe bei einem Brand im bzw. am Zug, beim Betätigen der Notbremse oder bei einem terroristischen Angriff geübt. [526]
Eine weitere Herausforderung bestand darin, dass für die Transportzüge ein Begegnungsverbot mit lademaßüberschreitenden Zügen und solchen mit Gefahrgutbeförderung erlassen wurde. Dementsprechend mussten die Fahrpläne so angepasst werden, dass möglichst ein Halt des Munitionstransports vermieden wird, aber gleichzeitig auch keine direkten Begegnungen stattfinden. Neben diesen Restriktionen durften Rangiermanöver auf den Unterwegsbahnhöfen nur unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden. [527]
Weiterhin war die Frage nach der betrieblichen und sicherheitstechnischen Durchführung des Transports zu stellen. Hierbei entschied die Deutsche Bundesbahn in Absprache mit den militärischen und zivilen Organisationsstellen, zwei Munitionszüge und einen Begleitzug einzusetzen. [528] [529] Während der Munitionszug die Container mit den Granaten befördern sollte, war im Begleitzug das Begleitpersonal – bestehend aus amerikanischen und deutschen Soldaten, Beamten der Bahnpolizei, des Bundesgrenzschutzes und Sanitätspersonal – untergebracht. [530] Weiterhin beförderte der Begleitzug spezielle ABC-Spürpanzer der Bundeswehr. [531] Die Abfahrt der Züge in Miesau sollte entsprechend der Planungen je nach Quelle um 17:00 Uhr [532] bzw. 18:00 Uhr [533] erfolgen, sodass nach etwa zehn bis zwölf Stunden Fahrt zwischen 05:00 Uhr und 07:00 Uhr am Morgen der Midgard-Hafen in Nordenham erreicht werden sollte. [534] [535]
Die entladenen Munitionszüge sowie der Begleitzug wurden als Leerzüge von Nordenham zurück nach Einsiedlerhof überführt. Die sechs Zugloks traten als Lokzug unter der Nummer Lz 83785 [536] den Rückweg an. Dies erforderte eine gründliche Überprüfung der zu befahrenden Strecken im Hinblick auf ihre maximal zulässige Achslast, jedoch immer unter der Maxime, das Sicherheitsrisiko für die Umgebung so gering wie möglich zu halten. [537]

Für den Munitionstransport per Schiene ergaben sich Restriktionen aufgrund der Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE). Die prinzipielle Zulässigkeit einer Beförderung gefährlicher Güter – worunter die chemische Munition in jedem Fall einzuordnen ist – ergab sich in der 1985 novellierten Form der GGVE aus § 3 (1).

§[538]
(1) Gefährliche Güter dürfen mit Eisenbahnen nur befördert werden, wenn sie nach der Anlage (der GGVE, d. Verf.) zur Beförderung zugelassen sind. Der Absender darf gefährliche Güter dem Beförderer nur übergeben, wenn sie zur Beförderung zugelassen sind. Der Beförderer ist verpflichtet, anhand der ihm vorgelegten Beförderungspapiere nachzuprüfen, ob die gefährlichen Güter nach der Anlage (der GGVE, d. Verf.) zur Beförderung zugelassen sind.

Die amerikanischen Waffen wurden gefahrgutrechtlich mit der UN-Nummer 0020, der Gefahrgutklasse 1a mit Unterklasse 1.2 und der Verträglichkeitsgruppe K klassifiziert. [539] Die Anlage zur GGVE stellte in Randnummer 1 (3) fest: „Die unter den Begriff der [Klasse] 1a […] fallenden Stoffe […]  sind von der Beförderung ausgeschlossen.“ [540] Die zu transportierende Munition fiel unter die Gefahrgutklasse 1a („explosive Stoffe und Gegenstände“). Demnach wäre in Verbindung mit § 3 (1) GGVE ein Transport per Eisenbahn nicht möglich gewesen.
Aus diesem Grund wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Ausnahmen von den Regelungen der GGVE zuzulassen. Dieses Recht ergab sich aus § 5 der GGVE.

§[541]
(1) Der Bundesminister für Verkehr kann für den Bereich der Bundeseisenbahnen […] auf Antrag […] Ausnahmen von dieser Verordnung (GGVE, d. Verf.) zulassen.
(2) Ausnahmen dürfen nur zugelassen werden, wenn

  1.  […] das Gut sonst von der Beförderung ausgeschlossen wäre oder die Einhaltung einer Bestimmung unzumutbar ist und
  2. sichergestellt ist, daß die Sicherheitsvorkehrungen, die nach den von dem Gut ausgehenden Gefahren erforderlich sind, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. […] 

Die Ausnahmegenehmigung wurde durch das Bundesverkehrsministerium am 5. Juli 1990 erteilt und bis zum 30. September 1990 befristet. [542] Sie war damit Teil des Gesamtsicherheitskonzepts der Transportaktion. [543]

Zur Festlegung der durch die Munitionszüge und den Begleitzug zu befahrenden Strecke wurden detaillierte Fahrpläne für insgesamt drei mögliche Routen – „Route rot“, „Route grün“ und „Route blau“ – ausgearbeitet. „Route rot“ war dabei die von den Organisatoren favorisierte Strecke, die beiden anderen – die jeweils durch das dicht besiedelte Ruhrgebiet führten – sollten nur im Ausnahme- bzw. Notfall genutzt werden. [544] [545] [546] Die drei möglichen Transportwege wurden im Verkehrsfunk bekanntgegeben, sodass sich an den jeweiligen Transporttagen entlang der Strecke häufig Schaulustige einfanden. [547] Entgegen anderer Quellen spricht Ferguson [548] nur von zwei möglichen Strecken.
Die nachfolgende schematische Darstellung zeigt die möglichen Routen, ihrer zugeordneten Farbe entsprechend eingefärbt.

Überblick über die möglichen Routen des Schienentransports auf dem Weg von Hauptstuhl nach Nordenham. Die Farbzuordnung entspricht der jeweiligen Zuordnung, wie sie im Text aufgeführt ist. [549]
218 383 und 218 372 mit einem der Munitionstransporte am 16.09.1990 in Limburgerhof. [550]

Der Bahntransport nach Nordenham sollte in sechs aufeinanderfolgenden Fahrten durchgeführt werden [551], beginnend am 12. September 1990 [552]. Es wurde eine Gesamtdauer von etwa einer Woche angesetzt. [553] [554] Der letzte Transport war in der Nacht vom 18. auf den 19. September 1990 geplant. [555]
Die drei Züge sollten an allen Transporttagen direkt hintereinander verkehren. [556] Ähnlich wie zuvor in Phase 2.2 wurden die an den einzelnen Tagen zu nutzenden Routen in Phase 2.3 erst kurz vor Abfahrt durch die Verantwortlichen festgelegt. [557]

Die einzelnen Züge führten an jedem Transporttag dieselben durchlaufenden Nummern, nämlich Dgm 99011 (Munitionszug 1), Dgm 99012 (Munitionszug 2) und Dgm 99013 (Begleitzug). [558] Damit wich man vom seinerzeit und auch heute noch üblichen Schema ab, Züge fahrtrichtungsabhängig mit ungeraden bzw. geraden Nummern zu benennen.
Ebenfalls unverändert blieb die Zugbildung der drei Züge über den gesamten Transportzeitraum: Den Zugloks der beiden Munitionszüge folgten zwei Reisezugwagen mit militärischem und polizeilichem Begleitpersonal. Daran schloss sich ein spezieller Beobachtungswagen der Gattung Pwg mit erhöhter Beobachtungskanzel an. Es folgte ein Flachwagen mit einem Begleitfahrzeug, gefolgt von zehn Containerwagen mit je zwei Containern. Hieran schlossen sich ein weiterer Reisezugwagen sowie ein weiterer Güterwagen an, auf die ein weiterer Flachwagen mit einem Begleitfahrzeug der Feuerwehr folgte. Danach waren weitere zehn beladene Containerwagen eingereiht. Als Schlussläufer folgten nochmals zwei Reisezugwagen mit Begleitpersonal. [559] Die so gebildeten Züge kamen insgesamt auf 29 Wagen mit einem Gesamtgewicht von rund 1.600 Tonnen [560] bei einer Gesamtlänge von etwa 650 Metern [561]
Der Begleitzug bestand aus mehreren speziell umgebauten Reisezugwagen [562], welche zum Teil als Sanitäts- bzw. Lazarettwagen genutzt werden konnten [563] und für die technischen Anforderungen dieser Transportaufgabe ausgerüstet waren, z. B. durch entsprechende Telekommunikationseinrichtungen [564]. Zudem waren mehrere Packwagen (Gattung MD) mit speziellen Einsatzfahrzeugen der Bundeswehr und ziviler Kräfte sowie beladene Flachwagen eingereiht. [565] Der so gebildete Zug wies eine Länge von etwa 550 Metern auf. [566]

exemplarische Durchfahrtszeiten für die drei Züge in Einsiedlerhof [567]
Zug Zeit
Munition 1 17:30 Uhr
Munition 2 17:38 Uhr
Begleitung 17:48 Uhr
Ähnlich wie die Transporttage in Phase 2.2 ähnelten sich in Phase 2.3 die einzelnen Fahrtage in ihrem Ablauf. Die beiden Munitionszüge sowie die Garnituren der Begleitzüge wurden jeweils im Rangierbahnhof Einsiedlerhof hinterstellt und bewacht. Hier erfolgte auch die Vorbereitung für die Abfahrt am frühen Abend. Anschließend folgte der Transport zum U.S. Army-Depot in Buchholz/Miesau, wo die Wagen beladen wurden. [568] Die Abfahrt dort erfolgte – wie bereits erwähnt – gegen 17:00 Uhr bzw. 18:00 Uhr. Das Depot verfügte über ein Anschlussgleis an den Bahnhof Hauptstuhl und an die Strecke Saarbrücken Hbf – Mannheim Hbf. Die Fahrt erfolgte daher zunächst als Rangierfahrt bis Hauptstuhl, wo sie in eine Zugfahrt überging und weiter nach Einsiedlerhof führte, wo sich nach Durchfahrt der beiden Munitionszüge der Begleitzug anschloss. [569] Die Fahrt führte dann – je nach gewählter Route (siehe Abbildung oben) – weiter nach Nordenham. Für den Fall, dass Route „blau“ zu befahren gewesen wäre, hätte in Einsiedlerhof vor der Weiterfahrt ein Fahrtrichtungswechsel stattfinden müssen.
Da von Buchholz/Miesau aus jeweils nur ein Zug das Anschlussgleis befahren konnte, war ein Führen der Züge in unmittelbarem Blockabstand nicht möglich. Daher erstreckte sich die Dauer von der Durchfahrt des ersten bis zur Durchfahrt des dritten Zuges an einem beliebigen Wegpunkt der Strecke auf bis zu 30 Minuten. [570] Exemplarische Durchfahrtszeiten liefert Steidl für den Bahnhof Einsiedlerhof (siehe Tabelle 2).
Aufgrund des Zuggewichts, der Länge und der Fracht wurde die Geschwindigkeit der Züge auf 90 km/h begrenzt. [571] [572] [573] Der nachfolgende Ausschnitt [574] aus dem Geschwindigkeitsheft zeigt exemplarisch die zwischen Hauptstuhl und Ludwigshafen (Rhein) Hbf vorgesehenen Höchstgeschwindigkeiten für die Routen „rot“ und „grün“.

1 2 3a 3b
90 – ZBF A 63 –
Hauptstuhl
Sbk 15
Landstuhl A 60
Kindsbach E 60
Kindsbach A 60
Esig E’hof

22,7
25,2
28,4
31,8

34,7

34,7
90 – ü südl Verb-Gleis –
Esig E’hof

34,7

35,7
40 Bft E’hof Einfahrbez 35,7

37,6
50 Zsig 37,6

39,2
40 Bft E’hof Eo 38,3
90 Kaisersl AW Hp 40,2

34,7
90 – über Güterzuggleis –
Esig E’hof

34,7

36,5
40 Bft E’hof Einfahrbez 35,7

38,7
90 Asig Bft E’hof Eo 38,7

39,2
40
90 Kaisersl AW Hp 40,2












52,1





59,9
90 Esig E’hof
Bft E’hof, Zsig
Asig E’hof
Bft Vogelweh Hp
Kaisersl AW Hp
Sbk 21
Kennelgarten Hp
Esig Kaisersl
Kaisersl Hbf
Sbk 1
Sbk 3
Sbk 5
VE ∇ Sbk 7
– ZBF A 77 –
Hochspeyer
Sbk 11
Frankenstein Hp
Sbk 15
34,7
35,7
38,7
38,9
40,2
40,6
41,0
42,3
43,7
45,9
48,0
49,8
52,1

54,2
57,2
59,2
59,4

60,8
80






















104,2
90 Weidenthal E50/A50
Sbk 717
Sbk 719
Sbk 721
Lambrecht E60/A60
Sbk 21
Sbk 23
Esig Neust Hbf
Neustadt Hbf
Asig Neust Hbf
Sbk 25
Sbk 27
Haßloch E60/A50
Böhl-Iggelheim E60/A60
Esig
Schifferstadt
Sbk 33
Limburgerhof E60/A60
Esig Lu Hbf
Bft Lu-Rheingönh
Bft Lu-Mundenh
Zsig
Bft Ludwigsh Hbf
63,4
64,6
66,6
68,1
70,7
73,0
75,0
76,4
77,2
78,7
80,7
82,7
85,9
89,7
93,7
94,5
96,5
98,5
100,2
101,4
103,2
103,3
104,2
60 Zsig T 51/52/53
– ZBF A 63 –
Bft Ludwigsh Hbf (tief)


105,2

Mannstärke der Bahnpolizeikräfte aus den an der Aktion beteiligten Bundesbahndirektionen [575]
Bundesbahndirektion eingesetzte Bahnpolizeikräfte
Saarbrücken 106
Nürnberg 54
Essen 45
München 42
Hamburg 40
Köln 32
Frankfurt (Main) 26
Karlsruhe 19
Die Sicherung der Bahnanlagen oblag primär den Kräften der Bahnpolizei. Hierzu wurden – ähnlich wie im Fall des Straßentransports – aus mehreren Bundesbahndirektionen Beamte zusammengezogen. Der Bereich um das Depot in Buchholz/Miesau bis zur Grenze der Bundesbahndirektion Saarbrücken zwischen Hochspeyer und Frankenstein (Pfalz) wurde dabei von Beamten der Bundesbahndirektion Saarbrücken kontrolliert. Gleiches galt für die Abschnitte der nicht genutzten Route „blau“. Der übrige Abschnitt bis Ludwigshafen (Rhein) Hbf oblag der Kontrolle durch Beamte der Bundesbahndirektion Karlsruhe. An den übrigen Streckenabschnitten waren Beamte aus den jeweils zuständigen Bundesbahndirektionen eingesetzt. Insgesamt waren an dem gesamten Transport von Miesau bis Nordenham 364 Bahnpolizeikräfte aus acht Bundesbahndirektionen beteiligt (siehe Tabelle 3). Zusätzlich waren an größeren Bahnhöfen ebenfalls Bahnpolizeibeamte mit Sicherungsaufgaben betraut. [576]
Durch Kräfte der jeweiligen Landespolizeien und der Bahnpolizei wurden Über- und Unterführungen bei Durchfahrt der Züge für jeglichen Verkehr gesperrt. [577] [578] Weiterhin sicherten vereinzelte Kräfte die Strecke an neuralgischen Punkten, z. B. bei Parallelläufen von Straße und Bahnstrecke. [579] Gleiches galt für Bahnübergänge, die zusätzlich zu den technischen Sicherungseinrichtungen gesondert überwacht wurden. Während Brücken und Unterführungen zwischen den einzelnen Zügen – ein Gesamtzeitraum von bis zu 30 Minuten, siehe Tabelle 2 – freigegeben wurden, blieben Bahnübergänge solange geschlossen, bis alle drei Züge diese passiert hatten. [580]
Die Einsatzleitung für die an dem Einsatz beteiligten Sicherungskräfte – hauptsächlich der Bahnpolizei – befand sich im Rangierbahnhof Einsiedlerhof. Diese war für die Koordinierung der Kräfte im Bereich Miesau und Kaiserslautern zuständig. Unter dem Funkrufnamen „Staufer“ wurden von hier aus sämtliche Meldungen und Einsätze verarbeitet bzw. koordiniert. [581]

Der Bahntransport verlief bis auf kleinere technische Probleme und vereinzelte Streckensperrungen ohne besondere Vorkommnisse. [582] [583] Der erste Zug wurde zur Unterstreichung der politischen Bedeutung des Transportvorhabens durch politische Würdenträger begleitet, z. B. den rheinland-pfälzischen Innenminister Rudolf „Rudi“ Geil, seinen hessischen Amtskollegen Gottfried Milde und den US-amerikanischen Botschafter in Deutschland, Vernon A. Walters. [584]

Phase 2.4: Seetransport von Nordenham zum Johnston-Atoll

SS Gopher State bei der Ankunft auf dem Johnston-Atoll 1990. [585]
Der Abtransport auf dem Seeweg sollte gemäß Planungen spätestens bis Ende September 1990 beginnen. [586] Aufgrund schlechter Wetterbedingungen konnten die Schiffe erst am 22. September 1990 – mit zwei Tagen Verspätung gegenüber den Planungen – ablegen. [587]
Im Rahmen der Planungen wurden auf Basis einer Risikoanalyse verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Seetransports vorgesehen, nämlich die
  • Verwendung speziell umgerüsteter Schiffe,
  • Einschränkung des übrigen Seeverkehrs,
  • Nutzung von Lotsen- und Radarführung anstatt einer Navigation auf Sicht bei entsprechenden Sichtverhältnissen,
  • Einrichtung von Fluggebietsbeschränkungen,
  • Sicherstellung eines Polizei- bzw. amerikanischen militärischen Schutzes und
  • Begleitung des Transports durch militärische Spezialkräfte. [588]
Unmittelbar nach ihrer Ankunft in Nordenham wurden die Munitionszüge in einen speziellen Sicherheitsbereich verbracht und dort auf eventuelle Kontaminationen überprüft. Gleichzeitig erfolgte die kontinuierliche Überwachung der Umgebungsluft auf einen möglichen Giftaustritt. [589] Nachdem jegliche Verunreinigung oder ein eventueller Substanzaustritt ausgeschlossen werden konnte, wurden die Container auf die bereitstehenden Schiffe verladen. [590] [591] Dabei wurde ausschließlich bei Tageslicht gearbeitet. [592] Nach Abschluss der täglichen Verladearbeiten wurden sämtliche Luken verschlossen und versiegelt und die speziell eingebauten Überwachungsanlagen aktiviert. [593]
Für den Abtransport wurden die beiden Schiffe SS Gopher State und SS Flickertail State des U.S. Navy Military Sealift Commands vorgesehen, welche Teil der ständigen Reserve („ready reserve fleet“) des US-Militärs waren. Für die Auswahl dieser beiden Schiffe führte das US-Verteidigungsministerium im Wesentlichen drei Gründe an:

  1. freistehende Kräne an Bord der beiden Schiffe;
  2. ausreichende Ladekapazitäten unter Deck, um eine Trennung der Fracht zu ermöglichen;
  3. Möglichkeit zur Anpassung an die speziellen Transportbedingungen im Hinblick auf Überwachung der Umgebungsbedingungen und Beförderung zusätzlichen Personals sowie Materials. [594]
Zur Überwachung der Ladung wurden drei verschiedene Systeme nachgerüstet, die hauptsächlich der Überwachung der Umgebungsluft auf ausgetretenes Material dienten.
Zum einen wurden spezielle Lüftungssysteme und Systeme zur Probennahme eingebaut, welche über ein schiffseigenes Analyselabor Daten zur aktuellen Qualität der Umgebungsluft lieferten. Weiterhin wurden sämtliche Luken, Schotts und Fenster mit luftdichter Isolation versehen, um die Emission ausgetretenen Materials zu vermeiden. Um bei möglichen Kollisionen auf See oder bei Manövern im Hafen Beschädigungen der MILVANs zu vermeiden, wurden zusätzliche leere Container eingebracht. Zum Schutz der Besatzung wurden spezielle Frischluftsysteme installiert, welche über ein Filtersystem einen kontinuierlichen Luftaustausch in den Quartieren sowie an einem Großteil der Arbeitsplätze sicherstellten. Weiterhin wurden Dekontaminationseinrichtungen eingerichtet sowie die medizinischen und feuerwehrtechnischen Kapazitäten der beiden Schiffe im Hinblick auf die Transportaufgabe deutlich erweitert. [595]
Neben diesen sicherheitstechnischen Anpassungen wurden noch Modifikationen an den betrieblichen Einrichtungen der beiden Schiffe vorgenommen. Dies beinhaltete erweiterte Kommunikationsmöglichkeiten mit und ohne Verschlüsselung sowie Anlagen zur Kraftstoffaufnahme auf hoher See. Insbesondere die letzte Erweiterung war nötig, da man auf Seiten der Vereinigten Staaten unnötige Hafenaufenthalte aufgrund der damit verbundenen Gefahren und Sicherheitsprobleme vermeiden wollte. [596]
Die 38 Mann starke Besatzung der beiden Schiffe, zum Großteil Reservisten, verstärkt durch Personal der U.S. Army Technical Escort Unit, des U.S. Navy Naval Medical Corps sowie weiterer Kräfte [597], wurde im Vorfeld zur Transportaktion einer umfangreichen zusätzlichen Ausbildung sowie weiteren Übungs- und Probeläufen unterzogen. Diese beinhalteten unter anderem die Bekämpfung von Bränden an Bord, Schadensbeseitigung, Kenntnisse über die transportierten chemischen Kampfstoffe sowie die Betankung auf hoher See. Während der Probeläufe, die ab Mitte August 1990 durchgeführt wurden, zeigten sich darüber hinaus noch einige Defizite am eingesetzten Material, welche jedoch rechtzeitig bis zum Beginn des Abtransports behoben werden konnten. [598]
Am 22. September 1990 verließen die beiden Schiffe – wie bereits erwähnt – den Nordenhamer Midgard-Hafen in Richtung Südamerika. [599] [600]

Phase 3: Vernichtung

Nach der Ankunft auf dem Johnston-Atoll wurde die Munition entladen und auf dem Straßenweg in das vorgesehene Zwischenlager verbracht. [601] Dort wurde sie zunächst eingelagert, da die Entsorgungsanlage JACADS (Johnston Atoll Chemical Agent Disposal System) noch nicht betriebsbereit war.
Diese Anlage diente einzig der Vernichtung des gesamten US-Bestandes an unitärer chemischer Munition. Ihre Errichtung war durch den US-Kongress im Rahmen der Gesetzgebung für das Haushaltsjahr 1986 verpflichtend vorgegeben worden. [602] Ihr Bau begann 1985. Die ersten technischen Anlagen wurden 1987 installiert, die Erstinbetriebnahme erfolgte 1988. Daran schloss sich die Ausbildung des Anlagenpersonals an. [603] Vor Beginn des Vollbetriebes war durch ein US-Gesetz die Durchführng eines Betriebstests („Operational Verification Test“; OVT) verpflichtend vorgeschrieben. [604] [605] Er diente zum einen als Basis für die Inbetriebnahme weiterer Anlagen gleicher Bauart auf dem US-Festland. [606] Weiterhin sollte die sichere Delaborierung der Munition unter Einhaltung der US-amerikanischen rechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. Bundesgesetzen oder Umweltschutzrichtlinien, nachgewiesen und demonstriert werden. Hierfür waren insgesamt vier Phasen vorgesehen, nämlich Delaborierung und Vernichtung

  1. von M55-Granaten auf GB- (Sarin),
  2. von M55-Granaten auf VX-,
  3. einer Tonne auf HD- (Senfgas) sowie
  4. von Artilleriegranaten (155 mm) auf HD-Basis. [607] [608]
Im Rahmen der ersten Phase – welche am 16. Juli 1990 [609] begann und am 27. Februar 1991 endete und damit doppelt so lang dauerte wie geplant – konnte am 30. Juli 1990 die erste GB-basierte Granate erfolgreich delaboriert und vernichtet werden. [610] Die Testphasen im Rahmen des OVT wurden mit Abschluss der Phase vier am 6. März 1993 beendet. [611]
Die Vernichtung des gesamten Lagerbestandes an chemischer Munition auf dem Johnston-Atoll – darunter auch die aus Clausen abtransportierte Munition – konnte im November 2000 abgeschlossen werden. [612] [613] [614] [615] Die Vernichtungsprozedur stützte sich auf das so genannte „Baseline-Verfahren“. [616] Dabei werden die Granaten zunächst maschinell aufgeschraubt und die chemischen Bestandteile abgesaugt. Die Chemikalien, der enthaltene Sprengstoff sowie die Metallhülsen werden anschließend getrennt voneinander in separaten Öfen bei Temperaturen von bis zu 1110 °C verbrannt. Der hierbei entstandene Sondermüll lagert weiterhin in den USA. [617] [618]
Ein alternatives Vernichtungsverfahren, im Englischen als „cryofracture“ bezeichnet, wurde aufgrund zeitlicher Verzögerungen gegenüber dem Baseline-Verfahren nicht angewandt. Bei dieser Art der Delaborierung wird die fragliche Munition zunächst auf Temperaturen nahe des absoluten Nullpunktes (0 K = –273 °C) heruntergekühlt, in einer mechanischen Presse zerkleinert und die dabei entstehenden Einzelteile anschließend verbrannt. Eine Trennung in Chemikalien, Metallteile und Sprengstoff erfolgt nicht. [619]
Im Vorfeld des Transports hatten sich einige Pazifikanrainerstaaten, neben dem US-Bundesstaat Hawaii, gegen die Verschiffung des Materials auf das Johnston-Atoll ausgesprochen. Sie befürchteten die Verunreinigung ihres Lebensraums mit chemischem Abfall bzw. Giftstoffen durch den Betrieb des JACADS auf Basis der vorstehend beschriebenen Verfahren. [620]

Beteiligte Stellen und Einrichtungen

An der Durchführung des Transports waren auf deutscher und amerikanischer Seite verschiedene Stellen beteiligt (siehe oben). In nachfolgender – nicht vollständiger – Abbildung sind die jeweils eingebundenen Stellen dargestellt. [621] [622] [623] [624] [625] [626] [627] [628] [629] [630] [631] Die Darstellung bezieht sich dabei auf die an der letztlich tatsächlich erfolgten Durchführung beteiligten Stellen. Stellen, welche in die Planungen eingebunden waren – z. B. entlang der Alternativrouten für den Straßen- oder Bahntransport –, bei der Durchführung der Aktion jedoch nicht beteiligt werden mussten, sind nicht berücksichtigt.

Die Landespolizeien der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland waren für die Sicherung der Straßentransportroute zuständig. Die saarländische Polizei musste dabei lediglich einmal im eigenen Zuständigkeitsbereich tätig werden (siehe oben). In den übrigen Bundesländern war der Einfluss des Transports auf den Dienst der Landespolizeien nur minimal (siehe unten).
Der Deutschen Bundesbahn oblag die Hauptverantwortung für die sichere und zuverlässige Durchführung des Bahntransports auf Seiten der Deutschen Bundesbahn und damit im Zuständigkeitsbereich des Bundesverkehrsministeriums. Die Sicherung des gesamten Bahntransports erfolgte durch Beamte der Bahnpolizei. Dies umfasste neben der Sicherung der Bahnanlagen und Schienenwege u. a. das Sperren von Überwegen, Unterführungen oder Bahnsteigen, die Bewachung der abgestellten Wagen während der Unterbrechungen zwischen einzelnen Transporten, die Begleitung des Zuges und die Bewachung desselben bei plan- wie außerplanmäßigen Zwischenhalten sowie die Gesamtkoordinierung aller Einsatzkräfte während des Bahntransports. [632] Die Bereitstellung der Bahnpolizeikräfte erfolgte durch die jeweiligen Bundesbahndirektionen, deren Gebiet die Transport- und Begleitzüge durchquerten. Lok- und betriebliches Zugpersonal wurde ebenfalls in eigener Zuständigkeit durch die jeweiligen Direktionen zur Verfügung gestellt. Federführend für die Bereitstellung der Sitzwagen für die Begleitmannschaften war die Bundesbahndirektion Saarbrücken. Die Transportwagen für Fahrzeuge und Munition wurden der Saarbrücker Direktion für die Dauer der Bahntransporte zugewiesen. Die Bereitstellung der Lokomotiven erfolgte durch die Bahnbetriebswerke Kaiserslautern (Direktion Saarbrücken) und Hagen (Direktion Essen).
Bundeswehr und Bundesgrenzschutz waren lediglich im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 des deutschen Grundgesetzes an der Aktion beteiligt. [633] In Rheinland-Pfalz unterstützte der Bundesgrenzschutz beispielsweise die Landespolizei. [634] Sämtliche im Rahmen der Aktion eingesetzten Kräfte der Bundeswehr wurden für die Dauer des Einsatzes dem Wehrbereichskommando IV (WBK IV) mit Sitz in Mainz unterstellt. Dieses nahm damit Aufgaben wahr, die weiter über sein originäres Zuständigkeitsgebiet hinausgingen. Eingesetzt wurden Kräfte der originär dem WBK IV zugeordneten

  • Verteidigungsbezirkskommandos,
  • Verteidigungskreiskommandos,
  • Heimatschutzbrigade,
  • Verkehrskommandanturen und
  • Fernmeldeeinheiten.

Weiterhin befehligte das WBK IV während der Aktion Kräfte

  • der Sanitätstruppe,
  • der ABC-Abwehrtruppe,
  • der Heeresfliegertruppe,
  • der Bundeswehrfeuerwehren,
  • des I., II. und III. Korps,
  • des Heeresamtes sowie
  • des Luftwaffenunterstützungskommandos.

Die Aufgaben der Bundeswehr umfassten neben der bereits angesprochenen Koordinierung der Aktivitäten in den Phasen 2.1, 2.2 und 2.3 der Aktion u. a.

  • Koordination der zivilmilitärischen Zusammenarbeit;
  • Teilnahme an Plan- und Truppenübungen für alle Phasen der Transportaktion;
  • Informationsgewinnung und -austausch;
  • Kräfte- und Mittelbereitstellung zur Kampfstoffaufklärung und -beseitigung, zur Brandbekämpfung und für sanitätsdienstliche Sofortmaßnahmen;
  • Aufgaben im Bereich der militärischen Verkehrsführung, der Logistik und bei Lufttransporten;
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie
  • Teilnahme an feierlichen Abschlussveranstaltungen. [635]

Sie unterstützte darüber hinaus bei den Verladearbeiten in Clausen. [636] [637] Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurden in Clausen und Miesau sofort verfügbare Kräfte einsatzbereit vorgehalten und in die militärische Führungsstruktur der Straßen- und Eisenbahntransporte eingegliedert. Darüber hinaus dienten sie zur kurzfristigen, dislozierten Verstärkung im Einsatzraum. Letztlich wurden sie als überörtliche Verstärkungskräfte entlang aller Transportrouten alarmbereit gehalten. [638]
In allen durch den Transport berührten Bundesländern standen Kräfte des Katastrophenschutzes bereit, um im Falle eines Zwischenfalls direkt reagieren zu können.
Logistische Planung und Ausführung des Transports auf westdeutschem Gebiet erfolgte in Gesamtverantwortung der siebten US-Armee, auch als U.S. Army Europe bezeichnet. [639] [640] [641] Dem Leiter des S 3-Bereichs (Einsatz, Ausbildung, Organisation; engl. Operations) des 53rd Transportation Battalion wurde für den Straßentransport die Aufgabe des „convoy commander“ (Transportkommandant) übertragen. Als solcher war er für sämtliche Planungs- und Einsatzaufgaben verantwortlich. Dies umfasste beispielsweise

  • die Durchführung der täglichen Morgenbriefings aller am Transport Beteiligte;
  • die Sicherstellung der Straßenverkehrssicherheit und -tauglichkeit der Fahrzeuge;
  • die pünktliche Durchführung der Transportfahrten einschließlich der als Leerfahrten durchgeführten Rückfahrten (pünktliche Passage der jeweiligen Kontrollpunkte);
  • die Überwachung der Konvoiformation hinsichtlich Geschwindigkeit und Abstand der Fahrzeuge untereinander sowie
  • das Erarbeiten und Anweisen angemessener Maßnahmen bei Eintritt unvorhergesehener Lagen.

Bei seiner Arbeit wurde er durch den „deputy convoy commander“ (stellvertretender Transportkommandant) unterstützt. Diese Aufgabe wurde durch den Kommandeur der 76th Transportation Company wahrgenommen. [642]
Für die Entwicklung der SSC zeichnete das U.S. Army Defense Ammunition Center and School verantwortlich. Die Transportbehälter wurden federführend durch das U.S. Army Armament, Munitions and Chemical Command entwickelt. [643] Während der gesamten Straßen- und Bahntransportphase wurden die Konvois bzw. Züge durch Mitglieder der U.S. Army Technical Escort Unit begleitet. Diese Einheit war spezialisiert auf die Begleitung und Sicherung von – neben anderen – Transporten chemischer Munition. [644] Die bei (Zwischen-)Lagerung und Transport genutzten Detektions- und Überwachungssysteme wurden durch das U.S. Army Chemical Research, Development and Engineering Center entwickelt. [645] Während Straßen- und Bahntransport wurden sämtliche westdeutschen Militärkrankenhäuser in erhöhte Bereitschaft versetzt. Gleiches galt für die zivilen Krankenhäuser entlang der Transportrouten. [646] Zusätzlich standen an den jeweiligen Um- und Verladestandorten Notfallteams – als Emergency Response Teams bezeichnet – bereit. [647]
Die Koordinierung des Seetransports erfolgte von zwei Seiten: militärisch und zivil. Für erstere zeichnete das U.S. Navy Military Sealift Command verantwortlich. Darüber hinaus stellte es die beiden Transportschiffe zur Verfügung. Auf ziviler Seite erfolgte die Planung und Überwachung während der Durchführung durch die Maritime Administration des US-Verkehrsministeriums. Die auf den Transportschiffen genutzten Überwachungs- und Detektionssysteme wurden durch das Naval Surface Warfare Center der U.S. Navy entwickelt. [648] Das U.S. Navy Medical Corps begleitete den Seetransport und sicherte dabei die medizinische Versorgung der Besatzungs- bzw. Begleitmannschaften im Falle eines Giftaustritts. Das Embarkment Advisory Team der U.S. Navy arbeitete im Vorfeld das Beladekonzept der Schiffe aus und unterstützte die Verladung. [649] U.S. Atlantic Command und U.S. Pacific Command stellten die militärische Eskorte der Transportschiffe während des gesamten Seetransports sicher. [650]
In allen Transportphasen waren Feuerwerker und Kampfmittelräumer mit Erfahrungen im Bereich chemischer Munition zugegen, welche im Fall einer Leckage die erforderlichen Sofortmaßnahmen zur Eindämmung der austretenden Stoffe hätten einleiten können. [651] Die Aktivitäten auf dem Johnston-Atoll, einschließlich Planung und Herstellung des JACADS, wurden durch das Chemical Activity Western Command – nach einer Umorganisation als Chemical Activity Pacific bezeichnet – des U.S. Pacific Command umgesetzt. Für Betrieb des JACADS und die hierzu erforderliche Infrastruktur auf dem Johnston-Atoll zeichnet die Defense Nuclear Agency verantwortlich. [652]

Zusammenfassung

Im Rahmen der bilateralen „Aktion Lindwurm“ wurden 100.000 bis 120.000 Granaten mit den chemischen Kampfstoffen Sarin (GB) und VX erfolgreich und ohne Zwischenfälle in Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über einen kombinierten Straßen-, Bahn- und Seetransport aus Westdeutschland zur Vernichtung abtransportiert. [653] Im Bewusstsein, dass jeder Zwischenfall – gleich welcher Art und Schwere – unabschätzbare Auswirkungen auf Umwelt, Bevölkerung, Politik und öffentliche Meinung haben könnte, wurde die gesamte Aktion in einem mehrjährigen Planungsprozess gemeinsam mit Vertretern beider Länder ausgestaltet und intensiv vorbereitet. Die alles überragende Maxime „Sicherheit von Mensch und Umwelt“ war dabei Leitmotiv sämtlicher Planungen. [654]
Die Transportaktion wurde flankiert von der Militäroperation „Desert Shield“ im Rahmen des später als Zweiten Golfkrieg bezeichneten Konflikts auf der einen und dem Mauerfall bzw. der (anstehenden) deutschen Wiedervereinigung auf der anderen Seite. [655] Die sichere und zügige Durchführung der „zero defects operation“ in diesem turbulenten Umfeld ohne nennenswerte Zwischenfälle wurde durch alle beteiligten Kräfte – auf deutscher wie auf amerikanischer Seite – mit höchster Professionalität sichergestellt. [656] Dies führte letztlich dazu, dass keines der bereitgestellten Notfallteams zu einem Einsatz aufgrund chemischer Kontamination ausrücken musste.
Einige der während des Transports gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen fanden umgehend Eingang in die Operationen des Zweiten Golfkriegs. [657]
Wichtig war jedoch auch eine rein nationale Bewertung nach Abschluss des Transports. Grundsätzlich wurden für die Durchführung nur wenige zivile und militärische Dienststellen bzw. Kommandobehörden eingebunden. Dies führte zur „Ausschaltung des Dienstweges und traditioneller Ebenen der Zusammenarbeit“. Die Beibehaltung dieser Vorgehensweise – unter informativer Beteiligung der originär zuständigen Dienststellen – empfahl sich für zukünftige Katastrophenlagen. [658]
Gleichzeitig zeigte sich jedoch, dass das Nichteinbinden sonst zuständiger Stellen in Ausnahme- und Katastrophenlagen die Anwendung des Konsensprinzips bei der Führung und Zusammenarbeit verschiedener Kräfte erfordert. Dies bedeutet letztlich, dass alle Beteiligten einvernehmlich entscheiden müssen. Im Falle der Aktion Lindwurm funktionierte diese Vorgehensweise. Für vergleichbare zukünftige Situationen wurde jedoch empfohlen, die jeweiligen Führungsebenen zur Verkürzung der Entscheidungswege und -zeiten räumlich zusammenzufassen, z. B. in gemeinsamen Lage- und Einsatzzentralen oder Gefechtsständen. [659]
Die Zuständigkeit zur staatlichen Gefahrenabwehr obliegt gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern. Demnach differieren Art und Umfang der damit zusammenhängenden Maßnahmen von Bundesland zu Bundesland. Für einen eventuellen Katastrophenfall im Rahmen der Transportaktion wären die ersten Maßnahmen zur Reaktion auf diese Lage durch die zivilen und militärischen Führer vor Ort sowie die sie koordinierenden Führungsstellen zu treffen gewesen. Diese Konsequenz, die sich in der Praxis zum damaligen Zeitpunkt noch nie als erforderlich erwiesen hatte, wurde im Nachgang der Aktion durch die entsprechenden Stellen aufgenommen und ausgewertet. [660]

Für die Durchführung der Transportaktion wurden allein in Rheinland-Pfalz in fünf Phasen 145 (Phase 1), 148 (Phase II), 619 (Phasen III und IV) bzw. 776 (Phase V) rheinland-pfälzische Polizeibeamte eingesetzt. Hinzu kamen Beamte des Bundesgrenzschutzes im Rahmen der Amtshilfe sowie die eingesetzten Beamten der Bahnpolizei. [661] Für andere Bundesländer liegen keine konkreten Zahlen vor. Bis auf Niedersachsen wurden die übrigen Bundesländer von den Transportzügen jedoch nur durchfahren. Es wurden lediglich kurze Zwischenhalte, meist aus bahnbetrieblichen Gründen, eingelegt. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der eingesetzten Polizisten in diesen Ländern deutlich geringer ausfiel als in Rheinland-Pfalz. Die Anzahl der eingesetzten Bahnpolizeibeamten nach Bundesbahndirektionen kann Tabelle 3 entnommen werden. Eine Zuordnung zum jeweiligen Bundesland kann in begrenztem Umfang aus der Bundesbahndirektion abgeleitet werden.
Auf Seiten der Feuerwehren wurden in Rheinland-Pfalz 960 Kräfte eingesetzt. Katastrophenschutzorganisationen stellten 642 Köpfe zur Verfügung. Zusammen mit den Polizeibeamten von Bund und Land leisteten sie – nur in Rheinland-Pfalz – 66 468 Überstunden im Zusammenhang mit der Transportaktion. [662]
Insgesamt waren an der Aktion bundesweit neben 1 500 amerikanischen Soldaten etwa 12 000 Beamte der Landespolizeien, des Bundesgrenzschutzes und des Katastrophenschutzes sowie 5 000 Kräfte der Bundeswehr beteiligt. Der zivile Kräfteanteil überwog dabei den militärischen Kräfteanteil deutlich, da die Bundesländer für Polizei- und Katastrophenschutzaufgaben zuständig waren. [663]

Nach Abschluss der Aktion luden Bundeskanzler Helmut Kohl, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, Bundesverteidigungsminister Manfred Stoltenberg der rheinland-pfälzische Innenminister Rudolf „Rudi“ Geil und der Oberbefehlshaber der U.S. Army Europe, General Crosbie Edgerton Saint, alle beteiligten Polizisten, Soldaten und sonstigen zivilen Helfer – deutsche wie amerikanische – sowie die Einwohner zu einer Feier mit gemeinsamem Appell aller Beteiligten am 21. September in Clausen ein. [664] [665] [666] [667] [668] Neben dem erfolgreichen Abschluss der Transportaktion wurde auch die deutsch-amerikanische Freundschaft gewürdigt. US-General Dennis L. Benchoff, Kommandeur der für den Straßentransport hauptverantwortlichen Einheit, würdigte die Aktion als deutliche Verstärkung der deutsch-amerikanischen Beziehungen: „The operation was a solid plus for the German-American relations“. [669] Während der Veranstaltung wurden den beteiligten Polizei- und Militäreinheiten Teilnahmeauszeichnungen und Gedenkmünzen verliehen. [670] Die an der Aktion beteiligten Eisenbahner – Lokführer, Zugbegleitpersonale, Rangierer, Bahnpolizisten sowie sonstige Direktionspersonale – wurden jedoch weder eingeladen noch geehrt. [671]
Bei aller Würdigung des Erfolgs wurde jedoch auch resümiert, dass die direkte Zusammenarbeit zwischen der deutschen militärischen mit der deutschen zivilen sowie den amerikanischen militärischen und zivilen Stellen eher zurückhalten und begrenzt erfolgte. Als Gründe hierfür wurden Sprachbarrieren auf der einen sowie unterschiedliche Denk- und Arbeitsweisen auf der anderen Seite identifiziert. Als weiteres Hindernis erwiesen sich fehlende Informationen über die Befugnisse der jeweiligen Stellen und ein daraus resultierender Vertrauensverlust auf beiden Seiten. Das WBK IV als territoriale Kommandobehörde trat in diesen Fällen als Vermittler auf und stimmte die Bedürfnisse der jeweiligen Seiten aufeinander ab. [672]

Die Kosten für die Aktion beliefen sich letztlich auf 53 Millionen US-Dollar auf US-amerikanischer Seite und überstiegen damit die ursprünglich erwarteten 41,9 Millionen um 11,1 Millionen US-Dollar, was insbesondere auf Verzögerungen der teilweise defekten MILVANs – 1,4 Millionen US-Dollar, bezahlt von amerikanischer Seite – zurückzuführen ist. [673]
Die von deutschen Sicherheitsbehörden erworbenen Kenntnisse im Hinblick auf Sicherheitsmanagement und Transportsicherheit wurden später bei den ersten Castorvolltransporten angewandt und in diesem Zusammenhang noch deutlich erweitert.
Auf dem Gelände des ehemaligen Depots in Clausen ist mittlerweile ein Solarpark entstanden. [674]

Hintergrundinformationen

Die nachfolgenden Abschnitte beleuchten die Hintergründe der Transportaktion. Dabei gehen sie über die in den anfänglichen Abschnitten zu Vorgeschichte und Planung erläuterten Hintergründe hinaus. Während sich die ersten Abschnitte an Interessierte und Laien gleichermaßen wenden, wird für den Abschnitt zur Wirkungsweise chemischer Munition ein gewisses Grundverständnis an Chemie und Biologie vorausgesetzt.

Terminologie: Waffe, Munition und chemischer Kampfstoff

Die Definition der Begriffe „Waffe“ und „Munition“ variiert in Abhängigkeit von u. a. geschichtlichem Zeitpunkt, technischem bzw. kulturellem Hintergrund oder Land.
Im deutschen Waffengesetz (WaffG) ist der Waffenbegriff in § 1 (2) definiert.

§[675]
(2) Waffen sind
  1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
  2. tragbare Gegenstände,
    1. die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen bzw. herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
    2. die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung und Wirkungsweise dazu geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Diese juristische Definition des Waffenbegriffs bezieht sich jedoch ausdrücklich nicht auf Kriegswaffen. Das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenkontrollgesetz = Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes) liefert in § 1 (1) eine Legaldefinition für den Begriff der „Kriegswaffe“.

§[676]
(1) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen im Sinne dieses Gesetzes (Kriegswaffen) sind die in der Anlage zu diesem Gesetz (Kriegswaffenliste) aufgeführten Gegenstände, Stoffe und Organismen.

Die Einstufung einer Waffe als Kriegswaffe ergibt sich damit stets aus dem Einzelfall, nämlich aus der Aufnahme in die Kriegswaffenliste. Eine Kriegswaffe ist damit stets auch eine Waffe nach der Definition des WaffG, jedoch nicht umgekehrt.
Die in § 1 (1) KrWaffKontrG erwähnte Kriegswaffenliste ist in zwei Teilbereiche untergliedert. [677]

  • Teil A: Kriegswaffen, auf deren Herstellung die Bundesrepublik Deutschland verzichtet hat
    • Atomwaffen
    • biologische Waffen
    • chemische Waffen
  • Teil B: sonstige Kriegswaffen
    • Flugkörper
    • Kampfflugzeuge und -hubschrauber
    • Kriegsschiffe und schwimmende Unterstützungsfahrzeuge
    • Kampffahrzeuge
    • Rohrwaffen
    • leichte Panzerabwehrwaffen, Flammenwerfer, Minenleg- und Minenwurfsysteme
    • Torpedos, Minen, Bomben, eigenständige Munition
    • sonstige Munition
    • sonstige wesentliche Bestandteile
Als „chemische Waffen“ werden dabei chemische Kampfstoffe sowie die zu ihrer militärischen Verwendung vorgesehenen Einrichtungen und Geräte bezeichnet. [678]
Eine Waffe – in diesem Zusammenhang konkreter: eine Schusswaffe [679] – selbst ist ohne entsprechendes Wirkmittel nicht entsprechend ihres Verwendungszwecks nutzbar. Als Effektor wird daher Munition verwendet. Sie erzeugt eine konkrete Wirkung im Ziel und ist nicht fest mit der Waffe verbunden. Die Waffe selbst fungiert somit nur als Werkzeug, um den eigentlichen Wirkungsträger auf die erforderliche Geschwindigkeit in der erforderlichen Raumrichtung zu beschleunigen. Damit wird die gewünschte Wirkung im Ziel erreicht.

Der Begriff der Munition kann – analog zum Waffenbegriff – auf verschiedene Arten definiert werden. Im zivilen Bereich legt Anlage 1 (Abschnitt 1, Unterabschnitt 3) des WaffG die juristische Definition des Begriffs „Munition“ fest. Demnach ist Munition Patronen-, Kartuschen-, hülsenlose oder pyrotechnische Munition, die zum Schießen aus Schusswaffen vorgesehen ist. [680]
Im militärischen Sprachgebrauch umfasst Munition Gegenstände und Komponenten, die

  • Explosionsstoffe enthalten oder aus Explosivstoffen bestehen;
  • Explosivstoffe und sonstige gefährliche Stoffe (z. B. Brand-, Nebel-, Reiz- oder Rauchstoffe) enthalten;
  • keinen Explosionsstoff, jedoch andere gefährliche Stoffe enthalten oder aus diesen bestehen und als Kampf-, Darstellungs-, Beobachtungs-, Markierungs- oder Signalmittel verwendet werden;
  • weder Explosionsstoffe noch andere gefährliche Stoffe enthalten oder aus solchen bestehen, aber aus/mit Waffen verschossen bzw. eingesetzt werden.
Unter Zugrundelegung der obigen Definitionen von „Waffe“ und „Munition“ kann gefolgert werden, dass Munition auch eine Waffe sein kann. Im Fall der abtransportierten Giftgasgranaten war dies der Fall. Diese enthielten entweder Sarin oder VX. Beide Stoffe werden explizit als chemische Waffe in Teil A der Kriegswaffenliste des KrWaffKontrG genannt. Im weitesten Sinne kann die Hülse der Granaten, welche die Giftstoffe umgab, als technisches Hilfsmittel betrachtet werden, um die chemischen Stoffe einer Wirkung im Ziel zuzuführen.

Als „chemischer Kampfstoff“ werden „[a]lle Gase, Flüssigkeiten und festen Stoffe, die im Kriege verwendet werden, um den Gegner durch ihre Gift- oder Reizwirkung außer Gefecht zu setzen“, bezeichnet. [681] Eine etwas modernere Definition beschreibt einen chemischen Kampfstoff als „Chemikalie zur Verwendung in militärischen Operationen, der aufgrund seiner physiologischen Eigenschaften dazu geeignet ist, einen gegnerischen Soldaten zu töten, zu verletzen oder kampfunfähig zu machen“. Dies umfasst ausdrücklich nicht Stoffe zur Schädlingsbekämpfung, Rauch- und Brandmittel sowie Reizgase im polizeilichen und militärischen Einsatz. [682] Im engeren Sinn handelt es sich bei einem chemischen Kampfstoff somit immer auch um eine Waffe bzw. präzisier: um eine chemische Waffe.
Im Kontext der Chemiewaffenkonvention (siehe Abschnitt „Völkerrechtliche Ansätze zur Reglementierung chemischer Kampfstoffe“) werden chemische Waffen wie folgt definiert.

§[683]
Der Ausdruck „chemische Waffen“ bezeichnet folgende Gegenstände, zusammen oder für sich allein:
  1. toxische Chemikalien und ihre Vorprodukte, mit Ausnahme derjenigen, die für nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Zwecke bestimmt sind, solange diese nach Art und Menge mit solchen Zwecken vereinbar sind;
  2. Munition oder Geräte, die eigens dazu entworfen sind, durch die toxischen Eigenschaften der unter Buchstabe a bezeichneten toxischen Chemikalien, welche infolge der Verwendung solcher Munition oder Geräte freigesetzt würden, den Tod oder sonstige Körperschäden herbeizuführen;
  3. jede Ausrüstung, die eigens dazu entworfen ist, im unmittelbaren Zusammenhang mitMunition oder Geräten verwendet zu werden, wie sie unter Buchstabe b bezeichnet sind.
„Toxische Chemikalie“ bedeutet jede Chemikalie, die durch ihre chemische Wirkung auf die Lebensvorgänge den Tod, eine vorübergehende Handlungsunfähigkeit oder einen Dauerschaden bei Mensch oder Tier herbeiführen kann. Dazu gehören alle derartigen Chemikalien, ungeachtet ihrer Herkunft oder der Art ihrer Produktion und ungeachtet dessen, ob sie in Einrichtungen, in Munition oder anderswo produziert werden. […]

Wann ein Stoff als chemischer Kampfstoff bzw. chemische Waffe geeignet ist, ergibt sich in der Praxis immer aus den Anforderungen, die an einen solchen Stoff gestellt werden (siehe Abschnitt „Was macht chemische Munition so gefährlich?“).

schematische und stark vereinfachte Darstellung unitärer chemischer Munition (M121-Granate der U.S. Army im Kaliber 155 mm) [684]
Bei der abtransportierten Munition handelte es sich um unitäre Munition (siehe Abbildung rechts). Munition dieser Art enthält den chemischen Kampfstoff bereits in seiner einsatzfähigen Form. [685] Vorteil dieser Munitionsart ist die im Vergleich zur binären Munition (siehe nachfolgender Abschnitt) einfache Produktion. Diese Einfachheit wirkt sich jedoch bei Lagerung, Handhabung und Transport nachteilig aus, da hier entsprechende Vorsichtsmaßnahmen und Umsichtigkeit erforderlich sind.
In den obigen Ausführungen zur Transportaktion wird auf den Beschluss des US-Kongresses vom 19. Dezember 1985 eingegangen, welcher Finanzmittel für die Produktion neuer binärer chemische Munition vorsieht.
schematische und stark vereinfachte Darstellung binärer chemischer Munition (M687-Granate der U.S. Army im Kaliber 155 mm) [686] [687]
Bei dieser Art der Munition, z. B. der US-Variante M687 (Kaliber 155 mm), liegt im Gegensatz zur abtransportierten unitären Munition der chemische Kampfstoff noch nicht in seiner einsatzbereiten Form vor. Stattdessen besteht die Munition aus zwei Kammern, die durch mehrere Berst- bzw. Trennscheiben voneinander getrennt sind. In den Kammern sind chemische Substanzen enthalten, welche jede für sich genommen nicht tödlich ist (bzw. bei direktem Kontakt weniger tödlich als ein chemischer Kampfstoff). Nach Abschuss der Munition brechen die Berst- bzw. Trennscheiben, wodurch die beiden chemischen Komponenten miteinander reagieren und den eigentlichen wirkfähigen chemischen Kampfstoff bilden. [688] Der Vorteil dieser Munitionsart im Vergleich zur unitären Munition ist die sichere und einfachere Lagerung und Handhabung sowie der sichere Transport. [689] [690] Weiterhin können durch den Einsatz binärer chemischer Munition völkerrechtliche Verbote und Einschränkungen umgangen werden, die für „klassische“ (d. h. unitäre) chemische Munition bestehen. [691] Die höhere Sicherheit bzw. einfachere Handhabung muss jedoch mit einem höheren Produktionsaufwand „bezahlt“ werden. [692] Darüber hinaus ergeben sich technische Herausforderungen, die einen erfolgreichen Einsatz beeinflussen können. Dies umfasst z. B. die Sicherstellung einer schnellen und vollständigen Reaktion der beiden chemischen Ausgangsstoffe, um eine möglichst große und chemisch reine Menge an chemischem Kampfstoff zu erhalten. Diese Reaktion muss zudem freiwillig exotherm und lösungsmittelfrei ablaufen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass möglichst wenige unbeabsichtigte Nebenreaktionen die Ausbeute an chemischem Kampfstoff verringern. [693]

Wie kommt US-amerikanische chemische Munition in die Westpfalz?

Die nachfolgenden Abschnitte geben einen kurzen Einblick in die politischen und historischen Einflussfaktoren, die zur Stationierung chemischer Waffen in der Westpfalz geführt haben.
In einigen Schriften, insbesondere solcher der so genannten „Friedensbewegung“, wird das Recht der Amerikaner zur Stationierung chemischer Munition in Deutschland bzw. Europa mit einem „Überbleibsel aus den Folgen des verlorenen 2. Weltkrieges“ umschrieben. [694] Tatsächlich sind die Umstände weit komplexer und vielschichtiger, als eine solche plakative Äußerung dies vermitteln kann.

Konflikt zweier Systeme: USA und Russland

Alexis Charles-Henri-Maurice Clérel de Tocqueville erwähnte in einem kurzen Absatz seines umfangreichen Standardwerks „Die Demokratie in Amerika“ von 1835 ein großes Konfliktpotential zwischen den USA und Russland.

[695]
There are, at the present time, two great nations in the world which seem to tend towards the same end, although they started from different points: I allude to the Russians and the Americans. […] Their starting-point is different, and their courses are not the same; yet each of them seems to be marked out by the will of Heaven to sway the destinies of half the globe.
(Es gibt in dieser Zeit zwei große Nationen in der Welt, die von verschiedenen Ausgangspunkten sich dem gleichen Ziel entgegenbewegen. Ich spiele auf die Amerikaner und die Russen an. […] Ihr Ausgangspunkt ist verschieden, und ihre Wege sind nicht dieselben; doch jeder scheint durch den Willen des Himmels dazu bestimmt, die Geschicke des halben Erdballs zu beherrschen.)

[696]
Es gibt in dieser Zeit zwei große Nationen in der Welt, die von verschiedenen Ausgangspunkten sich dem gleichen Ziel entgegenbewegen. Ich spiele auf die Amerikaner und die Russen an. […] Ihr Ausgangspunkt ist verschieden, und ihre Wege sind nicht dieselben; doch jeder scheint durch den Willen des Himmels dazu bestimmt, die Geschicke des halben Erdballs zu beherrschen.

Mit diesen wenigen Zeilen nahm er die Konsequenz des Zweiten Weltkriegs, die Teilung der Nordhalbkugel in einen amerikanischen (westlichen) und einen sowjetrussischen (östlichen) Block, vorweg. [697] Als wesentlichen Auslöser dieses Konflikts identifizierte Tocqueville die ideologischen Gegensätze der beiden Länder. [698]

[699]
The American struggles against the natural obstacles which oppose him; the adversaries of the Russian are men; the former combats the wilderness and savage life; the latter, civilisation with all its weapons and its arts: the conquets of the one are therefore gained by the ploughshare; those of the other by the sword. […] [T]he principal instrument of the former is freedom; of the latter servitude.
[700]
Die Amerikaner kämpfen gegen die Hindernisse, die die Natur ihnen entgegensetzt; die Gegner der Russen aber sind Menschen. Die ersteren schlagen sich mit der Wildnis und ihrem Leben herum; die letzteren mit der Zivilisation und all ihren Waffen. […] Die Eroberungen der Amerikaner werden darum mit der Pflugschar gemacht; die der Russen aber mit dem Schwert. Das prinzipielle Instrument des ersteren ist die Freiheit; das des zweiten die Knechtschaft.

Die Gegensätze zwischen den beiden Ländern verstärkten sich nach der Ermordung des russischen Kaisers Alexander II. Nikolajewitsch am 13. März 1881. Im Nachgang zu diesem Attentat wurden revolutionäre Bewegungen in Russland in zunehmender Weise bekämpft und unterdrückt. [701]
Noch während des Ersten Weltkriegs kam es in Russland ab 1917 zu einer Revolution, der ab 1918 in einen Bürgerkrieg zwischen den Bolschewisten („Rote“; radikale Sozialisten im Gegensatz zu den gemäßigten Sozialisten, den Menschewiki [702]) sowie den Zaristen und den nach Westen tendierenden Liberalen und Sozialdemokraten („Weiße“) überging. [703] [704] An einer Intervention auf Seiten der Antibolschewisten unter Beteiligung Großbritanniens, Frankreichs und Japans [705] [706] beteiligte sich auch die USA mit bis zu 10.000 Soldaten in Murmansk und Wladiwostok [707]. Die Beteiligung Amerikas erfolgte dabei unter Anwendung des 14-Punkte-Programms, welches der US-amerikanische Präsident Woodrow Wilson am 8. Januar 1918 als amerikanisches Friedensprogramm für die Mittelmächte [708] auflegte und welches nun auch gegen die Bolschewisten angewandt wurde. In gewisser Hinsicht kann die Koalition aus Großbritannien, Frankreich, Japan und den USA als Vorläufer des späteren westlichen Blocks und damit der Blockbildung als solche angesehen werden. [709]
Die Intervention der westlichen Länder in die russische Revolution blieb erfolglos, sodass 1922 unter Führung der Bolschewisten die „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ (UdSSR) gegründet wurde. [710] [711]
Bis zum Zweiten Weltkrieg bestanden nur lose diplomatische Beziehungen zwischen den USA und der UdSSR. Während sich die USA als Folge ihrer Isolationismuspolitik der 1920er Jahre in den ersten Jahren des Zweiten Weltkriegs neutral stellten, änderte sich dies mit dem Angriff Deutschlands auf die Sowjetunion. Der US-amerikanische Präsident Franklin Delano Roosevelt bot der UdSSR daraufhin im Juli 1941 amerikanische Unterstützung im Kampf gegen Hitler an. Dieser wurde von beiden Seiten als „das größere Übel“ angesehen, sodass beide Länder dieses „unnatürliche Bündnis“ eingingen. [712]
Bereits kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs in Deutschland zeigten sich die ideologischen Differenzen zwischen den beiden Ländern erneut. Nachdem die UdSSR in den unter ihrer Besatzung stehenden ostmitteleuropäischen Gebieten den bolschewistischen Einfluss zunehmend ausbaute und dabei gemeinsame Vereinbarungen – wie z. B. freie und demokratische Wahlen – zunehmend ignorierte, ordnete US-Präsident Harry S. Truman den sofortigen Stopp aller Reparationslieferungen in die UdSSR an. Moskaufeindliche Äußerungen der USA nahmen zu. Dies führte letztlich dazu, dass wichtige Punkte – wie z. B. die Reparationsfrage – auf der Potsdamer Konferenz nicht einstimmig geklärt werden konnten. Der Konflikt fand seinen vorläufigen Höhepunkt in einer Machtdemonstration der USA gegenüber der UdSSR: den Atombombenabwürfen über Hiroshima und Nagasaki. [713]

Truman-Doktrin und Kalter Krieg

Sämtliche Punkte, die auf der Potsdamer Viermächtekonferenz keine Klärung fanden, bildeten den Nährboden für den Konflikt zwischen den USA (bzw. allgemeiner dem Westblock) und der UdSSR (bzw. allgemeiner dem Ostblock) in den kommenden Jahrzehnten: den Kalten Krieg. [714] Mit zur Entfremdung zwischen den westlichen Alliierten des Potsdamformats, USA und Großbritannien, und der UdSSR beigetragen hat der zunehmende kommunistische Einfluss in osteuropäischen Staaten (siehe oben). Dieser wurde durch die Sowjetisierungspolitik Stalins ermöglicht und widersprach dem westlichen Verständnis von Demokratie, Freiheit und Selbstbestimmung. [715]
Der zunehmende sowjetische Einfluss in Europa nötigte die USA ab der zweiten Hälfte des Jahres 1946 dazu, ihre Außenpolitik auf eine längerfristige Unterstützung von und Zusammenarbeit mit Europa auszurichten. [716] Diese Politikänderung geht maßgeblich auf das Kennantelegramm zurück. George Frost Kennan, Botschaftsrat an der Moskauer US-Botschaft, warnte in einem Kabelbericht am 22. Februar 1946 vor „der Weiterexistenz einer grundsätzlich aggressiven sowjetisch-russischen Außenpolitik“. Ziel der UdSSR seit demnach die Schwächung westlicher Demokratien. Kennan zufolge müssten die USA angemessen auf diesen aggressiven Habitus reagieren. [717] Im gleichen Zusammenhang sprach der britische Premierminister Winston Leonard Spencer-Churchill im amerikanischen Fulton (Missouri) von einem „Eisernen Vorhang“, der Europa teile, und von einem „unverhohlenen sowjetischen Expansionismus“. Die zunehmende Expansion des Kommunismus in anderen Ländern der Welt, z. B. in Nordkorea, Vietnam oder China, trug ebenfalls zu der grundlegenden politischen Neuausrichtung bei. [718]
Nach amerikanischer Bewertung beeinflusste die UdSSR diverse Untergrundbewegungen in Griechenland und der Türkei, um einen kommunistischen Umsturz zu erreichen. [719] Am 12. März 1947 verkündete Truman vor dem US-Kongress die Gewährung von Wirtschafts- und Militärhilfen für diese beiden Länder in Höhe von 400 Millionen Dollar. [720] Dabei sprach er sich gleichzeitig dafür aus, alle freien Staaten im Kampf gegen den Kommunismus zu unterstützen. Damit solle vor allem die Sicherheit der USA garantiert und die freie Welt geschützt werden. [721] [722]

[723]
Die eine Lebensform beruht auf dem Willen der Mehrheit und ist gekennzeichnet durch freie Institutionen, ein Repräsentativsystem der Regierung, freie Wahlen, Garantien für die Freiheit des einzelnen, Freiheit der Rede und Religion und Freiheit von politischer Unterdrückung. Die zweite Lebensform beruht auf dem Willen einer Minderheit, der der Mehrheit gewaltsam aufgezwungen wurde. Sie beruht auf Terror und Unterdrückung, kontrolliertem Presse- und Rundfunkwesen, unfreien Wahlen und der Unterdrückung der persönlichen Freiheit. […] [Es] muß […] die Politik der Vereinigten Staaten sein, die freien Völker zu unterstützen, die sich der versuchten Unterdrückung durch bewaffnete Minderheiten oder auswärtigem Druck widersetzen.

Diese Rede kann als Geburtsstunde der Eindämmungspolitik (Containmentpolitik) der USA angesehen werden [724] und markiert gleichzeitig den Beginn des Kalten Krieges („Truman-Doktrin“), welcher bis zum Fall der Berliner Mauer 1989 bzw. der deutschen Wiedervereinigung 1990 andauern sollte.
In den Folgejahren grenzten sich die zwei Blöcke – West- und Ostblock – immer stärker voneinander ab. Dies wurde nicht zuletzt u. a. durch die Berlinblockade 1948/1949 und letztlich die Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 beeinflusst. [725]

NATO – Die Nordatlantische Verteidigungsallianz

Der Kalte Krieg kann als „permanenter und aktiv betriebener ‚Nicht-Frieden‘“ bezeichnet werden. Dabei wurden sämtliche Mittel militärischer Kriegsführung eingesetzt – allerdings mit dem Unterschied, dass der „Nicht-Frieden“ jederzeit innerhalb nur weniger Stunden zu einem Atomkrieg hätte eskaliert werden können. [726]
Um möglichen Aggressionen der Sowjetunion militärisch entgegentreten zu können, wurde am 18. März 1949 durch die Westmächte Kanada, Grobritannien, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Italien, Portugal, Norwegen, Island und die USA der Nordatlantikvertrag unterzeichnet. Damit einher ging die Gründung der Verteidigungsorganisation des Nordatlantikvertrags (North Atlantic Treaty Organization, NATO). [727] Die offizielle Proklamation erfolgte am 4. April 1949, wodurch der Vertrag völkerrechtlich wirksam wurde. [728]
Am 2. Oktober 1954 beschloss die Londoner Außenministerkonferenz die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die NATO und den Brüsseler Pakt. Der formelle Antrag Deutschlands auf Aufnahme in die beiden Allianzen erfolgte drei Wochen später am 23. Oktober 1954. Mit dem Beitritt verpflichtete sich Deutschland u. a., keine Atom-, biologischen oder chemischen Waffen sowie keine gelenkten Geschosse herzustellen. [729] Die offizielle Aufnahme der Bundesrepublik in die NATO erfolgte am 6. Mai 1955. [730]
Die sowjetisch dominierten Länder des Ostblocks unterzeichneten als Reaktion auf den deutschen NATO-Beitritt am 14. Mai 1955 den „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“, der kurz als „Warschauer Vertrag“ – durch Staaten des westlichen Bündnisses jedoch meist als „Warschauer Pakt“ – bezeichnet wird. Unterzeichnerstaaten waren neben der Sowjetunion auch Albanien, Ungarn, Rumänien, Polen, die Tschechoslowakei und die Deutsche Demokratische Republik. [731]
Die NATO entwickelte mehrere militärische Strategien zur Reaktion auf einen möglichen Militärschlag gegen europäische NATO-Staaten. Diese wurden regelmäßig an die aktuelle Bedrohungssituation angepasst. 1957 wurde mit dem „Overall Strategic Concept for the Defense of the North Atlantic Treaty Organization Area“ das Verteidigungskonzept der „massiven Vergeltung“ („massive retaliation“) verabschiedet (MC 14/2). MC 14/2 sah vor, einem Angriff auf NATO-Staaten – gleich, ob konventionell oder mit nuklearer Komponente, – immer einen nuklearen Gegenschlag entgegenzusetzen. [732] Durch diese Vergeltungsdrohung sollten die Staaten des Warschauer Pakts zum Frieden gezwungen werden („Gleichgewicht des Schreckens“).
Die Strategie der massiven Vergeltung wurde 1967 durch das „Overall Strategic Concept for the Defense of the North Atlantic Treaty Organization Area“ (MC 14/3) abgelöst, welches die Strategie der „flexiblen Erwiderung“ („flexible response“) beinhaltete. Darin wurden auf verschiedene Angriffsszenarien gegen NATO-Staaten unter dem Leitprinzip „Abschreckung vor Angriff“ verschiedene abgestufte Reaktionsmöglichkeiten vorgesehen, nämlich

  1. direkte Verteidigung („direct defense“),
    d. h. Eintritt in die Kampfhandlungen auf Ebene der durch den Gegner genutzten Mittel mit konventionellen Mitteln und Aufhalten des Gegners bzw. Verhindern des Erreichens seiner Ziele;
  2. durchdachte Eskalation („deliberate escalation“),
    d. h. geplanter und gesteuerter Einsatz von Mitteln, die das Fähigkeitsspektrum konventionell agierender Truppen übersteigen, z. B. Nutzung taktischer Waffen auf nuklearer Basis mit dem Ziel, den Gegner zur Neubewertung seiner Strategie hinsichtlich Aufwand und Nutzen zu bewegen und
  3. allgemeiner nuklearer Angriff („general nuclear response“),
    d. h. Einsatz von Kernwaffen als Erst- oder Zweitschlag bei gleichzeitiger räumlicher Ausweitung des Konflikts, jedoch stets als letzte Maßnahme der Abschreckung oder Verteidigung.
MC 14/3 sah primär den Einsatz der verfügbaren konventionellen und nuklearen Waffen vor. Für den Fall eines Einsatzes biologischer oder chemischer Waffen durch den Gegner sollte jedoch eine entsprechende Reaktion durch das atlantische Bündnis möglich sein. Dies umfasste

  • den Einsatz tödlicher chemischer Kampfstoffe in begrenztem Umfang als Vergeltungsschlag und
  • passive Verteidigungsmaßnahmen (z. B. Dekontaminationseinrichtungen) gegen den Einsatz chemischer oder biologischer Kampfstoffe. [733]

MC 14/3 und die Westpfalz

Da der Einsatz chemischer Kampfstoffe durch die Ostblockstaaten nicht ausgeschlossen werden konnte und das NATO-Konzept MC 14/3 explizit eine Reaktionsfähigkeit für einen derartigen Angriff vorsah, mussten chemische Waffen in den NATO-Mitgliedsländern vorgehalten werden. Deutschland als Staat mit einer direkten Grenze zum Warschauer Pakt – nämlich der innerdeutschen Grenze zwischen BRD und DDR – kam dabei eine Schlüsselrolle zu: Eine potentielle kriegerische Auseinandersetzung beider Blöcke hätte eine Frontlinie quer durch Mitteleuropa und damit auch quer durch Deutschland zur Folge gehabt. [734]
Da der Bundesrepublik Deutschland die Produktion chemischer Kampfstoffe durch die Regularien des Brüsseler Pakts (siehe oben) verboten war, mussten amerikanische Bestände nach Deutschland verlegt werden. Dies erfolgte bereits zwischen Juli und Oktober 1967 per Schiff, Bahn und LKW ausschließlich in das Depot Clausen [735] und damit zumindest zeitweise noch vor Verabschiedung des zugrundeliegenden strategischen NATO-Konzepts Ende 1967 [736]. Vereinzelt wird auch 1968 als Jahr der Verlegung der Waffen aus den USA nach Deutschland angegeben. [737] Weitere Lagerorte US-amerikanischer chemischer Waffen befanden sich in Hanau, Hailer, Bernbach, Viernheim, Mannheim und Bad Tölz. [738] Zu einem Einsatz der nach Deutschland verlegten Waffen kam es jedoch nie.
Nach Abschluss der Aktion Lindwurm wurde Ende Oktober 1990 bekannt, dass die USA bereits im Jahr 1959 chemische Waffen in das Depot Gerbach verlegten. Dabei handelte es sich um Geschosse mit 384 t S-Lost und 56 t Sarin. Dies entsprach einer Gesamtsumme von 440 t chemischem Kampfstoff, die bereits vor 1967/1968 in Deutschland gelagert wurde. [739]
Im März 1968 starben im Skull Valley im US-Bundesstaat Utah 6 249 Schafe. Obduktionen der Tiere ergaben als Todesursache Vergiftungen mit dem Nervengift VX. Die Giftquelle konnte auf Freiluftversuche auf dem in unmittelbarer Nähe liegenden Erprobungsgelände Dugway Proving Ground zurückgeführt werden („Dugway sheep incident“, „Skull Valley sheep kill“). [740] [741] Im selben Jahr wurden mehrere undichte Granaten mit chemischem Kampfstoff auf dem US-Stützpunkt im japanischen Okinawa entdeckt. [742] Im Jahr 1969 nahmen internationale Proteste gegen den Einsatz chemischer Waffen durch die USA im Vietnamkrieg zu. [743] Der amtierende Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) Sithu U Thant wies beispielsweise darauf hin, dass die durch die Vereinigten Staaten verwendeten Herbizide und Tränengase durchaus unter das Genfer Protokoll von 1925 fallen würden. [744] Am 25. November 1969 bat US-Präsident Richard Milhous Nixon den amerikanischen Senat um Ratifizierung des Genfer Protokolls über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie bakteriologischer Mittel im Krieg. [745] Die USA stellten daraufhin unilateral die Produktion neuer chemischer Munition ein. [746] [747] Das Genfer Protokoll indes wurde durch die USA erst am 22. Januar 1975 ratifiziert. [748] Die aus Clausen abtransportierte Munition wurde demnach seit ihrer Erstverbringung in die Westpfalz nicht durch neue Munition ersetzt.

Was macht chemische Munition so gefährlich?

Die nachfolgenden Abschnitte behandeln die Chemie hinter der chemischen Munition. Damit soll dem chemisch interessierten Leser zum einen ein tieferer Einblick ermöglicht, gleichzeitig das auf dieser Seite gegebene Gesamtbild der Transportaktion abgerundet werden. Für das Verständnis sind Grundkenntnisse in Chemie und ggf. auch Biologie vorteilhaft.

Wann ist ein chemischer Stoff ein chemischer Kampfstoff?

Zahlreiche chemische Stoffe und Verbindungen sind tödlich. Nur wenige davon eignen sich jedoch als chemischer Kampfstoff. Dies ist darauf zurückzuführen, dass an chemische Kampfstoffe verschiedene Forderungen aus taktischer und technischer Sicht gestellt werden. Diese sollten im Idealfall alle erfüllt sein, um einen idealen chemischen Kampfstoff zu erhalten. [749] Anhaltspunkte liefert nachfolgende Übersicht.

Forderungen an chemische Kampfstoffe aus verschiedenen Blickwinkeln [750] [751]
taktische Forderungen technische Forderungen
hohe Toxizität unmittelbare Tötung oder Schädigung des Gegners kostengünstige Massenproduktion, idealerweise mit lokal verfügbaren Rohstoffen
Wirkung kombinierte und komplexe Vergiftung an verschiedenen Organen bzw. Organsystemen, die reiz- und symptomlos verläuft höchstmögliche technische Reinheit
Wahr­nehmung Farb- und Geruchlosigkeit chemische Stabilität gegen Umwelt- und sonstige chemische Einflüsse, insbesondere gegen Entgiftungsmittel
Wirkungs­dauer möglichst maximal durch entsprechende physikochemische und toxische Eigenschaften Detonationsbeständigkeit
Ausbrei­tung kontrolliert und berechenbar dem Verwendungs- und Wirkungszweck angepasster Dampfdruck
Flüchtig­keit zielbezogen hoch oder gering niedriger Erstarrungspunkt, d. h. Beibehaltung des flüssigen Aggregatzustands in einem möglichst breiten Temperaturbereich
Sess­haftigkeit zielbezogen stark oder gering Mischbarkeit und Lösungsvermögen
Durch­dringungs­vermögen möglichst hoch (Haut, Materialien, Bekleidung, Schutzausrüstung etc.) Aerolisierbarkeit
Undetek­tierbarkeit schwieriger analytischer Nachweis durch technische Detektionsgeräte oder tierische Hilfsmittel

Einteilung chemischer Kampfstoffe

Hauptkomponenten chemischer Munition sind chemische Kampfstoffe. Dieser Begriff wurde im Abschnitt „Terminologie“ bereits definiert.
In der Vergangenheit wurden mehrere Unterscheidungssysteme etabliert, um chemische Kampfstoffe nach verschiedenen Kriterien einzuteilen. Dies erweist sich jedoch häufig als schwierig. [752] Insbesondere eine Einteilung nach chemischen Eigenschaften ist dabei stets unvollständig, da keine eindeutige und scharfe Abgrenzung möglich ist. [753] [754] [755] Eine Einteilung sollte daher immer auch zweckbezogen erfolgen. [756] [757] Überschneidungen können dabei nicht immer vermieden werden. Exemplarische Unterteilungen sind in nachfolgender Übersicht zusammengefasst. Dabei sind auch Beispiele für die einzelnen Substanzgruppen angegeben. Die im Rahmen der Aktion Lindwurm abtransportierten Stoffe sind in Kursivschrift hervorgehoben.

  • physikalische Eigenschaften [758] [759]
    • Aggregatzustand (bei Normal- bzw. Standardtemperatur)
      • Geländekampfstoffe
        • fest
          • Diphenylaminchlorarsin (Adamsit, DM)
          • ω-Chloracetophenon (CN)
        • flüssig
          • Blausäure
          • Diphosgen
          • Sarin
          • VX
          • S-Lost („Senfgas“)
          • Tabun
          • Soman
      • Luftkampfstoffe
        • gasförmig
          • Phosgen
          • Chlorcyan
    • Flüchtigkeit [760]
      • flüchtige Stoffe
        • Phosgen
        • Diphosgen
        • Chlorcyan
        • Blausäure
      • sesshafte Stoffe
        • S-Lost („Senfgas“)
        • Tabun
        • Sarin
        • Soman
  • physiologische, pharmakologische und toxikologische Gesichtspunkte [761] [762] [763]
  • militärische Gesichtspunkte [764]
    • grundsätzliche Wirkungsart (Wirkungsergebnis)
      • tödlich
        • Phosgen
        • Blausäure
        • Sarin
        • VX
      • zeitweilig außer Gefecht setzend
        • S-Lost („Senfgas“)
        • 3-Chinuclidinylbenzilat (BZ)
        • Lysergsäurediethylamid (LSD)
    • physiologische, pharmakologische und toxikologische (siehe vorherigen Punkt)
    • Wirkungseintritt
      • schnell wirkend
        • Blausäure
        • Sarin
        • VX
      • langsam wirkend
        • S-Lost („Senfgas“)
        • Phosgen
    • Wirkungsdauer
      • kurz wirkend
        • Blausäure
        • Phosgen
      • lang wirkend
        • S-Lost („Senfgas“)
        • Soman
        • VX
  • Anwendungsziele/-orte (Auswahl) [765]
    • Offensivkampfstoffe
    • Luftkampfstoffe
      • Phosgen
      • Chlorcyan
    • Gaskampfstoffe
    • Gefechtskampfstoffe
      • Sarin
      • VX
    • Defensivkampfstoffe
    • Geländekampfstoffe
      • Diphenylaminchlorarsin (Adamsit, DM)
      • ω-Chloracetophenon (CN)
      • Blausäure
      • Diphosgen
      • Sarin
      • VX
      • S-Lost („Senfgas“)
      • Tabun
      • Soman
    • Aerosolkampfstoffe
    • Diversionskampfstoffe
    • Hinterhaltskampfstoffe
  • strategische Einteilung [766]
    • strukturmäßig
      in großen Mengen produzier- und verfügbar
      • S-Lost („Senfgas“)
      • Sarin
      • VX
      • Diphenylaminchlorarsin (Adamsit, DM)
      • Chloracetophenon
    • reservestrukturmäßig
      Produktion bei Bedarf durch die chemische Industrie für die Verwendung als Kampfstoff
      • Blausäure
      • Phosgen
    • begrenzt strukturmäßig
      bedingte Eignung als Kampfstoff bei gleichzeitiger großindustrieller Produktion für nichtmilitärische Zwecke; nur in kleinen Mengen verfügbar; großtechnische Herstellung (noch) nicht möglich
      • Arsenwasserstoff
      • Phosphorwasserstoff
  • historische Entwicklung [767]
    • „alte“ Kampfstoffe: Verwendung im Ersten Weltkrieg oder noch davor
      • Weißkreuzgruppe
        Reizungen und Verletzungen der Augen („Tränengase“)
        • ω-Chloracetophenon (CN)
        • d-Chlorbenylidenmalondinitril (CS)
        • Bromaceton
      • Blaukreuzgruppe
        Schädigung der oberen Atemwege
        • Diphenylarsinchlorid (Clark I, DA)
        • Diphenylcyanarsin (Clark II, DC)
        • Diphenylaminchlorarsin (Adamsit, DM)
      • Grünkreuzgruppe
        Schädigung des Lungengewebes
        • Chlorpikrin
        • Phosgen
      • Gelbkreuzgruppe
        Wirkung auf mit der Außenwelt in Beziehung stehende Körperpartien (Haut, Augen, Schleimhäute, Atemwege)
        • S-Lost („Senfgas“)
        • N-Lost
    • „neue“ Kampfstoffe (Nervenkampfstoffe)
      phosphororganische Kampfstoffe, die primär die Funktion des Nervensystems schädigen
      • G-Reihe („Germany“) [768]
        • Tabun (GA)
        • Sarin (GB)
        • Soman (GD)
      • V-Reihe („Victory“ oder „viskos“, je nach Quelle) [769]
        • VX
      • Nowitschok-Reihe [770]

Phosphororganische Verbindungen

Die nachfolgenden Abschnitte behandeln verschiedene Aspekte phospororganischer Verbindungen.

Allgemeines

Die in der abtransportierten Munition enthaltenen Kampfstoffe Sarin (GB) und VX gehören zur Gruppe der phosphororganischen Verbindungen. Verbindungen dieser Art sind nur dann biologisch aktiv, wenn sie auf folgende Grundstruktur zurückzuführen sind.


Dabei bezeichnen Y und Z eine Alkoxy-, Aroxy-, Alkyl-, Aryl- oder Alkylaminogruppe, während X eine halogenhaltige Abgangsgruppe mit aziden Eigenschaften darstellt. Die (P-X)-Bindung ist dabei ausschlaggebend für die biologische Wirkung der Verbindung. [771] Die Struktur ähnelt deutlich den auf phosphororganischer Basis aufbauenden Pestiziden, wie z. B. Malathion, dessen Struktur nachfolgend dargestellt ist. [772]


Sarin – chemisch O-Isopropylmethylfluorphosphonat (Isopropylester der Methylfluorphosphonsäure) oder militärisch GB – zählt zur Gruppe der Alkylfluorphosphonate. [773] Basierend auf der obigen Grundstruktur kann mit X = F, Z = CH3 und Y = OiPr die nachfolgende Strukturformel angegeben werden.


VX – chemisch O-Ethyl-S-2-diisopropylaminoethylmethylphosphonothiolat – unterscheidet sich von Sarin vor allem durch seine deutlich höhere Toxizität. Seine chemische Struktur ergibt sich aus der oben dargestellten Grundformel mit X = CH3, Y = OEt und Z = (iPr)2N(EtS). [774] [775]

Aus militärischer Sicht weisen phosphororganische Verbindungen einige taktische Vorteile auf. Durch Weiterentwicklung der Verbringungsverfahren können in wenigen Sekunden tödliche Konzentrationen erreicht werden. Da Kampfstoffe dieser Art in der Regel farb-, geruch- und geschmacklos sind, ist ihre rechtzeitige Detektion – im Gegensatz zu nichtphosphororganischen Verbindungen – schwer bzw. unmöglich. Die Praxis, chemischen Alarm erst auszulösen, wenn der eingesetzte chemische Stoff – z. B. durch Farbe oder Aggregatzustand – eindeutig identifizert wurde, kann bei phosphororganischen Verbindungen nicht mehr angewandt werden. Dies bedingt die Anpassung militärischer Verfahren und Prozesse sowie die Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung. [776]
Wirkungsweise

Biologisch aktive phosphororganische Verbindungen zeichnen sich durch ihre starke nervenschädigende Wirkung aus.
Die Steuerung aller Körperfunktionen eines Lebewesens erfolgt – neben anderen Systemen – durch das Nervensystem. Dabei werden zum einen elektrische Impulse zur Auslösung bestimmter Effekte an die entsprechenden Organe oder Muskeln geleitet. Zum anderen leiten Nervenbahnen verschiedene Reizeffekte, welche durch äußere Einflüsse auf die Sinnesorgane entstehen, weiter. Diese äußeren Reize werden dann entsprechend im Nervensystem verarbeitet und lösen ihrerseits wieder verschiedene Gegenreaktionen aus. [777]
Wirbeltiernervensysteme bestehen aus Nervenzellen (Neuronen) als wesentliche Einheit. Eine schematische Darstellung einer solchen Zelle ist nachfolgend abgebildet. Eine Nervenbahn besteht aus einer Aneinanderreihung mehrerer Neuronen. Der umgangssprachliche Begriff „Nerv“ ist ein Bündel mehrerer Neuronen.

Acetylcholin

Über Dendriten werden Signale anderer Neuronen empfangen und an den Zellkörper weitergeleitet. Vom Neuron abgehende Impulse werden über das Axon weitergeleitet. Jedes Axon besitzt an seinem Ende eine synaptische Endigung. Diese liegt der Signaleingangsstelle eines anderen Neurons gegenüber. Der Zwischenraum zwischen dem Axon des sendenden Neurons und der signalaufnehmenden Nervenzelle wird als Synapse bezeichnet. Entsprechend wird das abgebende Neuron als präsynaptisches und das aufnehmende Neuron als postsynaptisches Neuron bezeichnet. [778] Die Signalübertragung durch den etwa 50 nm breiten [779] synaptischen Spalt erfolgt entweder durch chemische Botenstoffe, so genannte Neurotransmitter (chemische Synapse), oder durch elektrische Impulse (elektrische Synapse). [780]
Chemische Kampfstoffe wirken ausschließlich auf chemische Synapsen. Die auf der präsynaptischen Seite ankommenden elektrischen Impulse werden dabei in chemische Signale umgewandelt, die in Form des Neurotransmitters durch den synaptischen Spalt transportiert werden. Auf der postsynaptischen Seite werden sie wieder in elektrische Signale transformiert und entsprechend weiterverarbeitet bzw. -geleitet. [781] Ein einzelner Nervenimpuls kann dabei bis zu drei Millionen Transmittermoleküle gleichzeitig freisetzen. [782]
Einer der häufigsten vorkommenden Neurotransmitter in Wirbeltieren und mithin einer der am umfassendsten untersuchten ist Acetylcholin (ACh). ACh wirkt an motorischen Endplatten, d. h. an postsynaptischen Membranen motorischer Neuronen, und löst dementsprechend Muskelkontraktionen aus. [783] Weiterhin wirkt ACh auch in Bereichen des vegetativen Nervensystems, wodurch die Funktion der inneren Organe beeinflusst wird.
Die durch ACh ausgelöste Erregung wird durch chemische Spaltung des Transmitters wieder unterbrochen. Diese chemische Reaktion wird durch das Enzym Acetylcholinesterase (AChE) katalysiert. Dadurch wird

  1. die Erregung rechtzeitig und ausreichend schnell wieder unterbrochen und
  2. die ACh-Resynthese durch schnelle Bereitstellung der Ausgangsstoffe beschleunigt, wodurch bei einem weiteren ankommenden Nervenreiz wieder ausreichend Transmitter zur Verfügung steht. [784] [785]
Die nachfolgende Abbildung zeigt den Reaktionsmechanismus der AChE. [786]

Im aktiven Zentrum besitzt AChE u. a. die Aminosäure Serin. Deren Hydroxylgruppe wird durch die Imidazolgruppe der ebenfalls im aktiven Zentrum angeordneten Aminosäure Histidin über eine Wasserstoffbrückenbindung aktiviert. ACh bindet unter Abspaltung Cholins an die Hydroxylgruppe des Serins, welche dadurch acetyliert wird. [787] [788] Das freigesetzte Cholin wird zur Resynthese von ACh in die synaptische Endigung des präsynaptischen Neurons zurückgeführt. [789] Im weiteren Verlauf wird die so gebildete Zwischenverbindung hydrolysiert, wodurch das Serin des aktiven Zentrums der AChE regeneriert und Acetylat freigesetzt wird. [790] Die Hydrolysereaktion ist derjenige Schritt der ACh-Zersetzung, der durch AChE katalysiert wird. [791] Die gesamte Zersetzungsreaktion läuft innerhalb weniger Millisekunden ab und stellt die Unterbrechung des durch ACh ausgelösten Reizes sowie die Wiederherstellung des Ursprungszustandes an prä- und postsynaptischem Neuron sicher. [792] Die Dauer des Reizes wird durch diesen Mechanismus auf wenige tausendstel Sekunden begrenzt. [793]

Phosphororganische Verbindungen weisen eine ähnliche Reaktivität wie ACh auf. Dadurch wird ein Angriff am aktiven Zentrum der AChE begünstigt, was zu einer Phosphorylierung desselben unter Bildung eines stabilen Phosphoryl-Enzym-Komplexes führt. Dadurch wird das Enzym in seiner Funktion inhibiert und ist nicht mehr oder nur noch eingeschränkt funktionsfähig. [794] [795] [796]
Die nachfolgende Abbildung zeigt den vereinfachten Mechanismus dieser Reaktion am Beispiel des Sarins. [797]

Der Inhibitionsprozess verläuft demnach in zwei Stufen. Es kommt zunächst zu einer reversiblen Inhibition des Enzyms unter Bildung eines AChE-Sarin-Komplexes. In einem zweiten Schritt wird durch Reaktion des Sarins mit dem aktiven Zentrum der AChE unter Abspaltung von Flusssäure – die im Reaktionsmilieu in dissoziierter Form vorliegt – eine kovalente Bindung zwischen dem aktiven Zentrum und dem Phosphoratom des Sarins gebildet. Die Stärke dieser Bindung ist dabei grundsätzlich abhängig von der Güte der Abgangsgruppe (X in der obigen allgemeinen Strukturformel). Die Acidität der dabei gebildeten Säure bestimmt die Stärke der (P-X)-Bindung, damit die Reaktivität der phosphororganischen Verbindung und somit letztlich deren Toxizität. [798] Für VX kann von einem ähnlichen Mechanismus ausgegangen werden.
Die Dephosphorylierung der gehemmten AChE erfolgt generell nur sehr langsam. Infolgedessen kommt es zu einer Aufkonzentration bzw. einer unvollständigen Zersetzung von ACh im synaptischen Spalt und am postsynaptischen Neuron. Dadurch wird an der postsynaptischen Nervenzelle eine anhaltende Verstärkung der Erregung induziert. Dies führt letztlich zu Spasmen und weiteren neurotoxischen Effekten. Am Ende steht – bei fehlender rechtzeitiger Intervention – der Tod. [799] [800] [801]
Die inhibierende Wirkung des Sarins ist nicht nur auf muskuläre Synapsen beschränkt. Sie kann sich aufgrund des Vorkommens von ACh als Neurotransmitter im vegetativen Nervensystem (siehe oben) beispielsweise auch auf Enzyme in der Leber, der Muttermilch und den Nieren erstrecken. [802]

Sarin: Eigenschaften, Synthese und Symptome

Die Synthese von Sarin gelang erstmals in der Arbeitsgruppe um Dr. Gerhard Schrader im Jahr 1938 bei der Suche nach geeigneten Schädlingsbekämpfungsmitteln auf phosphororganischer Basis. Die Namensgebung richtete sich dabei nach den an der Synthese beteiligten Forschern. [803]
Die farb- und geruchlose Flüssigkeit ist mit Wasser in jedem Verhältnis mischbar und zudem stark hygroskopisch. Ihre Anwendung als Kampfstoff ist nicht an bestimmte klimatische Bedingungen gebunden. Dampfförmiges Sarin adsorbiert sehr gut an verschiedenen Materialien wie Textilien, Wolle, Holz, Beton u. a., wodurch die toxische Wirkung noch lange nach Verlassen eines kontaminierten Gebietes anhalten kann. Aufgrund des hohen Dampfdrucks desorbiert Sarin in einer ungiftigen Atmosphäre schnell: Bereits 15 bis 20 Minuten nach Verlassen einer kontaminierten Atmosphäre sind 90 % des gesamten adsorbierten Materials wieder desorbiert. Erst nach zwei Stunden desorbieren 99 % der gesamten adsorbierten Moleküle. Dies kann insbesondere in geschlossenen und beheizten Räumen zur Aufkonzentration führen, die letztlich letal wird. Durch Lüften oder rechtzeitiges Desorbieren mit speziellen Desorptionsmitteln kann dem entgegengetreten werden. [804] [805]
Die Synthese von Sarin im Labormaßstab kann mit handelsüblichen Chemikalien auf recht einfachem Weg durchgeführt werden. Das nachfolgende Reaktionsschema zeigt einen beispielhaften Syntheseweg. [806]

Durch Chlorierung von weißem Phosphor wird zunächst Phosphortrichlorid erhalten, welches durch Reaktion mit Zinkfluorid zu Phosportrifluorid umgesetzt wird. Durch Einwirkung von Isopropanol auf Phoshportrifluorid wird ein Phosphorigsäureester erhalten, der sich durch Umsetzung mit Methyliodid unter Abspaltung von Isopropyliodid zu Sarin umlagert. [807]

Die Hauptaufnahmewege für Sarin sind der Atemwegstrakt sowie die Haut, wobei eine dermale Aufnahme an unverletzten Hautstellen unwahrscheinlicher ist als an solchen, die bereits eine Vorschädigung aufweisen. Eine Kontamination der Haut stellt für das behandelnde medizinische Personal sowie eventuelle Ersthelfer ein weit größeres Infektions- bzw. Kontaminationsrisiko dar als für den eigentlichen Patienten. [808]
Die Symptome einer Sarinvergiftung sind vergleichbar mit den von anderen phosphororganischen Kampfstoffen verursachten Krankheitsbildern. [809] Dies umfasst insbesondere erhöhte Drüsentätigkeit und Verkrampfung der Muskulatur. [810] Im Wesentlichen können folgende Symptome beobachtet werden. [811] [812] [813]

  • Augen
    • Tränenfluss
    • Pupillenverengung
    • verschwommenes Sichtfeld
    • verminderte Sehschärfe
    • Verlust des Hell-Dunkel-Sehens
    • Schmerzen während der Akkomodation
  • Atemwege
    • blutiger, wässriger Ausfluss aus der Nase
    • Atemgeräusche (Stridor)
    • Keuchen
    • Husten
    • Auswurf
    • Engegefühl in der Brust
    • Atemnot
    • Atemstillstand
    • Cyanose
  • Herz-Kreislauf-System
    • Herzrhythmusstörungen
    • Auffälligkeiten im EKG (Verlängerung des PR-Intervalls)
    • Vorhofkammerblock
    • Hypotonie
  • Haut
    • Nässen der betroffenen Stelle
    • Schweißbildung
  • Magen-Darm-Trakt
    • erhöhter Speichelfluss
    • Übelkeit
    • Erbrechen
    • Durchfall
    • Bauchkrämpfe
    • Stuhldrang
    • Inkontinenz
  • Urogenitalsystem
    • Harndrang
    • Inkontinenz
Die körperlichen Symptome können zusätzlich von psychischen Auffälligkeiten begleitet werden, z. B. Halluzinationen oder Aggressivität. Zudem variiert die Stärke der Symptome je nach Menge an aufgenommenem Gift. [814]

Zur Dekontamination empfiehlt sich das Entfernen sämtlicher Kleidungsstücke und – wegen der guten Mischbarkeit des Sarins mit Wasser – das Abduschen des Opfers mit Wasser. Um eine Kontamination an behaarten Stellen zu vermeiden, wird empfohlen, diese möglichst großzügig abzuschneiden. [815]
In Wasser hydrolysiert Sarin nur langsam unter Bildung von Flusssäure, weshalb eine Neutralisation (Entgiftung) mit Wasser nur begrenzt möglich ist.

Die Hydrolyse kann im alkalischen Milieu beschleunigt werden, da die dabei entstehende Flusssäure in Form von Fluoriden frei wird. Eine Hydrolyse im sauren Medium erreicht einen ähnlichen Effekt. Eine besonders schnelle Hydrolyse ergibt sich bei Verwendung von wässriger oder alkoholischer Natronlauge. In diesem Fall entstehen, neben Natriumfluorid, auch die deutlich weniger toxischen Produkte Dinatriummethylphosphonat, Isopropanol und Wasser.

Diese Methode wurde – neben anderen – zu einer Neutralisation der Munition vor Ort angeführt, um einen Abtransport zu vermeiden (siehe Abschnitt „Forderungen nach einem Stopp der Transportaktion“).
In freiem Gelände kann Sarin begrenzt mittels calciumhydroxidhaltigen Chlorkalksorten neutralisiert werden. [816]
Die Behandlung einer Sarinvergiftung erfolgt in der Regel durch Gabe spezieller Antidote, z. B. Atropin als Atropinsulfat oder Pralidoximchlorid (2-Pyridinaldoximmethylchlorid). [817] [818] Atropinsulfat bzw. allgemeiner Atropin wirkt als Antagonist zu verschiedenen Neurotransmittern, u. a. ACh. Es besetzt die Bindungsstellen der ACh-Rezeptoren am postsynaptischen Neuron und unterbindet somit die Erregungsleitung. Dies führt insgesamt zu einer Muskelentspannung. Das Nervengift selbst kann durch Atropin nicht neutralisiert werden. Hierfür kann beispielsweise Pralidoximchlorid verwendet werden (siehe unten). [819] [820] [821] Weiterhin kann Atropinsulfat einige der Symptome, z. B. Krämpfe, Übelkeit, Erbrechen und Störungen des Herz-Kreislauf-Systems, lindern. Die Dosis ist abhängig von der Menge an Giftstoff, der das Opfer ausgesetzt war. [822] [823]
Pralidoximchlorid ist in der Lage, die Inhibition der AChE im ersten Schritt nach Bildung des AChE-Sarin-Komplexes zu unterbinden, indem es nucleophil an der Phosphatbindung zwischen dem Serinrest der AChE und Sarin angreift. Das so gebildete Oxim-Phosphat-Produkt verlässt die Bindungsstelle unter Regeneration des ursprünglichen aktiven Zentrums. [824] [825] Die Behandlung ist jedoch nur dann erfolgreich, wenn sie rechtzeitig durchgeführt wird.
Da die Behandlung mit Pralidoximchlorid bei einer länger zurückliegenden Kontamination unter Umständen nicht erfolgversprechend ist, sollte als Erstbehandlung immer Atropin verabreicht werden. Aus diesem Grund führten auch sämtliche an der „Aktion Lindwurm“ beteiligten Sicherheitskräfte und Eisenbahner Atropinspritzen mit. [826]

VX: Eigenschaften, Synthese und Symptome

Dr. Ranajit Ghosh entdeckte 1952 auf der Suche nach einem neuen Pestizid zufällig den späteren Kampfstoff VX. [827] Die Ergebnisse seiner Forschungen wurden durch das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika für militärische Zwecke genutzt. Der erste gezielt hergestellte V-Kampfstoff, Amiton (VG; „Tetram“), wurde 1955 synthetisiert. [828] Die Untersuchungen zur toxischen Wirkung von VX wurden 1957 abgeschlossen. Dabei zeigte sich, dass der Stoff eine um den Faktor zehn größere Wirkung gegenüber Sarin aufweist. Ab 1961 wurde VX in den USA großtechnisch zur Verwendung als militärischer Kampfstoff produziert. [829] [830]
Der Wirkmechanismus von VX ähnelt dem von Sarin, gleiches gilt für die Symptomatik. VX weist jedoch im Gegensatz zu Sarin einen vergleichsweise geringen Dampfdruck auf, sodass sich eine Anwendung als Aerosol oder Spray empfiehlt. Der niedrige Dampfdruck begünstigt eine hohe Persistenz, sodass kontaminierte Flächen noch lange Zeit nach Kontakt mit dem Stoff als potentielle Kontaktstellen zu betrachten sind. VX dringt leicht in poröse Materialien und Pflanzen ein, aus denen es jedoch – speziell bei porösen Materialien – durch Aufnahme von Luftfeuchtigkeit aus der Umgebung wieder herausdiffundieren und somit erneut eine potentielle Kontaminationsquelle darstellen kann. Durch die hygroskopische Wirkung wird die Gefährlichkeit des Stoffs noch verstärkt, da z. B. durch nasse Hände (Schweiß) oder Erde (Kontakt mit der Kleidung) zusätzliche Kontaminationsquellen bestehen. Die Sesshaftigkeit und Persistenz in der Umgebung ist dabei maßgeblich abhängig von den Umweltbedingungen, wie nachfolgende Liste zeigt. [831]

  • 10 °C, Wind, Regen: eine Stunde bis zwölf Stunden
  • 15 °C, sonnig: drei bis 21 Tage
  • 20 bis 25 °C, sonnig: drei bis sieben Tage
  • –10 °C, schneebedeckter Grund, Sonne: eine Woche bis 16 Wochen
VX ist – auch aufgrund seiner Sesshaftigkeit in kontaminierter Umgebung – bei inhalativer Anwendung etwa zehn Mal giftiger als Sarin. Bei subkutaner Anwendung steigert sich dieser Faktor auf 100. Die Stärke der Symptome ist dabei – ähnlich wie bei Sarin – abhängig von der ausgesetzten Dosis. Angaben zur Dauer zwischen Kontamination und ersten Symptomen schwanken zwischen 30 Minuten und 24 Stunden. Bei direktem Kontakt mit ungeschützten Schleimhäuten oder Wunden tritt die Wirkung in der Regel unmittelbar ein. Aufgrund der bereits erwähnten Fähigkeit der Diffusion in poröse Materialien kann von Kleidung und sonstigen Ausrüstungsgegenständen noch lange Zeit nach Kontakt mit dem Gift eine mögliche Kontaminationsgefahr ausgehen. [832]

Die Symptomatik einer VX-Vergiftung ähnelt aufgrund der strukturellen chemischen Verwandtschaft der Verbindungen denen einer Sarinvergiftung. Die Behandlung eines mit VX kontaminierten Menschen erfolgt entsprechend analog zu einer Sarinvergiftung. [833] [834]

Völkerrechtliche Ansätze zur Reglementierung chemischer Kampfstoffe

Erste Ansätze zur völkerrechtlichen Regelung des Umgangs und Gebrauchs chemischer Kampfstoffe gehen zurück bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie sind eng verbunden mit den Bestrebungen, einen völkerrechtlichen Rahmen für die Kriegsführung zu schaffen. Eine mit breitem Konsens getragene Lösung für ein generelles Verbot chemischer Kampfstoffe wurde erst Ende des 20. Jahrhunderts erarbeitet. Sie ist Ergebnis langer und zäher Verhandlungen auf politischer Ebene.

1874: Brüsseler Konferenz

Mit einem Schreiben vom 17. April 1874 lud der russische Zar Alexander II. Nikolajewitsch verschiedene Staaten zu einer Konferenz in Brüssel ein. In ihrem Verlauf sollten zwischen den Teilnehmerländern einheitliche und vor allem verbindliche Regeln zur Kriegführung erarbeitet und vereinbart werden. Hintergrund waren Kriegsereignisse der jüngeren Vergangenheit, welche – zum Teil auch international – scharfe Kritik auslösten. Dazu gehörte u.  a. die Bombardierung der unbefestigten chilenischen Küstenstadt Paradiestal im Jahr 1866 sowie der Deutsch-Französische Krieg 1870/1871. Im letzteren wurden u. a. erstmals im größeren Stil irreguläre Kräfte – Guerillakämpfer, Partisanen, Söldner etc. – von beiden Seiten eingesetzt. [835]
Die Konferenz tagte vom 27. Juli bis 27. August 1874 in Brüssel. Teilnehmer waren neben Deutschland auch Frankreich, Österreich-Ungarn, das Osmanische Reich (die heutige Türkei), Russland, Großbritannien, Belgien, Dänemark, Spanien, Griechenland, Italien, die Niederlande, Schweden, Norwegen, Portugal (ab 3. August) und die Schweiz. Persien und die Vereinigten Staaten von Amerika nahmen trotz Einladung nicht an der Konferenz teil. [836]
Arbeitsgrundlage der Konferenz war der Entwurf einer multilateralen Vereinbarung zu den allgemeinen Regeln des Landkrieges. Dieser wurde durch den russischen Juristen und Diplomaten Friedrich Fromhold Martens erarbeitet und im Vorfeld der Konferenz an alle Teilnehmer verteilt. Die letztlich als Ergebnis der Konferenz verabschiedete „Brüsseler Erklärung“ oder „Brüsseler Konvention“ wurde auf Basis Martens’ Entwurf mit leichten Änderungen durch die Teilnehmer angenommen. [837] Artikel 13 der verabschiedeten Brüsseler Erklärung enthält das Verbot zur Anwendung von Giften oder vergifteter Waffen zur Verletzung bzw. Schädigung des Feindes. [838] Dieser Passus kann mit einem faktischen Einsatzverbot chemischer Waffen gegen feindliche Kräfte gleichgesetzt werden. Er ist damit einer der ersten Versuche, chemische Waffen bzw. die Nutzung derselben zu reglementieren bzw. zu ächten. [839]
Die Brüsseler Konferenz selbst wurde – u. a. durch Martens selbst – als Misserfolg gewertet. Auf Seiten der beteiligten Staaten bestanden deutliche Widerstände gegen die Akzeptanz neuer (gesetzlicher) Regelungen. Daher blieb eine Ratifizierung und damit die völkerrechtliche Anerkennung der vereinbarten Regelungen aus. [840]

1899: Erste Haager Friedenskonferenz

Im ausgehenden 19. Jahrhundert gewannen pazifistische Strömungen mehr und mehr an Gewicht. Obestes Leitmotiv der pazifistischen Idealvorstellungen in einer von Aufrüstung und beständiger Kriegsgefahr geprägten Zeit war die Abschaffung des Krieges als Mittel der Konfliktlösung. Konflikte sollten einzig auf diplomatischen und politischen Wegen gelöst werden. Krieg sollte damit eben nicht mehr „als eine Fortsetzung des politischen Verkehrs mit Einmischung anderer Mittel“ [841] (nach Carl Philipp Gottlieb von Clausewitz) angesehen werden. In dieser von verschiedenen Interessen geprägten Zeit lud der russische Zar Alexander II. am 24. August 1898 in einem Manifest („Friedensmanifest“, „Zarenmanifest“) alle in St. Petersburg diplomatisch vertretenen Staaten zu einer internationalen Abrüstungskonferenz ein. Motivierend auf russischer Seite waren dabei nicht nur die internationale Friedensdikussion, sondern auch innen- bzw. außenpolitische Schwierigkeiten Russlands. [842] Die Konferenz fand unter Beteiligung von mehr als 100 Delegierten – hauptsächlich Juristen und Politiker – vom 18. Mai bis 29. Juli 1899 im niederländischen Den Haag statt. Neben den offiziellen Delegierten nahmen Pressevertreter, Vertreter verschiedener Interessengruppen und Friedensaktivisten – wie beispielsweise die Deutsche Bertha von Suttner – an der Konferenz teil. [843]
Die angestrebten Vereinbarungen bzw. Erklärungen zur internationalen Abrüstung konnten auf der Konferenz nicht erreicht werden. Dies ist maßgeblich auf den Widerstand zahlreicher Teilnehmerstaaten, beispielsweise Deutschlands, zurückzuführen. [844] Gleichwohl wurden auf der Konferenz weitere wichtige Abkommen verabschiedet. Für den Bereich der chemischen Waffen umfasst dies zum einen die Haager Landkriegsordnung (II. Hager Abkommen; „Bestimmungen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“) [845] [846] Zum anderen muss in diesem Zusammenhang auch die „Erklärung, betreffend das Verbot der Verwendung von Geschossen mit erstickenden oder giftigen Gasen“ berücksichtigt werden. [847]
Die Haager Landkriegsordnung baute dabei auf den Ergebnissen der Brüsseler Konferenz von 1874 auf. [848] Mit dem entsprechenden Abkommen wurde „ein Kriegsrecht, das der Humanisierung des Krieges dienen sollte“ [849] geschaffen. Das Abkommen betrifft dementsprechend vor allem die Kriegsführung selbst. [850] Die Benutzung chemischer Waffen wird in Artikel 23 geregelt.

§[851]
Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt:

  1. die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen,
  2. […]

Der entsprechende Passus verbietet somit völkerrechtlich die Verwendung chemischer Waffen in kriegerischen Konflikten. [852]
Das vorstehend zitierte Verbot der Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen bezieht sich im engeren Sinn nicht auf Geschosse, welche mit Gift oder Gas gefüllt sind. Das Verbot der Verwendung solcher Waffen wurde in der zusätzlichen „Erklärung, betreffend das Verbot der Verwendung von Geschossen mit erstickenden oder giftigen Gasen“ festgelegt.

§[853]
Die unterzeichneten Bevollmächtigten der auf der internationalen Friedenskonferenz im Haag vertretnen Mächte,
von dem Gedanken geleitet, der in der Deklaration von St. Petersburg vom 29. November/11. Dezember 1868 [854] Ausdruck gefunden hat, erklären:
Die vertragschließenden Mächte unterwerfen sich gegenseitig dem Verbote, solche Geschosse zu verwenden, deren einziger Zweck ist, erstickende oder giftige Gase zu verbreiten.
Diese Erklärung ist für die vertragschließenden Mächte nur bindend im Falle eines Krieges zwischen zwei oder mehreren von ihnen.
Sie hört mit dem Augenblick auf verbindlich zu sein, wo in einem Kriege zwischen Vertragsmächten, eine Nichtvertragsmacht sich einer der Kriegsparteien anschließt.
[…]
Falls einer der hohen vertragschließenden Theile diese Erklärung kündigen sollte, würde diese Kündigung erst ein Jahr nach der schriftlich an die Regierung der Niederlande ergehenden und von dieser allen anderen Vertragsmächten unverzüglich mitzutheilenden Benachrichtigung wirksam werden.
[…]

Mit Hinterlegung der unterzeichneten Ratifikationsurkunde am 4. September 1900 in Den Haag wurde die Haager Landkriegsordnung für das Deutsche Reich völkerrechtlich verbindlich. [855]

1907: Zweite Haager Friedenskonferenz

Bereits 1904 regte der US-amerikanische Präsident Theodore Roosevelt Jr. die Fortsetzung der Ersten Haager Konferenz an. Aufgrund des Russisch-Japanischen Krieges musste der Beginn auf das Jahr 1907 verschoben werden. Dabei sollte erneut die Abrüstungsfrage diskutiert und eine entsprechende verbindliche Vereinbarung gefunden werden. [856] Die zweite Konferenz fand vom 15. Juni bis 18. Oktober 1907 in Den Haag statt. Im Gegensatz zur ersten Konferenz hatte sich der Teilnehmerkreis nun jedoch verdoppelt. Etwa 250 Delegierte aus 46 Staaten nahmen an der Konferenz teil. [857] Während u. a. die Haager Landkriegsordnung – nun als „IV. Haager Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs“ bezeichnet – in Teilen überarbeitet wurde, blieb der im vorherigen Abschnitt zitierte Artikel 23 in Bezug auf chemische Waffen bzw. Gifte unverändert. [858] [859] Gleiches galt für die abgegebene Erklärung zum Einsatz mit Gift gefüllter Granaten.
Durch Deutschland wurden die ratifizierten Urkunden am 27. November 1909 in Den Haag hinterlegt. Für Deutschland wurde das Abkommen am 26. Januar 1910 völkerrechtlich verbindlich. [860]

1925: Genfer Protokoll

Mit dem Versailler Vertrag wurde Deutschland im Jahr 1919 die Produktion und der Besitz chemischer Kampfstoffe untersagt.

§[861]
Artikel 171. Da der Gebrauch von erstickenden, giftigen oder anderen Gasen oder ähnlichen Flüssigkeiten, Stoffen oder Mitteln verboten ist, wird ihre Herstellung in Deutschland und ihre Einfuhr streng untersagt.
Dasselbe gilt für alle Stoffe, die eigens für die Herstellung, Lagerung und den Gebrauch der genannten Erzeugnisse oder Mittel bestimmt sind. […]
Artikel 172. Innerhalb von 3 Monaten von Inkrafttreten dieses Vertrages an teilt die Deutsche Regierung den Regierungen der alliierten und assoziierten Hauptmächte die Beschaffenheit und Herstellungsweise aller Spreng- und Giftstoffe oder ähnlicher chemischer Präparate mit, die sie im Kriege benutzt oder zu Kriegszwecken bereitet hat.

Etwaige Restbestände mussten abgegeben werden. Ähnliche Regelungen wurden für die Mittelmächte Österreich, Ungarn und Bulgarien etabliert. [862] Der neu geschaffene Völkerbund versuchte – entsprechend Artikel 8 des Völkerbundvertrages [863] – zu Beginn der 1920er Jahre, ein internationales Abkommen zum Verbot chemischer Waffen umzusetzen. Dies stieß jedoch innerhalb der Völkerbundsgremien auf Widerstand. [864]
Gleichzeitig zu den Völkerbundbestrebungen wurde durch verschiedene amerikanische Regierungen ein internationales Verbot der Chemiewaffennutzung gefordert. Mit dieser Forderung einher ging jedoch auf amerikanischer Seite die Befürchtung, strategische und wirtschaftliche Vorteile aus der Hand zu geben. US-Präsident Warren Gamaliel Harding setzte schließlich diesen Punkt auf die Tagesordnung der zwischen November 1921 und Februar 1922 tagenden „Washington Naval Conference“ (Washingtoner Flottenkonferenz; auch als „Washington Conference on the Limitation of Armaments“ bezeichnet). Diese befasste sich seinerzeit unter Beteiligung der USA, Japans, Chinas, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Belgiens, der Niederlande und Portugals außerhalb der Strukturen des Völkerbundes mit einer Beschränkung des Flottenwestrüstens im Pazifik und in Ostasien. In einer Expertenkommission wurde die Beschränkung der Nutzung chemischer Waffen als nicht umsetzbar bewertet. Stattdessen sollte der Einsatz chemischer Wirkmittel gegen Nichtkombattanten regulativ ausgeschlossen werden. Für diesen Vorschlag konnte jedoch keine ausreichende Mehrheit unter den Delegierten gefunden werden. Die amerikanische Delegation forderte daraufhin ein komplettes Chemiewaffenverbot. Diese Entscheidung begründete sie mit dem Stimmungsbild in der amerikanischen Bevölkerung, welches zuvor durch Umfragen ermittelt worden war. Der Washingtoner Flottenvertrag, der die entsprechende Regelung enthielt, wurde – neben den Vereinigten Staaten von Amerika – durch Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan unterzeichnet. Frankreich verweigerte jedoch im Nachgang aufgrund verschiedener Differenzen zu Regelungen bzgl. des Einsatzes von Ubooten die Ratifizierung. Dadurch trat der Flottenvertrag von 1922 nie in Kraft. [865]
Die Gegner des Flottenvertrags, vor allem diejenigen auf amerikanischer Seite, suchten Verbündete auch auf Seiten des Völkerbundes. Am 27. September 1924 wurde der Vertrag auf der fünften Versammlung der Völkerbundsstaaten – unter Ausschluss des Nichtmitglieds USA – diskutiert. Dabei wurde beschlossen, einen ersten Entwurf einer Konvention zur Einschränkung des Einsatzes chemischer Wirkmittel einer entsprechenden Völkerbundskommission vorzulegen. Vom 4. Mai bis 17. Juni 1925 fand in Genf eine Völkerbundskonferenz zur Überwachung des internationalen Waffenhandels statt. Daran nahm – mit Zustimmung des US-Präsidenten John Calvin Coolidge Jr. und des Völkerbundes – auch eine Delegation der USA – u. a. mit dem Handelsminister Herbert Clark Hoover und dem Außenminister Frank Billings Kellogg – teil. Das republikanische Delegationsmitglied Theodore Elijah Burton, ein US-Senator aus Ohio, warb bei Coolidge für ein Abkommen, welches den internationalen Handel mit chemischen Waffen verbieten sollte. Das zuständige Komitee der Genfer Konferenz lehnte diesen Vorschlag jedoch ab. Aus seiner Sicht würden dadurch einzelne Staaten, die keine eigenen Ressourcen zur Waffenproduktion hätten, benachteiligt. Die britischen, italienischen und polnischen Delegationen plädierten daher für ein internationales Abkommen zum vollumfänglichen Verbot chemischer Waffen. Auf Bestreben Polens wurde der Geltungsbereich dieses möglichen Abkommens auf biologische Waffen erweitert. Der Abschlusserklärung der Konferenz wurde ein Protokoll beigegeben, welches die entsprechenden Punkte enthielt. Es wurde am 17. Juni 1925 – auch durch den Delegierten des zu diesem Zeitpunkt noch nicht dem Völkerbund beigetretenen Deutschen Reichs – unterzeichnet und fand unter dem Schlagwort „Genfer Protokoll“ Eingang in den politischen Sprachgebrauch. [866] Das Protokoll enthielt im Wesentlichen denselben Text wie bereits der Washingtoner Flottenvertrag. Einzig die Erweiterung um biologische Kampfstoffe bzw. Waffen kam hinzu. [867]
Trotz Unterzeichnung des Protokolls durch den US-Präsidenten, scheiterte die Ratifizierung an einem Veto im US-Senat. Die Begründung für die Ablehnung kann im Wesentlichen auf den Punkt „nationale Interessen“ kondensiert werden: Aus Sicht des Senats müssten chemische Waffen als strategisches Mittel erhalten bleiben. Durch Mobilisation verschiedener Interessenverbände – u. a. Veteranenverbände – konnten sich die Gegner des Protokolls durchsetzen. [868] Die USA sollten das Protokoll letztlich erst mehr als ein halbes Jahrhundert später im Jahr 1975 ratifizieren. [869] [870] Gleichwohl insgesamt 36 Länder das Protokoll unterzeichneten, dauerte es mehrere Jahre, bis alle Unterzeichnerstaaten das Protokoll ratifiziert hatten. [871]
Im Wesentlichen bezieht sich das Genfer Protokoll auf die Verbote chemischer Waffen, wie sie bereits im Versailler und im Washingtoner Vertrag enthalten waren. Lediglich die durch Polen eingebrachte Ergänzung um biologische Waffen kam hinzu. [872]

§[873]
In der Erwägung, daß die Verwendung von erstickenden, giftigen oder gleichartigen Gasen sowie allen ähnlichen Flüssigkeiten, Stoffen oder Verfahrensarten im Kriege mit Recht in der allgemeinen Meinung der zivilisierten Welt verurteilt worden ist,
In der Erwägung, daß das Verbot dieser Verwendung in den Verträgen ausgesprochen worden ist, an denen die meisten Mächte der Welt beteiligt sind,
In der Absicht, eine allgemeine Anerkennung dieses Verbots, das in gleicher Weise eine Auflage für das Gewissen wie für das Handeln der Völker bildet, als eines Bestandteiles des internationalen Rechts zu erreichen,
Erklären die unterzeichneten Bevollmächtigten im Rahmen ihrer Regierungen:
Die Hohen Vertragschließenden Parteien erkennen, soweit sie nicht schon Verträge geschlossen haben, die diese Verwendung untersagen, dieses Verbot an. Sie sind damit einverstanden, daß dieses Verbot auch auf die bakteriologischen Kriegsmittel ausgedehnt wird, und kommen überein, sich untereinander an die Bestimmungen dieser Erklärung gebunden zu betrachten.
Die Hohen Vertragschließenden Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, die anderen Staaten zum Beitritt zu dem vorliegenden Protokoll zu veranlassen. […]

Das nach wie vor gültige Genfer Protokoll sieht lediglich das Verbot chemischer und bakteriologischer Waffen vor. Regelungen zur Durchsetzung und Überprüfung seiner Einhaltung sowie zum Umfang des Verbots sind nicht enthalten. Ebenso fehlen Regelungen für mögliche Inspektionen und Sanktionen wie auch Ausführungen zu Verifikationsmethoden [874]. Die Waffen als solche – wie auch ihre Entwicklung, Produktion, Lagerung und Weiterverbreitung – blieben damit zunächst erlaubt. Lediglich ihre Nutzung wurde unterbunden. [875] [876] Trotz seines geringen Umfangs – die Liste der Unterschriftsseiten übersteigt die Seitenanzahl des eigentlichen Protokolls [877] – stellt das Genfer Protokoll eine wichtige länderübergreifende rechtliche und moralische Verurteilung chemischer Waffen dar. [878]
Deutschland ratifizierte das Genfer Protokoll am 25. April 1929. Mit Unterzeichnung und Hinterlegung der Ratifikationsurkunde im Archiv des Depositarstaats Frankreich trat das Protokoll für das Deutsche Reich in Kraft. [879] [880] Das Genfer Protokoll wurde seitdem, auch durch deutsche Regierungen, immer wieder bekräftigt. [881] Zudem treten nach wie vor regelmäßig einzelne Staaten dem Protokoll bei. Zahlreiche der neu beigetretenen Staaten unterzeichneten und ratifizierten jedoch mit Vorbehalt – ähnlich eines Teils der ursprünglichen Unterzeichnerstaaten. Aus ihrer Sicht sollte einem Land die Möglichkeit der Vergeltung auch mit chemischen oder biologischen Waffen eröffnet werden, wenn es selbst mit chemischen oder biologischen Waffen angegriffen würde. [882]

1993: Chemiewaffenverbotskonvention

Das Genfer Protokoll war für mehrere Jahrzehnte das einzige multilaterale völkerrechtliche Abkommen zur Einschränkung der Nutzung chemischer und biologischer Kampfstoffe. [883] Seit der Unterzeichnung des Protokolls 1925 wurden mehrere diplomatische Versuche unternommen, multilaterale und internationale Verbote zu etablieren. Dies umfasste

  1. Debatten der Genfer Abrüstungskonferenz im Völkerbund (1926 bis 1930 und 1932 bis 1934),
  2. Resolutionen zur chemischen Abrüstung in der VN-Vollversammlung (1946 bis 1965),
  3. Entwicklungen internationaler Proteste gegen den Einsatz chemischer Waffen in Vietnam hin zur Biowaffenkonvention (1966 bis 1972),
  4. die Debatte über chemische Waffen in Genf (1972 bis 1976),
  5. Phasen bi- und milateraler Verhandlungen in Genf (1976 bis 1980) sowie
  6. Verhandlungen zu chemischen Waffen im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz (1980 bis 1993). [884]
Schweden erreichte 1968 die Einrichtung eines eigenen Tagesordnungspunkts zum Thema chemische und biologische Waffen auf einer Sitzung des 18-Nationen-Komitees für Abrüstung (Eighteen Nation Disarmament Committee, ENDC), einer mit den VN assoziierten Organisation. Bereits ein Jahr später legte Großbritannien der VN-Vollversammlung einen Entwurf für eine Konvention zum Verbot biologischer Waffen vor. [885] Die USA forcierten die Verhandlungen zu einem solchen Verbot aufgrund der Ereignisse der Jahre 1968 und 1969 (siehe Abschnitt „MC 14/3 und die Westpfalz“). [886] Das Entwurfspapier Großbritanniens wurde, nach entsprechender Diskussion im Plenum und Modifikationen an Text und Inhalt, 1972 als „Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen“ („Biowaffenkonvention“) als völkerrechtlicher Vertrag durch die VN-Vollversammlung angenommen. Die Biowaffenkonvention ist damit ein Nachfolgeabkommen zum Genfer Protokoll bezüglich biologischer Kampfstoffe. Gleichzeitig handelte es sich bei diesem Völkerrechtsvertrag um den ersten, der eine ganze Gruppe von Stoffen und Substanzen pauschal verbot – und zwar im Bereich Nutzung ebenso wie in den Bereichen Entwicklung, Herstellung, Lagerung und Handel. Weiterhin bereitete die Biowaffenkonvention einem eventuellen vollständigen Verbot chemischer Waffen den Weg. [887]
Bereits in der Präambel der Biowaffenkonvention wird „eine Übereinkunft über das Verbot bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen“ als „erste[r] mögliche[r] Schritt zur Erzielung einer Übereinkunft über wirksame Ma[ß]nahmen auch für das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen“ angesehen. Die Unterzeichnerstaaten erklärten mit Unterzeichnung ihre Bereitschaft, „auf dieses Ziel gerichtete Verhandlungen fortzusetzen“. [888] [889] Diese Verpflichtung zu weiteren Verhandlungen wird in Artikel IX erneut aufgegriffen.

§[890]
Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens bekräftigt das anerkannte Ziel des wirksamen Verbots chemischer Waffen und verpflichtet sich, hierauf gerichtete Verhandlungen in redlicher Absicht fortzusetzen, um eine baldige Übereinkunft zu erzielen über wirksame Ma[ß]nahmen zum Verbot ihrer Entwicklung, Herstellung und Lagerung und zu ihrer Vernichtung sowie über geeingete Ma[ß]nahmen in [B]ezug auf Ausrüstungen und Einsatzmittel, die eigens für die Herstellung oder Verwendung chemischer Agenzien für Waffenzwecke vorgesehen sind.

Der in den 1980er Jahren erfolgte Einsatz chemischer Kampfstoffe durch die Sowjetunion sowie der Einsatz von Senfgas und Tabun im Ersten Golfkrieg durch den Irak gegen den Iran und später die kurdischen Minderheiten im Irak erhöhten den Druck auf Abschluss eines internationalen Abrüstungsabkommens im Bereich chemischer Waffen. Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen auf mehreren Ebenen im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz konnte am 2. [891] bzw. 3. [892] September 1992 ein konsentierter Entwurf eines Verbotsabkommens für chemische Waffen vorgelegt werden. Dieser wurde am 13. Januar 1993 nach vorheriger Übermittlung an die Vereinten Nationen in Paris – nun als „Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen“ („Chemiewaffenkonvention“ oder „Chemiewaffenübereinkommen“) zur Unterschrift freigegeben. In den ersten zwei Tagen unterzeichneten 130 Länder – zwei Drittel der gesamten Welt – das Dokument. 180 Tage, nachdem 65 der Signatarstaaten das Abkommen ratifiziert hatten, trat dieses am 29. April 1997 in Kraft. [893]
Die Präambel der Chemiewaffenkonvention nimmt ihrerseits Bezug auf o. g. Artikel IX der Biowaffenkonvention. Artikel 1 definiert die allgemeinen Pflichten der Unterzeichnerstaaten.

§[894]
Artikel 1

  1. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umständen jemals
    1. chemische Waffen zu entwickeln, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu lagern oder zurückzubehalten oder chemische Waffen an irgend jemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben;
    2. chemische Waffen einzusetzen;
    3. militärische Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen zu treffen;
    4. irgend jemanden in irgendeiner Weise zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat aufgrund dieses Übereinkommens verboten sind.
  2. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, die in seinem Eigentum oder Besitz oder an einem Ort unter seiner Hoheitsgewalt oder Kontrolle befindlichen chemischen Waffen nach Maßgabe dieses Übereinkommens zu vernichten.
  3. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, die chemischen Waffen, die er im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaats zurückgelassen hat, nach Maßgabe dieses Übereinkommens zu vernichten.
  4. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, alle in seinem Eigentum oder Besitz oder an einem Ort unter seiner Hoheitsgewalt oder Kontrolle befindlichen Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen nach Maßgabe dieses Übereinkommens zu vernichten.
  5. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, Mittel zur Bekämpfung von Unruhen nicht als Mittel der Kriegführung einzusetzen.

Aus Artikel 2 gehen die entsprechenden Begriffsdefinitionen, u. a. für den Term „chemische Waffen“ und „toxische Chemikalie“ hervor. [895] Diese sind bereits im Abschnitt zur Terminologie wiedergegeben worden.
Die gegenüber dem Genfer Protokoll deutlich umfassendere Chemiewaffenkonvention enthält neben dem allgemeinen Teil drei Anhänge, nämlich

  1. den „Anhang über Chemikalien“,
  2. den „Anhang über die Durchführung und Verifikation (Verifikationsanhang)“ sowie
  3. den „Anhang über den Schutz vertraulicher Informationen (Vertraulichkeitsanhang)“.
In Anhang 1 werden toxische Chemikalien und ihre Vorprodukte aufgeführt. Dies erfolgt in drei Listen.

Der Verifikationsanhang definiert Maßnahmen zur Kontrolle der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen in den jeweiligen Unterzeichnerstaaten. Im Vertraulichkeitsanhang wird der Umgang mit vertraulichen Informationen, z. B. Industriegeheimnissen, im Zuge der Verifikation geregelt. [896]
Die Chemiewaffenkonvention wurde in Deutschland mit dem Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen im August 1994 in nationales Recht umgesetzt. [897]

Geschichte chemischer Waffen und chemischer Kriegsführung

Die Geschichte der chemischen Waffen und der chemischen Kriegsführung erstreckt sich von der Anwendung natürlicher Gifte über den Gaskrieg hin zur chemischen Kriegsführung mit flüssigen Giften. Seit dem Ersten Weltkrieg wird überwiegend – insbesondere im umgangssprachlichen Kontext – der Begriff „Giftgas“ synonym für gasförmige, flüssige oder gelöste chemische Kampfstoffe verwendet.
Entwicklungen im Bereich des Gas- bzw. chemischen Krieges gehen wesentlich auf die stetig fortschreitende Anpassung von Angriff und Verteidigung zurück. Die signifikante Weiterentwicklung der einen Seite (Angriff) führte dabei in der Regel zu einer Angleichung an die neuen Fähigkeiten durch die andere Seite (Verteidigung). Mitunter wird der „Gedanke des Gaskampfes“ als unabwendbare Folgerung aus den jeweiligen Umständen angesehen. [898] Generationenweise weitergegeben wurden darüber hinaus die Einsatzmöglichkeiten natürlicher Substanzen, z. B. pflanzlichen Ursprungs. Sie wurden als Pfeilgifte, zur Vergiftung von Speerspitzen oder als Gift in Fallen eingesetzt. [899] [900]
Bereits früh nach Entdeckung des Feuers nutzten die einfachen Menschen dieser Zeit Rauch und Qualm, um andere (verfeindete) Menschen oder Tiere aus Höhlen und Verstecken zu locken. [901]

Vom Altertum zum Mittelalter

Die für klassische Schlachten auf freiem Feld entwickelten Waffen waren für den Angriff gegen Befestigungen und Mauern mit fortschreitender Entwicklung der Befestigungstechniken nicht mehr zielgemäß einsetzbar. Ihre Anwendung in einer solchen Situation war nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand bei minimalem Nutzen möglich. Dementsprechend mussten neue Methoden etabliert werden, um die Verteidiger eines Ziels hinter ihren Deckungen kampfunfähig zu machen oder sie gar von ihrem zu bewachenden Ziel zu vertreiben. [902] [903] Die ältesten Aufzeichnungen über den Einsatz solcher Alternativmittel in Kriegen können aus Sekundärquellen – im Wesentlichen zeitgenössische Schilderungen verschiedener Kriegsbegebenheiten – erhalten werden. So wird beispielsweise der Einsatz von Rauch, Dämpfen, Staub, Einschläferungs-, Betäubungs- oder Abführmitteln beschrieben. [904]
Bereits der zwischen 544 v. Chr. und 496 v. Chr. lebende Sunzi schildert in seinem noch heute als Standardwerk gelehrten Buch „Die Kunst des Krieges“ die Grundlagen des Feuerkampfes.

[905]
Es gibt fünf Möglichkeiten, mit Feuer anzugreifen.
Die erste besteht darin, die Soldaten in ihrem Lager zu verbrennen; die zweite, Vorräte zu verbrennen; die dritte ist es, Gepäckzüge zu verbrennen; die vierte, Arsenale und Magazine zu verbrennen; die fünfte, Feuer zwischen die Reihen des Feindes zu schleudern.

Die von Sunzi erwähnte fünfte Möglichkeit kann aus heutiger Sicht als eine Möglichkeit betrachtet werden, Feuer zum Angriff auf befestigte Stellungen einzusetzen.
Der griechische Historiker Thukydides beschreibt in seinen Schilderungen des zwischen 431 v. Chr. und 404 v. Chr. geführten Peloponnesischen Krieges zwei Einsätze von Schwefel-Pech-Gemischen. Zum einen versuchten die Peloponnesier im Jahre 428 v. Chr., die Stadt Platää einzunehmen. Aufgrund suboptimaler Wind- und Wetterverhältnisse war der Angriff nicht erfolgreich. Vier Jahre später, 424 v. Chr., ließ der böotische Feldherr Pagondas in der Schlacht um Delion Rauchwolken eines Schwefel-Pech-Gemischs auf die Stadt zutreiben. Dieser Angriff war – auch aufgrund der geeigneten Witterungsverhältnisse – erfolgreich und Pagondas konnte Delion erfolgreich einnehmen. [906] [907] [908] [909] In beiden Fällen sollte die erstickende Wirkung des bei der Verbrennung entstehenden Schwefeldioxids genutzt werden. [910]
Der zwischen 123 v. Chr. und 72 v. Chr. lebende römische Offizier Quintus Sertorius setzte gegen spanische Barbaren beizende Asche ein, um sie durch Erblindung zur Kapitulation zu zwingen. [911] [912]
Um 90 n. Chr. beschrieb der römische Senator, Soldat und Schriftsteller Sextus Julius Frontius Vorschläge („Kriegslisten“) verschiedener zeitgenössischer Feldherren und Strategen. Zum Teil mag es sich dabei um Ideen gehandelt haben, die zur damaligen Zeit nicht umsetzbar waren. Die wesentlichen Grundgedanken seines Werks fanden jedoch im Zuge der Theorie des Gaskampfes im Ersten Weltkrieg und danach ihre Umsetzung in die Praxis. [913]
Der christliche Gelehrte Sextus Julius Africanus stellte um 230 n. Chr. in seinem 24-bändigen Werk „Stickerein“ verschiedene Methoden zur Vergiftung von Lebensmitteln, Brunnen, Gewässern und der Luft zusammen. Im selben Werk findet sich eine der ersten schriftlich überlieferten Zusammensetzungen des bereits seit 600 v. Chr. [914] bekannten griechischen Feuers. Dabei handelt es sich um einen schwer zu löschenden Brandsatz, der neben seiner Brand- auch eine starke Rauchwirkung durch freigesetzes Schwefeldioxid besitzt. Nach Africanus besteht es aus Schwefel, Salpeter, Pyrit (vermutlich Antimonsulfid), Baumharz und flüssigem Asphalt. [915] [916]

Vom Mittelalter zur Neuzeit

Der 668 n. Chr. von Heliopolis nach Konstantinopel geflüchtete und fortan für das oströmische Reich tätige Kallinikos publizierte um 673 n. Chr. eine verbesserte Rezeptur des griechischen Feuers. Er verwendete neben reinem Schwefel noch Weinstein, verschiedene Harze, Pech, Kochsalz und Erdöl. [917] [918] Die Mischung wurde entweder in Röhren gespritzt oder zum Tränken verschiedener Textilien verwendet. Die brennenden Behältnisse wurden dann als Brandgeschosse auf den Gegner geworfen. [919] Ein Löschen des Feuers mit Wasser war nicht möglich. Stattdessen musste Sand oder ein anderes erstickendes Material genutzt werden. Die Byzantiner konnten die Zusammensetzung ihrer Waffe über 500 Jahre geheim halten. [920]
Zwischen 1275 und 1295 veröffentlichte der arabische Alchemist Hassan al-Rammah ein „Feuerwerksbuch“. Es enthält Methoden zur Herstellung von Feuerwerkskörpern, magischen Lampen, Feuerlanzen, Brandbomben, Brandpfeilen und Raketen für zivile wie militärische Verwendungen. Unter anderem wird die Erzeugung giftiger und einschläfernder Dämpfe durch Verbrennung arsen- und opiumhaltiger Substanzen beschrieben. [921] [922] Dabei handelte es sich um eine im Mittelalter offenbar weit verbreitete militärische Technik. So beschreibt Joachim Curäus in seinem 1601 erschienen Werk „Newe Cronica des Hertzogthumbs Ober und Nieder Schlesien“ den Einsatz giftiger Dämpfe in der Schlacht bei Liegnitz im Jahr 1241. [923]
Die Mittel des Gaskampfes traten ab diesem Zeitpunkt bis etwa 1400 zugunsten der neueren Feuerwaffen zurück. Ab diesem Zeitpunkt wird in der zeitgenössischen Kriegsliteratur des Mittelalters wieder verstärkt auf den Einsatz von Gas hingewiesen. In weiten Teilen handelt es sich dabei um Geschosse, die bei Verbrennung Arsendämpfe oder sonstige „übelriechende Dämpfe“ freisetzen. Auch Leonardo da Vinci empfahl den Einsatz solcher Dämpfe. Bezeichnenderweise für den dominierenden Einfluss der christlichen Religion im Mittelalter wurde der Einsatz solcher Mittel gegen Christen als „unmoralisch“ [924] empfunden. Stattdessen sollten sie nur gegen Angehörige anderer Religionen eingesetzt werden, z. B. in den Osmanenkriegen. [925] [926] [927]
Neben dem Einsatz von Feuer- oder Gaswaffen bedienten sich kriegführende Parteien im Mittelalter auch einer abgewandelten Form der chemischen Kriegsführung. Durch das Einbringen von Tierkadavern in Brunnen wurde beispielsweise das Trinkwasser ganzer Städte vergiftet. Auch wurden Pesttote in Städte katapultiert, was letztlich mit zur gravierenden Pestepidemie in Europa im 14. Jahrhundert mit 25 Millionen Toten beitrug. [928]

Von der Neuzeit zum Ersten Weltkrieg

Trotz der im ausgehenden Mittelalter bzw. der zum Beginn der Neuzeit sinkenden Bedeutung der Gaskampfstoffe wurden durch Militärstrategen und sonstige Gelehrte – u. a. den Chemiker Rudolf Glauber oder Gottfried Wilhelm Leibniz – Beiträge zum Gaskampf vorgebracht. [929] [930] [931] 1650 [932] bzw. 1660 [933] veröffentlichte der litauische General der Artillerie Casimir Siemienowicz das mithin erste nutzbare Werk zur taktischen Anwendung chemischer Mittel („Praxis Artillorieae pyrotechnicae“). [934] [935] Darin geht er auf den Einsatz von Gift- und Reizgeschossen sowie die Verwendung von künstlichem Nebel und Rauch, jeweils unter Berücksichtigung der lokalen Witterungsverhältnisse, ein. [936]
Johann Glauber präsentierte 1661 in seinem Werk „Teutschlands Wohlfahrt“ Anwendungsmöglichkeiten für „Salizylister“ (Salzsäure) und „Nasse Feuer“ (Salpetersäure) als so genannte „blindmachende Nebel“. Damit sollten die Feinde überwältigt, aber nicht getötet werden, um sie so z. B. noch Verhören oder als Arbeitskräfte einsetzen zu können. [937] Damit nahm er ein noch heute auf dem Gebiet militärischer Munition geltendes, kriegsvölkerrechtliches Prinzip vorweg: Um unnötige Qualen zu vermeiden und eine Lebendgefangennahme zu ermöglichen, ist durchschlagende Munition zu verwenden. Im Gegensatz hierzu steht die im Ziel aufpilzende Munition (Mannstoppmunition, „action stop“-Munition), wie sie beispielsweise durch Polizeikräfte eingesetzt wird. Ihr Einsatz ist im Zuge der polizeilichen Gefahrenabwehr gerechtfertigt. Darüber hinaus ist das Kriegsvölkerrecht auf den Bereich der Polizei nicht anwendbar.
Die im ausgehenden Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit aufgekommenen Vorschläge zur Anwendung chemischer Substanzen in militärischen Auseinandersetzungen wurden durch die zuständigen militärischen Dienststellen in weiten Teilen abgelehnt. [938] [939] Hierfür können im Wesentlichen zwei Hauptgründe angeführt werden, nämlich

  1. eine fehlende, technisch entsprechend ausgestattete chemische Industrie und
  2. die Weiterentwicklung der Artillerie zu Beginn des 18. Jahrhunderts. [940] [941]
Insbesondere die Neu- und Weiterentwicklungen im artilleristischen Bereich erforderten keinen Bedarf nach alternativen Techniken, wie z. B. den Kampf mit chemischen Mitteln. Dies änderte sich erst im 19. Jahrhundert, als sich Verteidigung, Festungsbau und Verschanzung den neuen Angriffsmöglichkeiten angepasst hatten. [942] [943]
Während der von 1792 bis 1815 andauernden Koalitionskriege („Napoleonische Kriege“) schlug ein englischer Chemiker vor, Artilleriegranaten mit der 1782 durch Carl Wilhelm Scheele erstmals hergestellten Blausäure zu befüllen. Sie stellte zur damaligen Zeit das stärkste bekannte Gift dar und sollte sich beim Platzen des Geschosses feinspurig in der Luft verteilen, wodurch der Gegner geschädigt werden sollte. [944] [945] Darüber hinaus wurde die Verwendung des reizerregenden Alkaloids Veratrin oder des arsenhaltigen Kakodyls angeregt. [946] Keine dieser Maßnahmen wurde jedoch – nach den erhaltenen Überlieferungen – in der Praxis tatsächlich angewandt: Die zur damaligen Zeit verfügbare Technik war für die Anfertigung solcher Munition nicht geeignet. [947]
Stattdessen besann man sich einfacherer, aber nicht minder effektiverer Methoden. So nutzte der französische General Aimable-Jean-Jacques Pélissier auf Befehl des Général de division Louis-Eugène Cavaignac im französisch-algerischen Kolonialkrieg am 19. Juni 1845 feuchtes Holz und Stroh, um erstickenden Rauch und Qualm in ein Höhlensystem zu leiten. Dorthinein hatten sich über Tausend Kabylen vor den „menschenbeglückenden Absichten der Franzosen“ [948] geflüchtet. Keiner der Geflüchteten überlebte. Dieses Vorgehen rief sowohl in Frankreich als auch international scharfe Kritik hervor. [949] [950] [951]
Dem englischen Kriegsministerium ging 1854 der Vorschlag zu, Bomben mit konzentrierter Ammoniaklösung oder Kakodyl bzw. Kakodyloxid zu befüllen. Nach dem Zerplatzen der Kakodylbomben wäre eine leicht entzündliche und giftig gasende Flüssigkeit freigesetzt worden, die bei Einatmen tödlich gewesen wäre. Die Engländer lehnten den Ankauf dieser Technologie ab. [952]
Im August 1855 arbeitete Admiral Thomas Cochrane, 10. Earl of Dundonald, in einer Denkschrift einen Angriffsplan auf das stark befestigte russische Fort Malakow auf Sewastopol aus. Seiner Vorstellung nach sollte die Besatzung mit Schwefeldioxiddämpfen, erzeugt aus 400 bis 500 Tonnen Schwefel und 2000 Tonnen Koks, aus dem Fort vertrieben werden. Er berief sich dabei auf seine Erfahrungen mit Schwefeldioxiddämpfen bei der Besichtigung eines Schwefelofens auf Sizilien im Jahr 1811. [953] [954] [955] Dundonalds Konzept wurde organisatorisch vorbereitet, gelangte jedoch nicht zur Anwendung. [956] [957] Zwei politische Komitees prüften Dundonalds Plan. Sie kamen zu dem Schluss, dass

  • der Plan durchaus angebracht sei,
  • die erwarteten Wirkungen in jedem Fall eintreten würden, gleichzeitig aber
  • „diese Wirkungen so schrecklich wären, daß kein anständiger Soldat die Mittel brauchen würde, durch die sie hervorgerufen würden“. [958]
Die Ablehnung war somit rein politischer Natur. [959] [960] Dundonalds Schriften sollten nach der erfolgten Ablehnung vernichtet werden. Sie blieben jedoch erhalten, wurden 1908 – zufällig? – veröffentlicht und dienten dem Deutschen Reich als Blaupause für seinen ersten Giftgasangriff im Ersten Weltkrieg. [961]
Im Verlaufe des amerikanischen Bürgerkriegs empfahl der New Yorker John W. Doughty 1862 dem US-amerikanischen Kriegsminister Edwin Stanton die Anwendung von mit Chlorgas gefüllten Granaten gegen Konföderationstruppen. [962] [963] [964] Damit wollte er zum einen Leben auf Seiten der Unionsstaaten retten und zum anderen wollte er einen entscheidenden Beitrag zum Sieg der Unionisten liefern. [965]
Im Deutsch-Französischen Krieg schlug ein deutscher Apotheker die Nutzung einer Veratrinbombe vor. Dabei sollten Artilleriegranaten in Teilen mit dem giftigen Alkaloidgemisch Veratrin gefüllt werden. Bei der Detonation der Bombe wäre das pulverförmige Gemisch zerstäubt worden. Aufgrund der stark Niesreiz-auslösenden Wirkung des Pulvers sollten feindliche Truppen dadurch zu etwa halbstündigen Niesanfällen gebracht und damit vorläufig kampfunfähig werden. Das Prinzip der Veratrinbombe wurde zwar im Deutsch-Französischen Krieg nicht eingesetzt, fand jedoch im Ersten Weltkrieg in den Blaukreuzgranaten entsprechende Anwendung. [966]
Die in Deutschland etwa zur Mitte des 19. Jahrhunderts einsetzende Industrialisierung führte auch zum Aufschwung der chemischen Industrie und zur Einführung neuer und moderner technischer Verfahren. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war Deutschland führend auf dem Gebiet kriegschemischer Forschungen. Fortlaufend wurden neue Erkenntnisse gewonnen. Chemische Industriebetriebe schlossen sich zu Kartellen und Syndikaten zusammen, um ihre Ressourcen zu bündeln und ihre Forschungsaktivitäten zu zentralisieren. [967] Parallel dazu wurden bereits seit Mitte des 19. Jahrhundertes die möglichen militärischen Anwendungsszenarien tränenreizender Stoffe im akademischen Bereich besprochen und erforscht, so z. B. 1887 an der Universität München. [968] [969] 1911 wurde die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (KWG) als Trägergesellschaft für die ihr angegliederten Kaiser-Wilhelm-Institute (KWI) [970] gegründet. Letztere sollten die Grundlagenforschung auf verschiedenen naturwissenschaftlichen Gebieten sicherstellen und so u. a. der wachsenden amerikanischen Konkurrenz wirksam entgegentreten. Ihre Finanzierung erfolgte in der Regel auf dem Privatwege, z. B. durch Bankiers. So stiftete beispielsweise der Berliner Bankier Leopold Koppel das KWI für physikalische Chemie und Elektrochemie in Berlin-Dahlem. Die Leitung übernahm Professor Dr. Fritz Haber. Es entwickelte sich bereits nach kurzer Zeit unter Habers Leitung zum führenden kriegschemischen Institut des Deutschen Reiches. [971]

Der Erste Weltkrieg

Bereits mit Beginn des Ersten Weltkrieges begannen auf französischer Seite Überlegungen zum Einsatz verschiedener Gaskampftaktiken. Am 30. August 1914 wurde dem französischen Kriegsministerium die Anwendung der erstickenden Gase Chlor und Schwefeldioxid zu Verteidigungszwecken vorgeschlagen. Eine Entscheidung – weder dagegen noch dafür – wurde jedoch nicht getroffen. Der französische Chemiker Eugène Turpin, Erfinder des Pikratsprengstoff Melinit, bot dem französischen Kriegsministerium Giftgase zur Verwendung in den Kampfhandlungen an. Nach eingehender Prüfung seitens der Regierung wurden diese Stoffe als wertlos für die Kriegshandlungen eingestuft. [972]
Nichtsdestotrotz führte die französische Armee bereits einige Jahre vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges Gewehrgranaten im Kaliber 26 mm ein. Diese waren mit dem tränenreizenden Bromessigsäureethylester (Füllvolumen ca. 19 cm3) gefüllt. [973] [974] [975] [976] Das Anwendungskonzept sah vor, die Munition durch die schmalen Öffnungen der Schießscharten von Befestigungen oder Kasematten in die jeweiligen Einrichtungen einzubringen. Dort hätte sich das tränenreizende Gas in den in der Regel beengten Räumlichkeiten ausbreiten sollen. In der dadurch entstehenden allgemeinen Verwirrung wäre es dem Angreifer möglich gewesen, die Befestigung zu überrennen. [977] Die Munition wurde im August 1914 gegen die vorrückenden deutschen Truppen eingesetzt. Dabei zeigte sich, dass sie für den Einsatz im offenen Raum vollkommen ungeeignet war. Die geringe Kampfstoffmenge verteilte sich sofort in der Umgebung, ohne signifikante Effekte hevorzurufen. [978] [979]
Auf deutscher Seite wurde, solange der Krieg noch in Bewegung war, kein Bedarf für die Anwendung gaskämpferischer Methoden gesehen. [980] Nach dem Sieg der Entente in der Marneschlacht („Wunder von Marne“) am 12. September 1914 entwickelte sich spätestens nach der Schlacht um Ypern ein Kräftegleichgewicht an der Westfront. Dieses führte zum Erstarren der Frontlinie und letztlich zum Stellungskrieg. [981] [982] Die Situation war damit vergleichbar mit den weiter obenen beschriebenen Situationen aus dem Altertum: Die Oberste Heeresleitung (OHL) suchte nach einem Weg, den Gegner aus seinen Stellungen herauszutreiben und die Front so wieder in Bewegung zu bringen. [983] Für Deutschland galt es zudem, einen verschleißenden und länger dauernden Stellungskrieg zu vermeiden, um seine Kampfkraft – in Form von Truppen- und Materialstärke – nicht zu schwächen. [984]
Die französische Regierung ordnete im November 1914 die Neuproduktion der bereits vor dem Ersten Weltkrieg eingeführten 26 mm-Granaten an. Kriegbedingt wurde statt Bromessigsäureethylester jedoch Chloraceton verwendet, welches eine vergleichbare Wirkung aufweist. Der französische General und Oberbefehlshaber Joseph Jacques Césaire Joffre delegierte am 7. Januar 1915 diese Waffen an die Kriegsfront. Etwas mehr als vier Wochen später, am 21. Januar 1915, wurde bereits eine entsprechende Dienstvorschrift zum Gebrauch der Gewehr- und Handgranaten veröffentlicht. [985] Ab März 1915 erfolgte der Einsatz beider Waffen an der Westfront gegen deutsche Truppen. [986] [987] Neben der Reizwirkung auf Augen und Atemwege wurden auf deutscher Seite vereinzelt durch die französischen Waffen hervorgerufenen Erstickungswirkungen berichtet. [988]
Die Berichte über den Einsatz von Giftgas durch die Alliierten stimulierten auch die kriegschemische Forschung in Deutschland. Nach den damals geltenden Regularien der Kriegsführung stand Deutschland in diesem Fall ein Vergeltungsrecht zu. Seitens der OHL wurde entschieden, chemische Kampfstoffe durch Waffeneinsatz einzusetzen. [989]
Bereits am 27. Oktober 1914 setzte das Deutsche Reich vor Neuve-Chapelle ein neu entwickeltes Artilleriegeschoss ein. Dieses beinhaltete anstatt des üblicherweise genutzten Sprengstoffs auf Vorschlag des deutschen Chemikers Walther Hermann Nernst das niesenerregende Dianisidinchlorsulfonat. [990] [991] [992] Der Stoff sollte sich bei Explosion in der Luft zu einem feinen Pulver verteilen, welches langsam auf den Gegner herabsinken und diesen beeinträchtigen sollte. [993] Die rund 3000 so genannten Ni-10,5-Schrapnelle hatten jedoch keinerlei Effekt auf den Gegner. [994] [995] Die britischen Soldaten bemerkten gar nicht erst, dass sie soeben unter einem chemischen Angriff standen. [996]
Der erfolglose Einsatz der Ni-10,5-Granaten führte zu einer Intensivierung der deutschen Forschungsaktivitäten. Fritz Haber, der im November 1914 zum Leiter der kriegschemischen Abteilung des preußischen Kriegsministeriums ernannt wurde, fungierte nun als wissenschaftlicher Berater der OHL. Die gesamte Kampfstoffentwicklung einschließlich des praktischen Einsatzes an der Front unterstand seiner Verantwortung. Hierfür verfügte er über einen Mitarbeiterstab von 150 Akademikern und rund 2000 Hilfskräften. [997]
Haber favorisierte die Anwendung von Chlorgas, da dieses aus seiner Sicht für einen Grabenkrieg am besten geeinget schien. Das Gas wurde dabei – auf Anraten führender Völkerrechtler und Haber selbst – als Reizstoff bewertet. Dadurch fiel es aus ihrer Sicht nicht unter die Regelungen der Haager Landkriegsordnung in der Fassung von 1907 (siehe oben). [998] Diese verbot nämlich nur solche Stoffe, welche „erstickend oder schädigend“ wirken. Stoffe, welche lediglich Reizungen auslösen, aber nicht zum Tod durch Vergiftung oder Erstickung führen, seien daher nicht durch die Landkriegsordnung erfasst. Waffen, welche neben der Freisetzung des Reizstoffs im Ziel noch andere Wirkungen hervorrufen, z. B. Splitter- oder Druckwirkungen, wären demnach erlaubt. [999] Im Januar 1915 wurden jedoch zunächst weitere Tests – diesmal an der Ostfront bei Lodz und später bei Bolimow – durchgeführt. Dabei wurden 12-T-Granaten im Kaliber 15 cm verschossen. Sie enthielten das flüssige Xylylbromid, welches tränenreizend und lediglich auf Augen und Schleimhäute wirkt. [1000] [1001] Insgesamt wurden 18 000 Granaten in diesen Testreihen abgefeuert. [1002] Ähnlich den Versuchen an der Westfront, verliefen die Tests an der Ostfront wenig erfolgreich. Die geringen Temperaturen im Testgebiet führten dazu, dass sich das Xylylbromid nicht verflüchtigte und daher nicht wirken konnte. Die gegnerischen Truppen bemerkten auch in diesem Fall nicht, dass sie gerade chemisch angegriffen wurden. [1003] Spätere Versuche an der Westfront im flämischen Nieuwpoort erfolgten neben Xylylbromid zusätzlich mit dem flüchtigeren Xylylenbromid als zweiter Komponente. Später wurden auch Bromaceton und Brommethylethylketon zugegeben. Diese Versuche liefen – verglichen mit den zwei Monate zuvor durchgeführten Versuchsreihen an der Ostfront – deutlich erfolgreicher, aber nicht zufriedenstellend. [1004] [1005]
Die ersten erfolglosen Versuche führten auf deutscher Seite jedoch nicht zu einem Umdenken. Stattdessen hielt man in der OHL weiter am Einsatz chemischer Kampfstoffe fest, um den Stellungskrieg und die damit verbundenen Nachteile für Deutschland möglichst schnell zu überwinden. [1006] Es setzte sich die Erkenntnis durch, dass der Einsatz einfacher tränenreizender Stoffe nicht zielführend und wenig erfolgversprechend ist. Der Gegner wurde durch diese Wirkmittel nicht in ausreichendem Maße in seiner Kampf- und Verteidigungsfähigkeit geschwächt bzw. eingeschränkt. Um die gewünschten Effekte zu erreichen, musste der chemische Kampfstoff vielmehr auf einer großen Fläche von mehreren Quadratkilometern Ausdehnung in der entsprechenden Konzentration verteilt werden. Darüber hinaus mussten die jeweiligen gegnerischen Stellungen alle zur gleichen Zeit und zudem aus völliger Überraschung heraus dem Kampfstoff ausgesetzt werden, um dem Gegner das Einleiten von Gegenmaßnahmen zu erschweren. [1007] Diese drei Bedingungen – Nutzung eines geeigneten Kampfstoffs in ausreichender Menge in einem Überraschungsangriff – sollten sich im weiteren Kriegsverlauf als die Kernbedingungen für einen erfolgreichen Gasangriff erweisen. [1008]
Um die Bedingungen zu erfüllen, griff Haber auf seinen ursprünglichen Vorschlag zurück, Chlorgas einzusetzen. [1009] Es erschien Haber aus mehreren Gründen als geeignet. Zum einen ist es in entsprechender Konzetration bereits sofort tödlich. Zum anderen verflüchtigt sich Chlor mit der Zeit, sodass eine Kontamination der eigenen Truppen vermieden werden kann. Ferner weist Chlor eine ausreichende Persistenz auf, um auch durch (aufkommenden) Wind in der Luft nicht so stark verdünnt zu werden, dass seine Wirkung am Gegner nicht mehr erreicht wird. Letztlich erschien Chlor auch deshalb als Mittel der Wahl, weil es durch die chemische Industrie schnell und in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden konnte. [1010] Das verglichen mit anderen chemischen Kampfstoffen, wie z. B. einem Chlor-Phosgen-Gemisch, harmlosere Gift sollte in entsprechend hoher Menge eingesetzt werden. Die schädliche Wirkung auf die gegnerischen Truppen sollte rein mengenbasiert erfolgen, nicht jedoch aufgrund der Toxizität des eingesetzten Gases. Zur Umsetzung der Idee orientierten sich Haber und seine Mitarbeiter am Konzept Dundonalds (siehe weiter oben) und entwickelten ein neues Verfahren: das Gasabblaseverfahren, oder kurz Abblaseverfahren. [1011] [1012]
Dabei wird verflüssigtes Chlorgas in Gasflaschen in die eigenen Stellungen verbracht. Unter Einsatz eines Treibmittels wird das flüssige Gas bei geeigneter Witterung aus der Flasche gedrückt, wobei sich an der Austrittsöffnung eine Düse befindet. Mit Verlassen der Gasflasche entspannt sich das flüssige Chlor sofort wieder in den gasförmigen Zustand. Mit der natürlichen Luftbewegung, unterstützt durch Winde, wird es in die feindlichen Stellungen getrieben. [1013] [1014] Die Technik der Chlorverflüssigung wurde dabei erst wenige Jahre zuvor durch den BASF-Chemiker Rudolf Theophil Josef Knietsch entwickelt. [1015]
Durch den Chef der OHL, General der Infanterie Erich Georg Sebastian Anton von Falkenhayn, wurde ein Abschnitt der Westfront bei Ypern als Testgebiet für einen ersten Angriff mit Chlorgas festgelegt. Für die Durchführung des Manövers wurde eigens das Pionierregiment 35 „Gasregiment Petersen“ aufgestellt. [1016] Das aus zwei Bataillonen mit je drei Kompanien, einer Parkkompanie, einer Feldwetterstation und einer Fernsprechabteilung bestehende Regiment bestand hauptsächlich aus chemisch bzw. medizinisch vorgebildeten Soldaten und Offizieren. Zum Teil handelte es sich dabei um freiwillig dienende Studenten. In Vorbereitung des Angriffs wurden 1600 Gasflaschen mit jeweils 40 kg und 4130 Gasflaschen mit jeweils 20 kg verflüssigtem Chlorgas auf einem etwa sechs Kilometer langen Frontabschnitt zwischen Bixschoote und Langemark bis zum 11. April 1915 in den deutschen Stellungen eingebaut. [1017]
Nachdem in den Tagen zuvor der Angriffsbefehl aufgrund schlechter Witterungs- bzw. Windbedingungen mehrmals widerrufen werden musste [1018], waren die Bedingungen am 22. April 1915 zufriedenstellend. Um 18:00 Uhr [1019] [1020] wurde der Angriff durch die deutschen Truppen eingeleitet: Entlang der Frontlinie baute sich eine sechs Kilometer lange, sechs- bis neunhundert Meter breite gelbliche, undurchsichtige Nebelwand auf. Sie wuchs beständig in der Höhe und breitete sich durch den Wind mit etwa zwei bis drei Metern pro Sekunde aus. [1021] [1022] [1023] Pro Gasflasche dauerte das Abblasen durchschnittlich fünf bis acht Minuten. [1024] Die Führung der alliierten Truppen hielt die Berichte von der Frontlinie zunächst für unglaubhaft und handelte daher zunächst nicht. Insgesamt kamen durch den Angriff auf alliierter Seite 5000 bis 6000 Soldaten ums Leben, 15 000 wurden verwundet. Die Hälfte der Vergifteten musste von der Front abgezogen werden. Bei Kriegsende waren von ihnen nach wie vor 15 % arbeitsunfähig. [1025] Alleine Frankreich verlor durch den Angriff eine ganze Division. [1026] Die hohen Opferzahlen erklären sich vor allem bei Betrachtung der Möglichkeiten, die die Soldaten in ihren Schützengräben hatten: Entweder sie blieben im Graben und erstickten qualvoll durch das – aufgrund des größeren Gewichts als Luft – zu Boden und in die Gräben sinkende Chlorgas oder sie verließen ihre Gräben und würden durch deutsches Maschinengewehrfeuer sterben. [1027]
Das Ergebnis des Angriffs zeigte sich aus taktischer Sicht wie erwartet: Tausende feindliche Soldaten flüchteten in Panik und Verwirrung vor den herannahenden Wolken aus ihren Stellungen und rissen so eine sechs Kilometer tiefe Lücke in ihre Frontlinie. Die deutschen militärischen Führer an der Front wussten diesen durchschlagenden Erfolg jedoch nicht sinnvoll zu nutzen: Zum einen hatten sie – aufgrund ihrer „alten Schule“ – nicht mit einem derartigen Erfolg gerechnet. Andererseits fehlten ihnen die entsprechenden militärischen Reserven vor Ort, welche man aus Kostengründen nicht ungenutzt in Bereitschaft halten konnte, bis die Witterung einen entsprechenden Angriff zulassen würde. Zudem wäre dadurch der Überraschungseffekt nicht nutzbar gewesen, da dem Gegner eine entsprechende Truppenverstärkung nicht unbemerkt geblieben wäre. Auch die einbrechende Dunkelheit vereitelte weitere effektive Manöver. Die Gelegenheit für eine mögliche kriegsentscheidende Wirkung zugunsten des Deutschen Reiches blieb damit ungenutzt. [1028] [1029] [1030]
Der erste erfolgreiche Angriff der Kriegsgeschichte mit chemischen Waffen setzte damit den Startpunkt für den militärischen Gaskampf und leitete einen Wendepunkt in der bisherigen Kriegsführung ein. [1031] [1032] Der Erste Weltkrieg entwickelte sich zum „Krieg der Chemiker“. [1033] Dieser war durch drei wesentliche Punkte gekennzeichnet, nämlich

  1. einem kontinuierlichen Wettstreit in der Entwicklung von Gasschutzmaßnahmen und der Kampfstoffwirkung,
  2. einem allmählichen Zurücktreten des Abblaseverfahrens zugunsten des flexibleren und wetterunabhängigen Gasschießens sowie
  3. einem von Kriegsjahr zu Kriegsjahr steigenden Kampfstoffverbrauch auf Seiten beider Kriegsparteien. [1034]
Am 24. April [1035] – offiziellen Quellen zufolge am 25. April [1036] – leitete die deutsche 52. Reservedivision in einem Abschnitt zwischen Ypern und St. Juliaan gegen fünf Uhr morgens einen weiteren Chlorgasangriff gegen kanadische Truppen ein. [1037] Dabei konnten zwar 1000 Kanadier gefangen genommen und kleinere Raumgewinne erzielt werden. Die Kanadier selbst waren jedoch mittlerweile mit Gasmasken ausgestattet worden und konnten sich so vor dem tödlichen Gas schützen. [1038] Weitere Gasangriffe der deutschen Truppen unter Nutzung des Abblaseverfahrens mit Chlor erfolgten am 1. Mai bei Ypern, am 2. Mai bei Vanheule, am 5. Mai im Elsass sowie am 24. Mai erneut bei Ypern. [1039]
Die Alliierten adaptierten das durch die deutschen Truppen eingesetzte Abblasverfahren schnell für ihre eigenen Zwecke. So wandten englische Truppen erstmals am 25. September 1915, französische Truppen im Februar 1916 das Verfahren gegen deutsche Stellungen an. Sie nutzten dabei im Wesentlichen Chlor, in Einzelfällen auch Phosgen und Schwefelwasserstoff. [1040]
Das Abblasverfahren wurde im weiteren Kriegsverlauf – wie bereits erwähnt – sukzessive durch das Gasschießen abgelöst. Damit verbunden war auch der Einsatz neuer Kampfstoffe durch die jeweiligen Kriegsparteien. [1041] Am 21. Februar 1916 setzten französische Truppen erstmals Phosgengranaten gegen deutsche Stellungen ein. Deutschland reagierte darauf am 7. Mai 1916 mit einer Grünkreuzgranate, welche das umgangssprachlich als „Perstoff“ bezeichnete Diphosgen (Perchlorameisensäuremethylester) enthielt (Grünkreuzgranate). [1042] Der Einsatz dieser Granate verstieß eindeutig gegen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung (siehe oben), da sie lediglich Diphosgen enthielt, aber keine Splitterwirkung oder sonstige Eigenschaften einer klassischen Artillergiegranate aufwies. Bereits am 22. Juni 1916 verfeuerten deutsche Truppen 110.000 Granaten mit Diphosgen bei Fleury nahe Verdun. [1043] Ebenfalls im Jahr 1916 nutzten deutsche Truppen erstmals Chlor-Chlorpikrin-Gemische im Abblaseverfahren. [1044] Frankreich führte als Reaktion auf die deutschen Diphosgengranaten ab 1. Juli 1916 ein Blausäure-Arsentrichlorid-Gemisch ein. Trotz seiner hohen Toxizität – die durch Frankreich verschossene Menge hätte zum Tod von 20 Milliarden (sic!) Menschen in umschlossenen Räumen führen können – war dieses Gemisch im freien Feld nahezu wirkungslos. [1045] Am 10. Juli 1917 setzten deutsche Truppen bei Nieuwpoort erstmals Blaukreuzgranaten mit Diphenylarsinchlorid („Clark I“) ein. Ab 1918 wurden Granaten dieser Art mit dem besser wirkenden Diphenylarsincyanid befüllt. [1046] Beide Stoffe sind – im Gegensatz zu den vorher genutzten – fest und werden als Schwebstoffe in die Umgebungsluft abgegeben. Dies bedingt eine Eigenbewegung der Giftstoffpartikel, was wiederum dazu führt, dass Aktivkohlefilter der Atemschutzmasken von ihnen durchdrungen werden („Maskenbrecher“). Beim Gegner rufen die Stoffe dann Reizungen im Nasen- und Rachenraum hervor und nötigen ihn so, seine Atemschutzmaske abzunehmen. Dies machte ihn verwundbar für gleichzeitig mit den Blaukreuzgranaten abgeschossene, lungenreizende Grünkreuzgranaten. Ein solcher Doppelangriff war in der Regel tödlich. Diese von Fritz Haber entwickelte Taktik ging als „Buntkreuzschießen“ in die Geschichtsbücher ein. [1047] [1048] [1049]
Während das Buntkreuzschießen keine zeitlich langfristigen Nachwirkungen im beschossenen Gebiet nach sich zog, wurde bereits am 12. Juli 1917 bei Ypern die erste Gelbkreuzgranate verschossen. Sie enthielt das bereits seit 1895 bekannte [1050] Dichlordiethylsulfid („S-Lost“ „Senfgas“, „Yperit“), dessen Wirkung über Tage und Wochen anhielt. Senfgas ruft starke Entzündungen der Haut hervor, welche erst nach größeren zeitlichen Abständen (Stunden bis Tage) zur Exposition auftreten. Durch Deutschland wurde der Stoff aufgrund seiner hohen Sesshaftigkeit nicht als Angriffs-, sondern als Verteidigungswaffe eingesetzt. [1051] [1052] [1053] Auf englischer und französischer Seite war Senfgas bereits 1915 bzw. 1916 charakterisiert und hinsichtlich seiner militärischen Nutzbarkeit bewertet worden. Beide Nationen verwarfen aber einen möglichen Einsatz im Krieg aufgrund der aus ihrer Sicht zu geringen Toxizität. Gegen Kriegsende führte Deutschland 1918 noch die Kampfstoffe Dichlordimethylether und Ethylarsindichlorid ein. Diese wirkten zwar ebenfalls stark toxisch, erreichten jedoch nicht die Bedeutung von S-Lost. [1054] Im Herbst 1918 erreichten – nach dem vorherigen Kriegseintritt der USA – die ersten Schiffe mit rund 450.000 amerikanischen Kampfstoffgranaten das westliche Europa. Der im Juni 1918 gebildete Chemical Warfare Service der U.S. Army identifizierte im Edgewood Arsenal aus 4000 untersuchten Verbindungen zwölf, welche für eine militärische Nutzung infrage kamen. Die USA produzierten u. a. die neuen reizerregenden Kampfstoffe Adamsit und Brombenzylcyanid sowie den hautschädigenden Kampfstoff Lewisit. Keine dieser Kampfstoffe kam jedoch im Ersten Weltkrieg zur Anwendung. [1055]
Die Kriegsparteien des Ersten Weltkrieges haben keine offiziellen Zahlen zu Opfern der chemischen Kriegsführung veröffentlicht. [1056] Einen Anhaltspunkt bieten daher nur Schätzungen, welche ihrerseits – je nach Veröffentlichungszeitpunkt und -ort – unter Umständen ideologisch beeinflusst sind. Sie sollen der Vollständigkeit wegen dennoch in nachfolgender Übersicht aufgeführt werden.

Anzahl der durch chemische Waffen verursachten Todes- und Verletztenfälle im Ersten Weltkrieg, aufgeschlüsselt nach Quellen
Land Tote Verletzte Summe
[1057] [1058] [1059] [1060] [1061] [1062] [1063] [1064] [1065]
Deutschland 2.300 191.000 2.280 77.700 9.000 [1066] 78.663 80.000 200.000 76.383
Frankreich 8.000 8.000 8.000 182.000 182.600 182.000 190.000 190.000 190.000
Großbritannien 6.100 8.100 6.062 174.900 180.600 174.921 181.000 188.700 180.983
Italien 4.600 4.627 55.400 8.673 60.000 13.300
Österreich 3.000 70.000 100.000
Russland 39.600 56.000 56.000 419.300 419.340 475.300 475.340
USA 1.400 1.400 1.421 73.400 71.400 69.331 74.800 72.800 70.752
sonstige 1.000 9.000 10.000

In jedem Fall wird aus den Zahlen ersichtlich, dass chemische Waffen – wenig überraschend – in der Regel hohe Opferzahlen nach sich zogen. Nichtsdestotrotz ist das Verhältnis zwischen der Anzahl an Gastoten und der Anzahl an Toten, die durch konventionellen Waffeneinsatz fielen, kleiner als das Gesamtverhältnis aus Todes- und Verletztenzahl für den gesamten Krieg. [1067]

Zwischenkriegszeit und Weimarer Republik

Nach Kriegsende mehrten sich in den Gesellschaften der am Krieg beteiligten Staaten die Forderungen nach einer (chemischen) Abrüstung. Militär und Politik hielten jedoch an chemischen Waffen fest. Als Gründe wurde u. a. der Abschreckungseffekt wie auch eine Vergeltungsmöglichkeit im Falle eines gegnerischen Angriffs mit chemischen Waffen angeführt. [1068] Diese Motive sind im Kern deckungsgleich mit denjenigen, die später zur NATO-Strategie MC 14/3 führen sollten (siehe oben).
Die politisch-militärischen Argumente für die Beibehaltung chemischer Kampfstoffe führte international zu einem Wettlauf in der Suche um den optimalen chemischen Kampfstoff. Dabei wurde – anders als noch im vorangegangenen Krieg – nicht nur Wert auf eine möglichst hohe Toxizität gelegt, sondern auch auf ökonomische Gesichtspunkte. Dies umfasste u. a.

Trotz der Erfahrungen des Ersten Weltkrieges und der gesellschaftlichen Forderungen wurden chemische Waffen nach wie vor eingesetzt. Beispielsweise nutzte Großbritannien im Dritten Anglo-Afghanischen Krieg 1919 u. a. Senfgas gegen afghanische Truppen. Im Zweiten Marokkanischen Krieg (Rifkrieg) wandten Spanien und Frankreich 1925 ebenfalls Senfgas gegen die Rifkabylen an. [1070] [1071] Am 9. März 1925 setzte die polnische Regierung chemische Kampfstoffe gegen die Arbeiterbewegung ein. Auch in den USA wurden durch den Chemical Warfare Service Richtlinien zur „Anwendung von chemischen Kampfstoffen in der Heimt“ herausgegeben. Damit sollten Proteste und Streiks der Arbeiterschaft niedergeschlagen werden. Demnach war für bewaffnete Männer der Einsatz tödlicher Kampfstoffe vorgesehen, gegen unbewaffnete Männer sollten reizerregende Kampfstoffe in militärischen Gefechtskonzentrationen genutzt werden. Bei gemischten Gruppen aus Frauen, Kindern und Männern wäre die Nutzung eines Gemischs vorgesehen gewesen, um Panik innerhalb der heterogenen Gruppe zu erzeugen. [1072]
Bereits 1923 nahm Japan die experimentelle Produktion von Senfgas auf. Mit Beginn der 1930er Jahre wurden auch Lewisit, Phosgen und Blausäure sowie weitere reizerregende Kampfstoffe produziert. [1073] Nach Annexion der chinesischen Mandschurei setzte Japan ab April 1938 intensiv chemische Kampfstoffe gegen chinesische Truppen ein. [1074] Dabei wurden auch Experimente an Kriegsgefangenen mit Senfgas durchgeführt. [1075] Japan verstieß damit wiederholt gegen das 1925 unterzeichnete Genfer Protokoll (siehe oben). Deutschland nahm diese wiederholte Missachtung zum Anlass, die Gültigkeit des Protokolls anzuzweifeln. Gleichzeitig nutzte das Deutsche Reich Japans Verhalten, um den eigenen Einsatz chemischer Kampfstoffe bzw. die eigene chemische Aufrüstung und die Fortführung der Produktion chemischer Kampfstoffe zu rechtfertigen. [1076] Der Einsatz chemischer Kampfstoffe durch Japan setzte sich auch im Zweiten Weltkrieg fort. [1077]
Im Konflikt zwischen Italien und Äthiopien setzte Italien zwischen Dezember 1935 und April 1936 in insgesamt 19 nachgewiesenen Angriffen chemische Kampfstoffe gegen die äthiopische Bevölkerung ein, was letztlich zum Sieg Italiens führte. Auf äthiopischer Seite starben dabei 750.000 Menschen, welche größtenteils ungeschützt den Chemikalien ausgesetzt waren. [1078] [1079]
Für Deutschland wurde Besitz, Herstellung und Nutzung chemischer Waffen bzw. chemischer Munition im Versailler Vertrag geregelt. Maßgebend in diesem Zusammenhang waren Artikel 171 und 172 (siehe oben).

Trotz der Einschränkungen fand die chemische Industrie in Deutschland – ab 1925 im Kartell „Interessengemeinschaft Farbenindustrie AG“ (IG Farben) zusammengeschlossen – Mittel und Wege, ihre Forschung an chemischen Kampfstoffen fortzuführen. Von besonderem Interesse waren dabei die Loste, zu denen auch Senfgas (S-Lost) zählt. Mit der Genehmigung passiver, d. h. ziviler, Luftschutzmaßnahmen begann unter dem Deckmantel einer kleinumfänglichen Produktion zu Übungszwecken erneut die Produktion chemischer Kampfstoffe in Deutschland. [1080] Durch Genehmigung der zivilen Luftschutzmaßnahmen sollte die Bevölkerung ursprünglich auf einen möglichen Luftkrieg mit chemischen Mitteln vorbereitet werden. [1081] Die IG Farben war jedoch stets auf dem aktuellen Stand der Forschung, sodass mit Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 entsprechendes Fachwissen direkt zur Verfügung stand. [1082]

Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg

Bereits kurz nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten in Deutschland 1933 setzten Vorbereitungen für einen möglichen Krieg ein. Dies umfasste auch die kriegschemische Produktion, die auf Anweisung Hitlers wieder aufgenommen wurde. Die IG Farben stimmte hierzu ihre gesamten Forschungs- und Geschäftstätigkeiten mit dem Oberkommando des Heeres ab. Für kriegschemische Aktivitäten wurden insgesant 200 Millionen Reichsmark investiert, wobei infrastrukturelle Vorhaben – wie z. B. der Bau von Werksanlagen – darin noch nicht enthalten waren. Unter der Leitung Dr. Otto Ambros’ erarbeitete die IG Farben ein ausführliches Forschungs- und Entwicklungsprogramm mit Anteilen der Militärchemie, Pharmakologie, Toxikologie, technischen Chemie, Verfahrens- und Anwendungstechnik. Dabei waren zum großen Teil die Chemiker involviert, die bereits im Ersten Weltkrieg unter Haber und später in der Weimarer Republik an der Entwicklung chemischer Kampfstoffe beteiligt waren. [1083]
Zur Lagerung der neu zu produzierenden chemischen Kampfstoffe wurden bereits vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges deutschlandweit verschiedene Kampfstofflager eingerichtet, die im weiteren Verlauf bis zum Kriegsausbruch planmäßig befüllt wurden. [1084]
Ab 1934 stellte sich das Programm zur Entwicklung chemischer Kampfstoffe im nationalsozialistischen Deutschland wie folgt dar. [1085]

  1. Produktion bekannter und in der Vergangenheit erfolgreich eingesetzter chemischer Kampfstoffe mit einem strategischen Ziellagerbestand von 27 100 Tonnen für einen fünf Monate währenden Krieg
    1. Senfgas
    2. Phosgen
    3. Adamsit (Azin)
    4. Diphenylchlorarsin
    5. Chloracetophenon („O-Salz“)
    6. Arsinöl (Gemisch aus Phenyldichlor-, Diphenylchlor- und Triphenylarsin mit Arsen(III)-chlorid) zur Herstellung taktischer Senfgasgemische
  2. Weiterentwicklung hautschädigender Kampfstoffe und Herstellung neuer Kampfstoffe dieser Art mit größerer Wirksamkeit
  3. Untersuchung verschiedener Fluorverbindungen
  4. Weiterentwicklung phosphororganischer Verbindungen
  5. Entwicklung und Untersuchung von Giftstoffen zur Vergiftung von Wasser, Nahrungs- und sonstigen Genussmitteln sowie zum Vergiften von Projektilen
Der IG-Farben-Chemiker Dr. Gerhard Schrader erhielt 1934 durch den Leiter des IG-Hauptlabors Leverkusen, Dr. Otto Bayer, den Auftrag zur Entwicklung synthetischer Insektizide auf Fluorbasis. Diese Arbeiten wurden später für militärische Anwendungen weitergeführt. Sie führten zunächst zur Herstellung verschiedener Fluor-Phosphor-Verbindungen und letztlich im Jahr 1936 zur Synthese der toxischen Verbindung Dimethylaminocyanphosphorsäureethylester, welche später als Tabun bezeichnet werden sollte. [1086] [1087] Die Nationalsozialisten stellten ab 1942 bis Kriegsende 12 000 Tonnen Tabun unter der Handels- und Deckbezeichnung „Trilon 83“ in Dynhernfurt (Oder) her. Bis Kriegsende stellten Schrader und seine Mitarbeiter mehr als 2000 Organophosphate her, von denen jedoch nur ein Teil militärisch nutzbar war. Unter den militärisch verwendbaren Verbindungen befand sich jedoch 1938 Sarin („Trilon 46“) und 1944 Soman. [1088] Die Arbeiten Schraders wurden zusätzlich auf Fluor-Halogen-Verbindungen ausgeweitet. Dabei wurde Chlortrifluorid unter der Bezeichnung „N-Stoff“ in die Produktion gegeben und zur Erzeugung lungenschädigender Dämpfe eingesetzt. [1089]
In den Jahren 1935 und 1936 wurden die ersten Stickstoffyperite („N-Loste“, z. B. Bis(2-chlorethyl)ethylamin) entwickelt. Darüber hinaus wurde der als Oxollost bezeichnete Bis(2-chlorethylthioethyl)ether erstmalig hergestellt. Auch die Herstellung der ersten Sauerstoffloste („O-Loste“) fiel in diese beiden Jahre. [1090]
Auf dem Gebiet der Giftstoffe zur Vergiftung von Wasser, Nahrungs- und Genussmitteln sowie zur Vergiftung von Projektilen wurden primär Alkaloide untersucht. Auch die Anwendung anorganischer Gifte wurde in Betracht gezogen. Letztlich wurden auch für diese Zwecke verschiedene bereits aus anderen Forschungsvorhaben bekannte Kampfstoffe, z. B. N-Loste und phospororganische Verbindungen, untersucht. [1091]
Die Produktion chemischer Kampfstoffe in Deutschland musste aufgrund zunehmender Luftangriffe ab 1944 in weiten Teilen eingestellt werden. Lediglich die Produktion der als absolut relevant angesehenen Stoffe Tabun, Yperit und Sarin wurden aufrecht erhalten. In den letzten Kriegsmonaten wurde sogar versucht, diese auszuweiten. [1092]
In den Kriegsplanungen des nationalsozialistischen Deutschland nahmen chemische Kampfstoffe eine wesentliche Funktion ein. So sollte ihr Einsatz bereits in der Anfangsphase etwaiger Kriegshandlungen erfolgen. Bekannt sind Anwendungen von Senfgas am 3. September 1939 gegen die Bevölkerung einiger Warschauer Vorstädte und im Mai 1942 auf der ukrainischen Halbinsel Kertsch. Auch Einsätze gegen Befestigungen sind überliefert, z. B. gegen sowjetische Partisanen. [1093]
Eine weitere Anwendung chemischer Kampfstoffe durch die Nationalsozialisten ergab sich im organisierten Genozid an Menschen jüdischen Glaubens bzw. jüdischer Abstammung sowie anderen Systemgegnern. Hierfür wurde in den Konzentrationslagern und Gefängnissen – neben toxischen Gasen wie Kohlendioxid oder Motorabgasen – im Wesentlichen Cyanwasserstoff („Zyklon B“) genutzt. [1094]

Die Bestrebungen Deutschlands in der kriegschemischen Rüstung führten zu einer Intensivierung von Forschung und Entwicklung in Großbritannien und den USA. Während in letzteren die Zuständigkeit beim US Chemical Warfare Service lag, oblag die Steuerung der Aktivitäten in Großbritannien einer Abteilung im Ministerium für Versorgung. Die Ziele und Aktivitäten beider Länder auf dem Gebiet der chemischen Kampfstoffe ergeben sich aus nachstehender Auflistung. [1095]

  1. Verbesserung bereits bekannter Kampfstoffe sowie systematische Analyse analoger und verwandter Verbindungen
    1. hautschädigende Kampfstoffe (N-Loste)
    2. halogenierte Thioether
    3. bleiorganische statt arsenorganischer Verbindungen
  2. systematische Analyse organischer Fluorverbindungen
    1. Methylfluoracetat (MFA)
    2. Fluorethanol (FEA)
  3. Untersuchung phospororganischer Verbindungen und Schaffung der großtechnischen Produktionsvoraussetzungen für diese Verbindungen, vor allem ab 1941 für Diisopropylfluorphosphat (DFP)
  4. Identifizierung phytotoxischer Kampfstoffe zur Erntenschädigung bzw. -vernichtung (z. B. durch 2,4-Dichlorphenoxyessigsäure)
  5. Untersuchung bakterieller Gifte auf ihre militärische Nutzbarkeit
In den USA wurde darüber hinaus an Yperiten gegen gegnerische Seelandungsoperationen geforscht, während Großbritannien kombinierte toxische Wirkungen von Gemischen phosphororganischer nerven- und hautschädigender Kampfstoffe untersuchte. [1096]
Der US-amerikanische Etat für Forschungsaktivitäten im rüstungschemischen Bereich blieb von 1927 bis 1936 konstant bei etwa 1,25 Millionen Dollar. Rüstungs- und kriegsbedingt stieg er bis 1941 auf über 60 Millionen Dollar. 1942 wurde die Milliardengrenze überschritten. Nach Kriegsende sank das Budget auf etwa 625 Millionen Dollar im Jahr 1946. In den Maßnahmen enthalten waren neben den Forschungsaktivitäten umfangreiche infrastrukturelle Projekte. So wurden zahlreiche Forschungs- und Versuchseinrichtungen über die gesamten USA verteilt neu er- bzw. eingerichtet [1097]

Alle Parteien des Zweiten Weltkrieges waren mit chemischen Waffen und entsprechenden Schutzmöglichkeiten ausgestattet. Letzteres galt ebenfalls für die Bevölkerung in den Städten, die Schutzmasken erhalten hatte. Trotzdem wurden über den gesamten Kriegsverlauf keine chemischen Waffen eingesetzt, wenn man vom Einsatz in nationalsozialistischen Konzentrationslagern absieht. [1098] Die Ursachen hierfür waren im Wesentlichen politischer Natur. In der Anfangsphase des Krieges erreichte Deutschland seine Ziele unter Anwendung klassischer Kriegsmittel, d. h. mit Panzern, Rohrwaffen und konventioneller Munition. Der Einsatz chemischer Waffen war daher nicht erforderlich. Weiterhin hatte Großbritannien Vergeltung für einen möglichen Einsatz chemischer Waffen durch Deutschland angekündigt. Damit wären die durch Deutschland auf dem Wege konventioneller Kriegsführung erreichten Ziele und taktischen Vorteile gefährdet gewesen. Um Deutschland keine Gründe für einen Einsatz chemischer Mittel zu liefern, verzichteten seine Gegner ebenfalls auf deren Anwendung. [1099] Darüber hinaus können vereinzelt auch technische oder historisch-emotionale Gründe für einen nicht erfolgten Einsatz auf Seiten aller Parteien angeführt werden. Zum einen handelte es sich beim Zweiten Weltkrieg um einen Bewegungskrieg. Die Armeen legten am Tag zum Teil weite Strecken – mit Unterstützung entsprechend motorisierter Fahrzeuge – zurück. Ein Stellungskrieg, wie noch im Ersten Weltkrieg, war daher nicht mehr relevant. Entsprechend fiel der Bedarf zum Aufbrechen feststehender Frontlinien durch chemische Kampfstoffe – noch im Ersten Weltkrieg das Hauptmotiv für den Einsatz dieser Mittel – weg. Zum anderen konnten die militärischen Entscheidungsträger im Zweiten Weltkrieg auf Erfahrungen des Ersten Weltkriegs – entweder durch eigene Erlebnisse oder durch entsprechende Ausbildung – zurückgreifen. Dort hatte sich gezeigt, dass chemische Kampfstoffe keine signifikanten Auswirkungen auf den Kriegsverlauf hatten. Abschließend scheinen auch individuelle Hemmungen aufgrund traumatischer Erlebnisse im Ersten Weltkrieg, z. B. erlittene Verwundungen durch chemische Kampfstoffe, eine Rolle in der Entscheidungsfindung für oder gegen den Einsatz solcher Mittel im Zweiten Weltkrieg eine nicht unerhebliche Rolle gespielt zu haben. [1100]
Ab 1942 wurde Deutschland zunehmend von einer offensiven in eine defensive Position gezwungen. Ein Einsatz chemischer Waffen durch Deutschland schied in dieser Situation jedoch ebenfalls aus, da einerseits die Alliierten Luftüberlegenheit über Deutschland erlangt und andererseits Vergeltungsschläge beim Einsatz chemischer Waffen durch Deutschland angedroht hatten. [1101] Die deutsche Führung erkannte bereits 1940, dass die durch deutsche Truppen genutzten Filtereinsätze den durch die Alliierten erzeugbaren Konzentrationen an chemischen Substanzen nicht gerecht werden konnten. Auch die an die Zivilbevölkerung ausgegebenen „Volksgasmasken“ waren hierfür ungeeignet – und darüber hinaus auch nicht überall verfügbar. [1102] Der mögliche Verlust signifikanter Bevölkerungs- bzw. Truppenanteile durch alliierte Vergeltungsschläge mit chemischen Mitteln stand den Interessen der deutschen Führung entgegen. Die Entscheidung gegen den Einsatz ebensolcher durch Deutschland war daher ebenfalls rein politisch. Sie war jedoch keinesfalls geprägt durch moralische oder rechtliche Erwägungen. [1103]
Zusätzlich überschätzten beide Seiten – Deutschland wie auch die Alliierten selbst – das chemische Waffenarsenal der jeweils anderen Seite. [1104] Deutschland hatte im Kriegsverlauf verschiedene neue Kampfstoffe entwickelt (u. a. Tabun und Soman, siehe oben). Auf deutscher Seite wurde angenommen, dass die Alliierten über ähnliche Substanzen verfügten. [1105] [1106] Diese Annahme erwies sich nach Kriegsende als korrekt. Die Bestände waren jedoch auf beiden Seiten deutlich geringer als angenommen. [1107]
Auf Seiten der Alliierten ergibt sich eine genau spiegelbildliche Situation. Obwohl Großbritannien zu Kriegsbeginn mögliche Vergeltungsaktionen der luftüberlegenen deutschen Luftwaffe auf englische Städte fürchtete, verzichtete es auf den Einsatz chemischer Waffen. Die Briten befanden sich damit in der Situation, welche in Deutschland gegen Kriegsende durch die Luftüberlegenheit der Alliierten vorherrschte. Weiterhin war Großbritannien fähigkeitsmäßig nicht in der Lage, länger andauernde Offensiven mit chemischen Mitteln aufrecht zu halten. Mögliche Pläne für einen Gifteinsatz gegen eine potentielle deutsche Invasion in Großbritannien sind rein spekulativer Natur. Gegen Kriegsende blieb die prinzipielle Verwundbarkeit Großbritanniens unverändert hoch. Daher verzichtete der Inselstaat auch in dieser Phase auf den Einsatz chemischer Waffen. Dies erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass errungene taktische Vorteile der Alliierten nicht leichtfertig auf Spiel gesetzt werden sollten. [1108]
Die Vereinigten Staaten verzichteten im Pazifikkrieg gegen Japan ebenfalls auf den Einsatz chemischer Mittel, obwohl entsprechende Pläne hierzu ausgearbeitet wurden. Diese sollten zum einen die amerikanischen Truppen bei einer Invasion Japans schützen und zum anderen gezielt gegen die japanische Inselgruppe – welche sich ähnlich verwundbar zeigte wie die britische – eingesetzt werden. Die Umsetzung dieser Planungen wurde jedoch erst gegen Kriegsende denkbar, da die USA zu Beginn der Kriegshandlungen im Pazifik nicht über die Fähigkeit bzw. Kapazitäten für einen nachhaltigen chemischen Angriff verfügten. Die US-amerikanische Führung entschied sich letztlich für den Einsatz zweier Atombomben anstelle chemischer Waffen. [1109]
Logistische Gründe, wie z. B. eingeschränkte Transportkapazitäten oder abgeschnittene Versorgungswege, sind für den nicht erfolgten Einsatz chemischer Mittel nicht maßgebend. Wäre ein solcher Einsatz befohlen worden, wäre auch ein entsprechender Weg zur Verbringung der Wirkmittel an den Einsatzort gefunden worden. Dies wäre z. B. durch Verlegung anderer (konventioneller) Waffen möglich gewesen. [1110]
Dass auf alliierter Seite zumindest der Einsatz chemischer Waffen – als Reaktion auf einen Einsatz durch den Gegner – in Betracht gezogen und entsprechend vorbereitet wurde, zeigt der Angriff auf einen US-amerikanischen Frachter der Libertyklasse im Hafen des italienischen Baris im November [1111] bzw. Dezember [1112] 1943. Das mit Senfgasgranaten – bestimmt für ein Munitiondepot in Anzio – beladene Schiff ankerte im hoffnungslos überfüllten Hafen. Aus der Überlastung der örtlichen Anlagen erwuchsen Sicherheitsbedenken, wegen deren die Ladung vorerst nicht gelöscht werden konnte. Der über seine Kapazitätsgrenze hinaus beanspruchte Hafen bot der deutschen Luftwaffe ein lukratives Ziel. Der amerikanische Libertyfrachter gehörte dabei zu den 17 alliierten Schiffen, die durch den deutschen Luftangriff versenkt wurden. [1113] [1114] Durch das freigesetzte Senfgas wurden 617 Menschen verletzt, 81 davon starben an ihren Verletzungen. [1115]
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Gründe gegen den Einsatz chemischer Waffen bei beiden Kriegsparteien mehrheitlich politischer Natur waren. Die Anwendung derartiger Wirkmittel hätte keiner der beiden Seiten signifikante Vorteile verschafft. Letztlich trug auch der Respekt vor dem (vermeintlich) übermächtigen Arsenal des jeweiligen Gegners dazu bei, dass keine der beiden Seiten den ersten Schritt in einen chemischen Krieg gehen wollte. [1116] Die weiter oben dargelegten technischen bzw. historisch-emotionalen Gründe trugen sicherlich ebenfalls ihren Teil dazu bei. [1117]

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Forschungen an chemischen Kampfstoffen in zahlreichen Nationen fortgesetzt. Vorreiter waren hier insbesondere die USA und Großbritannien. [1118] Der Schwerpunkt der Forschungen lag dabei auf phosphororganischen Verbindungen. [1119] [1120] Das amerikanische Verteidigungsministerium versuchte dabei, durch Nutzung der Forschungsergebnisse Gerhard Schraders militärische Überlegenheit gegenüber der Sowjetunion zu erlangen. [1121]
Die strategische und taktische Bedeutung chemischer Kampfstoffe nimmt seit dem Zweiten Weltkrieg stetig ab. Diese Entwicklung begann bereits gegen Ende des Zweiten Weltkriegs mit der Entwicklung der Atombombe durch die USA und setzte sich im weiteren Verlauf mit der Weiterentwicklung der Atom- zur Wasserstoffbombe fort. Die Sowjetunion betrachtete chemische Waffen im Kalten Krieg jedoch nach wie vor als wichtiges Wirkmittel der operativen Kriegsführung. Daher wurden in den Staaten der NATO chemische Waffen auch in diesem Zeitraum noch als Vergeltungswaffen vorgehalten (siehe oben). [1122] Die sich im Kalten Krieg gegenüberstehenden Nationen USA und UdSSR trainierten sowohl die Anwendung dieser Stoffe als auch die Verteidigung gegeben ebenjene. Die Verteidigung war auch bei NATO-Mitgliedsstaaten Teil der militärischen Ausbildung. [1123]
Trotz der abnehmenden Bedeutung chemischer Kampfstoffe als Mittel der Kriegsführung kamen Wirkmittel dieser Art seitdem in verschiedenen Konflikten zum Einsatz. Beispielsweise nutzten US-amerikanische Truppen – unter Umständen voreingenommenen chinesischen Agenturberichten zufolge – zu Beginn des Koreakrieges 1951 Bomben mit erstickend wirkenden und leichtflüchtigen chemischen Kampfstoffen zum Angriff gegen Stellungen der nordkoreanischen Volksarmee und nordkoreanische Städte. [1124] In Kriegsgefangenenlagern setzten US-Wachpersonale Reizgase gegen Gefangene ein. In der Regel erfolgte dies zur Eindämmung von Protesten oder Ausschreitungen („riot control“), wie beispielsweise bei einer Geiselnahme durch Gefangene im Jahre 1952. [1125] [1126] Drei Jahre später setzten britische Marineinfanteristen auf der Insel Zypern Tränengas ebenfalls gegen Aufständische ein. [1127] Im Vietnamkrieg war der Einsatz von Tränengas gegen Truppen des Viet Kong, der Nordvietnamesischen Volskarmee (NVA) und gegen Teile der Zivilbevölkerung ein häufig angewandtes Mittel. [1128] [1129] Darüber hinaus wurden durch die USA im Vietnamkrieg verschiedene Entlaubungsmittel (Defolianten) eingesetzt. Damit sollte Straßen, Verkehrsknotenpunkte, Küstengebiete und Flussufer ihre natürliche Tarnung durch dichte Baumbelaubung und dichtes Buschwerk genommen werden. Ziel war eine Verbesserung der Sichtbarkeit feindlicher Kräfte des Viet Kong bzw. der NVA, insbesondere aus der Luft. Der bekannteste Vertreter dieser Entlaubungsmittel ist das Phenoxyessigsäuregemisch „Agent Orange“, zusammengesetzt aus 2,4-Dichlorphenoxyessigsäure (2,4-D), 2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure (2,4,5-T) und – herstellungsbedingt – 2,3,7,8-Tetrachlordibenzodioxin (2,3,7,8-TCDD). Pflanzenbekämpfungmittel wurden ebenfalls eingesetzt, um land- und viehwirtschaftliche Nutzflächen unbrauchbar zu machen. Insbesondere durch das herstellungsbedingt mit 2,3,7,8-TCDD verunreinigte Agent Orange traten zahlreiche gesundheitliche Folgeschäden bei Einheimischen wie US-Soldaten auf. [1130] Die USA setzten im Vietnamkrieg neben Agent Orange weitere Herbizide bzw. Herbizidgemische ein. Ihre Bezeichnung richtete sich jeweils nach der Farbmarkierung auf dem Gehäuse der Behälter. Eine Übersicht der einzelnen Stoffe findet sich in Tabelle 4.

im Vietnamkrieg durch die USA eingesetzte Herbizide [1131]
Bezeichnung Zusammensetzung
Agent Orange 2,4‑Dichlorphenoxyessigsäure (2,4‑D)
2,4,5‑Trichlorphenoxyessigsäure (2,4,5‑T)
(2,3,7,8‑TCDD als Verunreinigung)
Agent Blue Dimethylarsinsäure
Natriumdimetyhlarsinat
Agent Purple 2,4‑Dichlorphenoxyessigsäure-n-butylester
2,4,5‑Trichlorphenoxyessigsäure-n-butylester
2,4,5‑Trichlorphenoxyessigsäure-iso-butylester
(2,3,7,8‑TCDD als Verunreinigung)
Agent Green 2,4,5‑Trichlorphenoxyessigsäure-n-butylester
(2,3,7,8‑TCDD als Verunreigung)
Agent Pink 2,4,5‑Trichlorphenoxyessigsäure-n-butylester
2,4,5‑Trichlorphenoxyessigsäure-iso-butylester
(2,3,7,8‑TCDD als herstellungsbedingte Verunreinigung)
Agent White
„Tordon 101“
Triisopropylaminsalze von 2,4‑Dichlorphenoxyessigsäure
4‑Amino-3,5,6-trichlorpyridin-2-carbonsäure („Picloram“)

Der Einsatz dieser Stoffe durch die amerikanischen Streitkräfte war möglich, weil die USA das Genfer Protokoll von 1925 (siehe oben) zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert hatten. Es hatte somit für die USA keine (völker-)rechtliche Bindungswirkung. Weiterhin waren Herbizide bzw. Defolianten und Tränengase aus Sicht der USA nicht durch das Genfer Protokoll erfasst. Die Vereinten Nationen widersprachen dieser Einschätzung, was ab 1968 – zusammen mit zunehmender, auch internationaler Kritik am Einsatz chemischer Kriegsmittel durch die USA in Vietnam – zu Diskussionen über eine Ratifizierung des Genfer Protokolls in den USA führte. Diese erfolgte letztlich im Jahr 1975. [1132]

Im nordjemenitischen Bürgerkrieg (1962 bis 1967) setzte Ägypten bzw. setzten von Ägypten unterstützte Rebellengruppen mehrmals chemische Kampfstoffe, u. a. Senfgas, gegen jemenitische Truppen und Zivilisten ein. [1133] [1134]
Im Ersten Golfkrieg (1980 bis 1988) setzte der irakische Machthaber Saddam Hussein chemische Kampfstoffe aus sowjetischer Produktion gegen den Iran ein. Dabei verwendete er zunächst Senfgas, später auch phosphororganische Nervengifte. Der Einsatz der Substanzen erfolgte dabei zunächt isoliert, später auch zur Unterstützung konventioneller Angriffe, gegen die ungeschützten bzw. nur unzureichend geschützten iranischen Truppen. [1135] Mehrere Zehntausend iranische Soldaten wurden durch die Kampfstoffe verletzt. Die nahezu schutzlose Exposition der iranischen Truppen führte zur Überlastung medizinischer Einrichtungen im gesamten Land. Die Verletzten fehlten als kämpfende Truppen in den Kriegshandlungen. Zudem weigerten sich iranische Soldaten aufgrund dieser Vorkommnisse immer häufiger, an Kampfhandlungen gegen den Irak teilzunehmen. Der Iran verkündete daraufhin die Produktion, Einführung und Nutzung chemischer wie biologischer Waffen zur (Selbst-)Verteidigung. [1136] Motiviert durch die Ergebnisse des Kampfstoffeinsatzes gegen den Iran nutzte der Irak diese Wirkmittel 1988 gegen kurdische Guerillakräfte im eigenen Land. Am 16. März 1988 setzte Hussein Senfgas – unbestätigten Berichten zufolge auch Sarin, Tabun, VX und Blausäure – gegen die vollkommen ungeschützte kurdische Zivilbevölkerung im nordirakischen Halabjab ein. Dabei kamen 3 000 bis 5 000 Menschen – Männer, Frauen und Kinder – zu Tode, 7 000 bis 10.000 wurden verletzt. [1137] [1138] Der Angriff löste weltweit scharfe Kritik aus und wird nach modernen Maßstäben als Völkermord bewertet. [1139] Im Zweiten Golfkrieg (1990 bis 1991) wurde auf Seiten der Unterstützer Kuwaits mit einem irakischen Giftgasangriff gerechnet und entsprechende Vorbereitungen materieller und personeller (Ausbildung) Art getroffen. Durch den Irak wurde letztlich kein chemisches Wirkmittel eingesetzt. [1140]
Der Irak diente in den 1980er Jahren als Blaupause für mehrere Staaten der Dritten Welt. Diese versuchten fortan zur Sicherung ihrer regionalen Machtansprüche verstärkt, Zugang und Besitz zu (chemischen) Massenvernichtungswaffen und den zugehörigen Trägersystemen zu erlangen. Da in den erwähnten Ländern jedoch weder das für die Herstellung solcher Produkte benötigte Fachwissen noch die benötigte Technologie vorhanden ist, wurden in Europa, den USA oder der UdSSR ausgebildete Wissenschaftler und Techniker an- und teilweise auch abgeworben. Zur Beschaffung der Produktionstechnologie wurden „schwarze Kanäle“ genutzt. Dies führte beispielsweise zur Lieferung deutscher Produkte ins libysche Rabta zum dortigen Bau einer Giftgasfabrik. [1141]
Während der sowjetischen Intervention in Afghanistan zwischen 1979 und 1989 setzte die UdSSR mehrmals – neben konventionellen Waffen – chemische Kampfstoffe gegen ungeschützte afghanische Truppen ein. Mangels eigener Kapazitäten und Fähigkeiten konnte sich Afghanistan nicht mit eigenem Gas zur Wehr setzen. [1142]

Am 27. Juni 1994 setzten erstmals Terroristen einen chemischen Kampfstoff gegen Zivilisten ein: Die japanische Sekte „Aum Shinrikyo“ setzte im japanischen Matsumoto Saringas frei. Dabei wurden acht Menschen getötet und rund 200 verletzt. Knapp ein Jahr später, am 20. März 1995, wiederholten fünf Sektenmitglieder das „Experiment“ in der morgendlichen Hauptverkehrszeit der Tokioter U-Bahn. Sie deponierten in Zeitungspapier eingewickelte und luftdicht abgeschlossene Kunststoffbeutel, gefüllt mit Sarin, in fünf verschiedenen Zügen. Im Bahnhof Kasumigaseki trafen die fünf Züge zur gleichen Zeit zusammen. Die Sektenmitglieder stachen mit präparaierten Regenschirmspitzen Löcher in die Kunststoffbeutel, wodurch sich das Sarin in der Luft verbreitete. Dabei wurden 13 Menschen getötet und 6 252 verletzt. [1143] [1144] Die – verglichen mit der Giftigkeit des Sarins und der fehlenden Schutzausstattung der Fahrgäste – nur geringe Zahl an Todesopfern ist auf die hohe Unreinheit des (selbst hergestellten) Sarins und die gewählte Verteilungsmethode zurückzuführen. Als problematisch erwies sich die langsame Diagnostik, da die an den Unglücksort geeilten zivilen Ärzte nicht auf dem Gebiet chemischer Kampfstoffe ausgebildet waren. [1145]
Am 23. Oktober 2002 brachten tschetschenische Separatisten 850 Theaterbesucher und -darsteller im Moskauer Dubrovkatheater in ihre Gewalt. Die russischen Sicherheitsbehörden erklärten die Verhandlungen am 26. Oktober 2002 für gescheitert und stürmten das Theater. Dabei leiteten Einheiten des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB zunächst Kolokol-1 in den Innenraum des Theaters. Dabei handelt es sich um Carfentanyl – ein synthetisches Opioid mit einer um den Faktor 100 höheren toxischen Wirkung als Morphin –, gelöst in Halothan (2-Brom-2-chlor-1,1,1-trifluorethan). Die korrekte chemische Struktur bzw. Zusammensetzung wurde durch Russland bisher nicht freigegeben. Auch ob dieser Stoff tatsächlich am fraglichen Tag eingesetzt wurde, wurde bisher von offizieller Stelle nicht bestätigt. Durch den Giftgaseinsatz verloren 129 der noch knapp 200 verbliebenen Geiseln ihr Leben. [1146]
Die letzten bekannten Einsätze chemischer Kampfstoffe nach dem Zweiten Weltkrieg sind im seit 2011 andauernden Syrienkonflikt und dessen Umfeld zu verorten. Dabei wurde bisher sowohl von Seiten der syrischen Regierung als auch durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) Giftgas eingesetzt.
Schuldzuweisungen durch hauptsächlich westliche Staaten an das syrische Regime über den Einsatz chemischer Waffen im eigenen Land reichen zurück bis ins Jahr 2012. [1147] [1148] Im gleichen Jahr bestätigte die syrische Regierung, im Besitz chemischer Kampfstoffe zu sein und bekräftigte ihre Absicht, diese gegen ausländische Agressoren einzusetzen. [1149] Der erste bestätigte Sarinangriff ereignete sich am 29. April 2013 bei Sarakeb nahe der syrischen Stadt Idlib. [1150] Ein weiterer Angriff mit Sarin – vermutlich durch syrische Regierungstruppen – erfolgte am 21. August 2013 in Ghuta bei Damaskus. Hierbei wurden Boden-Boden-Raketen genutzt. Insgesamt starben 1429 Menschen, wovon 426 Kinder waren. [1151] [1152] [1153]
Durch den IS wurde im Juli 2014 in einem Versuch, die syrische Stadt Kobane einzunehmen, vermutlich Senfgas eingesetzt. Eine Bestätigung hierfür fehlt, die Symptome bzw. Verletzungen der Opfer zeigen jedoch die für Senfgas typischen Merkmale. Terroristen des IS schleuderten im September 2014 bei Falludschah mehrere mit Chlorgas gefüllte Behälter auf das Gelände irakischer Militärstützpunkte. Dabei wurden mehrere Hundert Soldaten getötet. Am 22. Oktober 2014 erfolgte ein weiterer Einsatz von Chlorgas durch IS-Söldner im syrischen Kobane. [1154]
Die Vereinten Nationen führten 2013 und 2014 eine Untersuchung der Vorfälle in Syrien durch. Dazu bedienten sie sich eines Verifikationsmechanismus’, welcher zu Zeiten des Kalten Krieges mögliche Brüche des Genfer Protokolls aufklären sollte. Hierzu wurde eine Expertengruppe aus Wissenschaftlern der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und Ärzten der Weltgesundheitsorganisation eingesetzt. Gegenstand des Mandats war jedoch nicht, die Verantwortlichen für die Angriffe zu ermitteln, sondern den Einsatz chemischer Kampfstoffe nachzuweisen. [1155] Bis heute kam es im Syrienkonflikt zu weiteren Einsätzen chemischer Kampfstoffe durch die verschiedenen und zahlreichen Parteien.
Insgesamt zeigt sich jedoch, wie zu Beginn dieses Abschnitts bereits angemerkt, dass die chemische Kriegsführung im Allgemeinem bei weitem nicht mehr den Stellenwert besitzt, der ihr noch in den beiden Weltkriegen zugestanden wurde.

Quellen und Anmerkungen

1
U.S. Army, Public Domain (USA). verfügbar unter https://commons.wikimedia.org/wiki/File:155mmMustardGasShells.jpg, abgerufen am 16. März 2018.

2
L. Klein, S. Krüger in Sozialdemokratie in Rheinland-Pfalz – Dokumente aus drei Jahrzehnten (Hrsg.: J. Roth), online verfügbar unter https://www.sozialdemokratie-rlp.de/dokumente/operation-lindwurm.html, abgerufen am 15. März 2018.

3
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2679, 31.05.1989.

4
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/56, 22.06.1989, S. 3884f.

5
H. Hildebrandt, Chem. unserer Zeit 2004, 38 (1), S. 68f. doi: 10.1002/ciuz.200490007

6
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 15. März 2018.

7
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 6.

8
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f.

9
R. Mackay, U.S. ready to remove chemical weapons from Germany, Agenturmeldung (United Press International), 23.07.1990.

10
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

11
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7213, 23.05.1990, S. 4.

12
„Kaliber“ bezeichnet den Durchmesser der Granaten, gemessen am Hülsenboden.

13
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 6.

14
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/79, 07.06.1990, S. 5708.

15
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 6.

16
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f.

17
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

18
ARD, Tagesschau, 07.03.1990.

19
ohne Autor, Removal of nerve gas scheduled, The Stars and Stripes, 08.03.1990.

20
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/3124, 16.10.1989.

21
ohne Autor, Der Spiegel 1987, 53, S. 50-52.

22
ohne Autor, Der Spiegel 1989, 52, S. 58-63.

23
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15743.

24
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 9/36, 13.05.1981, S. 1848.

25
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15743.

26
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 228f.

27
Zur Erläuterung dieses Begriffs sei auf den Abschnitt „Terminologie: Waffe, Munition und chemischer Kampfstoff“ verwiesen.

28
99 Stat. 583 (1985)

29
99 Stat. 583 (1985)

30
Department of the Army (Hrsg.), Chemical Stockpile Disposal Program. Final Programmatic Environmental Impact Statement. Volume 1: Sections 1-8, 1988, S. 1-1.

31
99 Stat. 583 (1985)

32
Department of the Army (Hrsg.), Chemical Stockpile Disposal Program. Final Programmatic Environmental Impact Statement. Volume 1: Sections 1-8, 1988, S. 1-1.

33
99 Stat. 583 (1985)

34
Department of the Army (Hrsg.), Chemical Stockpile Disposal Program. Final Programmatic Environmental Impact Statement. Volume 1: Sections 1-8, 1988, S. 1-1.

35
Deutscher Bundestag, Drucksache 10/5461, 13.05.1986.

36
H. J. Res. 465, 99 Stat. 1185 (1985)

37
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 146.

38
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 146.

39
99 Stat. 583 (1985)

40
H. J. Res. 465, 99 Stat. 1185 (1985)

41
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 147.

42
H. J. Res. 465, 99 Stat. 1185 (1985)

43
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 147.

44
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 148f.

45
Deutscher Bundestag, Drucksache 10/5464, 13.05.1986.

46
Dieser Begriff bezeichnet in diesem Zusammenhang die Alleinstellung der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Stationierung chemischer Waffen.

47
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 149.

48
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 150.

49
Deutscher Bundestag, Drucksache 10/5378, 23.04.1986.

50
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 497.

51
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 149.

52
Deutscher Bundestag, Drucksache 10/5378, 23.04.1986.

53
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 10/216, 15.05.1986, S. 16692.

54
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 497.

55
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 724.

56
ohne Autor, Der Spiegel 1986, 20, S. 120f.

57
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 724f.

58
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 295.

59
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f.

60
ohne Autor, Der Spiegel 1986, 20, S. 120f.

61
ohne Autor, Der Spiegel 1989, 52, S. 58-63.

62
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 492f.

63
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 493.

64
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12954.

65
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 10/216, 15.05.1986, S. 16681.

66
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/46, 03.12.1987, S. 3250.

67
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/46, 03.12.1987, S. 3251.

68
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/195, 09.02.1990, S. 15022.

69
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 9/36, 13.05.1981, S. 1848.

70
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/4871, 23.06.1989, S. 1.

71
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7213, 23.05.1990, S. 1.

72
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 229.

73
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 10/216, 15.05.1986, S. 16681.

74
ohne Autor, Der Spiegel 1987, 42, S. 14f.

75
Deutscher Bundestag, Drucksache 10/5461, 13.05.1986.

76
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 10/216, 15.05.1986, S. 16692.

77
Deutscher Bundestag, Drucksache 10/5464, 13.05.1986.

78
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 10/216, 15.05.1986, S. 16692.

79
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 776.

80
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 774.

81
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 777.

82
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/5620, 09.11.1989, S. 31.

83
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/5620, 09.11.1989, S. 31.

84
H. G. Brauch, Vereinte Nationen 1993, 3, S. 88-94.

85
H. G. Brauch, Vereinte Nationen 1993, 3, S. 88-94.

86
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2047, 16.01.1989.

87
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2059, 16.01.1989.

88
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2060, 19.01.1989.

89
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/42, 19.01.1989, S. 2955.

90
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/42, 19.01.1989, S. 2914.

91
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/3065, 02.10.1989.

92
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/3065, 02.10.1989.

93
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2743, 19.06.1989.

94
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/3065, 02.10.1989.

95
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/4094, 23.02.1989.

96
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/6407, 09.02.1990.

97
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15745.

98
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/6407, 09.02.1990.

99
ohne Autor, Department of State Bulletin 1989, 89 (2146), S. 56-59.

100
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 209.

101
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 216.

102
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 232.

103
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/5702, 16.11.1989, S. 4.

104
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/4871, 23.06.1989.

105
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2297, 07.03.1989.

106
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/56, 22.06.1989, S. 3884.

107
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 1.

108
ohne Autor, Department of State Bulletin 1989, 89 (2146), S. 56-59.

109
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2297, 07.03.1989.

110
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 229.

111
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/4328, 11.04.1989, S. 2

112
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 229.

113
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 232.

114
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 222.

115
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 232f.

116
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/140, 27.04.1989, S. 10303.

117
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 211.

118
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 218.

119
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 224.

120
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/140, 27.04.1989, S. 10303.

121
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 209.

122
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 218.

123
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 229.

124
R. J. Smith, U.S. plans early removal of nerve gas shells, Washington Post, 15.10.1989.

125
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12945.

126
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 221.

127
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 233.

128
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12945.

129
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 221.

130
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/5702, 16.11.1989, S. 4.

131
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12946.

132
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12948.

133
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 216f.

134
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 222.

135
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12945.

136
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 224.

137
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/195, 09.02.1990, S. 15016.

138
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/195, 09.02.1990, S. 15016.

139
R. J. Smith, U.S. plans early removal of nerve gas shells, Washington Post, 15.10.1989.

140
R. Mackay, U.S. ready to remove chemical weapons from Germany, Agenturmeldung (United Press International), 23.07.1990.

141
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/195, 09.02.1990, S. 15016.

142
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 295.

143
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f.

144
S. Vogel, U.S. details plans to remove chemical weapons from Germany, Washington Post, 09.03.1990.

145
ohne Autor, Der Spiegel 1990, 29, S. 57f.

146
Der „Umfang“ wird im zitierten Gesetzestext nicht weiter quantifiziert.

147
H. R. 2461, 103 Stat. 1352 (1989)

148
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 1.

149
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/5702, 16.11.1989, S. 3.

150
H. R. 3072, 103 Stat. 1127 (1989)

151
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 1.

152
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15744.

153
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15735.

154
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7452, 20.06.1990.

155
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15735.

156
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15737.

157
ARD, Tagesschau, 07.03.1990.

158
ARD, Tagesschau, 07.03.1990.

159
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/6984, 25.04.1990.

160
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15737.

161
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/6310, 24.01.1990.

162
mt, „Das Zeug liegt in Clausen“, Die Rheinpfalz, 28.07.2015.

163
ohne Autor, Removal of nerve gas scheduled, The Stars and Stripes, 08.03.1990.

164
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 215.

165
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

166
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/166, 18.10.1989, S. 12593.

167
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12955.

168
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

169
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

170
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12947.

171
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/69, 18.01.1990, S. 4805.

172
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

173
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/46, 03.12.1987, S. 3248.

174
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12954.

175
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/4120, 03.03.1989, S. 24.

176
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

177
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2499, 20.04.1989.

178
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2817, 17.07.1989.

179
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/3124, 16.10.1989.

180
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/69, 18.01.1990, S. 4805.

181
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12954.

182
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

183
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15739.

184
S. P. Gehring, From the Fulda Gap to Kuwait. U.S. Army, Europe and the Gulf War, Department of the Army, Washington D. C., 2002, S. 41f.
Gehring gibt den Namen fälschlicherweise als „Neumann“ an.

185
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 215.

186
S. P. Gehring, From the Fulda Gap to Kuwait. U.S. Army, Europe and the Gulf War, Department of the Army, Washington D. C., 2002, S. 41.

187
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

188
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

189
S. P. Gehring, From the Fulda Gap to Kuwait. U.S. Army, Europe and the Gulf War, Department of the Army, Washington D. C., 2002, S. 41.

190
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

191
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

192
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2817, 17.07.1989.

193
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/46, 03.12.1987, S. 3250.

194
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/4120, 03.03.1989, S. 24.

195
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/46, 03.12.1987, S. 3248.

196
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2817, 17.07.1989.

197
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12947.

198
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2817, 17.07.1989.

199
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 219.

200
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/166, 18.10.1989, S. 12593.

201
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 219.

202
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/56, 22.06.1989, S. 3881f.

203
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2817, 17.07.1989.

204
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15737.

205
Department of the Army (Hrsg.), Chemical Stockpile Disposal Program. Final Programmatic Environmental Impact Statement. Volume 1: Sections 1-8, 1988, S. 1-7.

206
Department of the Army (Hrsg.), Chemical Stockpile Disposal Program. Final Programmatic Environmental Impact Statement. Volume 1: Sections 1-8, 1988, S. 1-1.

207
Department of the Army (Hrsg.), Chemical Stockpile Disposal Program. Final Programmatic Environmental Impact Statement. Volume 1: Sections 1-8, 1988, S. 1-3f.

208
Department of the Army (Hrsg.), Chemical Stockpile Disposal Program. Final Programmatic Environmental Impact Statement. Volume 1: Sections 1-8, 1988, S. 1-3.

209
Department of the Army (Hrsg.), Chemical Stockpile Disposal Program. Final Programmatic Environmental Impact Statement. Volume 1: Sections 1-8, 1988, S. 1-6.

210
Department of the Army (Hrsg.), Chemical Stockpile Disposal Program. Final Programmatic Environmental Impact Statement. Volume 1: Sections 1-8, 1988, S. 1-6.

211
Department of the Army (Hrsg.), Chemical Stockpile Disposal Program. Final Programmatic Environmental Impact Statement. Volume 1: Sections 1-8, 1988, S. 2-131.

212
Public Law 103-337

213
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/4871, 23.06.1989, S. 5.

214
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2351, 14.03.1989.

215
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2660, 29.05.1989.

216
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/56, 22.06.1989, S. 3882.

217
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/4120, 03.03.1989, S. 24.

218
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/4871, 23.06.1989, S. 4.

219
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/4871, 23.06.1989, S. 2.

220
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12956.

221
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/5957, 01.12.1989, S. 23.

222
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/3482, 12.01.1990.

223
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/69, 18.01.1990, S. 4806.

224
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/6310, 24.01.1990.

225
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/195, 09.02.1990, S. 15009-15022.

226
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7452, 20.06.1990.

227
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/6984, 25.04.1990.

228
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/6917, 11.04.1990.

229
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7213, 23.05.1990, S. 1.

230
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7281, 30.05.1990.

231
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/215, 01.06.1990, S. 16949.

232
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/215, 01.06.1990, S. 16944f.

233
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/215, 01.06.1990, S. 16943.

234
Department of the Army (Hrsg.), Johnston Atoll Chemical Agent Disposal System (JACADS). Draft Second Environmental Impact Statement for the Storage and Ultimate Disposal of the European Chemical Munition Stockpile, 1990, S. v.

235
Department of the Army (Hrsg.), Johnston Atoll Chemical Agent Disposal System (JACADS). Draft Second Environmental Impact Statement for the Storage and Ultimate Disposal of the European Chemical Munition Stockpile, 1990, S. 20.

236
B. Lutz, US-Chemiewaffen in der Pfalz: Fragwürdige Eile, Die Zeit, 15.06.1990

237
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/215, 01.06.1990, S. 16943.

238
Department of the Army (Hrsg.), Johnston Atoll Chemical Agent Disposal System (JACADS). Draft Second Environmental Impact Statement for the Storage and Ultimate Disposal of the European Chemical Munition Stockpile, 1990, S. v.

239
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/215, 01.06.1990, S. 16943.

240
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/4299, 09.07.1990.

241
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/79, 07.06.1990, S. 5708.

242
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/79, 07.06.1990, S. 5708f.

243
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/79, 07.06.1990, S. 5713.

244
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/4299, 09.07.1990.

245
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/46, 03.12.1987, S. 3248.

246
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2499, 17.04.1989.

247
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/4120, 03.03.1989, S. 24.

248
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2499, 20.04.1989.

249
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/3065, 02.10.1989.

250
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2743, 19.06.1989.

251
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2743, 19.06.1989.

252
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2743, 19.06.1989.

253
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2660, 29.05.1989.

254
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/56, 22.06.1989, S. 3882f.

255
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/56, 22.06.1989, S. 3882.

256
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/56, 22.06.1989, S. 3883.

257
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/4600, 29.05.1989, S. 1.

258
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/4871, 23.06.1989, S. 3.

259
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/4871, 23.06.1989, S. 2.

260
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2817, 17.07.1989.

261
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/2817, 17.07.1989.

262
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/3124, 16.10.1989.

263
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12950.

264
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/5381, 13.10.1989, S. 8f.

265
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/166, 18.10.1989, S. 12593.

266
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12945f.

267
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12947.

268
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12948.

269
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12949.

270
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12949f.

271
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12950f.

272
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12951.

273
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12953.

274
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12954f.

275
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12955f.

276
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12956f.

277
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/172, 27.10.1989, S. 12958.

278
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/3482, 12.01.1990.

279
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/69, 18.01.1990, S. 4805f.

280
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/6310, 24.01.1990.

281
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/195, 09.02.1990, S. 15009-15022.

282
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/195, 09.02.1990, S. 15019.

283
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/195, 09.02.1990, S. 15009-15022.

284
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7452, 20.06.1990.

285
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15735.

286
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15737f.

287
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15744.

288
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15737.

289
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15744.

290
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 8.

291
J. Owen, P. Davidson, Nerve gas safety plan explained, The Stars and Stripes, 09.03.1990.

292
J. Owen, P. Davidson, Nerve gas safety plan explained, The Stars and Stripes, 09.03.1990.

293
verschiedene Autoren in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990.

294
S. Neuhauser, Notfallvorsorge und zivile Verteidigung 1991, 2, S. 30-33.

295
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

296
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

297
ohne Autor in The A to Z of nuclear, biological and chemical warfare (Hrsg.: B. C. Garret, J. Hart), Scarecrow Press, Lanham, Toronto, Plymouth, 2009, S. 160.

298
Zeitzeugenbericht eines an der Aktion beteiligten US-amerikanischen Soldaten der 59th Ordnance Brigade vom 26.02.2019

299
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

300
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

301
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

302
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

303
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15744.

304
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15743.

305
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15744.

306
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7154, 16.05.1990.

307
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7261, 30.05.1990.

308
Quellen siehe Text.

309
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7522, 28.05.1990, S. 3.

310
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7526, 29.06.1990, S. 13f.

311
J. Owen, P. Davidson, Nerve gas safety plan explained, The Stars and Stripes, 09.03.1990.

312
J. Owen, P. Davidson, Nerve gas safety plan explained, The Stars and Stripes, 09.03.1990.

313
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7542, 06.07.1989, S. 24.

314
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7526, 29.06.1990, S. 13f.

315
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7522, 28.05.1990, S. 3.

316
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7213, 23.05.1990, S. 5.

317
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7522, 28.05.1990, S. 3.

318
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7213, 23.05.1990, S. 5.

319
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7522, 28.05.1990, S. 3.

320
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7522, 28.05.1990, S. 3.

321
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7526, 29.06.1990, S. 13f.

322
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7213, 23.05.1990, S. 6.

323
J. Owen, P. Davidson, Nerve gas safety plan explained, The Stars and Stripes, 09.03.1990.

324
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

325
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

326
ohne Autor, Der Spiegel 1989, 52, S. 58-63.

327
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

328
ohne Autor, Der Spiegel 1990, 29, S. 57f.

329
jow, Keine Giftgas-Klage möglich?, Die Tageszeitung, 02.07.1990.

330
T. Stadlmeyer, Schutz der C-Waffen vor den Menschen, Die Tageszeitung, 17.07.1990.

331
jow, Keine Giftgas-Klage möglich?, Die Tageszeitung, 02.07.1990.

332
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

333
Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Außenwirkung. Er stellt eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

334
Schlicht hoheitliches Handeln zielt auf das Erreichen eines unmittelbaren Handlungserfolgs ab (Realakt) und ist eine Möglichkeit des öffentlichen Verwaltungshandelns. Bei einem Realakt tritt die Rechtsfolge der Verwaltungshandlung immer ein, unabhängig vom eigentlichen Handlungswillen.

335
jow, Keine Giftgas-Klage möglich?, Die Tageszeitung, 02.07.1990.

336
A. Zumach, Beim falschen Siegfried gibt’s Alarm, Die Tageszeitung, 26.07.1990.

337
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

338
A. Zumach, Beim falschen Siegfried gibt’s Alarm, Die Tageszeitung, 26.07.1990.

339
A. Zumach, Beim falschen Siegfried gibt’s Alarm, Die Tageszeitung, 26.07.1990.

340
A. Zumach, Beim falschen Siegfried gibt’s Alarm, Die Tageszeitung, 26.07.1990.

341
ohne Autor, Der Spiegel 1990, 29, S. 57f.

342
A. Zumach, Beim falschen Siegfried gibt’s Alarm, Die Tageszeitung, 26.07.1990.

343
A. Zumach, Beim falschen Siegfried gibt’s Alarm, Die Tageszeitung, 26.07.1990.

344
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/215, 01.06.1990, S. 16944.

345
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/79, 07.06.1990, S. 5711.

346
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/79, 07.06.1990, S. 5712.

347
ohne Autor, Der Spiegel 1990, 29, S. 57f.

348
ohne Autor, Der Spiegel 1990, 29, S. 57f.

349
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/79, 07.06.1990, S. 5711f.

350
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

351
J. Owen, P. Davidson, Nerve gas safety plan explained, The Stars and Stripes, 09.03.1990.

352
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f.

353
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

354
J. Owen, P. Davidson, Nerve gas safety plan explained, The Stars and Stripes, 09.03.1990.

355
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f.

356
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

357
modifizierte Darstellung, entnommen aus D. B. Hill, Propagation and fire tests conducted on a secondary steel container designed for movement of chemical agent artillery projectiles, https://www.dtic.mil/dtic/tr/fulltext/u2/a521350.pdf, abgerufen am 16. März 2018.

358
modifizierte Darstellung, entnommen aus D. B. Hill, Propagation and fire tests conducted on a secondary steel container designed for movement of chemical agent artillery projectiles, https://www.dtic.mil/dtic/tr/fulltext/u2/a521350.pdf, abgerufen am 16. März 2018.

359
modifizierte Darstellung, entnommen aus D. B. Hill, Propagation and fire tests conducted on a secondary steel container designed for movement of chemical agent artillery projectiles, https://www.dtic.mil/dtic/tr/fulltext/u2/a521350.pdf, abgerufen am 16. März 2018.

360
modifizierte Darstellung; mit freundlicher Genehmigung entnommen aus globalsecurity.org, Army Field Manual 55-65. Appendix E, https://www.globalsecurity.org/military/library/policy/army/fm/55-65/appe.htm, abgerufen am 16. März 2018.

361
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

362
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

363
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f.

364
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 10.

365
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/4299, 09.07.1990.

366
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

367
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

368
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

369
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 10.

370
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f.

371
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

372
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

373
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

374
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

375
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 10.

376
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

377
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f.

378
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7575, 16.07.1990

379
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 10-11.

380
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

381
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 10.

382
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f.

383
D. B. Hill, Propagation and fire tests conducted on a secondary steel container designed for movement of chemical agent artillery projectiles, Tooele Army Depot Ammunition Equipment Directorate, https://www.dtic.mil/dtic/tr/fulltext/u2/a521350.pdf, abgerufen am 16. März 2018.

384
J. Owen, P. Davidson, Nerve gas safety plan explained, The Stars and Stripes, 09.03.1990.

385
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 11/202, 15.03.1990, S. 15735.

386
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f.

387
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 10.

388
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 11-15.

389
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

390
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 10.

391
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

392
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

393
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f.

394
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 15. März 2018.

395
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

396
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

397
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

398
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 3.

399
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

400
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

401
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

402
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f.

403
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

404
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 15. März 2018.

405
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f.

406
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

407
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

408
Landtag Rheinland-Pfalz, Plenarprotokoll 11/79, 07.06.1990, S. 5710.

409
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

410
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 6f.

411
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

412
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f. und S. 4.

413
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

414
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 9.

415
J. Owen, P. Davidson, Nerve gas safety plan explained, The Stars and Stripes, 09.03.1990.

416
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 16. März 2018.

417
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 16. März 2018.

418
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

419
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

420
J. Owen, P. Davidson, Nerve gas safety plan explained, The Stars and Stripes, 09.03.1990.

421
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

422
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

423
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 2f.

424
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 10.

425
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

426
D. B. Hill, Propagation and fire tests conducted on a secondary steel container designed for movement of chemical agent artillery projectiles, https://www.dtic.mil/dtic/tr/fulltext/u2/a521350.pdf, abgerufen am 16. März 2018.

427
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

428
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

429
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

430
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

431
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 10.

432
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

433
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

434
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 10.

435
ohne Autor, Removal of nerve gas scheduled, The Stars and Stripes, 08.03.1990.

436
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

437
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

438
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

439
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7666, 10.08.1990, S. 21.

440
J. Owen, P. Davidson, Nerve gas safety plan explained, The Stars and Stripes, 09.03.1990.

441
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

442
J. Owen, P. Davidson, Nerve gas safety plan explained, The Stars and Stripes, 09.03.1990.

443
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

444
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

445
H. R. 3072, 103 Stat. 1127 (1989)

446
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 1.

447
R. Mackay, U.S. ready to remove chemical weapons from Germany, Agenturmeldung (United Press International), 23.07.1990.

448
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 6f.

449
J. Owen, P. Davidson, Nerve gas safety plan explained, The Stars and Stripes, 09.03.1990.

450
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/4299, 09.07.1990.

451
Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen und zu den Zusatzvereinbarungen vom 3. August 1959 zu diesem Abkommen (Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen) vom 18. August 1961 (BGBl. II S. 1183, 1218)

452
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/4299, 09.07.1990.

453
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen (Gefahrgutverordnung Straße – GGVS) vom 22. Juli 1985 (BGBl. I S. 1550)

454
A. Zumach, Beim falschen Siegfried gibt’s Alarm, Die Tageszeitung, 26.07.1990.

455
ohne Autor, Removal of nerve gas scheduled, The Stars and Stripes, 08.03.1990.

456
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 16. März 2018.

457
ohne Autor, Removal of nerve gas scheduled, The Stars and Stripes, 08.03.1990.

458
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 16. März 2018.

459
eigene Darstellung.
Quelle der Kartendaten: OpenStreetMap-Mitwirkende. Lizenziert unter CC-BY-SA 2.0.

460
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7666, 10.08.1990, S. 21.

461
ohne Autor, Removal of nerve gas scheduled, The Stars and Stripes, 08.03.1990.

462
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

463
A. Zumach, Beim falschen Siegfried gibt’s Alarm, Die Tageszeitung, 26.07.1990.

464
ohne Autor, Removal of nerve gas scheduled, The Stars and Stripes, 08.03.1990.

465
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

466
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

467
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

468
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 6f.

469
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 41.

470
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

471
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

472
ohne Autor, Removal of nerve gas scheduled, The Stars and Stripes, 08.03.1990.

473
J. Owen, P. Davidson, Nerve gas safety plan explained, The Stars and Stripes, 09.03.1990.

474
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

475
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

476
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 6f.

477
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

478
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

479
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

480
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 6f.

481
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

482
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

483
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

484
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

485
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

486
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 16. März 2018.

487
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

488
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

489
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 16. März 2018.

490
ohne Autor, Konvoi mit 100.000 explosiven Granaten passierte die Stadt, Pfälzischer Merkur, 27.07.2010.

491
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 16. März 2018.

492
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

493
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

494
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

495
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

496
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 16. März 2018.

497
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 6f.

498
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

499
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 16. März 2018.

500
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 6f.

501
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7213, 23.05.1990, S. 4.

502
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

503
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

504
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

505
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

506
J. B. Tucker, War of Nerves. Chemical Warfare from World War I to Al-Qaeda, 1. Auflage, Pantheon Books, New York, 2006, S. 296.

507
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

508
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 16. März 2018.

509
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

510
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

511
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

512
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

513
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

514
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

515
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

516
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

517
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

518
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

519
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

520
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

521
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

522
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

523
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 41.

524
K.-D. Holzborn, eisenbahn magazin 1990, 11, S. 18.

525
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 41.

526
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 42.

527
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 42.

528
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 41.

529
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

530
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 8.

531
K.-D. Holzborn, eisenbahn magazin 1990, 11, S. 18.

532
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 41.

533
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

534
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 41f.

535
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

536
K.-D. Holzborn, eisenbahn magazin 1990, 11, S. 18.

537
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 42.

538
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Eisenbahn – GGVE) vom 22. Juli 1985 (BGBl. I S. 1560)

539
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/4299, 09.07.1990.

540
Anlage zur Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Eisenbahn – GGVE) vom 22. Juli 1985; abgedruckt in Deutscher Bundesrat, Drucksache 205/85, 03.05.1985.

541
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Eisenbahn – GGVE) vom 22. Juli 1985 (BGBl. I S. 1560)

542
A. Zumach, Beim falschen Siegfried gibt’s Alarm, Die Tageszeitung, 26.07.1990.

543
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/4299, 09.07.1990.

544
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 41.

545
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 16. März 2018.

546
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 8.

547
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 42f.

548
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 8.

549
eigene Darstellung nach Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 16. März 2018, und F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 41.

550
Aufnahme Detlef Hanschke, Sammlung Philip Scherer

551
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 8.

552
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 42.

553
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7666, 10.08.1990, S. 21.

554
A. Zumach, Beim falschen Siegfried gibt’s Alarm, Die Tageszeitung, 26.07.1990.

555
K.-D. Holzborn, eisenbahn magazin 1990, 11, S. 18.

556
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 42.

557
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 8.

558
K.-D. Holzborn, eisenbahn magazin 1990, 11, S. 18.

559
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 42f.

560
K.-D. Holzborn, eisenbahn magazin 1990, 11, S. 18.
Der Autor spricht von 30 Wagen, was jedoch aufgrund der detaillierten Beschreibung der Zugbildung in der an entsprechender Stelle genannten Quelle bezweifelt werden muss.

561
T. Steidl, Großeinsatz der Bahnpolizei – Transportauftrag: „Aktion Lindwurm“, https://bahnpolizeiderdb.de.tl/Bahnpolizeieinsatz--g-Aktion-Lindwurm-g-.htm, abgerufen am 15. März 2018.

562
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 43.

563
T. Steidl, Großeinsatz der Bahnpolizei – Transportauftrag: „Aktion Lindwurm“, https://bahnpolizeiderdb.de.tl/Bahnpolizeieinsatz--g-Aktion-Lindwurm-g-.htm, abgerufen am 15. März 2018.

564
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 43.

565
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 43.

566
T. Steidl, Großeinsatz der Bahnpolizei – Transportauftrag: „Aktion Lindwurm“, https://bahnpolizeiderdb.de.tl/Bahnpolizeieinsatz--g-Aktion-Lindwurm-g-.htm, abgerufen am 15. März 2018.

567
T. Steidl, Großeinsatz der Bahnpolizei – Transportauftrag: „Aktion Lindwurm“, https://bahnpolizeiderdb.de.tl/Bahnpolizeieinsatz--g-Aktion-Lindwurm-g-.htm, abgerufen am 15. März 2018.

568
T. Steidl, Großeinsatz der Bahnpolizei – Transportauftrag: „Aktion Lindwurm“, https://bahnpolizeiderdb.de.tl/Bahnpolizeieinsatz--g-Aktion-Lindwurm-g-.htm, abgerufen am 15. März 2018.

569
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 16. März 2018.

570
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 8f.

571
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7213, 23.05.1990, S. 4.

572
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 8f.

573
Deutsche Bundesbahn, Geschwindigkeitsheft 4705. Transportauftrag „LINDWURM“, gültig vom 10.09.1990 bis 30.09.1990

574
eigene Darstellung nach Deutsche Bundesbahn, Geschwindigkeitsheft 4705. Transportauftrag „LINDWURM“, gültig vom 10.09.1990 bis 30.09.1990.

575
T. Steidl, Großeinsatz der Bahnpolizei – Transportauftrag: „Aktion Lindwurm“, https://bahnpolizeiderdb.de.tl/Bahnpolizeieinsatz--g-Aktion-Lindwurm-g-.htm, abgerufen am 15. März 2018.

576
T. Steidl, Großeinsatz der Bahnpolizei – Transportauftrag: „Aktion Lindwurm“, https://bahnpolizeiderdb.de.tl/Bahnpolizeieinsatz--g-Aktion-Lindwurm-g-.htm, abgerufen am 15. März 2018.

577
T. Steidl, Großeinsatz der Bahnpolizei – Transportauftrag: „Aktion Lindwurm“, https://bahnpolizeiderdb.de.tl/Bahnpolizeieinsatz--g-Aktion-Lindwurm-g-.htm, abgerufen am 15. März 2018.

578
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 8f.

579
T. Steidl, Großeinsatz der Bahnpolizei – Transportauftrag: „Aktion Lindwurm“, https://bahnpolizeiderdb.de.tl/Bahnpolizeieinsatz--g-Aktion-Lindwurm-g-.htm, abgerufen am 15. März 2018.

580
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 8f.

581
T. Steidl, Großeinsatz der Bahnpolizei – Transportauftrag: „Aktion Lindwurm“, https://bahnpolizeiderdb.de.tl/Bahnpolizeieinsatz--g-Aktion-Lindwurm-g-.htm, abgerufen am 15. März 2018.

582
K.-D. Holzborn, eisenbahn magazin 1990, 11, S. 18.

583
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 43.

584
T. Steidl, Großeinsatz der Bahnpolizei – Transportauftrag: „Aktion Lindwurm“, https://bahnpolizeiderdb.de.tl/Bahnpolizeieinsatz--g-Aktion-Lindwurm-g-.htm, abgerufen am 15. März 2018.

585
Foto: SSgt V. Gempis, U.S. Army, Public Domain (USA). verfügbar unter https://commons.wikimedia.org/wiki/File:SS_Gopher_State_(T-ACS-4)_at_Johnston_Atoll_1990.JPEG , abgerufen am 19. März 2018.

586
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7666, 10.08.1990, S. 21.

587
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

588
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7213, 23.05.1990, S. 6f.

589
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 10.

590
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

591
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 10.

592
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

593
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 10.

594
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 15.

595
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 16.

596
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 17f.

597
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 10.

598
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 18ff.

599
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 10.

600
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

601
Government Printing Office (Hrsg.), Department of Defense Appropriations: Fiscal Year 1993, 102nd Congress, 1993, S. 827.

602
99 Stat. 583 (1985)

603
Government Printing Office (Hrsg.), Department of Defense Appropriations: Fiscal Year 1993, 102nd Congress, 1993, S. 827.

604
102 Stat. 1934 (1988)

605
Government Printing Office (Hrsg.), Department of Defense Appropriations: Fiscal Year 1993, 102nd Congress, 1993, S. 827.

606
102 Stat. 1934 (1988)

607
National Research Council Committee on Review and Evaluation of the Army Chemical Stockpile Disposal Program, Closure and Johnston Atoll Chemical Agent Disposal System, National Academy Press, Washington D.C., 2002, S. 6.

608
Government Printing Office (Hrsg.), Department of Defense Appropriations: Fiscal Year 1993, 102nd Congress, 1993, S. 827.

609
P. F. Walker in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 383.
Walker gibt nur das Jahr 1990 an.

610
Government Printing Office (Hrsg.), Department of Defense Appropriations: Fiscal Year 1993, 102nd Congress, 1993, S. 827f.

611
National Research Council Committee on Review and Evaluation of the Army Chemical Stockpile Disposal Program, Closure and Johnston Atoll Chemical Agent Disposal System, National Academy Press, Washington D.C., 2002, S. 6.

612
National Research Council Committee on Review and Evaluation of the Army Chemical Stockpile Disposal Program, Closure and Johnston Atoll Chemical Agent Disposal System, National Academy Press, Washington D.C., 2002, S. vii.

613
National Research Council Committee on Review and Evaluation of the Army Chemical Stockpile Disposal Program, Closure and Johnston Atoll Chemical Agent Disposal System, National Academy Press, Washington D.C., 2002, S. 6.

614
National Research Council Committee on Review and Evaluation of the Army Chemical Stockpile Disposal Program, Closure and Johnston Atoll Chemical Agent Disposal System, National Academy Press, Washington D.C., 2002, S. 14.

615
National Research Council Committee on Review and Evaluation of the Army Chemical Stockpile Disposal Program, Closure and Johnston Atoll Chemical Agent Disposal System, National Academy Press, Washington D.C., 2002, S. 28.

616
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 255.

617
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 262.

618
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 15. März 2018.

619
Government Printing Office (Hrsg.), Chemical Deterrent Program: Hearings before the Committee on Armed Services. Part 6, 101st Congress, 08.06.1989, S. 255.

620
A. Zumach, Beim falschen Siegfried gibt’s Alarm, Die Tageszeitung, 26.07.1990.

621
Dokucenter Ramstein, Operation Lindwurm. Eine öffentlich durchgeführte geheime Aktion, Begleitheft zur Ausstellung, 2010, https://www.dc-ramstein.de/de/publikationen?download=5:operation-lindwurm-eine-oeffentlich-durchgefuehrte-geheime-aktion, abgerufen am 15. März 2018.

622
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/4916, 17.12.1990.

623
T. Steidl, Großeinsatz der Bahnpolizei – Transportauftrag: „Aktion Lindwurm“, https://bahnpolizeiderdb.de.tl/Bahnpolizeieinsatz--g-Aktion-Lindwurm-g-.htm, abgerufen am 15. März 2018.

624
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 8-10.

625
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 3.

626
T. Ferguson, J. Deniston in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 5ff.

627
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 10.

628
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

629
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

630
U.S. Army Chemical Stockpile Disposal Program (Hrsg.), JACADS. Johnston Atoll Chemical Agent Disposal System, Informationsbroschüre, ohne Jahr, S. 3.

631
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

632
T. Steidl, Großeinsatz der Bahnpolizei – Transportauftrag: „Aktion Lindwurm“, https://bahnpolizeiderdb.de.tl/Bahnpolizeieinsatz--g-Aktion-Lindwurm-g-.htm, abgerufen am 15. März 2018.

633
T. Steidl, Großeinsatz der Bahnpolizei – Transportauftrag: „Aktion Lindwurm“, https://bahnpolizeiderdb.de.tl/Bahnpolizeieinsatz--g-Aktion-Lindwurm-g-.htm, abgerufen am 16. März 2018.

634
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/4916, 17.12.1990.

635
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

636
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 3.

637
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

638
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

639
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 8-10.

640
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 3.

641
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

642
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

643
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 8-10.

644
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 5.

645
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 8-10.

646
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 10.

647
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 8-10.

648
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 8-10.

649
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 10.

650
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 8-10.

651
T. Ferguson in 59th Courier, Special Edition (Hrsg.: 59th Ordnance Brigade Office of Public Affairs), Pirmasens, 1990, S. 6f.

652
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 8-10.

653
S. P. Gehring, From the Fulda Gap to Kuwait. U.S. Army, Europe and the Gulf War, Department of the Army, Washington D. C., 2002, S. 43.

654
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

655
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

656
S. P. Gehring, From the Fulda Gap to Kuwait. U.S. Army, Europe and the Gulf War, Department of the Army, Washington D. C., 2002, S. 43.

657
S. P. Gehring, From the Fulda Gap to Kuwait. U.S. Army, Europe and the Gulf War, Department of the Army, Washington D. C., 2002, S. 43.

658
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

659
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

660
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

661
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/4916, 17.12.1990.

662
Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 11/4916, 17.12.1990.

663
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

664
W. Bittorf, Der Spiegel 1990, 44, S. 72-77

665
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 43.

666
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

667
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

668
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

669
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

670
R. G. Thompson Jr., L. B. Dikeman, Transportation Corps Professional Bulletin 1991, 3, S. 22-26.

671
F. Engbarth, Von der Ludwigsbahn zum integralen Taktfahrplan, 1. Auflage, Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, Kaiserslautern, 2007, S. 43.

672
K. Ocker, Truppenpraxis 1990, 6, S. 580-582.

673
United States General Accounting Office, DOD’s Successful Effort to Remove U.S. Chemical Weapons From Germany, Februar 1991, S. 20f.

674
ohne Autor, Vom Giftgaslager zum Solarpark, Saarbrücker Zeitung, 24.07.2015.

675
Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 3972)

676
Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506)

677
Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506)

678
Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506)

679
Nach Anlage 1 (Abschnitt 1, Unterabschnitt 1) des bereits zitierten WaffG sind Schusswaffen „Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.“

680
Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 3972)

681
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 1.

682
J. K. Smart in F. R. Sidell, E. T. Takafuji, D. R. Franz (Hrsg.), Medical Aspects of Chemical and Biological Warfare, Selbstverlag, U.S. Army, 1997, S. 10.

683
Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen, deutsche Übersetzung mit Stand 31.01.1994, https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207356/9274566955758143543b652809d7daac/cwue-data.pdf, abgerufen am 2. Mai 2020.

684
J. Pike, R. Sherman, M121 155mm Projectile, https://fas.org/man/dod-101/sys/land/m121_155.htm, abgerufen am 14. März 2020.

685
J. Pike, R. Sherman, M121 155mm Projectile, https://fas.org/man/dod-101/sys/land/m121_155.htm, abgerufen am 14. März 2020.

686
J. Pike, R. Sherman, M687 155mm Projectile, https://fas.org/man/dod-101/sys/land/m687.htm, abgerufen am 14. März 2020.

687
A. Schrempf, Chemische Kampfstoffe, Chemischer Krieg, Selbstverlag, Institut für internationale Friedensforschung, München, 1981, S. 30f.

688
J. Pike, R. Sherman, M687 155mm Projectile, https://fas.org/man/dod-101/sys/land/m687.htm, abgerufen am 14. März 2020.

689
J. Pike, R. Sherman, M687 155mm Projectile, https://fas.org/man/dod-101/sys/land/m687.htm, abgerufen am 14. März 2020.

690
A. Schrempf, Chemische Kampfstoffe, Chemischer Krieg, Selbstverlag, Institut für internationale Friedensforschung, München, 1981, S. 30.

691
A. Schrempf, Chemische Kampfstoffe, Chemischer Krieg, Selbstverlag, Institut für internationale Friedensforschung, München, 1981, S. 30.

692
J. Pike, R. Sherman, M687 155mm Projectile, https://fas.org/man/dod-101/sys/land/m687.htm, abgerufen am 14. März 2020.

693
A. Schrempf, Chemische Kampfstoffe, Chemischer Krieg, Selbstverlag, Institut für internationale Friedensforschung, München, 1981, S. 30.

694
A. Schrempf, Chemische Kampfstoffe, Chemischer Krieg, Selbstverlag, Institut für internationale Friedensforschung, München, 1981, S. 45.

695
A. de Tocqueville, B. Frohnen (Hrsg.), Democracy in America, Regnery Publishing, Washington, 2001, S. 343.

696
K. Harpprecht, Über die Demokratie in Amerika, Die Zeit 1983, 1.

697
K. Harpprecht, Über die Demokratie in Amerika, Die Zeit 1983, 1.

698
B. Stöver, Der Kalte Krieg, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 2006, S. 13.

699
A. de Tocqueville, B. Frohnen (Hrsg.), Democracy in America, Regnery Publishing, Washington, 2001, S. 343.

700
K. Harpprecht, Über die Demokratie in Amerika, Die Zeit 1983, 1.

701
A. de Tocqueville, B. Frohnen (Hrsg.), Democracy in America, Regnery Publishing, Washington, 2001, S. 343.

702
G. Binder, Epoche der Entscheidungen, 4. Auflage, Seewald, Stuttgart, 1960, S. 92.

703
G. Binder, Epoche der Entscheidungen, 4. Auflage, Seewald, Stuttgart, 1960, S. 92ff.

704
G. Binder, Epoche der Entscheidungen, 4. Auflage, Seewald, Stuttgart, 1960, S. 113.

705
G. Binder, Epoche der Entscheidungen, 4. Auflage, Seewald, Stuttgart, 1960, S. 113.

706
B. Stöver, Der Kalte Krieg, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 2006, S. 14.

707
B. Stöver, Der Kalte Krieg, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 2006, S. 14.

708
G. Binder, Epoche der Entscheidungen, 4. Auflage, Seewald, Stuttgart, 1960, S. 121.

709
B. Stöver, Der Kalte Krieg, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 2006, S. 14.

710
G. Binder, Epoche der Entscheidungen, 4. Auflage, Seewald, Stuttgart, 1960, S. 113.

711
B. Stöver, Der Kalte Krieg, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 2006, S. 14.

712
B. Stöver, Der Kalte Krieg, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 2006, S. 16.

713
B. Stöver, Der Kalte Krieg, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 2006, S. 19f.

714
B. Stöver, Der Kalte Krieg, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 2006, S. 20.

715
M. Görtemaker, Ursachen und Entstehung des Kalten Krieges, https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/dossier-nationalsozialismus/39618/ursachen-des-kalten-krieges?p=all, abgerufen am 14. März 2020.

716
M. Görtemaker, Ursachen und Entstehung des Kalten Krieges, https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/dossier-nationalsozialismus/39618/ursachen-des-kalten-krieges?p=all, abgerufen am 14. März 2020.

717
B. Stöver, Der Kalte Krieg, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 2006, S. 21.

718
B. Stöver, Der Kalte Krieg, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 2006, S. 22.

719
M. Görtemaker, Ursachen und Entstehung des Kalten Krieges, https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/dossier-nationalsozialismus/39618/ursachen-des-kalten-krieges?p=all, abgerufen am 14. März 2020.

720
B. Stöver, Der Kalte Krieg, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 2006, S. 23.

721
B. Stöver, Der Kalte Krieg, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 2006, S. 23.

722
M. Vogt in B. Harenberg (Hrsg.), Chronik des 20. Jahrhunderts, Chronik-Verlag in der Harenberg Kommunikation Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Dortmund, 1988, S. 693.

723
M. Vogt in B. Harenberg (Hrsg.), Chronik des 20. Jahrhunderts, Chronik-Verlag in der Harenberg Kommunikation Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Dortmund, 1988, S. 693.

724
B. Stöver, Der Kalte Krieg, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 2006, S. 23.

725
M. Görtemaker, Ursachen und Entstehung des Kalten Krieges, https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/dossier-nationalsozialismus/39618/ursachen-des-kalten-krieges?p=all, abgerufen am 14. März 2020.

726
B. Stöver, Der Kalte Krieg, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 2006, S. 8.

727
M. Vogt in B. Harenberg (Hrsg.), Chronik des 20. Jahrhunderts, Chronik-Verlag in der Harenberg Kommunikation Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Dortmund, 1988, S. 721.

728
M. Vogt in B. Harenberg (Hrsg.), Chronik des 20. Jahrhunderts, Chronik-Verlag in der Harenberg Kommunikation Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Dortmund, 1988, S. 722.

729
J. Hoppe in B. Harenberg (Hrsg.), Chronik des 20. Jahrhunderts, Chronik-Verlag in der Harenberg Kommunikation Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Dortmund, 1988, S. 799.

730
J. Hoppe in B. Harenberg (Hrsg.), Chronik des 20. Jahrhunderts, Chronik-Verlag in der Harenberg Kommunikation Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Dortmund, 1988, S. 806.

731
J. Hoppe in B. Harenberg (Hrsg.), Chronik des 20. Jahrhunderts, Chronik-Verlag in der Harenberg Kommunikation Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Dortmund, 1988, S. 808.

732
NATO, Overall Strategic Concept for the Defense of the North Atlantic Treaty Organization Area (MC 14/2), NATO Strategy Documents 1949-1969, S. 277-314.

733
NATO, Overall Strategic Concept for the Defense of the North Atlantic Treaty Organization Area (MC 14/3), NATO Strategy Documents 1949-1969, S. 345-370.

734
A. Schrempf, Chemische Kampfstoffe, Chemischer Krieg, Selbstverlag, Institut für internationale Friedensforschung, München, 1981, S. 45.

735
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/7213, 23.05.1990, S. 3.

736
NATO, Overall Strategic Concept for the Defense of the North Atlantic Treaty Organization Area (MC 14/3), NATO Strategy Documents 1949-1969, S. 345-370.

737
D. Fowler, Army Logistician 1991, 3/4, S. 36-39.

738
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 59.

739
Deutscher Bundestag, Drucksache 11/8522, 05.12.1990.

740
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 97.

741
H. G. Brauch, Vereinte Nationen 1989, 4, S. 109-115.

742
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 97.

743
H. G. Brauch, Vereinte Nationen 1989, 4, S. 109-115.

744
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 97.

745
Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1986, De Gruyter, Oldenbourg, 2017, S. 146.

746
Deutscher Bundestag, Drucksache 10/5461, 13.05.1986.

747
H. G. Brauch, Vereinte Nationen 1989, 4, S. 109-115.

748
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 97.

749
M. Höfer, Chem. unserer Zeit 2002, 36 (3), S. 148-155. doi: 10.1002/1521-3781(200206)36:3<148::AID-CIUZ148>3.0.CO;2-B

750
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 76.

751
M. Höfer, Chem. unserer Zeit 2002, 36 (3), S. 148-155. doi: 10.1002/1521-3781(200206)36:3<148::AID-CIUZ148>3.0.CO;2-B

752
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 90.

753
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 90.

754
R. Stöhr, Die chemischen Kampfstoffe. Eigenschaften, Wirkung, Schutzmöglichkeiten und Entgiftung, Deutscher Militärverlag, Berlin, 1961, S. 61.

755
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 127.

756
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 90.

757
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 127.

758
R. Stöhr, Die chemischen Kampfstoffe. Eigenschaften, Wirkung, Schutzmöglichkeiten und Entgiftung, Deutscher Militärverlag, Berlin, 1961, S. 61f.

759
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 90f.

760
Je nach Quelle wird gelegentlich eine dreiklängige Unterscheidung getroffen in flüchtige, wenig flüchtige und sesshafte Stoffe.

761
R. Stöhr, Die chemischen Kampfstoffe. Eigenschaften, Wirkung, Schutzmöglichkeiten und Entgiftung, Deutscher Militärverlag, Berlin, 1961, S. 63.

762
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 91.

763
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 129.

764
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 130.

765
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 132.

766
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 127.

767
A. Schrempf, Chemische Kampfstoffe, Chemischer Krieg, Selbstverlag, Institut für internationale Friedensforschung, München, 1981, S. 14ff.

768
C. P. Holstege, M. Kirk, F. R. Sidell, Med. Toxicol. 1997, 13 (4), S. 923-942. doi: 10.1016/S0749-0704(05)70374-2

769
M. Moshiri, E. Darchini-Maragheh, M. Balali-Mood, DARU JPS 2012, 20 (81), S. 1-24. doi: 10.1186/2008-2231-20-81

770
M. Moshiri, E. Darchini-Maragheh, M. Balali-Mood, DARU JPS 2012, 20 (81), S. 1-24. doi: 10.1186/2008-2231-20-81

771
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, 2. Auflage, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 379.

772
C. P. Holstege, M. Kirk, F. R. Sidell, Med. Toxicol. 1997, 13 (4), S. 923-942. doi: 10.1016/S0749-0704(05)70374-2

773
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, 2. Auflage, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 392.

774
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 438.

775
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 444.

776
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 52.

777
N. A. Campbell, J. B. Reece, J. Markl (Hrsg. der deutschen Übersetzung), Biologie, 6. Auflage, Pearson, München, 2006, S. 1224.

778
N. A. Campbell, J. B. Reece, J. Markl (Hrsg. der deutschen Übersetzung), Biologie, 6. Auflage, Pearson, München, 2006, S. 1225.

779
L. Stryer, Biochemie, 4. Auflage, Spektrum, Heidelberg, Berlin, Oxford, 1995, S. 310.

780
N. A. Campbell, J. B. Reece, J. Markl (Hrsg. der deutschen Übersetzung), Biologie, 6. Auflage, Pearson, München, 2006, S. 1235.

781
N. A. Campbell, J. B. Reece, J. Markl (Hrsg. der deutschen Übersetzung), Biologie, 6. Auflage, Pearson, München, 2006, S. 1235f.

782
L. Stryer, Biochemie, 4. Auflage, Spektrum, Heidelberg, Berlin, Oxford, 1995, S. 310.

783
J. Koolman, K.-H. Röhm, Taschenatlas Biochemie des Menschen, 4. Auflage, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 2009, S. 362.

784
J. Koolman, K.-H. Röhm, Taschenatlas Biochemie des Menschen, 4. Auflage, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 2009, S. 362.

785
L. Stryer, Biochemie, 4. Auflage, Spektrum, Heidelberg, Berlin, Oxford, 1995, S. 314f.

786
eigene Darstellung nach L. Stryer, Biochemie, 4. Auflage, Spektrum, Heidelberg, Berlin, Oxford, 1995, S. 315.

787
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, 2. Auflage, 2. Auflage, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 383.

788
L. Stryer, Biochemie, 4. Auflage, Spektrum, Heidelberg, Berlin, Oxford, 1995, S. 315.

789
J. Koolman, K.-H. Röhm, Taschenatlas Biochemie des Menschen, 4. Auflage, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 2009, S. 364f.

790
C. P. Holstege, M. Kirk, F. R. Sidell, Med. Toxicol. 1997, 13 (4), S. 923-942. doi: 10.1016/S0749-0704(05)70374-2

791
R. Stöhr, Die chemischen Kampfstoffe. Eigenschaften, Wirkung, Schutzmöglichkeiten und Entgiftung, Deutscher Militärverlag, Berlin, 1961, S. 147.

792
J. Koolman, K.-H. Röhm, Taschenatlas Biochemie des Menschen, 4. Auflage, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 2009, S. 364.

793
R. Stöhr, Die chemischen Kampfstoffe. Eigenschaften, Wirkung, Schutzmöglichkeiten und Entgiftung, Deutscher Militärverlag, Berlin, 1961, S. 147.

794
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, 2. Auflage, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 383.

795
C. Schneider, A. Bierwisch, M. Koller, F. Worek, S. Kubik, Angew. Chem. 2016, 128, S. 12859-12863. doi: 10.1002/ange.201606881

796
L. Stryer, Biochemie, 4. Auflage, Spektrum, Heidelberg, Berlin, Oxford, 1995, S. 315.

797
eigene Darstellung nach S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, 2. Auflage, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 387.

798
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 388.

799
C. Schneider, A. Bierwisch, M. Koller, F. Worek, S. Kubik, Angew. Chem. 2016, 128, S. 12859-12863. doi: 10.1002/ange.201606881

800
J. Koolman, K.-H. Röhm, Taschenatlas Biochemie des Menschen, 4. Auflage, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 2009, S. 364.

801
R. Stöhr, Die chemischen Kampfstoffe. Eigenschaften, Wirkung, Schutzmöglichkeiten und Entgiftung, Deutscher Militärverlag, Berlin, 1961, S. 147.

802
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, 2. Auflage, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 383.

803
C. P. Holstege, M. Kirk, F. R. Sidell, Med. Toxicol. 1997, 13 (4), S. 923-942. doi: 10.1016/S0749-0704(05)70374-2

804
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, 2. Auflage, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 398ff.

805
R. Stöhr, Die chemischen Kampfstoffe. Eigenschaften, Wirkung, Schutzmöglichkeiten und Entgiftung, Deutscher Militärverlag, Berlin, 1961, S. 164.

806
eigene Darstellung nach D. Wöhrle, Chem. Unserer Zeit 2014, 48, S. 376-395.

807
D. Wöhrle, Chem. Unserer Zeit 2014, 48, S. 376-395. doi: 10.1002/ciuz.201400641

808
C. P. Holstege, M. Kirk, F. R. Sidell, Med. Toxicol. 1997, 13 (4), S. 923-942. doi: 10.1016/S0749-0704(05)70374-2

809
C. P. Holstege, M. Kirk, F. R. Sidell, Med. Toxicol. 1997, 13 (4), S. 923-942. doi: 10.1016/S0749-0704(05)70374-2

810
R. Stöhr, Die chemischen Kampfstoffe. Eigenschaften, Wirkung, Schutzmöglichkeiten und Entgiftung, Deutscher Militärverlag, Berlin, 1961, S. 147.

811
C. P. Holstege, M. Kirk, F. R. Sidell, Med. Toxicol. 1997, 13 (4), S. 923-942. doi: 10.1016/S0749-0704(05)70374-2

812
R. Stöhr, Die chemischen Kampfstoffe. Eigenschaften, Wirkung, Schutzmöglichkeiten und Entgiftung, Deutscher Militärverlag, Berlin, 1961, S. 147f.

813
Brockhaus ABC Chemie. Band 2. Eintrag „Sarin“, 1. Auflage (Nachdruck), Leipzig, 1965, S. 1230.

814
C. P. Holstege, M. Kirk, F. R. Sidell, Med. Toxicol. 1997, 13 (4), S. 923-942. doi: 10.1016/S0749-0704(05)70374-2

815
C. P. Holstege, M. Kirk, F. R. Sidell, Med. Toxicol. 1997, 13 (4), S. 923-942. doi: 10.1016/S0749-0704(05)70374-2

816
R. Stöhr, Die chemischen Kampfstoffe. Eigenschaften, Wirkung, Schutzmöglichkeiten und Entgiftung, Deutscher Militärverlag, Berlin, 1961, S. 164.

817
C. P. Holstege, M. Kirk, F. R. Sidell, Med. Toxicol. 1997, 13 (4), S. 923-942. doi: 10.1016/S0749-0704(05)70374-2

818
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 2, 2. Auflage, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 587.

819
C. P. Holstege, M. Kirk, F. R. Sidell, Med. Toxicol. 1997, 13 (4), S. 923-942. doi: 10.1016/S0749-0704(05)70374-2

820
J. Koolman, K.-H. Röhm, Taschenatlas Biochemie des Menschen, 4. Auflage, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 2009, S. 364f.

821
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 2, 2. Auflage, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 587.

822
C. P. Holstege, M. Kirk, F. R. Sidell, Med. Toxicol. 1997, 13 (4), S. 923-942. doi: 10.1016/S0749-0704(05)70374-2

823
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 2, 2. Auflage, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 587.

824
C. P. Holstege, M. Kirk, F. R. Sidell, Med. Toxicol. 1997, 13 (4), S. 923-942. doi: 10.1016/S0749-0704(05)70374-2

825
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 2, 2. Auflage, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 587.

826
T. Steidl, Großeinsatz der Bahnpolizei – Transportauftrag: „Aktion Lindwurm“, https://bahnpolizeiderdb.de.tl/Bahnpolizeieinsatz--g-Aktion-Lindwurm-g-.htm (abgerufen am 15.03.2018)

827
C. P. Holstege, M. Kirk, F. R. Sidell, Med. Toxicol. 1997, 13 (4), S. 923-942. doi: 10.1016/S0749-0704(05)70374-2

828
H. Hildebrandt, Chem. unserer Zeit 2003, 37 (6), S. 434f. doi: 10.1002/ciuz.200390090

829
M. Höfer, Chem. unserer Zeit 2002, 36 (3), S. 148-155. doi: 10.1002/1521-3781(200206)36:3<148::AID-CIUZ148>3.0.CO;2-B

830
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 53.

831
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 439.

832
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 444f.

833
C. P. Holstege, M. Kirk, F. R. Sidell, Med. Toxicol. 1997, 13 (4), S. 923-942. doi: 10.1016/S0749-0704(05)70374-2

834
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 2, 2. Auflage, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 587.

835
T. L. Dowdeswell, Osgoode Hall Law Journal 2017, 54 (3), S. 805-850, http://digitalcommons.osgoode.yorku.ca/ohlj/vol54/iss3/5, abgerufen am 25. April 2020.

836
T. L. Dowdeswell, Osgoode Hall Law Journal 2017, 54 (3), S. 805-850, http://digitalcommons.osgoode.yorku.ca/ohlj/vol54/iss3/5, abgerufen am 25. April 2020.

837
T. L. Dowdeswell, Osgoode Hall Law Journal 2017, 54 (3), S. 805-850, http://digitalcommons.osgoode.yorku.ca/ohlj/vol54/iss3/5, abgerufen am 25. April 2020.

838
Project of an International Declaration concerning the Laws and Customs of War, https://ihl-databases.icrc.org/applic/ihl/ihl.nsf/xsp/.ibmmodres/domino/OpenAttachment/applic/ihl/ihl.nsf/42F78058BABF9C51C12563CD002D6659/FULLTEXT/IHL-7-EN.pdf, abgerufen am 2. Mai 2020.

839
A. Schrempf, Chemische Kampfstoffe, Chemischer Krieg, Selbstverlag, Institut für internationale Friedensforschung, München, 1981, S. 49.

840
T. L. Dowdeswell, Osgoode Hall Law Journal 2017, 54 (3), S. 805-850, http://digitalcommons.osgoode.yorku.ca/ohlj/vol54/iss3/5, abgerufen am 25. April 2020.

841
C. von Clausewitz, Von Kriege, 7. Auflage, Nikol, Hamburg, 2014, S. 726.

842
M. Görtemaker, Deutschland im 19. Jahrhundert. Entwicklungslinien, 3. Auflage, Springer, Wiesbaden, 1989, S. 374f.

843
M. Bredendiek, Die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907, https://www.hans-otto-bredendiek.de/Markus/Haager%20Friedenskonferenzen.html, abgerufen am 2. Mai 2020.

844
M. Görtemaker, Deutschland im 19. Jahrhundert. Entwicklungslinien, 3. Auflage, Springer, Wiesbaden, 1989, S. 376.

845
M. Görtemaker, Deutschland im 19. Jahrhundert. Entwicklungslinien, 3. Auflage, Springer, Wiesbaden, 1989, S. 376.

846
M. Bredendiek, Die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907, https://www.hans-otto-bredendiek.de/Markus/Haager%20Friedenskonferenzen.html, abgerufen am 2. Mai 2020.

847
M. Bredendiek, Die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907, https://www.hans-otto-bredendiek.de/Markus/Haager%20Friedenskonferenzen.html, abgerufen am 2. Mai 2020.

848
T. L. Dowdeswell, Osgoode Hall Law Journal 2017, 54 (3), S. 805-850, http://digitalcommons.osgoode.yorku.ca/ohlj/vol54/iss3/5, abgerufen am 25. April 2020.

849
M. Görtemaker, Deutschland im 19. Jahrhundert. Entwicklungslinien, 3. Auflage, Springer, Wiesbaden, 1989, S. 376.

850
S. Jäger in S. Jäger, S. Oeter (Hrsg.), Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht – eine Verhältnisbestimmung (Frieden und Recht, Band 4), SpringerVS, Wiesbaden, 2019, S. 5. doi: 10.1007/978-3-658-26598-4

851
Bestimmungen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 29. Juli 1899 (RGBl. 44 (1901) S. 423)

852
A. Schrempf, Chemische Kampfstoffe, Chemischer Krieg, Selbstverlag, Institut für internationale Friedensforschung, München, 1981, S. 49.

853
Erklärung, betreffend das Verbot der Verwendung von Geschossen mit erstickenden oder giftigen Gasen vom 29. Juli 1899 (RGBl. 44 (1901) S. 478)

854
Diese Erklärung („Petersburger Konvention“) verbietet völkerrechtlich verbindlich Granaten mit einem Gewicht unter 400 Gramm.

855
Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommen und Erklärungen und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, sowie die von den Vereinigten Staaten von Amerika, von Rumänien und von Serbien bei der Unterzeichnung und der Ratifikation des Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle gemachten Vorbehalte vom 10. September 1901 (RGBl. S. 482)

856
B. Januschke, K. F. Warner in B. Harenberg (Hrsg.), Chronik des 20. Jahrhunderts, Chronik-Verlag in der Harenberg Kommunikation Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Dortmund, 1988, S. 87.

857
M. Bredendiek, Die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907, https://www.hans-otto-bredendiek.de/Markus/Haager%20Friedenskonferenzen.html, abgerufen am 2. Mai 2020.

858
Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. Oktober 1907 (RGBl. 2 (1910) S. 107)

859
A. Schrempf, Chemische Kampfstoffe, Chemischer Krieg, Selbstverlag, Institut für internationale Friedensforschung, München, 1981, S. 49.

860
Bekanntmachung über die Ratifikation von zwölf auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden sowie über die von den Vereinigten Staaten von Amerika, von Österreich-Ungarn und von Rußland gemachten Vorbehalte vom 25. Januar 1910 (RGBl. S. 375)

861
Der Friedensvertrag von Versailles unter Hervorhebung der abgeänderten Teile, Reimar Hobbing, Berlin, 1919, S. 84f.

862
R. MacLeod in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 196.

863
J. Guillemin in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 275.

864
R. MacLeod in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 196.

865
R. MacLeod in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 196f.

866
R. MacLeod in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 198.

867
J. Guillemin in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 275f.

868
R. MacLeod in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 198ff.

869
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 113.

870
P. F. Walker in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 381.

871
P. F. Walker in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 381.

872
R. MacLeod in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 198.

873
Gesetz über das Genfer Protokoll wegen Verbots des Gaskriegs vom 5. April 1929 (RGBl. II, S. 173)

874
Der Begriff „Verifikation“ bezeichnet in diesem Kontext allgemein alle Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung von Abrüstungs- bzw. Rüstungskontrollabkommen. Dies kann technisch, durch Beobachter oder durch Inspektionen erfolgen.

875
R. MacLeod in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 198.

876
J. Guillemin in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 276.

877
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 113.

878
R. MacLeod in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 198.

879
Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Genfer Protokolls wegen Verbots des Gaskriegs vom 14. Juni 1929 (RGBl. II, S. 405)

880
A. Schrempf, Chemische Kampfstoffe, Chemischer Krieg, Selbstverlag, Institut für internationale Friedensforschung, München, 1981, S. 49.

881
A. Schrempf, Chemische Kampfstoffe, Chemischer Krieg, Selbstverlag, Institut für internationale Friedensforschung, München, 1981, S. 49.

882
P. F. Walker in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 381.

883
P. F. Walker in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 382.

884
H. G. Brauch, Vereinte Nationen 1989, 4, S. 109-115.

885
P. F. Walker in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 382.

886
H. G. Brauch, Vereinte Nationen 1989, 4, S. 109-115.

887
P. F. Walker in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 382.

888
Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen, gemeinsame deutsche Übersetzung, https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19720074/index.html, abgerufen am 2. Mai 2020.

889
H. G. Brauch, Vereinte Nationen 1989, 4, S. 109-115.

890
Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen, gemeinsame deutsche Übersetzung, https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19720074/index.html, abgerufen am 2. Mai 2020.

891
P. F. Walker in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 383.

892
H. G. Brauch, Vereinte Nationen 1993, 3, S. 88-94.

893
P. F. Walker in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 383.

894
Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen, deutsche Übersetzung mit Stand 31.01.1994, https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207356/9274566955758143543b652809d7daac/cwue-data.pdf, abgerufen am 2. Mai 2020.

895
Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen, deutsche Übersetzung mit Stand 31.01.1994, https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207356/9274566955758143543b652809d7daac/cwue-data.pdf, abgerufen am 2. Mai 2020.

896
Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen, deutsche Übersetzung mit Stand 31.01.1994, https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207356/9274566955758143543b652809d7daac/cwue-data.pdf, abgerufen am 2. Mai 2020.

897
Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen – CWÜAG) vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 1954)

898
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 13.

899
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 15.

900
P. F. Walker in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 379.

901
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 7.

902
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 12f.

903
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 1f.

904
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 13.

905
Sun Tsu, J. Clavell (Hrsg.), Die Kunst des Krieges, 15. Auflage, Nikol, Hamburg, 2015, S. 141.

906
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 13ff.

907
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 1f.

908
M. Höfer, Chem. unserer Zeit 2002, 36 (3), S. 148-155. doi: 10.1002/1521-3781(200206)36:3<148::AID-CIUZ148>3.0.CO;2-B

909
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 7.

910
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 14.

911
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 15f.

912
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 7.

913
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 16.

914
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 2.

915
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 16f.

916
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 15.

917
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 17.

918
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 2.

919
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 2.

920
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 17.

921
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 17.

922
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 15.

923
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 17.

924
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 2.

925
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 17ff.

926
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 2.

927
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 15.

928
M. Höfer, Chem. unserer Zeit 2002, 36 (3), S. 148-155. doi: 10.1002/1521-3781(200206)36:3<148::AID-CIUZ148>3.0.CO;2-B

929
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 20ff.

930
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 2.

931
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 15.

932
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 20.

933
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 15.

934
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 20.

935
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 15.

936
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 16.

937
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 15.

938
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 2.

939
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 16.

940
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 22f.

941
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 16.

942
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 23.

943
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 16.

944
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 23.

945
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 16.

946
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 16.

947
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 24.

948
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 24.

949
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 24.

950
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 16.

951
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 2f.

952
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 24.

953
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 24ff.

954
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 16.

955
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 8.

956
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 27.

957
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 16.

958
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 27.

959
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 27.

960
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 8.

961
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 27.

962
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 16.

963
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 8.

964
T. Baumann, Giftgas und Salpeter. Chemische Industrie, Naturwissenschaft und Militär von 1906 bis zum ersten Munitionsprogramm 1914/15, Dissertation, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 2011, S. 200f.

965
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 8.

966
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 27f.

967
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 18.

968
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 19.

969
T. Baumann, Giftgas und Salpeter. Chemische Industrie, Naturwissenschaft und Militär von 1906 bis zum ersten Munitionsprogramm 1914/15, Dissertation, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 2011, S. 201.

970
Rechtsnachfolgerin der KWG und der KWI ist die Max-Planck-Gesellschaft mit ihren Max-Plank-Instituten.

971
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 18.

972
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 29f.

973
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 29.

974
C. J. West, Science 1919, 49 (1270), S. 412-417. doi: 10.1126/science.49.1270.412

975
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 9.

976
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 3.

977
C. J. West, Science 1919, 49 (1270), S. 412-417. doi: 10.1126/science.49.1270.412

978
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 9.

979
C. J. West, Science 1919, 49 (1270), S. 412-417. doi: 10.1126/science.49.1270.412

980
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 30f.

981
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 4.

982
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 30.

983
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 4.

984
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 10.

985
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 29.

986
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 29.

987
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 3f.

988
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 4.

989
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 4.

990
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 21.

991
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 31.

992
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 9.

993
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 31.

994
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 31.

995
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 9.

996
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 9.

997
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 21.

998
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 21.

999
T. Baumann, Giftgas und Salpeter. Chemische Industrie, Naturwissenschaft und Militär von 1906 bis zum ersten Munitionsprogramm 1914/15, Dissertation, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 2011, S. 202.

1000
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 31.

1001
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 9.

1002
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 9.

1003
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 31.

1004
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 31.

1005
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 22.

1006
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 10.

1007
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 31f.

1008
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 32.

1009
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 32.

1010
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 10.

1011
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 32.

1012
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 4.

1013
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 25.

1014
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 32.

1015
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 22.

1016
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 4.

1017
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 22.

1018
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 22.

1019
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 4.

1020
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 22.

1021
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 32.

1022
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 4.

1023
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 22.

1024
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 22.

1025
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 22.

1026
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 32.

1027
P. F. Walker in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 380.

1028
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 5.

1029
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 32.

1030
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 11.

1031
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 32.

1032
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 22.

1033
S. Singh, Geheime Botschaften. Die Kunst der Verschlüsselung von der Antike bis in die Zeiten des Internet, 14. Auflage, dtv, München, 2017, S. 12

1034
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 5.

1035
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 22.

1036
T. Baumann, Giftgas und Salpeter. Chemische Industrie, Naturwissenschaft und Militär von 1906 bis zum ersten Munitionsprogramm 1914/15, Disseration, Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf, 2011, S. 373.

1037
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 22.

1038
T. Baumann, Giftgas und Salpeter. Chemische Industrie, Naturwissenschaft und Militär von 1906 bis zum ersten Munitionsprogramm 1914/15, Disseration, Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf, 2011, S. 373.

1039
T. Baumann, Giftgas und Salpeter. Chemische Industrie, Naturwissenschaft und Militär von 1906 bis zum ersten Munitionsprogramm 1914/15, Disseration, Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf, 2011, S. 373f.

1040
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 33.

1041
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 15ff.

1042
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 33.

1043
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 33.

1044
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 37.

1045
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 37f.

1046
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 38.

1047
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 29.

1048
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 38.

1049
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 7.

1050
H. Hildebrandt, Chem. unserer Zeit 2003, 37 (6), S. 434f. doi: 10.1002/ciuz.200390090

1051
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 39.

1052
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 7.

1053
M. Höfer, Chem. unserer Zeit 2002, 36 (3), S. 148-155. doi: 10.1002/1521-3781(200206)36:3<148::AID-CIUZ148>3.0.CO;2-B

1054
J. Meyer, Der Gaskampf und die chemischen Kampfstoffe, 3. Auflage, Verlag S. Hirzel, Leipzig, 1938, S. 39.

1055
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 31.

1056
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 32.

1057
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 8, nach R. Hanslian, Der chemische Krieg. Band 1: militärischer Teil, 1. Auflage, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937.

1058
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 33, nach A. M. Prentiss, Chemicals in war: a treatise on chemical warfare, 1. Auflage, McGraw-Hill, New York, 1937.

1059
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 36, nach H. L. Gilchrist, A Comparative Study of World War Casualties from Gas and Other Weapons, Edgewood (Md), Chemical Warfare School, 1928, S. 49ff.

1060
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 8, nach R. Hanslian, Der chemische Krieg. Band 1: militärischer Teil, 1. Auflage, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937.

1061
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 33, nach A. M. Prentiss, Chemicals in war: a treatise on chemical warfare, 1. Auflage, McGraw-Hill, New York, 1937.

1062
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 36, nach H. L. Gilchrist, A Comparative Study of World War Casualties from Gas and Other Weapons, Edgewood (Md), Chemical Warfare School, 1928, S. 49ff.

1063
F. von Tempelhoff, Gaswaffe und Gasabwehr, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937, S. 8, nach R. Hanslian, Der chemische Krieg. Band 1: militärischer Teil, 1. Auflage, E. S. Mittler & Sohn, Berlin, 1937.

1064
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 33, nach A. M. Prentiss, Chemicals in war: a treatise on chemical warfare, 1. Auflage, McGraw-Hill, New York, 1937.

1065
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 36, nach H. L. Gilchrist, A Comparative Study of World War Casualties from Gas and Other Weapons, Edgewood (Md), Chemical Warfare School, 1928, S. 49ff.

1066
Britische Schätzungen gehen von 40.000 aus.

1067
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 35.

1068
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 35.

1069
M. Höfer, Chem. unserer Zeit 2002, 36 (3), S. 148-155. doi: 10.1002/1521-3781(200206)36:3<148::AID-CIUZ148>3.0.CO;2-B

1070
H. Hildebrandt, Chem. unserer Zeit 2003, 37 (6), S. 434f. doi: 10.1002/ciuz.200390090

1071
P. F. Walker in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 381.

1072
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 38.

1073
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 40.

1074
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 41f.

1075
H. Hildebrandt, Chem. unserer Zeit 2003, 37 (6), S. 434f. doi: 10.1002/ciuz.200390090

1076
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 42.

1077
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 41f.

1078
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 40f.

1079
H. Hildebrandt, Chem. unserer Zeit 2003, 37 (6), S. 434f. doi: 10.1002/ciuz.200390090

1080
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 36f.

1081
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 38.

1082
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 37.

1083
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 42f.

1084
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 44.

1085
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 43f.

1086
M. Höfer, Chem. unserer Zeit 2002, 36 (3), S. 148-155. doi: 10.1002/1521-3781(200206)36:3<148::AID-CIUZ148>3.0.CO;2-B

1087
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 42f.

1088
M. Höfer, Chem. unserer Zeit 2002, 36 (3), S. 148-155. doi: 10.1002/1521-3781(200206)36:3<148::AID-CIUZ148>3.0.CO;2-B

1089
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 43f.

1090
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 43.

1091
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 44.

1092
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 44.

1093
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 45.

1094
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 45f.

1095
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 47f.

1096
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 48.

1097
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 49.

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J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 45.

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J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 51.

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A. Schrempf, Chemische Kampfstoffe, Chemischer Krieg, Selbstverlag, Institut für internationale Friedensforschung, München, 1981, S. 51.

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J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 51.

1102
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 47.

1103
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 51.

1104
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 47.

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J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 51.

1106
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 47.

1107
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 47.

1108
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 52.

1109
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 52f.

1110
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 53.

1111
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 53.

1112
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 46.

1113
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 53.

1114
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 46.

1115
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 46.

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J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 53.

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A. Schrempf, Chemische Kampfstoffe, Chemischer Krieg, Selbstverlag, Institut für internationale Friedensforschung, München, 1981, S. 51.

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J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 56.

1124
S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 56.

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J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 56f.

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S. Franke, Lehrbuch der Militärchemie. Band 1, VEB Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, 1977, S. 56.

1127
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 57.

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J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 57ff.

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J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 61.

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H. Hildebrandt, Chem. unserer Zeit 2003, 37 (6), S. 434f. doi: 10.1002/ciuz.200390090

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1143
J. W. Hammond Jr., Poison Gas: The Myths Versus Reality, Contributions in Military Studies 178, Greenwood Press, Westport (CT), London, 1999, S. 92.
Hammond gibt fälschlicherweise das Jahr 1997 an.

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D. Wöhrle, Chem. Unserer Zeit 2014, 48, S. 376-395. doi: 10.1002/ciuz.201400641

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D. Wöhrle, Chem. Unserer Zeit 2014, 48, S. 376-395. doi: 10.1002/ciuz.201400641

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H. John, M. J. van der Schans, M. Koller, H. E. T. Spruit, F. Worek, H. Thiermann, D. Noort, Forensic Toxicol. 2018, 36, S. 61-71. doi: 10.1007/s11419-017-0376-7

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L. Fischer, Nachrichten aus der Chemie 2013, 61, S. 1221f. doi: 10.1002/nadc.201390403

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D. Wöhrle, Chem. Unserer Zeit 2014, 48, S. 376-395. doi: 10.1002/ciuz.201400641

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D. Wöhrle, Chem. Unserer Zeit 2015, 49, S. 137-139. doi: 10.1002/ciuz.201400696

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R. Trapp in B. Friedrich, D. Hoffmann, J. Renn, F. Schmaltz, M. Wolf (Hrsg.), One Hundred Years of Chemical Warfare: Research, Deployment, Consequences, 1. Auflage, Springer, Cham, 2015, S. 365ff.